Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz:
SJG
GRDrs
687/2013
2. Ergänzung
Stuttgart,
12/05/2013
Haushalt
14/15
Unterlage für die
2
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
09.12.2013
Förderung von Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft
Beantwortung / Stellungnahme
44Förderung von öffentlich zugänglichen Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft und Betriebskindertageseinrichtungen - Anträge der Fraktionen aus der 1. Lesung
1.
Förderung von öffentlich zugänglichen Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Die Verwaltung stellt differenziert nach kirchlichen und Sonstigen Trägern die finanziellen Auswirkungen der gemeinsamen Forderung der Freien Träger auf eine Erhöhung der Pauschale für Sonstige Ausgaben dar.
Stellungnahme der Verwaltung
In der gemeinsamen Forderung wird eine Erhöhung der Pauschale um 5.000 EUR für die Einrichtungen der beiden Kirchen sowie um 10.000 EUR für Einrichtungen der Sonstigen Träger beantragt.
Finanzielle Auswirkungen
2014
2015
Erhöhung der Sonstigen Ausgaben für
kirchliche Einrichtungen um 5.000 EUR
1.300.000
1.300.000
Erhöhung der Sonstigen Ausgaben für
die Sonstigen Träger um 10.000 EUR
3.040.000
3.040.000
Summe
4.340.000
4.340.000
Im HH-Entwurf bereits enthalten
1.300.000
1.300.000
Summe Mehrbedarf
3.040.000
3.040.000
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Die Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN haben zur 1. Lesung die Erhöhung der Pauschale für Sonstige Ausgaben um 2 % - Mehrbedarf 260.000 EUR beantragt, wenn der Träger nachweisen kann, dass er zusätzliche erhöhte Kosten durch den Einsatz von Praktikanten, Bufdis etc. nachweisen kann.
Ergänzend zur Stellungnahme der Verwaltung möchte die Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN wissen, weshalb die Verwaltung empfiehlt, eine mögliche Erhöhung der Pauschale für Sonstige Ausgaben nicht mit der Bedingung/Auflage zu verbinden, dass sie für die Finanzierung von Praktikanten/Bufdis genutzt wird.
Stellungnahme der Verwaltung
Selbstverständlich können Auflagen im Zusammenhang mit dem Zuschuss für Sonstige Ausgaben überprüft werden. Bislang erhalten die Träger die Pauschale für Sonstige Ausgaben, die mit der gesetzlichen Mindestförderung bezuschusst wird, ohne Auflagen und damit ohne Prüfung, wofür sie den Zuschuss konkret genutzt haben. Daran sollte auch bei einer möglichen weiteren Erhöhung der Pauschale für Sonstige Ausgaben festgehalten werden:
·
Der Verwaltungsaufwand steht in keinem Verhältnis zur Höhe des zusätzlichen Zuschusses – 340 EUR/Gruppe (Krippen), 315 EUR/Gruppe (andere Angebotsformen).
·
Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Träger mindestens 17 Ganztagskrippengruppen benötigt, um mit dem o.g. Zuschuss einen Bufdi (Jahreskosten rund 6.000 EUR) bzw. 20 Ganztagskrippengruppen um 1 FSJ-Stelle (Jahreskosten rund 7.000 EUR) zu finanzieren.
2.
Betriebskindertageseinrichtungen
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Die Verwaltung soll zu folgenden Punkten eine Stellungnahme abgeben:
·
Förderung von Betriebskindertageseinrichtung in anderen Städten, z.B. Esslingen und Karlsruhe
·
Empfehlungen des Städtetags
·
Mittel aus dem Finanzausgleich und Zuschuss für Pendlerkinder
·
Gründe für den Vorschlag der Verwaltung, Betriebskitas nicht mehr auf der Grundlage der Empfehlungen zum interkommunalen Kostenausgleich zu bezuschussen.
SPD
Die Verwaltung soll zu den Punkten Investitionskostenzuschuss und Förderung der Miete bei Betriebskitas Stellung nehmen.
Stellungnahme der Verwaltung
Grundsätzliche Anmerkung
Für die Förderung von Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft gibt es nur eine verbindliche Grundlage, die gesetzliche Mindestförderung nach dem Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg (KiTaG):
·
68 % der Betriebskosten für Krippen
·
63 % der Betriebskosten für alle anderen Betriebsformen (ohne Horte)
Darüber hinaus ist jede Stadt/Gemeinde in der Regelung ihrer Bezuschussung frei und es finden sich die unterschiedlichsten Lösungen sowohl was die Höhe als auch die Fördersystematik anbelangt.
