Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
248/2017

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 03/20/2018
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 1515-11



Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Dr. Schertlen Ralph (STd) , Die STAdTISTEN
Datum
    09/05/2017
Betreff
    Neue rechtliche Möglichkeiten nutzen - Carsharing-Stellplätze ermöglichen
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:



Zu Frage 1:

Der Deutsche Bundestag hat mit der Verabschiedung des „Gesetzes zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharing Gesetz - CsgG)“ die Voraussetzung zur verbesserten und vereinfachten Carsharing-Förderung geschaffen. Dieses ist am 1. September 2017 in Kraft treten. Städte und Kommunen müssen jedoch weder darauf noch auf folgende Landesgesetzgebungen warten. Sie können mit der Einrichtung zugeordneter Stellplätze für stationsbasierte Carsharing-Fahrzeuge beginnen.

Für Carsharing-Anbieter, die ihre Fahrzeuge an festen Stationen zur Verfügung stellen (stationsbasiertes Carsharing), können Kommunen bereits reservierte, unternehmensspezifisch zugeordnete Stellplätze im öffentlichen Straßenraum einrichten. Die Landeshauptstadt Stuttgart hat damit bereits angefangen.

Zu Fragen 2 und 3:

Die Förderung von Carsharing ist seit der Veröffentlichung des Verkehrsentwicklungskonzepts 2030 (VEK) ein Ziel der Landeshauptstadt. In der Fortschreibung des Aktionsplans „Nachhaltig mobil in Stuttgart“ vom Juli 2017 wird explizit die „Ausweisung von Carsharing-Stellplätzen im öffentlichen Verkehrsraum“ als konkrete Maßnahme genannt.




Um Carsharing als wichtigen Bestandteil der Strategie für eine nachhaltige Mobilität zu fördern, werden aktuell im Rahmen eines Pilotprojektes in einem ersten Schritt bis zu 10 öffentliche Pkw-Stellplätze in der Innerstadt als Carsharing-Stellplätze bereitgestellt. In einem zweiten Schritt sollen nach Auswertung des Tests weitere öffentliche Pkw-Stellplätze auch in anderen Stadtbezirken für Carsharing zur Verfügung gestellt werden.

S/OB hat die Koordination der Erstellung eines Carsharing-Konzepts (analog zum Fußverkehrskonzept) übernommen. Dabei werden die Kriterien für die Einrichtung von Carsharing-Stationen bzw. die Bedingungen für den Ausbau von Carsharing in allen Stuttgarter Bezirke festgelegt.

Die Verwaltung verfügt bereits über die Studie „Carsharing Potential in Stuttgart“, die vom Öko-Institut im März 2015 im Auftrag der Landeshauptstadt Stuttgart erstellt wurde. Erkenntnisse aus dieser Studie und des oben geschilderten Tests werden in ein Carsharing-Konzept einfließen. Es ist geplant, das Carsharing-Konzept bis zur Sommerpause im UTA vorzulegen.






Fritz Kuhn

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