Stellungnahme zum Antrag
406/2016
Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart,
12/13/2016
Der Oberbürgermeister
GZ:
0508-02
Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS
Datum
12/12/2016
Betreff
Nachbesetzung von 4,325 Stellen für Freistellungen von Personalräten
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
Das zum 01.01.2014 in Kraft getretene neue Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) enthält in § 47b neu gefasste Freistellungsregelungen, die dazu führten, dass für die einzelnen Personalratsvertretungen mit der Neuwahl der Personalräte am 7. Juli 2014 höhere Ansprüche auf Freistellungen entstanden sind.
Mit den Entscheidungen im Rahmen der GRDrs 671/2014 hat die Stadt Stuttgart auf die höheren Freistellungen reagiert. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Freistellungen für Mitglieder des Gesamtpersonalrats und Freistellungen für Mitglieder der örtlichen Personalräte.
1. Freistellungen von Mitgliedern des Gesamtpersonalrats (GPR)
Nach dem seit 2014 geltenden neuen Recht sind Mitglieder des GPR im Umfang von insgesamt 6,0 Vollzeitkräften frei gestellt. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2016 wurden deshalb zu den bisher bereits vorhandenen 3,0 Stellen weitere 3,0 Stellen für freigestellte Mitglieder des GPR geschaffen. Alle freigestellten Mitglieder des GPR werden im Umfang ihrer Freistellung befristet auf diese insgesamt 6,0 Stellen für den GPR umgesetzt. Die dadurch freien Stellenanteile in den „Herkunftsämtern“ können somit im Umfang der Freistellung vollständig nachbesetzt werden.
2. Freistellungen von Mitgliedern der örtlichen Personalräte (öPR)
Die Freistellungen von Mitgliedern der öPR werden dagegen nicht vollständig nachbesetzt.
Im Rahmen der Beschlussfassung zur GRDrs 671/2014 hat der Gemeinderat entschieden, dass für Freistellungen in Bereichen mit Arbeiten nach Dienstplan und/oder mit gesetzlich oder vertraglich festgelegten Personalschlüsseln (Kategorie 1) und in Bereichen mit Personalschlüsseln, die vom Gemeinderat beschlossen wurden (Kategorie 2), eine Nachbesetzung zu 100% im Wege der Ermächtigung erfolgen kann.
Alle übrigen Bereiche wurden der Kategorie 3 zugeordnet und eine Nachbesetzung mit 50% beschlossen.
Die Kompromissformel, die Zahl der Nachbesetzungen bei den öPR in den Bereichen ohne Personalschlüssel auf 50% zu beschränken, kam durch die Initiative der Verwaltung zustande. Vor dem Hintergrund, dass das neue LPVG sprunghaft steigende Freistellungsfaktoren vorsieht, je dezentraler die Struktur der Personalratsgremien organisiert ist, hatte die Verwaltung ursprünglich einen Verzicht auf eine Ausweitung der Nachbesetzungen für Freistellungen der öPR vorgeschlagen.
Nach der Neuwahl der Personalräte zum 7. Juli 2014 ergaben sich Freistellungen von öPR in Höhe von insgesamt 8,65 Vollzeitkräften in Arbeitsbereichen der Kategorie 3 (keine Personalschlüssel vorhanden). Mit der Entscheidung zur Nachbesetzung in Höhe von 50% in Arbeitsbereichen der Kategorie 3 konnten somit Freistellungen in Höhe von 4,325 Vollzeitkräften nicht nachbesetzt werden. Diese 4,325 Vollzeitkräfte verteilten sich auf insgesamt 16 Ämter.
Eine weitergehende Beschlussfassung, mit der alle Freistellungen der öPR künftig zu 100% nachbesetzt werden könnten, wäre mit Personalmehrkosten in Höhe von rund 260.000 € verbunden.
Fritz Kuhn
Oberbürgermeister
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