Weder die Empfehlungen zum interkommunalen Kostenausgleich noch die Regelungen zum Finanzausgleich sind eine Grundlage für die Bezuschussung von freien Trägern von Kindertageseinrichtungen.
Städtevergleich
Stadt Esslingen
·
Betriebskitas erhalten maximal die gesetzliche Mindestförderung (63 %/69 %).
·
Grundlage für die Berechnung der Betriebskosten ist zunächst die Festlegung des förderfähigen Stellenschlüssels (Öffnungszeit, Leitungsfreistellung) – auch bei öffentlich zugänglichen Kindertageseinrichtungen.
·
Die Berechnung der Betriebskosten erfolgt dann entweder auf der Grundlage der tatsächlichen Ausgaben
oder
·
auf der Grundlage einer Pauschalberechnung (Anzahl Stellen * 46.000 EUR plus 20% Sonstige Ausgaben/30% bei Krippen) plus 3% Verwaltungsausgaben).
·
Gefördert werden die so ermittelten förderfähigen Betriebskosten mit 63%/68%.
·
Betriebskitas erhalten keine Investitionszuschüsse.
Für die Förderung der laufenden Betriebskosten von öffentlich-zugänglichen Einrichtungen gibt es die unterschiedlichsten Vereinbarungen mit einzelnen Trägern (rd. 90% des Fehlbetrags (Kirchen), 75 % des Aufwands, 5% Eigenanteil, 6.000 EUR Eigenanteil pro Gruppe, Berücksichtigung von Ehrenamt).
Investitionen werden mit 85% bezuschusst. Abschreibungen auf den Eigenanteil sind (im Gegensatz zu Stuttgart) nicht förderfähig.
Stadt Karlsruhe
Betriebskitas und öffentlich-zugängliche Kitas erhalten dieselbe Förderung:
·
In bezuschussten Einrichtungen dürfen maximal 30% der Plätze für Betriebskinder angeboten werden. Diese 30% der Plätze müssen vorrangig mit Karlsruher Kindern belegt werden.
·
Neben einer Personalkostenförderung wird die Miete mit max. 10 EUR pro qm bezuschusst.
·
Stellenschlüssel GTE 0-3 3,05 Stellen Förderquote 90,5%
Stellenschlüssel GTE 3-6 3,35 Stellen Förderquote 88%
·
Für Sonstige Ausgaben gibt es keinen Zuschuss
·
Investitionen werden mit 75% bezuschusst
Stadt Mannheim
Folgende Varianten gibt es für die Förderung von Betriebskitas:
·
Gruppen mit Mannheimer Kinder werden wie öffentlich zugängliche Kindertageseinrichtungen bezuschusst.
·
Gruppen mit Kindern aus Baden-Württemberg erhalten die tatsächlich bei der Stadt für diese Gruppen eingegangenen FAG-Mittel plus die tatsächlich bei der Stadt eingegangen Ausgleichsbeträge der Wohnsitzgemeinden.
·
Gruppen mit Kindern außerhalb Baden-Württembergs erhalten die tatsächlich bei der Stadt für diese Gruppen eingegangenen FAG-Mittel.
·
Investitionskosten werden nicht bezuschusst.
Öffentlich-zugängliche Einrichtungen werden in Mannheim wie folgt bezuschusst
Krippen pro Gruppe 133.800 EUR
Andere Angebotsformen 82 % der Fachpersonalkosten
Investitionskostenzuschuss 70 %
Empfehlungen des Städte- und Gemeindetags zum interkommunalen Kostenausgleich
Gemäß § 8a KiTaG hat die Standortgemeinde für ein auswärtiges Kind zwischen 0 Jahren und bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf Kostenausgleich gegenüber der Wohnsitzgemeinde. Der Kostenausgleich berechnet sich aus 75 % (für Kinder unter drei Jahren) sowie 63 % (für Kinder über 3 Jahren) der Betriebskosten pro Platz abzüglich der Finanzausgleichsmittel, die die Standortgemeinde erhalten hat.
