Beantwortung zur Anfrage
207/2013

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 06/11/2013
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 4612



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Datum
    05/06/2013
Betreff
    Geräuscharme Bolzplätze
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

1. In der Landeshauptstadt Stuttgart gibt es im ganzen Stadtgebiet 124 Bolzplätze. Davon liegen 80%, also rund 100 Plätze, in unmittelbarer Nähe zu Wohngebieten. Allerdings sind die Rückmeldungen gestörter Bürger weit niedriger, als die Zahl an siedlungsnahen Einrichtungen vermuten lassen dürfte.


Folgende Einrichtungen - allesamt in Wohnquartieren situiert - sind problembehaftet:

S-Rot, Pliensäcker und Feuerbach, Dieterlestraße Beschwerden wegen Lärmbelästigung

Bad Cannstatt - Bolzplatz Normannstraße - massive Beschwerden wegen Lärmbelästigung und Staubentwicklung. Klage auf Schließung des Platzes anhängig

Bad Cannstatt, Bolzplätze Rosmarinweg - der Aufenthalt und das Verhalten von Jugendlichen stört im Allgemeinen

Untertürkheim, Bolzplätze Wallmerstraße - Klagen über den Lärm der Nutzer

Neugereut, Benzenäckerstraße - Beschwerden der Nutzer über Tennenplatz

Bad Cannstatt, Rostockerstraße - Probleme mit Staub und Lärm

Plieningen, Im Chausseefeld - Beschwerden wegen Staubbildung




Bei anderen Plätzen konnte erfolgreich Abhilfe geschaffen werden:

S-Mitte, Brennerstraße - Schließdienst wurde eingerichtet und ein zusätzliches Tor eingebaut

S-West, Elisabethenanlage - Schließdienst durch einen Paten organisiert

S- Ost, Heinrich-Baumann-Straße - nach Beschwerden wegen Lärms wurde eine polizeiliche Regelung über eine beschränkte Öffnungszeit erlassen

S- Rot, Fleiner Straße - Öffnungszeiten wurden reduziert, ein Schließdienst wurde eingerichtet, die Nutzungsdauer wurde begrenzt

Hedelfingen, Bolzplatz Obere Heckenstraße - staubiger Platz asphaltiert und die Ballfangwand erhöht

Bad Cannstatt, Bolzplatz Gnesenerstraße - Platz wurde 2009 saniert

Vaihingen, Unterer Grund - Ballfangzaun wurde erhöht und mit einem Fangnetz ausgestattet

Sillenbuch, Rudolf-Brenner-Straße - Ballfangwand wurde durch schalldämmende Maßnahmen verbessert

Degerloch, Lohengrinstraße - Schilder mit Nutzungsbegrenzung bis 16 Jahre zeigten Wirkung


2. Durch Einschränkung der Nutzungszeiten oder durch eine Schließregelung können Beschwerden von Bürgern begegnet werden. Wenn diese Maßnahme nicht von Ehrenamtlichen betreut wird, fallen jährlich Kosten von 2.000 € bis 3.000 € an.

Für eine Ausstattung eines Bolzplatzes mit geräuscharmen Ballfanggittern fallen rund 25.000 € an. Die meisten Ballspielanlagen sind schon mit den schwingungsgedämpften und kunststoffummantelten Stahlgittermatten ausgestattet. Ein Sanierungsbedarf wird noch bei etwa 40 Bolzplätzen gesehen.

Eine Quelle der Beschwerden rührt von der Staubentwicklung der Tennenbeläge her. Diese in den früheren Jahren verwendete Sanddecke ist wegen der Verletzungsgefahr durch die raue Körnung auch für die Nutzer ein nicht mehr akzeptierter Spielbelag. Ein Umbau in einen Kunstrasen oder in einen Rasenplatz wird bei der Größe eines Kleinspielfeldes auf 120.000 € veranschlagt. Es besteht hier ein Bedarf bei rund 25 Bolzplätzen.





Fritz Kuhn


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