Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 715/2013
2. Ergänzung
Stuttgart,
12/05/2013



Haushalt 14/15

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 09.12.2013



Jugendhäuser incl.Neubau Jugendhaus Heslach

Beantwortung / Stellungnahme


In Ergänzung zur Haushaltsvorlage 715/2013, 1. Ergänzung wurde die Verwaltung von den Fraktionen beauftragt, bis zur 2. Lesung zu einzelnen der dort aufgeführten Investitionsmaßnahmen und Bauunterhaltung sowie zur Auslastung der Jugendhäuser Stellung zu nehmen.


Die Stuttgarter Jugendhaus Gesellschaft (STJG) unterhält und betreibt 42 Einrichtungen für Kinder und Jugendliche in der Landeshauptstadt Stuttgart.

Alle zwei Jahre beauftragt die STJG das Institut Explanandum mit einer Besucherzählung und -befragung. Die im Jahr 2013 durchgeführte Zählung hat eine Steigerung der Besucher in den Einrichtungen um rund 10 % gegenüber der Zählung im Jahr 2011 ergeben. Diese Steigerung ist hauptsächlich auf die Kursangebote und Veranstaltungen zurückzuführen. Die Verweildauer der Besucher liegt im Durchschnitt bei 1h 59min.

Der prognostizierte Rückgang bei den Kindereinrichtungen ist bisher nicht eingetreten. Hier hat sich entgegen der Annahme die Verweildauer von 1h 45min im Jahr 2011 auf 2h 7min im Jahr 2013 ausgedehnt.

Unabhängig von der momentanen Besucherschaft werden die Jugendhilfeplanung und die STJG in den nächsten zwei Jahren alle Einrichtungen auf ihre Zukunftsfähigkeit hin betrachten und ggf. Veränderungen herbeiführen. Begonnen wurde im Herbst mit den Kindereinrichtungen Spielhaus Untere Anlagen, KifU Neckarvorstadt und dem Kindertreff Strümpfelbacher Straße Untertürkheim.

Erste Veränderungen zeigen sich im Spielhaus Untere Anlagen. Die konzeptionellen Neuausrichtungen im Spielhaus werden zu einer Veränderung im Programmangebot sowie den Öffnungszeiten und den Einsatzzeiten der Mitarbeiter führen. Es wird zu einer verstärkten Öffnung in den Sommermonaten und an den Wochenenden kommen, was zu einem Angebot führen wird, welches sich verstärkt an junge Familien richtet.




Stellungnahme der Stuttgarter Jugendhausgesellschaft gGmbH (STJG)

Das Baujahr des Gebäudes ist der STJG nicht bekannt. 1974 wurde die Nutzungsänderung von einer Gärtnerei in eine Jugendeinrichtung durch das Hochbauamt durchgeführt. Zu diesem Zeitpunkt wurden kleinere Umbaumaßnahmen durchgeführt. 1987 erfolgten der Anbau mit Montagegrube sowie der Umbau des Cafés. 1988 wurde teilweise ein Wärmeverbundsystem an die Fassade aufgebracht. 1993 wurde dem Jugendamt erstmalig mitgeteilt, dass dringend eine Sanierung der WC-Anlagen ansteht. Eine Realisierung erfolgte nicht.

2002 wurde eine Kostenschätzung zur Sanierung der Heizungsanlage und einzelner Heizkörper erstellt. Eine Umsetzung erfolgte nicht. 2009 wurde der Austausch der Heizungsanlage von der STJG vorgenommen. Heizkörper und dazu gehörende Verrohrung wurden aus Kostengründen nicht getauscht – diese, sowie auch die Sanitärrohre sind daher vermutlich aus dem Erbauungsjahr. Größe, Material und schlechter Wasserdurchfluss bestätigen diese Vermutung. 2010 wurden Fassade, Dach und Fenster energetisch saniert.

Im Haushaltsantrag 2014/2015 wurde die Sanierung bzw. der Austausch der gesamten Heizungs- und Sanitärrohre incl. Heizkörper und Sanitärgegenstände beantragt. Weiterhin beantragt wurde die dringend nötige Sanierung der WC-Anlagen. Diese und weitere bauliche Mängel im Küchenbereich werden regelmäßig vom Lebensmittelkontrolldienst beanstandet und müssen dringend behoben werden


– Kosten 440.000 EUR.


Stellungnahme der Stuttgarter Jugendhausgesellschaft gGmbH (STJG):

Das Gebäude wurde 1958 in Skelettbauweise erstellt. Das Gebäude ist typisch für die 60er Jahre, Stahlbeton-Skelettbauweise mit großen Fensterflächen, wobei die zu tauschenden Fensterflächen überwiegend original aus 1958 sind. Erstmals wurden für den Haushalt 2010/2011 Mittel für die Bereiche Heizung, Sanitär sowie teilweise Fenster beantragt, da diese baulichen Bestandteile einen erhöhten Sanierungsbedarf hatten und die Funktion beeinträchtigt war. Auf eine Gesamtsanierung gemäß Energie-Einsparungsverordnung (EnEV) wurde aus Kostengründen verzichtet und hierfür ein zweiter Bauabschnitt geplant. Die Mittel wurden in diesem Haushalt nicht genehmigt.

