Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 687/2013
2. Ergänzung
Stuttgart,
12/05/2013



Haushalt 14/15

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 09.12.2013



Förderung von Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft

Beantwortung / Stellungnahme

44Förderung von öffentlich zugänglichen Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft und Betriebskindertageseinrichtungen - Anträge der Fraktionen aus der 1. Lesung



Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Die Verwaltung stellt differenziert nach kirchlichen und Sonstigen Trägern die finanziellen Auswirkungen der gemeinsamen Forderung der Freien Träger auf eine Erhöhung der Pauschale für Sonstige Ausgaben dar.

Stellungnahme der Verwaltung

In der gemeinsamen Forderung wird eine Erhöhung der Pauschale um 5.000 EUR für die Einrichtungen der beiden Kirchen sowie um 10.000 EUR für Einrichtungen der Sonstigen Träger beantragt.

Finanzielle Auswirkungen
2014
2015
Erhöhung der Sonstigen Ausgaben für
kirchliche Einrichtungen um 5.000 EUR
1.300.000
1.300.000
Erhöhung der Sonstigen Ausgaben für
die Sonstigen Träger um 10.000 EUR
3.040.000
3.040.000
Summe
4.340.000
4.340.000
Im HH-Entwurf bereits enthalten
1.300.000
1.300.000
Summe Mehrbedarf
3.040.000
3.040.000



Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Die Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN haben zur 1. Lesung die Erhöhung der Pauschale für Sonstige Ausgaben um 2 % - Mehrbedarf 260.000 EUR beantragt, wenn der Träger nachweisen kann, dass er zusätzliche erhöhte Kosten durch den Einsatz von Praktikanten, Bufdis etc. nachweisen kann.
Ergänzend zur Stellungnahme der Verwaltung möchte die Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN wissen, weshalb die Verwaltung empfiehlt, eine mögliche Erhöhung der Pauschale für Sonstige Ausgaben nicht mit der Bedingung/Auflage zu verbinden, dass sie für die Finanzierung von Praktikanten/Bufdis genutzt wird.

Stellungnahme der Verwaltung
Selbstverständlich können Auflagen im Zusammenhang mit dem Zuschuss für Sonstige Ausgaben überprüft werden. Bislang erhalten die Träger die Pauschale für Sonstige Ausgaben, die mit der gesetzlichen Mindestförderung bezuschusst wird, ohne Auflagen und damit ohne Prüfung, wofür sie den Zuschuss konkret genutzt haben. Daran sollte auch bei einer möglichen weiteren Erhöhung der Pauschale für Sonstige Ausgaben festgehalten werden:
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Die Verwaltung soll zu folgenden Punkten eine Stellungnahme abgeben:
SPD
Die Verwaltung soll zu den Punkten Investitionskostenzuschuss und Förderung der Miete bei Betriebskitas Stellung nehmen.


Stellungnahme der Verwaltung

Grundsätzliche Anmerkung
Für die Förderung von Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft gibt es nur eine verbindliche Grundlage, die gesetzliche Mindestförderung nach dem Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg (KiTaG): Darüber hinaus ist jede Stadt/Gemeinde in der Regelung ihrer Bezuschussung frei und es finden sich die unterschiedlichsten Lösungen sowohl was die Höhe als auch die Fördersystematik anbelangt.

Weder die Empfehlungen zum interkommunalen Kostenausgleich noch die Regelungen zum Finanzausgleich sind eine Grundlage für die Bezuschussung von freien Trägern von Kindertageseinrichtungen.


Städtevergleich

Stadt Esslingen
Für die Förderung der laufenden Betriebskosten von öffentlich-zugänglichen Einrichtungen gibt es die unterschiedlichsten Vereinbarungen mit einzelnen Trägern (rd. 90% des Fehlbetrags (Kirchen), 75 % des Aufwands, 5% Eigenanteil, 6.000 EUR Eigenanteil pro Gruppe, Berücksichtigung von Ehrenamt).

Investitionen werden mit 85% bezuschusst. Abschreibungen auf den Eigenanteil sind (im Gegensatz zu Stuttgart) nicht förderfähig.

Stadt Karlsruhe
Betriebskitas und öffentlich-zugängliche Kitas erhalten dieselbe Förderung:

Stadt Mannheim
Folgende Varianten gibt es für die Förderung von Betriebskitas:
Öffentlich-zugängliche Einrichtungen werden in Mannheim wie folgt bezuschusst
Krippen pro Gruppe 133.800 EUR
Andere Angebotsformen 82 % der Fachpersonalkosten
Investitionskostenzuschuss 70 %

Empfehlungen des Städte- und Gemeindetags zum interkommunalen Kostenausgleich

Gemäß § 8a KiTaG hat die Standortgemeinde für ein auswärtiges Kind zwischen 0 Jahren und bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf Kostenausgleich gegenüber der Wohnsitzgemeinde. Der Kostenausgleich berechnet sich aus 75 % (für Kinder unter drei Jahren) sowie 63 % (für Kinder über 3 Jahren) der Betriebskosten pro Platz abzüglich der Finanzausgleichsmittel, die die Standortgemeinde erhalten hat.

Die Empfehlungen des Städte- und Gemeindetags Baden-Württemberg zum interkommunalen Kostenausgleich dienen der Vereinfachung der Abrechnung zwischen Standort- und Wohnsitzgemeinde. Berechnungsgrundlage für den Ausgleichsbetrag, die eine Wohnsitzgemeinde zu leisten hat, ist eine stark vereinfachte Kalkulation der laufenden Betriebskosten (ohne Investitionskosten), die der Standortgemeinde für ein auswärtiges Kind entstehen. Die jeweils örtlichen Regelungen der Bezuschussung und die Mittel, die die Standortgemeinde für das auswärtige Kind tatsächlich erhalten hat, können naturgemäß nicht berücksichtigt werden.

Die Höhe des Ausgleichsbetrags, die eine Standortgemeinde erhält, ist abhängig vom tatsächlichen Alter des Kindes (über oder unter 3 Jahren) und vom tatsächlichen Betreuungsumfang am 1.3. eines Jahres (wie beim Finanzausgleich s.u.).

Finanzausgleich

Die Mittel, die die Städte und Gemeinden aus dem Finanzausgleich erhalten, werden in der Höhe vom Land festgesetzt. Sie beruhen ebenfalls auf einer pauschalen Betrachtungsweise der Betriebskosten für Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg. Investitionskosten werden dabei nicht berücksichtigt.
Die Städte und Gemeinden erhalten für belegte Plätze in Kindertageseinrichtungen Mittel aus dem Finanzausgleich nach folgenden Kriterien:
Zugrunde gelegt wird zum Stichtag 1.3. des jeweiligen Vorjahres



Die Träger von Betriebskindertageseinrichtungen verweisen regelmäßig auf die Höhe der FAG-Mittel, die die Stadt Stuttgart erhält. Die Verwaltung hat daher für das Jahr 2012 ausgewertet, wie hoch die FAG-Mittel waren, die sie für die von ihr geförderten Plätze in Betriebskitas tatsächlich erhalten hat:


Vergleich städtischer Zuschuss für öffentlich zugängliche Kindertageseinrichtungen, Finanzausgleichsmittel und interkommunaler Kostenausgleich - Beispiel

Ganztagskrippe
Stichtag 1.3.
FAG - Mittel
Ausgleichsbetrag
Wohnsitzgemeinde
Summe
städt. Zuschuss
öff. Kita
ohne Miete
Kind unter
3 Jahre
12.800 €
700 €
13.500 €
12.870 €
Kind über
3 Jahre
2.550 €
2.680 €
5.230 €
12.870 €


Gründe für den Vorschlag der Verwaltung, Betriebskitas nicht mehr auf der Grundlage der Empfehlungen zum interkommunalen Kostenausgleich zu bezuschussen.

Seit dem Jahr 2012 werden die Fachpersonalkosten bei allen öffentlich zugänglichen Einrichtungen in freier Trägerschaft nicht mehr pauschal bezuschusst, sondern es werden die tatsächlichen Personalkosten gefördert.

Außerdem gilt seit dem Jahr 2012 ein Mindestpersonalschlüssel (KitaVO) für alle Angebotsformen ohne Krippe und Hort, der in der Betriebserlaubnis festgelegt wird. Die Höhe des Mindestpersonalschlüssels (Fachkraftschlüssel) ist abhängig vom Umfang der Öffnungszeiten und ggf. von einer zusätzlichen Leistungsfreistellung. Die Höhe des Fachkraftschlüssels bestimmt wesentlich die Höhe des städtischen Zuschusses.

Aus den o. g. Gründen und unter Berücksichtigung des Eigeninteresses der Unternehmen schlägt die Verwaltung vor, Betriebskitas grundsätzlich nach derselben Fördersystematik zu bezuschussen, wie öffentlich zugängliche Kindertageseinrichtungen seit dem 1.1.2012:
Eine pauschale Förderung von Betriebskindertageseinrichtungen (auf der Basis des interkommunalen Kostenausgleichs oder auch eine anders berechnete Pauschale) kann von der Verwaltung nicht mehr empfohlen werden:
Zuschuss für Investitionskostenzuschuss und Miete

Die Investitionskosten für Betriebskindertageseinrichtungen müssen nach derzeitiger Beschlusslage des Gemeinderats die jeweiligen Betriebe tragen. Nach Ansicht der Verwaltung, hat der Betrieb analog dazu ggf. die Mietkosten zu übernehmen. Damit soll den Sonderregelungen für Betriebskindertageseinrichtungen (kein öffentlicher Zugang, keine Bedarfsprüfung, keine einschränkende Regelung für die Aufnahme auswärtiger Kinder) und damit dem Eigeninteresse der Betriebe Rechnung getragen werden.

In der Mehrheit der Fälle werden die Räume von den Betrieben den Betriebsträgern bislang kostenlos überlassen. Fördert die Stadt in Zukunft auch Mietkosten, ist die Vermutung nahe liegend, dass – zumindest einige - Betriebe in Zukunft von den Betriebsträgern Miete verlangen. Dies würde die Regelung, dass keine Investitionskosten bezuschusst werden, konterkarieren.

Finanzielle Auswirkungen bei der Förderung von Betriebskitas analog zu öffentlich zugänglichen Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft

Der Mehrbedarf für die Umstellung der Fördersystematik auf der Grundlage der Förderung von öffentlich zugänglichen Einrichtungen 2012 und 2013 in Höhe von rund 2,3 Mio. EUR ist im Haushaltsentwurf 2014/2015 bereits enthalten (s. GRDrs 813/2012 „Fördergrundsätze für Betriebskindertagesstätten ab dem Jahr 2012). Noch nicht im HH-Entwurf enthalten ist die Erhöhung der Pauschale für Sonstige Ausgaben um 10% sowie die Förderung einer 10 stündigen Öffnungszeit für 50 % der Krippengruppen analog zur Förderung von öffentlich zugänglichen Einrichtungen.

Finanzielle Auswirkungen des Verwaltungsvorschlags zur Förderung von Betriebskitas analog öff. zugängliche Kitas ohne Miete

Die durchschnittlichen Fachpersonalkosten in allen Betriebskindertageseinrichtungen betrugen 36.700 EUR im Jahr 2012. Die Pauschalen im interkommunalen Kostenausgleich 2013 gehen von 46.000 EUR PK pro 100 % FK aus. Bei einer Annahme von 42.000 EUR pro FK (Steig. um 14,4 % gegenüber 36.700 EUR) entsteht folgender Mehrbedarf:

2014
2015
Mehrbedarf Verwaltungsvorschlag (einschl. Erhöhung Pauschale für Sonstige Ausgaben um 10% und 10-stündige Öffnungszeit für 50 % der Krippengruppen)
2.460.500
2.460.500
Im HH 14/15 bereits enthalten
2.300.000
2.300.000
Mehrbedarf
160.500
160.500

Finanzelle Auswirkungen der Forderungen der Träger von Betriebskita

Pauschalen auf der Basis interkommunaler Kostenausgleich
(Forderung Februar 2013)
Betriebskitaförderung
2.014
2.015
Forderungen freier Träger v. Betriebskitas
3.106.000
3.106.000
Im HH 14/15 bereits enthalten
2.300.000
2.300.000
Mehrbedarf
806.000
806.000


Pauschalen auf Basis Förderung öffentlich zugängliche Kitas
(Forderung Juli 2013)
Betriebskitaförderung
2.014
2.015
Forderungen freier Träger v. Betriebskitas
4.256.000
4.256.000
Im HH 14/15 bereits enthalten
2.300.000
2.300.000
Mehrbedarf
1.956.000
1.956.000



Vorliegende Anträge/Anfragen

441/2013 Bündnis 90/DIE GRÜNEN
466/2013 CDU-Gemeinderatsfraktion
588/2013 SPD-Gemeinderatsfraktion
644/2013 Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
646/2013 Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
JHA
StR'in Walker mündlich
StR'in Dr. Blind mündlich





Isabel Fezer
Bürgermeisterin



2.Ergänzung

Forderungen der Träger von Betriebs-Kitas

Am 4.2.2013 hat die Verwaltung die Vorlage 813/2012 „Fördergrundsätze für Betriebskindertageseinrichtungen ab dem Jahr 2012 “ in den Jugendhilfeausschuss eingebracht. Aufgrund einiger kritischer Rückmeldungen von einzelnen Trägern von Betriebskitas wurde die Vorlage von der Verwaltung zurückgezogen und auf der Grundlage eines veränderten Vorschlags des Jugendamtes, der eine Pauschalierung der Personalkosten vorsah, nochmals mit den Trägern gesprochen.

Folgende schriftliche Rückmeldungen/ Forderungen haben wir von den unterschiedlichen Trägern Mitte Juli 2013 erhalten:

Trägergruppe 1Forderungen
Familienservice (PME)Keine Pauschale auf der Basis des interkommunalen Kostenausgleichs

Grundsätzliche Forderung
- „Echte“ pauschale Förderung
- Keine Fehlbetragsberechnung
- Kein Nachweis der tatsächl. Personalkosten und ggf. der Miete
- Kein Besserstellungsverbot bei der Bezahlung des Personals

Alternative 1
Pauschaler Zuschuss auf der Grundlage für öffentlich zugängliche Kitas ohne Miete
aber mit 10h Öffnungszeit für alle Gruppen

Alternative 2
Pauschaler Zuschuss auf der Grundlage für öffentlich zugängliche Kitas
mit Miete und 8h Öffnungszeiten für Krippen, 10h für 65 % der Angebote nach Kita-VO
Kind e.V. und Konzept-e-gGmbH
Kinderzentren Kunterbunt gGmbH
Polifant
KC-Holding GmbH
Kita Schatzkiste
Klett-Schütte GmbH
KinderHut
Klinikum Stuttgart

Mehrbedarf im Förderhaushalt ab 2014:
Alternative 1: 4,256 Mio EUR (davon 2,3 Mio EUR bereits im Haushalt)
Alternative 2: 4,252 Mio € (davon 2,3 Mio EUR bereits im Haushalt)

Vorteile
Nachteile
Trägergruppe 3Forderungen
ISS Facilitiy Services GmbH
(Daimler – Kita Sterntaler)
Mit Verwaltungsvorschlag einverstanden
Trägergruppe 4Forderungen
Studentenwerk StuttgartKeine Rückmeldungen
Studentenwerk Tübingen-Hohenheim
EducCare Bildungskindertagesstätten gGmbH

Besserstellungsverbot und eine Fehlbetragsberechnung werden von den Trägergruppen 2-4 nicht infrage gestellt.

Stellungnahme Fachverwaltung