1. | Von der aktuellen Lage im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UMF) wird Kenntnis genommen. |
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2. | Der Neuorganisation des Inobhutnahme-Bereichs (ION-Bereichs) wird zuge-
stimmt. Die Personalschlüssel zur Betreuung der UMF durch sozialpädagogische Fachkräfte in der vorläufigen Inobhutnahme und der Anschlussinobhutnahme werden anerkannt und sind Grundlage für die Personalbedarfsberechnung.
Zur Sicherung der Betreuung der UMF im ION-Bereich und um die notwendigen organisatorischen Veränderungen umsetzen zu können, sind nachfolgend aufge- zeigte Personalressourcen zusätzlich zur Verfügung zu stellen:
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a) | 1,12 Stellen in S12 für pädagogische Mitarbeiter/-innen in der Anschluss- inobhutnahme |
b) | 1,0 Stelle in EG7 und 0,88 Stellen in EG2Ü für hauswirtschaftliche Mit-
arbeiter/ -innen im Inobhutnahmebereich |
c) | 1,0 Stelle in S14 für den Pflegekinderdienst |
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Die Verwaltung wird ermächtigt im Jugendamt befristet bis 31.12.2017 Personal
im v.g. Umfang ohne Blockierung von Planstellen einzustellen bzw. bestehende Arbeitsverträge zu erhöhen.
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 | Dem Jugendamt stehen aktuell Planstellen im Kontext der unbegleitet minder- jährigen Flüchtlinge entweder unbefristet (71,77 Planstellen) oder mit einer Befristung bis 31.12.2017 (50,59 Planstellen) zur Verfügung. Über das weitere Vorgehen kann zum regulären Stellenplanverfahren 2018/2019 entschieden werden.
Zum Stellenplan 2018 erhalten die Planstellen entsprechend der Anlage 1d
den Vermerk KU S12 und die Planstelle entsprechend der Anlage 1e wird von Entgeltgruppe S17 nach Entgeltgruppe S14 abgewertet.
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 | Die Stellenbesetzung erfolgt entsprechend der tatsächlichen Belegungsent- wicklung und unter der Voraussetzung, dass die im Inobhutnahmebereich anfallenden Aufwendungen durch die geltend gemachten Kostenerstattungen refinanziert werden können.
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3. | Sobald der Auslastungsgrad der UMF-Inobhutnahmeplätze länger als 3 Monate unter 90% liegt, erfolgt ein Stellenabbau in entsprechender Höhe. |
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4. | Für die Ausstattung der neuen Inobhutnahmeeinrichtungen werden einmalige Mittel in 2016 in Höhe von 263.000 € zur Verfügung gestellt.
Ebenso werden für eine Kampagne zur Gewinnung von Pflegeeltern für UMF im Jahr 2016 3.000 € und im Jahr 2017 dann 20.000 € bereit gestellt. |
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5. | Für den Personalbedarf gem. Ziff. 2, die Ausstattung der ION-Plätze sowie für eine Kampagne zur Gewinnung von Pflegepersonal werden folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen überplanmäßig im Teilergebnishaushalt 510, Jugendamt, bereitgestellt:
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 | 2016:
KGr. 410, Personalaufwand anteilig ab Oktober 2016: 55.800 €
KGr. 42510, Sonst. Aufw. für Sach- und Dienstleistungen: 3.000 €
2017:
KGr. 410, Personalaufwand, gerundet: 223.200 €
KGr. 42510, Sonst. Aufw. für Sach- und Dienstleistungen: 20.000 € |
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Im Teilfinanzhaushalt 510, Jugendamt, Projektnr. 7.519000, Sonstige Investitionen Jugendamt allg., wird überplanmäßig bereitgestellt:
2016: KGr. 783, Erwerb von beweglichem Anlagevermögen: 263.000 €
Die Deckung der Mehraufwendungen bzw. –auszahlungen erfolgt durch zahlungs- wirksame Mehrerträge in entsprechender Höhe. |
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6. | Beschäftigte, die bereits in der Anschluss-ION arbeiten, erhalten als übertarifliche freiwillige Leistung bezüglich ihrer Eingruppierung in S15 Bestandsschutz.
Dies gilt nicht für Beschäftigte, die ihrer Eingruppierung und Qualifikation entsprechende andere Arbeitsplätze ablehnen, oder aus freien Stücken heraus auf anders bewerteten Arbeitsplätzen arbeiten wollen. |