Ein gleichlautender Antrag wurde für den Haushalt 2012/2013 gestellt und genehmigt. Die Umsetzung erfolgte von August 2012 bis Februar 2013, mit dem Ergebnis einer neuen, der EnEV entsprechenden Heizungs- und Trinkwasseranlage. Ebenso wurden ca. 40% der Fenster getauscht. Die Auflagen der Brandschutzbegehung, die während der Sanierung erfolgte, wurden vollends umgesetzt. Da jedoch die Gebäudehülle nicht den Anforderungen der EnEV und den Auflagen der Landeshauptstadt Stuttgart entspricht, läuft die Heizungsanlage nun zwangsläufig auf Volllast.

Um den Standard der EnEV zu erreichen, wurde im Haushalt 2014/2015 der 2. Bauabschnitt beantragt. Dieser beinhaltet den Austausch der restlichen 60% der Fenster incl. Beschattungsanlage sowie die Dämmung der Gebäudehülle (Fassadenflächen und Dach). Im Zuge dieser Arbeiten sind diverse Anpassungsarbeiten notwendig, wie zum Beispiel Anpassen der Fluchttreppe aus dem 1. OG, Lichtschächte, etc. Bei Freigabe der Mittel könnte unter Berücksichtigung der Ausschreibung im Frühsommer 2014 mit den Arbeiten begonnen werden

– Kosten 2,6 Mio. EUR.




Stellungnahme der Stuttgarter Jugendhausgesellschaft gGmbH (STJG):

1993 wurde das JH Wangen in Selbstbauweise und mit Materialien aus Abbruchhäusern und Spenden errichtet. Es wurde von maximal 30 Jahren Nutzungsdauer ausgegangen. Anerkannte Regeln der Technik, DIN-Normen sowie baurechtliche Auflagen wurden nicht beachtet. 2009 wurde das Hochbauamt mit dem Abbruch und dem Neuaufbau des einsturzgefährdeten Wintergartens beauftragt. Im weiteren Verlauf sollte der 2. Rettungsweg aus dem Dachgeschoss errichtet werden. Auch hierzu wurde das Hochbauamt beauftragt. Auf Grund der schwierigen statischen Gegebenheiten verzögerte sich die Umsetzung.

Nach einem Wassereinbruch im Dachbereich wurden eklatante Mängel am Bauwerk festgestellt. Daraufhin wurde unverzüglich eine eingehende Untersuchung des gesamten Gebäudes unter Hinzuziehung eines Statikers und eines Sachverständigen für Brandschutz durchgeführt. Die brandschutztechnische Untersuchung ergab, dass eine Nutzung zu untersagen ist, woraufhin Maßnahmen wie vernetzte Rauchmelder etc. installiert und umgesetzt wurden. Das Baurechtsamt (Schreiben vom 28.8.2013 s. Dateianhang) hat danach die Nutzung des gesamten Gebäudes auf maximal 50 - 60 Personen festgelegt. Das Dachgeschoss darf nicht mehr genutzt werden, im 1. Obergeschoß sind maximal 10 Personen mit einem hauptamtlichen Betreuer zulässig.

Das Hochbauamt hat parallel hierzu die Kosten für eine brandschutztechnische Sanierung
nebst Dach- und Fassadensanierung ermittelt. Die Kosten würden sich auf 975.000 EUR belaufen, wobei weitere Kosten nach näherer Befundung nicht ausgeschlossen werden können.
Die Kosten für einen Neubau an gleicher Örtlichkeit würden sich auf ca. 1.700.000 EUR bei
geringer technischer Ausstattung belaufen. Das Hochbauamt empfiehlt daher einen Neubau

- Planungsmittel 130.000 EUR.

Stellungnahme der Stuttgarter Jugendhausgesellschaft gGmbH (STJG):

1992 wurde das „Stuttgart Camp“ als Übernachtungsmöglichkeit für junge Touristen errichtet. Konzipiert für die Sommermonate, wurde in vielen Gebäudeteilen keine Heizung eingebaut. Das Gebäude wurde in Selbstbauweise und größtenteils mit Materialien aus Abbruchhäusern und Spenden errichtet. So entstand eine Fassade mit unterschiedlichsten Fenstern und Gläsern, ohne alle DIN-Normen zu beachten, was zwangsläufig zu Schäden am Gebäude führte. 1993 wurde der Jugendtreff in die bauliche Anlage integriert. Im Jahre 2009 wurde das Hochbauamt beauftragt, die Kosten für die Sanierung zu ermitteln, diese Aufgabe übernahm das Architekturbüro Harder Stumpfl.

In den Haushalten 2010/2011 sowie 2012/2013 wurden Mittel für die Sanierung des Daches, der Fassade und Fenster beantragt - mit negativem Bescheid. Im Sommer 2011 zerstörte ein Brand das Obergeschoß des Verwaltungstraktes. Die Kosten für Sicherung und Sanierung belaufen sich auf rund 295.000 EUR.

