Stellungnahme zum Antrag
330/2013

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 03/21/2014
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 6215-02



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Mezger Sabine (CDU), Hill Philipp (CDU), Kotz Alexander (CDU)
Datum
    07/22/2013
Betreff
    Parkplätze am Killesberg – Parkdruck aus den Wohngebieten nehmen
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:



1.) Der Parkplatz (P10) wird vom Tiefbauamt verwaltet und ist baulich nur für PKW ausgebaut. Er ist benutzbar und nicht abgesperrt. In den letzten Jahren hat die missbräuchliche Nutzung durch LKW zugenommen. So wurde in vielen Bereichen des Parkplatzes der Belag schwer beschädigt. Um dieses zu verhindern wurde in früheren Jahren eine Höhenbegrenzung an der Einfahrt gebaut, die jedoch immer wieder beschädigt wurde, so dass der Reparaturaufwand nicht zu vertreten war.

Mit den wenigen Mitteln, die dem Tiefbauamt für die Unterhaltung von Parkplätzen zur Verfügung stehen, wurde der Platz immer wieder notdürftig in einen verkehrssicheren Zustand gebracht, damit dort bei den Veranstaltungen wie
2.) Solange Messeveranstaltungen auf dem Killesberg stattgefunden haben, wurden die umliegenden nicht schon dauerhaft auf Anlieger beschränkten Straßen seit Mitte der 1970´er Jahre durch klappbare Schilder und Schranken zu Anliegerstraßen erklärt (Lieferverkehr und Taxen frei). Die dortigen Anlieger (volljährige Anwohner, Besucher, Verwandte, Freunde, Handwerker, Gaststättenbesucher, Kunden von Gewerbetreibenden während den Geschäftszeiten, Beschäftigte, Hausbesitzer usw.) erhielten zur Erleichterung des Einschreitens gegen Nicht- Anlieger vom Amt für öffentliche Ordnung Parkausweise (mit grünem Punkt) zugeteilt.

Diese Regelung war sehr zeit- und personalaufwändig: Allein im Jahr 2001 wurden 1.338 Ausweise an diesen Personenkreis ausgegeben. Zuletzt wurde diese Regelung durch den städtischen Vollzugsdienst im November 2006 intensiv überwacht.

Nach dem Umzug und endgültiger Schließung der Messe auf dem Killesberg besteht kein Grund mehr zur Fortsetzung der bisherigen Praxis. Die bisherigen Flächen wurden größtenteils Wohnbauzwecken zugeführt. Der Schutzzweck der Regelung ist damit entfallen.

Die sporadisch stattfindenden und gut besuchten Veranstaltungen im Höhenpark (z.B. Konzerte auf der Freilichtbühne) erfordern diese dauerhafte Regelung nicht. Im Einzelfall bei Veranstaltungen mit einem herausragenden Besucheraufkommen, wie zum Beispiel dem Lichterfest, wird die Anliegerregelung zum Schutz der Wohngebiete noch aktiviert. Zu berücksichtigen ist hier auch die gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr.

Eine Entscheidung über die Erweiterung des Parkraummanagements im Gebiet Killesberg hat der Gemeinderat noch nicht getroffen, ggf. müssten hier Nachuntersuchungen erfolgen.

3.) Nach einem ersten Gespräch mit dem Betreiber der TG Killesberghöhe kann die Frage nach Veränderungen bei Parkentgelten und Tarifstruktur erst nach Überprüfung der weiteren Kostenentwicklung beantwortet werden, zumal die TG erst seit 29.11.2012 im Betrieb ist. Die geltenden Preise sollen soweit als möglich auch das Parken von P+R- Pendlern im Objekt verhindern.

Für die Nutzung der TG durch Killesberg- Spaziergänger an Sonn- und Feiertagen wurde unter der Berücksichtigung der vorhandenen Betriebskosten ein pauschaler Tarif von 5,00 EUR eingerichtet, der an diesen Tagen in der Zeit von 06.00 Uhr bis 24:00 Uhr gilt.

Eine bessere Auslastung der Garage ist durch die weitere Ansiedlung von Dienstleistern im Objekt mit entsprechender Kundenwirkung zu erwarten.







Fritz Kuhn



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