Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS 5621-02
GRDrs 264/2016
Stuttgart,
04/15/2016



Stuttgarter Sportförderung;
hier: Sport- und Kulturgemeinde Botnang e. V. (SKG)
- Sanierung und Modernisierung der vereinseigenen Gymnastikhalle im Sportpark Himmerreich in Stuttgart-Botnang




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sportausschuss
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
10.05.2016
11.05.2016



Beschlußantrag:
  1. Der SKG Botnang wird zur Sanierung und Modernisierung der vereinseigenen Gymnastikhalle im Sportpark Himmerreich im Stadtbezirk Stuttgart-Botnang ein städtischer Zuschuss in Höhe von 102.550 EUR bewilligt.
  2. Der Zuschuss wird nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen zu Zuwendungsbescheiden der Stadt Stuttgart gewährt.
  3. Ergänzend finden die besonderen Bewilligungsbedingungen der Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung der Landeshauptstadt Stuttgart, Ziffer C.2.3.1.1 ff in der Fassung vom Januar 2014 Anwendung.
  4. Die Auszahlung in Höhe von 102.550 EUR wird im Teilfinanzhaushalt THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Projekt-Nr. 7.520210 Zuschüsse zu Sportbauvorhaben, Ausz. Gr. 781 Investitionszuweisungen und Zuschüsse wie folgt gedeckt:


    Begründung:


    1. Angaben zum Verein

    Die Sport- und Kulturgemeinde Botnang e.V. (SKG Botnang) hat derzeit 1.086 Mitglieder. Davon sind 524 (rund 48,25 %) Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.

    Das Vereinsgelände in Stuttgart-Botnang, der Sportpark Himmerreich, umfasst einen Kunstrasenplatz, ein Kunstrasenkleinspielfeld sowie eine vereinseigene Gymnastikhalle. Auf der Sportanlage bietet die SKG Botnang ihren Mitgliedern neben Leistungssportarten wie Fußball und Faustball auch einige Angebote im Breitensport wie Badminton, Gesundheitssport, Gymnastik, Freizeitsport, Rad und Ski sowie verschiedene Angebote im Kinderturn- und Kindersportclub. Auch Kooperationen mit Kindergärten und die Veranstaltung eines eigenen Volkslaufs gehören zum Angebot des Vereins.


    2. Angaben zum Bauvorhaben

    2.1 Allgemeines

    Die Gymnastikhalle wurde in den 60er Jahren von der Arbeiterwohlfahrt zur Stadtranderholung (Waldheim) errichtet. Im Jahr 1995 hat die SKG Botnang die Gymnastikhalle erworben und anschließend den Fußboden und die Heizung erneuert sowie die Küche verlegt. An den Außenwänden und dem Dach wurde keine Änderung vorgenommen.

    Aufgrund der Durchfeuchtung der Außenwände, fehlender Wand- und Dachisolierungen und der hohen Energiekosten ist eine umfassende Sanierung notwendig. Im Zuge der Sanierung soll die vorhandene Raumeinteilung teilweise aufgebrochen werden, um den veränderten Anforderungen an das Vereinsangebot Rechnung zu tragen. Die sanierte und modernisierte Gymnastikhalle sieht einen großen Gymnastikraum, einen Kletterraum, Umkleideräume mit zusätzlichem Zugang über den Außenbereich, eine Küche mit Ausgabetheke zum Außenbereich, einen Lagerraum für Sport- und Kleingeräte, einen Lagerraum für Veranstaltungsgegenstände, einen Vorraum im Eingangs-Innenbereich sowie ein fest installiertes Vordach im Eingangs-Außenbereich vor.

    Auch zukünftig soll die Gymnastikhalle hauptsächlich dem Sportbetrieb dienen. Neben dem regelmäßigen Sportbetrieb (Gesundheitssport, Kindersport, Schulsport, Kooperationsangebote mit Kindergärten) soll die Halle an einzelnen Terminen auch für verschiedene andere Veranstaltungen mit sportlichem Hintergrund wie den Skibazar oder den Volkslauf sowie für Ferienfreizeiten für Kinder genutzt werden.





    2.2 Raumprogramm

    Das Vorhaben umfasst folgende Maßnahmen:

    Änderung und Umnutzung eines bestehenden Gebäudes mit Aufenthaltsraum für 120 Kinder in ein Mehrzweck- und Gymnastikraum sowie Kletterraum mit angeschlossenen Umkleiden mit einer Nutzfläche von rund 327 m² und einem Brutto-Rauminhalt von 1.500 m³.



    Finanzielle Auswirkungen


    Baukosten und Finanzierung:

    Die Gesamtkosten für die Sanierung und Modernisierung belaufen sich nach der vorgelegten Kostenberechnung auf insgesamt 305.900 EUR.

    Wegen der Dringlichkeit der Maßnahmen wurde dem Verein am 02. September 2015 die Zu­stimmung zum vorzeitigen Baubeginn gemäß Ziffer C.2.3.1.3, Punkt 4, zweiter Satz der geltenden Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung erteilt.

    Das Vorhaben soll durch Eigenkapital, eine Darlehensaufnahme sowie durch Zuschüsse der Stadt Stuttgart und des Württembergischen Landessportbundes finanziert werden. Der städtische Zuschuss von 102.550 EUR (33,53 % der Baukosten) entspricht den Regelungen der geltenden Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung der Landeshauptstadt.

    Eigenkapital100.000 EUR
    Darlehen54.100 EUR
    WLSB-Zuschuss49.250 EUR
    Städtischer Zuschuss102.550 EUR
    Gesamtfinanzierung305.900 EUR
    Die zur Gesamtfinanzierung benötigten Eigenmittel (Eigenkapital und Kreditaufnahme) wurden nachgewiesen.

    Über die Gewährung des Landeszuschusses durch den WLSB liegt noch keine Entscheidung vor. Von einer Bewilligung kann aufgrund der bisherigen Verhandlungen und nach heutigem Kenntnisstand ausgegangen werden.

    Der Investitionszuschuss beträgt 102.550 EUR. Die erforderliche Verpflichtungser­mächtigung in Höhe von 102.550 EUR wird im Jahr 2016 im Teilfinanzhaushalt 2016 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, PSP-Element 7.520210.800.100.12, Zuschuss zu Sportbauvorhaben, Finanzposition 78180000 Investitionszuschüsse an übrige Bereiche, in Anspruch genommen.

    Der Verein ist in der Lage, den geplanten Landeszuschuss (Auszahlung voraussichtlich in Jahren 2018 - 2020) sowie den städtischen Zuschuss (Auszahlung voraussichtlich erst in den Jahren 2017 = 40.000 EUR, 2018 = 25.000 EUR und 2019 = 37.550 EUR) durch eine weitere Kreditaufnahme zwischenfinanzieren zu können.

    Damit ist die Vollfinanzierung des Vorhabens gesichert.



    Beteiligte Stellen

    Referat WFB

    Vorliegende Anträge/Anfragen

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    Erledigte Anträge/Anfragen

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    Dr. Susanne Eisenmann

    Anlagen

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    <Anlagen>



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