Beantwortung zur Anfrage
401/2014
Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart,
02/27/2015
Der Oberbürgermeister
GZ:
OB 5242-02
Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
Alternative für Deutschland
Datum
12/17/2014
Betreff
Fragen zur Vermietung von Räumen an die Klinik Stapf
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
1.
Zu welchen Mietvertragsbedingungen konnte Friedrich Stapf die Räumlichkeiten in der Türlenstraße bisher nutzen?
Die Nagele Klinikbetriebsgesellschaft mbH entrichtete einen monatlichen Mietzins von 4.221,44 € für die Klinikräume in der Türlenstraße 22a.
2.
Wie hoch wären Mieten in vergleichbaren Räumlichkeiten gewesen?
Vergleichbare Räume und deren Mietzins sind nicht bekannt.
3.
Gab es Vergünstigungen anderer Art, die die Stadt Stuttgart dem Betreiber dieser Klinik hat zukommen lassen?
Vergünstigungen sind nicht bekannt.
4.
Mit welcher Begründung wurde das abgelaufene Mietvertragsverhältnis verlängert?
Durch Verschiebungen im Bauablauf war eine Verlängerung möglich. Dadurch konnte das Klinikum zusätzliche Mieteinnahmen verbuchen.
5.
Welche Aktivitäten hat die Stadt Stuttgart unternommen, um Friedrich Stapf bei der Suche nach neuen Räumen zu unterstützen?
Das Liegenschaftsamt überprüfte den städtischen Bestand nach geeigneten Räumlichkeiten und gab Hinweise auf Immobilienfirmen, die über gute Kenntnisse des Stuttgarter Gewerbeimmobilienmarktes verfügen.
6.
Sollte die Stadt Stuttgart dem Unternehmer Friedrich Stapf zur Seite gestanden haben, auf welcher Rechtsgrundlage sind diese Aktivitäten erfolgt?
Es gab keine Aktivitäten, die einer Rechtsgrundlage bedurft hätten.
7.
Wurde überprüft, ob es äquivalente Angebote anderer Anbieter in der Region Stuttgart gegeben hat oder gibt?
Die Nagele Klinikbetriebsgesellschaft mbH ist ein freies Unternehmen und konnte nach eigenen Angaben keine äquivalenten Angebote finden. Die Landeshauptstadt Stuttgart ist weder befugt, noch in der Lage dazu, unternehmensinterne Miet-Kriterien zu überprüfen.
Fritz Kuhn
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