Beantwortung zur Anfrage
315/2010

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 03/11/2011
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 0453-00



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    FDP-Gemeinderatsfraktion
Datum
    10/21/2010
Betreff
    Digitaler Pressespiegel
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Die Abteilung Kommunikation ist seit längerem mit dem Thema digitaler Pressespiegel befasst. Aus fachlicher Sicht sind alle bekannten automatisierten Auswertungssysteme für unsere Zwecke nicht geeignet.

Dennoch ist es möglich, den Pressespiegel künftig im pdf-Format per E-Mail an die bisherigen Empfänger zu versenden. Dies setzt die Bereitstellung der entsprechenden Mittel voraus.

Rechtliche Rahmenbedingungen:

Digitale Pressespiegel dürfen nach § 49 Urheberrechtsgesetz (UrhG) nur Artikel aus Tageszeitungen enthalten. Auswertung von Fachzeitschriften oder Wochen- oder Monatszeitschriften sind nicht gestattet. Es dürfen auch nur Artikel aus politischen, wirtschaftlichen oder religiösen Themen verwendet werden. Sport und Kultur scheiden aus. Eine Archivierung ist maximal sieben Werktage zulässig, danach ist der Pressespiegel vom PC/ Netzlaufwerk zu löschen.

Ein elektronischer Pressespiegel ist nach § 49 UrhG zu vergüten. Die Sätze betragen pro pdf-Seite bei einem Empfängerkreis von bis zu

- 30 Personen 1,24 €
- 60 Personen 1,34 €
- 100 Personen 2,24 €.
Ist ein Bild zum Artikel vorhanden, ist dieses mit einem Drittel des Satzes einer Textseite zu vergüten.

Alternativ besteht die Möglichkeit, mit der Pressemonitor GmbH einen Vertrag zu schließen, dort einen elektronischen Pressespiegel erstellen zu lassen. Hier liegen die Vergütungen pro Artikel aus den Stuttgarter Zeitungen derzeit bei 4,90 €, (abzüglich 30 % Rabatt, der für Mitgliedsstädte des Deutschen Städtetags vereinbart worden ist).


Kostenvergleich:

Bisher entstehende Kosten für Vergütung des Nutzungsrechts an die VG Wort

Der jetzige Pressespiegel umfasst pro Tag durchschnittlich 43 Seiten und kostet bei VG Wort bei 60 Empfängern zurzeit 9.900 €/p.a..

Alternative 1 (Eigenerstellung digitale Version, beschränktes Nutzungsrecht)

Digitale Version nach § 49 UrhG (herkömmliche Auswertung, Versand als pdf) bei gleichen umfangbezogenen Rahmenbedingungen kostet dies (43 Seiten x 1,34 € x 250 AT) 15 500 €/p.a. einschließlich 7 % USt.. Hiervon rät die Abteilung IuK dringend ab, weil die Kapazität der Mailpostfächer schnell erschöpft wäre. Auch die Überwachung der Löschfristen wäre nicht gewährleistet.


Alternative 2 (Eigenerstellung digitale Version, erweitertes Nutzungsrecht)

PMG-Pressespiegel (herkömmliche Auswertung, Versand als pdf):
Bei gleichen Rahmenbedingungen vom Umfang her, kostet diese Version unter Berücksichtigung der 30%-Rabattierung (43 Seiten x 3,43€ x 250 AT) 39 500 €/p.a. einschließlich 7 % USt.. Auch diese Version ist aus Iuk-Sicht nicht empfehlenswert.


Alternative 3 (Eigenherstellung digitale Version, Ablage/Abruf in SOLID)

Diese Variante knüpft finanziell an eine der beiden o.g. Alternativen an, der Nutzer enthält jedoch nur einen Hinweis auf die Themen des zentral in SOLID abrufbaren Pressespiegels.

Für die Kosten zur Erstellung eines digitalen Pressespiegels stehen im Doppelhaushalt 2010/2011 keine Mittel bereit. Die Finanzierungsfrage wäre bei der Aufstellung des nächsten Doppelhaushalts zu klären.







Dr. Wolfgang Schuster

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