Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
902/2017

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 05/18/2018
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 7124-00



Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS
Datum
    10/27/2017
Betreff
    Gefahr für Mineralwasserquellen durch den Recyclingpark Neckartal?
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:


1. Wie hoch wird die Gefahr einer Verschmutzung der Heilwasserquellen innerhalb und in der Umgebung des Travertin-Steinbruchgeländes durch den Recyclingpark Neckartal von der unteren Naturschutzbehörde/Amt für Umweltschutz eingeschätzt?


2. Wie wird garantiert, dass trotz der Annahme von wassergefährdenden Stoffen durch die drei Abfallentsorger bzw. Recyclingfirmen auf dem Gelände die strengen Vorgaben der Heilwasserschutzverordnung eingehalten werden?

Die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der betrieblichen Anforderungen zum Heilquellenschutz wird über die immissionsschutzrechtliche Genehmigung sichergestellt. Zuständig ist das Regierungspräsidium Stuttgart.

3. Welche gesetzlichen Auflagen zum Betreiben des Recyclingparks gelten im speziellen Fall? Welche schriftlich fixierten Auflagen gingen an die zukünftigen Betreiber des Recyclingparks im Hinblick auf die Themen Denkmalschutz, Artenschutz und Heilwasserschutz?

Das Regierungspräsidium Stuttgart entscheidet über die Genehmigung und legt im Rahmen der Genehmigung die Auflagen fest. Das Regierungspräsidium führt derzeit ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durch. Die Genehmigung wurde bisher nicht erteilt.


4. Kann ausgeschlossen werden, dass durch den Einsatz von schwerem Gerät im Bereich der Anlieferung und Aufbereitung von mineralischen Schuttgütern (Brecher, LKW, Bagger, Radlader) die sich darunter befindenden porösen und weichen Travertinschichten brechen und in Folge dessen die tieferliegenden Heilwasserschichten gefährdet werden?

Die Betriebsflächen müssen den allgemeinen geotechnischen Standards zur Betriebs- und Standsicherheit genügen. Damit sind Zerstörungen bzw. mechanische Negativeinflüsse auf die unterlagernden Travertinschichten ausgeschlossen. Der in einer Tiefe von mehr als 40 m liegende Mineralwasserleiter im Oberen Muschelkalk befindet sich außerhalb entsprechender Einflussreichweiten.


5. Um das Staubaufkommen bei der Anlieferung und Aufbereitung der mineralischen Güter zu reduzieren werden Bedüsungssysteme zu deren Befeuchtung installiert. Kann das Besprenkeln dazu führen, dass verschmutztes Oberflächenwasser auch in die Heilwasserschichten eindringt und diese verschmutzt?

Wässer zur Bedüsung werden auf den befestigten Betriebsflächen ordnungsgemäß gesammelt und abgeleitet. Ein Endringen verschmutzten Oberflächenwassers in den Untergrund ist damit unmöglich. Zudem ist der Mineralwasserleiter durch ausreichend mächtige Deckschichten vor entsprechenden Verunreinigungen sicher (siehe Antwort zu Ziffer 1.).


6. Fragen zum geplanten Gleisanschluss, der die Verkehrsbelastung durch LKW-Fahrten zu künftig verringern soll:
7. Wie wird garantiert, dass der Grabungsschutz gewährleistet ist und ein Travertinabbau auch in Zukunft- bei Bedarf- möglicherweise wiederaufgenommen werden kann?






Fritz Kuhn

zum Seitenanfang