Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
441/2016

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 05/09/2018
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 1203-02



Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS
Datum
    12/22/2016
Betreff
    Motorisierter Lieferverkehr in der Fußgängerzone: Zeiten verkürzen und einhalten!
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:


1. Verkürzung Lieferzeiten

Die Ausgestaltung der Lieferzeiten in den Stuttgarter Fußgängerzonen wird schon seit längerer Zeit diskutiert. Dabei sind neben der Verkehrssicherheit der Fußgänger auch die Belange als Wirtschaftsstandort sowie die Anforderungen neuer Lieferkonzepte zu berücksichtigen. Dieser Abwägungsprozess ist noch nicht abgeschlossen. Derzeit wird unter Federführung der Wirtschaftsförderung der Landeshauptstadt zusammen mit Vertretern des Handels und der Lieferdienste ein modulares City-Logistikkonzept ausgearbeitet. In diesem Kontext wird auch die Ausgestaltung der Lieferzeiten behandelt werden.

2. Überwachung

Die städtische Verkehrsüberwachung kontrolliert den zentralen Bereich der Innenstadt, d. h. das Gebiet zwischen Europaviertel und Paulinenstraße sowie zwischen Hauptstätter Straße und Hospitalviertel, werktags zwischen 09:00 und 22:00 Uhr.

Gerade in den Fußgängerzonen steht neben der Ahndung sicherheitsrelevanter Verstöße auch die Kontrolle der Bestimmungen der Lieferzonen bzw. der zulässigen Lieferzeiten im Fokus der Verkehrsüberwachung. Im Jahr 2016 wurden in den Fußgängerzonen der Innenstadt 7.000 Verwarnungen erteilt.




Zusatzfrage 1

Das für die Innenstadt zuständige Team hat mit 17 Beschäftigten die höchste Personalstärke. Diese bestreifen den Innenstadtbereich im Schichtbetrieb rund 4 bis 6 Mal am Tag.

Zusatzfrage 2

Für die Kostenschätzung versenkbarer Poller bedarf es zunächst einer Festlegung von Standorten und Zufahrtsberechtigten. Die weiteren Planungen zu dem vom Gemeinderat gefassten Zielbeschluss „Eine lebenswerte Stadt für alle“ wären eine Grundlage, um die Standorte und Kosten für ein Gesamtkonzept abschätzen zu können.

Auch im Rahmen der „Baulichen Absicherung von zentralen öffentlichen Veranstaltungsflächen und Plätzen (GRDrs 1353/2017)“ stellen versenkbare Poller ein mögliches Element dar. Bei der Erstellung der Detailpläne wird vorrangig deren Sicherheitswirkung, aber auch deren mögliche Verwendbarkeit für ein Zugangskonzept mitgeprüft. Die in der GRDrs. 1353/2017 zu Grunde gelegten Kostenansätze basieren primär auf der Schutzwirkung derartiger Poller. Die Kosten für optionale Zufahrtsberechtigungen wären hingegen noch zu ermitteln.







Fritz Kuhn

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