Die Empfehlungen des Städte- und Gemeindetags Baden-Württemberg zum interkommunalen Kostenausgleich dienen der Vereinfachung der Abrechnung zwischen Standort- und Wohnsitzgemeinde. Berechnungsgrundlage für den Ausgleichsbetrag, die eine Wohnsitzgemeinde zu leisten hat, ist eine stark vereinfachte Kalkulation der laufenden Betriebskosten (ohne Investitionskosten), die der Standortgemeinde für ein auswärtiges Kind entstehen. Die jeweils örtlichen Regelungen der Bezuschussung und die Mittel, die die Standortgemeinde für das auswärtige Kind tatsächlich erhalten hat, können naturgemäß nicht berücksichtigt werden.
·
Der Städte- und Gemeindetag legt z.B. aus Gründen der Vereinfachung für alle Ganztagseinrichtungen einen Stellenschlüssel von 3 Vollzeitkräften und pauschale Fachkraftkosten in Höhe von 46.000 EUR pro Vollzeitstelle zugrunde.
·
In Stuttgart beträgt der Stellenschlüssel für Krippen 2,75 Fachkraftstellen und 3,28 Fachkraftstellen für alle anderen Ganztagsangebote (derzeit gültige Fördergrundsätze für öffentlich zugängliche Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft plus Vorschlag der Verwaltung zum Doppelhaushalt 2014/2015).
·
Stuttgart fördert die Fachkräfte nicht mit einer Pauschale, sondern die tatsächlichen Fachkraftkosten.
Die Höhe des Ausgleichsbetrags, die eine Standortgemeinde erhält, ist abhängig vom tatsächlichen Alter des Kindes (über oder unter 3 Jahren) und vom tatsächlichen Betreuungsumfang am 1.3. eines Jahres (wie beim Finanzausgleich s.u.).
Finanzausgleich
Die Mittel, die die Städte und Gemeinden aus dem Finanzausgleich erhalten, werden in der Höhe vom Land festgesetzt. Sie beruhen ebenfalls auf einer pauschalen Betrachtungsweise der Betriebskosten für Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg. Investitionskosten werden dabei nicht berücksichtigt.
Die Städte und Gemeinden erhalten für belegte Plätze in Kindertageseinrichtungen Mittel aus dem Finanzausgleich nach folgenden Kriterien:
Zugrunde gelegt wird zum Stichtag 1.3. des jeweiligen Vorjahres
·
die Anzahl der belegten Plätze
·
Alter des Kindes zum Stichtag
·
Betreuungsumfang des Kindes zum Stichtag
Die Träger von Betriebskindertageseinrichtungen verweisen regelmäßig auf die Höhe der FAG-Mittel, die die Stadt Stuttgart erhält. Die Verwaltung hat daher für das Jahr 2012 ausgewertet, wie hoch die FAG-Mittel waren, die sie für die von ihr geförderten Plätze in Betriebskitas tatsächlich erhalten hat:
·
Aufgrund der Pauschalen hätten für die von der Stadt geförderten Plätze in Krippen und anderen Angebotsformen rund 9,7 Mio EUR an FAG-Mitteln eingehen können. Tatsächlich hat die Stadt aber aufgrund der o.g. Kriterien nur rund 8,8 Mio EUR erhalten.
Vergleich städtischer Zuschuss für öffentlich zugängliche Kindertageseinrichtungen, Finanzausgleichsmittel und interkommunaler Kostenausgleich - Beispiel
Ganztagskrippe
Stichtag 1.3.
FAG - Mittel
Ausgleichsbetrag
Wohnsitzgemeinde
Summe
städt. Zuschuss
öff. Kita
ohne Miete
Kind unter
3 Jahre
12.800 €
700 €
13.500 €
12.870 €
Kind über
3 Jahre
2.550 €
2.680 €
5.230 €
12.870 €
Gründe für den Vorschlag der Verwaltung, Betriebskitas nicht mehr auf der Grundlage der Empfehlungen zum interkommunalen Kostenausgleich zu bezuschussen.
Seit dem Jahr 2012 werden die Fachpersonalkosten bei allen öffentlich zugänglichen Einrichtungen in freier Trägerschaft
nicht mehr
pauschal bezuschusst, sondern es werden die tatsächlichen Personalkosten gefördert.
Außerdem gilt seit dem Jahr 2012 ein Mindestpersonalschlüssel (KitaVO) für alle Angebotsformen ohne Krippe und Hort, der in der Betriebserlaubnis festgelegt wird. Die Höhe des Mindestpersonalschlüssels (Fachkraftschlüssel) ist abhängig vom Umfang der Öffnungszeiten und ggf. von einer zusätzlichen Leistungsfreistellung. Die Höhe des Fachkraftschlüssels bestimmt wesentlich die Höhe des städtischen Zuschusses.
Aus den o. g. Gründen und unter Berücksichtigung des Eigeninteresses der Unternehmen schlägt die Verwaltung vor, Betriebskitas grundsätzlich nach derselben Fördersystematik zu bezuschussen, wie öffentlich zugängliche Kindertageseinrichtungen seit dem 1.1.2012:
·
Gleicher Fachkraftschlüssel bezüglich Öffnungszeiten und Leitungsfreistellung
·
Bezuschussung der tatsächlichen Fachpersonalkosten – Förderquote 85 % wie Kirchen
·
Gleicher Essenszuschuss
·
Gleiche Pauschale und Förderquote für Sonstige Ausgaben
·
aber:
kein
Zuschuss für Investitionen und Miete
Eine pauschale Förderung von Betriebskindertageseinrichtungen (auf der Basis des interkommunalen Kostenausgleichs oder auch eine anders berechnete Pauschale) kann von der Verwaltung nicht mehr empfohlen werden:
·
Die Personalausgaben einzelner Träger und Einrichtungen sind in der Höhe sehr unterschiedlich (niedrigere Gehälter bei Berufsanfängern, ansteigende Gehälter im Laufe des Berufslebens, zeitweise nicht besetzte Personalstellen).
·
Der förderfähige Fachkraftschlüssel sollte in Stuttgart einheitlich sein.
·
In Betriebskindertageseinrichtungen gibt es auch öffentlich zugängliche Gruppen oder einzelne Plätze, die nach den Fördergrundsätzen für öffentlich zugängliche Kindertageseinrichtungen bezuschusst werden. Zwei völlig unterschiedliche Fördersysteme sind nur schwer kompatibel.
·
Aus Gründen der Gleichbehandlung sollte auch bei der Bezuschussung von Betriebskindertageseinrichtungen der tatsächlich angefallene Personalkostenaufwand zu Grunde gelegt werden.
Zuschuss für Investitionskostenzuschuss und Miete
Die Investitionskosten für Betriebskindertageseinrichtungen müssen nach derzeitiger Beschlusslage des Gemeinderats die jeweiligen Betriebe tragen. Nach Ansicht der Verwaltung, hat der Betrieb analog dazu ggf. die Mietkosten zu übernehmen. Damit soll den Sonderregelungen für Betriebskindertageseinrichtungen (kein öffentlicher Zugang, keine Bedarfsprüfung, keine einschränkende Regelung für die Aufnahme auswärtiger Kinder) und damit dem Eigeninteresse der Betriebe Rechnung getragen werden.
In der Mehrheit der Fälle werden die Räume von den Betrieben den Betriebsträgern bislang kostenlos überlassen. Fördert die Stadt in Zukunft auch Mietkosten, ist die Vermutung nahe liegend, dass – zumindest einige - Betriebe in Zukunft von den Betriebsträgern Miete verlangen. Dies würde die Regelung, dass keine Investitionskosten bezuschusst werden, konterkarieren.
Finanzielle Auswirkungen bei der Förderung von Betriebskitas analog zu öffentlich zugänglichen Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft
Der Mehrbedarf für die Umstellung der Fördersystematik auf der Grundlage der Förderung von öffentlich zugänglichen Einrichtungen 2012 und 2013 in Höhe von rund 2,3 Mio. EUR ist im Haushaltsentwurf 2014/2015 bereits enthalten (s. GRDrs 813/2012 „Fördergrundsätze für Betriebskindertagesstätten ab dem Jahr 2012). Noch nicht im HH-Entwurf enthalten ist die Erhöhung der Pauschale für Sonstige Ausgaben um 10% sowie die Förderung einer 10 stündigen Öffnungszeit für 50 % der Krippengruppen analog zur Förderung von öffentlich zugänglichen Einrichtungen.
Finanzielle Auswirkungen des Verwaltungsvorschlags zur Förderung von Betriebskitas analog öff. zugängliche Kitas ohne Miete
Die durchschnittlichen Fachpersonalkosten in allen Betriebskindertageseinrichtungen betrugen
36.700 EUR im Jahr 2012
. Die Pauschalen im interkommunalen Kostenausgleich 2013 gehen von
46.000 EUR
PK pro 100 % FK aus. Bei einer Annahme von 42.000 EUR pro FK (Steig. um 14,4 % gegenüber 36.700 EUR) entsteht folgender Mehrbedarf:
2014
2015
Mehrbedarf Verwaltungsvorschlag
(einschl. Erhöhung Pauschale für Sonstige Ausgaben um 10% und 10-stündige Öffnungszeit für 50 % der Krippengruppen)
2.460.500
2.460.500
Im HH 14/15 bereits enthalten
2.300.000
2.300.000
Mehrbedarf
160.500
160.500
Finanzelle Auswirkungen der Forderungen der Träger von Betriebskita
Pauschalen auf der Basis interkommunaler Kostenausgleich
(Forderung Februar 2013)
Betriebskitaförderung
2.014
2.015
Forderungen freier Träger v. Betriebskitas
3.106.000
3.106.000
Im HH 14/15 bereits enthalten
2.300.000
2.300.000
Mehrbedarf
806.000
806.000
Pauschalen auf Basis Förderung öffentlich zugängliche Kitas
(Forderung Juli 2013)
Betriebskitaförderung
2.014
2.015
Forderungen freier Träger v. Betriebskitas
4.256.000
4.256.000
Im HH 14/15 bereits enthalten
2.300.000
2.300.000
Mehrbedarf
1.956.000
1.956.000
Vorliegende Anträge/Anfragen
441/2013 Bündnis 90/DIE GRÜNEN
466/2013 CDU-Gemeinderatsfraktion
588/2013 SPD-Gemeinderatsfraktion
644/2013 Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
646/2013 Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
JHA
StR'in Walker mündlich
StR'in Dr. Blind mündlich
Isabel Fezer
Bürgermeisterin
Anlage 1 GRDrs 687/2013
2.Ergänzung
Forderungen der Träger von Betriebs-Kitas
Am 4.2.2013 hat die Verwaltung die Vorlage 813/2012 „Fördergrundsätze für Betriebskindertageseinrichtungen ab dem Jahr 2012 “ in den Jugendhilfeausschuss eingebracht. Aufgrund einiger kritischer Rückmeldungen von einzelnen Trägern von Betriebskitas wurde die Vorlage von der Verwaltung zurückgezogen und auf der Grundlage eines veränderten Vorschlags des Jugendamtes, der eine Pauschalierung der Personalkosten vorsah, nochmals mit den Trägern gesprochen.
Folgende schriftliche Rückmeldungen/ Forderungen haben wir von den unterschiedlichen Trägern Mitte Juli 2013 erhalten:
Trägergruppe 1
Forderungen
Familienservice (PME)
Keine Pauschale auf der Basis des interkommunalen Kostenausgleichs
Grundsätzliche Forderung
- „Echte“ pauschale Förderung
- Keine Fehlbetragsberechnung
- Kein Nachweis der tatsächl. Personalkosten und ggf. der Miete
- Kein Besserstellungsverbot bei der Bezahlung des Personals
Alternative 1
Pauschaler Zuschuss auf der Grundlage für öffentlich zugängliche Kitas ohne Miete
aber mit 10h Öffnungszeit für alle Gruppen
Alternative 2
Pauschaler Zuschuss auf der Grundlage für öffentlich zugängliche Kitas
mit Miete und 8h Öffnungszeiten für Krippen, 10h für 65 % der Angebote nach Kita-VO
Kind e.V. und Konzept-e-gGmbH
Kinderzentren Kunterbunt gGmbH
Polifant
KC-Holding GmbH
Kita Schatzkiste
Klett-Schütte GmbH
KinderHut
Klinikum Stuttgart
Mehrbedarf im Förderhaushalt ab 2014:
Alternative 1: 4,256 Mio EUR (davon 2,3 Mio EUR bereits im Haushalt)
Alternative 2: 4,252 Mio € (davon 2,3 Mio EUR bereits im Haushalt)
Vorteile
·
Reduzierter Aufwand v.a. für die Träger aber auch die Stadt, da keine Nachweise über Ausgaben/Einnahmen mehr zu überprüfen und Verwendungsnachweise im Grunde nicht mehr nötig sind.