Auf Grund der beträchtlichen Mängel an Dach, Fassade, Fenstern sowie Heizung und Trinkwasserversorgung wurde im Herbst 2011 entschieden, den Architekt Vöhringer mit einem Konzeptentwurf für einen Neubau auf dem vorhanden Grundstück Wiener Str. 317 zu beauftragen. Das Konzept liegt dem Haushaltsantrag bei. Die geschätzten Kosten für Abbruch und Neubau liegen bei ca. 3.225.000 EUR. Dem gegenüber stehen Sanierungskosten für Dach, Fassade, Fenster und Brandschaden in Höhe von ca. 1.300.000 EUR. Hinzukommen kämen in Kürze Sanierungskosten für Heizung und Sanitär, sowie Kosten für Brandschutz.

– Planungsmittel 200.000 EUR.



Aktuell befinden sich 30 Solitärgebäude und 9 Gebäude mit Mehrfachnutzung (Auflistung siehe Anlage) im Bestand der Bauunterhaltung. Das älteste Gebäude wurde im Jahre 1904 erbaut und unterliegt somit dem Denkmalschutz! Weitere Gebäude wurden zwischen 1952 bis 2001 erbaut, die meisten Gebäude sind über 30 Jahre alt.

In den Leihverträgen wurde die Unternehmerpflicht der Landeshauptstadt Stuttgart voll umfänglich auf die STJG übertragen, was zur Folge hat, dass sämtliche Verordnungen, Richtlinien, Gesetze, etc. seitens der STJG umgesetzt werden müssen.

Beispiele:
- BGV (Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit) A3 Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel: Überprüfung sämtlicher elektrischer Anlagen in einem festgelegten Turnus. Kosten ca. 25.000.-€/Jahr
- Trinkwasserverordnung 2012: Einbau von Probeentnahmestellen in den Warnwasserzirkulation, Warmwasserabgangsleitung und entfernteste Wasserentnahmezapfstelle ( 600,00€/Stück). Jährliche Beprobung durch ein externes Unternehmen und Meldung an das Gesundheitsamt. Bei negativem Befund kommen zusätzliche Kosten wie Desinfektion bis hin zu einer Erneuerung bzw. Umbau der Anlage, wie in einer Einrichtung geschehen. Kosten für den Umbau 24.000.-€

- Brandschutzverordnung: Permanente Änderungen und Aktualisierung der Brandschutzverordnung. Je nach Anzahl der jährlichen Begehungen belaufen sich die Kosten für die Umsetzungen ab 60.000.-€ aufwärts.
- Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen:
- Regelmäßige jährliche Überwachung der Standsicherheit aller baulichen Anlagen.

Solitärgebäude
Unter den 30 Gebäuden sind 3 Mietobjekte und 1 Gebäude unter Verwaltung des Schulverwaltungsamts. Für eines der Mietobjekte (Spielhaus) ist die STJG vollständig zuständig - da es sich um ein Provisorium der Bundesgartenschau 1977 in Leichtbauweise handelt, ist die Erhaltung kostenintensiv. Bei den beiden anderen ist die STJG im Rahmen der Mieterpflichten für den Innenbereich zuständig. Die Einrichtung in Birkach unterliegt dem Schulverwaltungsamt, die STJG wird für alle anfallenden Kosten anteilig herangezogen.

Gebäude mit Mehrfachnutzung:
Bei den Gebäuden mit Mehrfachnutzungen ist die STJG ausschließlich für die Innenbereiche verantwortlich. Jedoch werden die Kosten bei Maßnahmen an Dach und Fach prozentual aufgeteilt. Dieser Prozentsatz wird aus der Fläche, die die STJG nutzt, errechnet.

- Erhöhung HH-Ansatz lfd. Bauunterhaltung 405.000 EUR (2014/2015 gesamt)


Die Verwaltung wird zukünftig den Gemeinderat rechtzeitig vor den Haushaltsplanberatungen über geplante, notwendige Sanierungs-/Neubaumaßnahmen (Begründung, Umfang der Maßnahmen, Kosten) der Jugendhäuser informieren.



Vorliegende Anträge/Anfragen

443/2013 Bündnis 90/Die Grünen
476/2013 CDU
592/2013 SPD
764 u. 777/2013 FDP
665 u. 667/2013 Freie Wähler
896/2013 SÖS und LINKE
mündlich StR'in Fischer
mündlich StR Pätzold
mündlich StR Kanzleiter
mündlich StR'in Kotelmann





Isabel Fezer
Bürgermeisterin




Anlage 1 zur GRDrs 714/2013, 1. Ergänzung

Solitärgebäude aus dem Bestand des Liegenschaftsamtes: Solitärgebäude aus dem Bestand des Schulverwaltungsamtes: Gemietete Solitärgebäude:
Eigene Solitärgebäude im Erbbauvertrag:
Gebäude mit Mehrfachnutzung aus dem Bestand des Liegenschaftsamtes:
Gebäude mit Mehrfachnutzung aus dem Bestand des Schulverwaltungsamtes:
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BaurechtsamtJugendhausWangen.pdf