Stellungnahme zum Antrag
318/2014

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 02/12/2015
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 3184



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Dr. Mayer Fabian (CDU), Porsch Nicole (CDU), Rudolf Joachim (CDU), Sauer Jürgen (CDU)
Datum
    10/31/2014
Betreff
    Außenwerbung am Wilhelmspalais während der Umbauphase
Anlagen

    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

1) Es wird um Auskunft gebeten, ob unter den gegebenen Rahmenbedingungen und insbesondere aufgrund des Baurechts eine zeitlich begrenzte Vermarktung der Gerüstfläche für Werbung möglich ist. Eine zeitlich begrenzte Vermarktung des Fassadensicherungsgerüsts am Wilhelmspalais ist nach Auskunft des Baurechtsamts möglich. Das Fassadensicherungsgerüst steht voraussichtlich bis August 2015 und könnte in diesem Zeitraum entsprechend der städtischen Richtlinien für insgesamt 6 Monate zur Plakatierung genutzt werden. Durch die vertragliche Bindung an Werbepartner kann allerdings die Situation eintreten, dass vereinbarte Vorhaltezeiten für die Werbung im Konflikt zu den Erfordernissen des Bauablaufs stehen (z.B. erforderlicher Abbau eines Baugerüsts, an dem die Werbung montiert ist). In solchen Fällen ist dem reibungslosen Bauablauf Vorrang zu gewähren.

Mit Beschluss des Gemeinderates zu GRDrs 809/2002 wurden die Werberechte an städtischen Baustellenflächen sowie an Bauzaunflächen im öffentlichen Straßenraum in Stuttgart vom Tiefbauamt an die Stuttgart-Marketing GmbH übertragen.
Die Stuttgart-Marketing GmbH darf daher Flächen an Bauzäunen städtischer Bauvorhaben und Flächen an Bauzäunen privater Bauvorhaben auf städtischen Flächen vermarkten. Die Anbringung von Bauzaunwerbung an Bauzäunen privater Bauvorhaben auf städtischen Flächen erfolgt dabei in Abstimmung mit dem jeweiligen Bauherrn.

Die Stuttgart-Marketing GmbH verpachtet diese Werberechte an Baustellen.
Über die Bauzaunwerbung hat sie einen Pacht-Vertrag mit der Firma Ilg-Außenwerbung GmbH abgeschlossen, befristet bis zum 31.11.2017. Ilg-Außenwerbung übernimmt die gesamte Abwicklung der Bauzaunwerbung für die Stuttgart-Marketing GmbH.
Ebenso darf die Stuttgart-Marketing GmbH Gerüstflächen an städtischen Bauvorhaben vermarkten. In diesem Fall wird die Vermarktung durch Ausschreibung von der Stuttgart-Marketing GmbH objektbezogen vergeben.

Über die Art der Werbung hat die Stuttgart-Marketing GmbH Mitspracherecht. Die Verträge mit den Werbepartnern legen fest, dass die Werbung nicht gegen Gesetze, polizeiliche Verordnungen oder gute Sitten verstoßen oder den Belangen der Stuttgart-Marketing GmbH zuwiderlaufen darf; insbesondere darf keine frauen- oder fremdenfeindliche Werbung zum Aushang kommen. Im Übrigen gelten die vom Deutschen Werberat veröffentlichten Grundsätze.

Die Stuttgart-Marketing GmbH achtet grundsätzlich in ihrer Aufgabe als Stadtvermarkterin in besonderer Weise auf das Stadtbild und die positive Darstellung Stuttgarts. Eine Werbung, die dem entgegensteht, ist auch in ihrem Sinne nicht gewünscht.

Die Möglichkeit kommerzieller Werbung an der Fassade des Stadtmuseums wurde in der Sitzung des Beirats Stadtmuseum am 10. Juli 2013 besprochen. Ergebnis der Beratung laut Protokoll: Mit Blick auf die Frage des Baustellenmarketings und insbesondere eines Fassadenbanners sollte der Schwerpunkt auf Werbung in eigener Sache, d.h. für das Stadtmuseum liegen, auch wenn so keine Einnahmen erzielt werden können. Die Option kommerzieller Werbung an der Fassade wurde daraufhin nicht weiter verfolgt werden.

Anders als die Fassade ist der Bauzaun zumindest teilweise nicht für kommerzielle Werbezwecke geeignet, da er an der Urbanstraße zu wenig frequentiert wird. Deshalb wird er dort in Absprache mit der Stuttgart-Marketing GmbH vom Stadtmuseum selbst genutzt. Die Vermarktung der Bauzäune zur Konrad-Adenauer-Straße durch die Stuttgart-Marketing GmbH wurde vom Hochbauamt Stuttgart, Abteilung Kulturbauten und Sonderaufgaben, abgelehnt mit der Begründung, dass solche Bauzaunwerbeflächen die Baustelle beeinträchtigten.


2) Es wird a) kalkuliert, welcher Ertrag durch eine Vermarktung für die Stadt erzielbar wäre und b) ob dieser Ertrag zweckgebunden, z.B. etwa zur Finanzierung von Sonderausstellungen des zukünftigen Stadtmuseums eingesetzt werden könnte.

a) Die Stuttgart Marketing GmbH kalkuliert, dass bei einer freien Vergabe der Fläche an Werbepartner ca. 10-20.000 € pro Monat an reinen Werbeeinnahmen erzielt werden könnten. Die Beauftragung einer professionellen Vermarktungsfirma für die Vermarktung der Fläche und die Durchführung der Gerüstwerbung ist notwendig. Ein Großflächenplakat in dieser Größe und an dieser stark frequentierten Stelle kann hohe Einnahmen erzielen und ist daher nur für einen eingeschränkten Kreis von Unternehmen finanzierbar.
b) Lt. Beschluss des Gemeinderats (GRDrs 809/2002) fließen Einnahmen aus Baustellenmarketing grundsätzlich der Stuttgart-Marketing GmbH zu. 3) Es wird um eine Einschätzung der Verwaltung gebeten, ob aufgrund der historischen Bedeutung des Gebäudes Werbung für z.B. bestimmte Produkte am Gerüst nicht vorstellbar wäre. zum Seitenanfang