·
Positiv für Träger, da sie sowohl ihre Ausgaben- als auch ihre Einnahmen völlig eigenständig steuern können.
Nachteile
·
Ungleichbehandlung der unterschiedlichen Kita-Träger
·
Stadt bezuschusst ggf. Aufwand, der nicht entstanden ist
·
Stadt bezuschusst ggf. indirekt Investitionen, da auch bei Überschuss keine Rückforderungen/Begrenzung des Zuschusses auf Fehlbetrag mehr vorgesehen ist
·
Ohne Besserstellungsverbot sind Betriebs-Kita Träger im Vorteil auf dem ErzieherInnenmarkt
Trägergruppe 2
Forderungen
Ev. Kirche
- Bezuschussung von 10h Öffnungszeit
- Anpassung Personalkostenpauschale an tarifl. Veränderungen
- Prüfung ob Miete bezuschusst werden kann
Ev. Gesellschaft (EVA)
- belegungsunabhängige Förderung und Zuschuss für tatsächl. P-Kosten
- Bezuschussung von 10h Öffnungszeit
- bei Erhöhung der Pauschale für sonstige Ausgaben entsprechende Anpassung bei Betriebskitas
Trägergruppe 3
Forderungen
ISS Facilitiy Services GmbH
(Daimler – Kita Sterntaler)
Mit Verwaltungsvorschlag einverstanden
Trägergruppe 4
Forderungen
Studentenwerk Stuttgart
Keine Rückmeldungen
Studentenwerk Tübingen-Hohenheim
EducCare Bildungskindertagesstätten gGmbH
Besserstellungsverbot und eine Fehlbetragsberechnung werden von den Trägergruppen 2-4 nicht infrage gestellt.
Stellungnahme Fachverwaltung
·
Ohne Berücksichtigung des tatsächlichen Aufwands und des förderfähigen Fachkraftschlüssels (Öffnungszeiten, Leitungsfreistellung) führt dies zu einer Ungleichbehandlung sowohl gegenüber den öffentlich zugänglichen Kitas als auch zwischen den Trägern von Betriebskitas (Träger mit hohen Personalausgaben sind im Nachteil).
·
Eine pauschale Bezuschussung der Personalkosten wird nur solange akzeptiert, wie die Pauschale höher, zumindest aber nicht niedriger ist als die tatsächlichen Fachpersonalkosten (s. pauschale Förderung der öffentlich zugänglichen Kitas bis Ende 2011/Härtefallregelung für sonstige Träger und Protest der Kirchen und Stellungnahme der ev. Kirche zum Verwaltungsvorschlag für Betriebs-Kitas).
·
In einigen Betriebs-Kitas gibt es sowohl Betriebs- als auch öffentlich zugängliche Gruppen. Eine unterschiedliche Fördersystematik – pauschaler Zuschuss für Fachpersonalkosten oder tatsächliche Fachpersonalkosten – führt bei der Abrechnung zu Schwierigkeiten (Öffnungszeiten, Leitungsfreistellung, wo wird teureres/preiswerteres Personal abgerechnet).
·
Bislang erfolgte bei der Förderberechnung eine Begrenzung auf den Fehlbetrag. Im Jahr 2011 wurden bei Betriebs-Kitas mehr als 500.000 € an möglichen Förderbeträgen
nicht
festgesetzt (rund 9 % der maximal möglichen Zuschüsse).
·
Die Auswertung der bislang eingereichten Verwendungsnachweise 2012 (rd. 25% aller Gruppen) ergab bereits auf der Basis der alten Förderpauschalen eine Kürzung der maximalen Zuschüsse bei diesen Trägern um 150.000 €.
Berechnet auf der Basis der Alternativen 1 und 2 (ohne Fehlbetragsberechnung) entstünde bei diesen Trägern ein Überschuss von rund 800.000 €.
·
Die Aufhebung des Besserstellungsverbotes bei Betriebs-Kitas führt zu einer Ungleichbehandlung und beim derzeitigen Fachkraftmangel zur Benachteiligung der Träger von öff. zugänglichen Kitas.