Beantwortung zur Anfrage
257/2012
Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart,
10/12/2012
Der Oberbürgermeister
GZ:
OB: 0433-00
Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft
Datum
07/23/2012
Betreff
Putzen für die Stadt unter Tarif?!
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
Zu Frage 1: Wo werden in der Stadtverwaltung zur Reinigung städtische Kräfte eingesetzt und wo arbeiten Fremdfirmen? Wie viele Beschäftigte sind das jeweils?
Reinigung durch städtische Kräfte
Das
Haupt- und Personalamt
setzt in den Gebäuden Marktplatz 1 (Rathaus), Rathauspassage 2 und Eberhardstraße 6 - 8 für die Unterhaltsreinigung städtische Mitarbeiterinnen ein, die nach TVöD bezahlt werden. Es handelt sich um insgesamt 20 Kräfte, die in Teil- bzw. Vollzeit eingesetzt sind.
Beim
Jugendamt
wird in 38 von derzeit 182 Tageseinrichtungen für Kinder die Reinigung von städtischen Mitarbeiter/-innen durchgeführt. Gegenwärtig beträgt der Umfang der Reinigungsleistung rund 1600 Stunden/Woche, dies entspricht 41,1 Stellen. Da die betreffenden Mitarbeiter/-innen i.d.R. die Reinigungsleistung in Teilzeit erbringen, sind ca. 60 Mitarbeiter/-innen mit Reinigungsarbeiten befasst.
Im
Klinikum
Stuttgart
wird grundsätzlich ein Eigenreinigungskonzept mit eigenen Mitarbeiter/innen im TVÖD verfolgt. Lediglich Spitzen in Urlaubs- und Krankheitsfällen werden durch Leasingfirmen abgedeckt. Beschäftigt sind 226 Vollzeitkräfte (VK) eigene Mitarbeiter und 67 VK Leasingkräfte.
Im
Eigenbetrieb Leben und Wohnen (ELW)
werden die Unterhaltsreinigungsleistungen teilweise von städtischen Beschäftigten erbracht. Mit der Reinigung von 6 Einrichtungen sind 23 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit 17,28 VK-Stellen beschäftigt. Diese Mitarbeiter werden nach TVöD bezahlt. Die übrigen Einrichtungen werden von den Mitarbeitern einer Fremdfirma gereinigt.
Im
AWS
werden zur Reinigung städtische Kräfte eingesetzt. Es handelt sich dabei um fünf Vollzeitstellen in der Zentrale Heinrich-Baumann-Straße, die derzeit mit vier Vollzeitkräften besetzt sind. Sie werden nach TVöD bezahlt.
Bei den
Bäderbetrieben Stuttgart
(8 Hallenbäder, 3 Mineralbäder, 5 Freibäder) werden städtische Kräfte (Servicekräfte) beschäftigt, die den Servicebereich in den Bädern abdecken. Zum Servicebereich gehören neben der Reinigung noch andere wichtige Aufgaben (z.B. Ansprechpartner für die Gäste, Fundsachenbearbeitung bzw. – weiterleitung, Gewährleistung der Notfallkette, kleinere handwerkliche Tätigkeiten, Gartenarbeiten, Kontrolltätigkeiten). Die Bezahlung erfolgt nach TVöD. Insgesamt werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umfang von circa 80 Jahresarbeitskräften beschäftigt. Die tatsächliche Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter liegt weit höher und ist abhängig von der Anzahl der geöffneten Bäder (z.B. Teilzeitkräfte, vorübergehend während der Saison Beschäftigte). Fremdfirmen werden zur Grundreinigung in den Mineralbädern eingesetzt. Die Erbringung der Leistung ist dabei auf die Reinigung der Flächen bzw. Objekte bezogen. Die Anzahl der Beschäftigten bzw. der Einsatz an Personal obliegt dem Dienstleister und wird von den Bäderbetrieben Stuttgart nicht überwacht.
Reinigung durch Fremdvergabe
Vom
Amt für Liegenschaften und Wohnen
(AfLW) werden für folgende Gebäudearten die Reinigungsdienstleistungen vergeben:
-
Tageseinrichtung für Kinder
-
Verwaltungsgebäude
-
Bezirksämter und Gemeinwesenzentren
-
Feuerwachen,
-
Kulturgebäude
-
Sonstige Nutzung
Aktuell sind Reinigungsfirmen in ca. 600 Gebäuden beauftragt, die Gebäude-innenreinigung durchzuführen. Mit der Zuschlagserteilung kauft das AfLW von den Firmen eine Reinigungsdienstleistung für einen bestimmten Preis ohne Zeitvorgaben und Anzahl der eingesetzten Beschäftigten. Somit können vom AfLW über die Anzahl der eingesetzten Reinigungskräfte durch Fremdfirmen keine Angaben gemacht werden.
Vom
Schulverwaltungsamt
werden für alle Liegenschaften in der Zuständigkeit des Schulverwaltungsamts die Reinigungsdienstleistungen vergeben (GRDrs. 208/2001). Die Anzahl der Beschäftigten liegt pro Vertrag vor. Es gibt bei über 170 Verträgen jedoch keine Übersicht über die Gesamtanzahl an Beschäftigten, da es um Beschäftigte einer Fremdfirma geht und das Vorhalten und Aktualisieren einer solchen Übersicht für die Aufgabenerfüllung des Schulverwaltungsamtes nicht relevant ist.
Zu Frage 2.: Hat die Stadtverwaltung bei Abschluss von Verträgen mit Fremdfirmen sichergestellt, dass die Reinigungskräfte den Tarif- bzw. Mindestlohn erhalten und überwacht sie dieses? Hat die Stadtverwaltung sichergestellt, dass die zu reinigenden Flächen angemessen sind und die weiteren Arbeitsbedingungen (Pausen, Jahresleistung, Urlaub etc.) dem Tarifvertrag entsprechen?
Das Sachgebiet Services des
Amts für Liegenschaften und Wohnen
kann für seine Vergaben sicherstellen, dass nur Reinigungsverträge mit Fremdfirmen abgeschlossen werden, welche die gesetzlichen Auflagen, sowohl aus dem Entsendegesetz (Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen) wie auch der Verdingungsordnung für Lieferungen und Leistungen erfüllen.
Die Ausschreibungen der Reinigungsdienstleistungen erfolgen in einem regelmäßigen Turnus. Die Ausschreibungsanzeigen erscheinen im Amtsblatt und auf der Homepage der Landeshauptstadt Stuttgart. Die Ausschreibungsunterlangen, welche die Bieter ausfüllen und einreichen müssen enthalten Formulare zur Stundensatzkalkulation, zum Nachweis der Eignung des Bieters (§ 6 VOL/A bzw. § 7 EG VOL/A), zur Erklärung des Bieters sowie zum Leistungsverzeichnis mit Preisblättern.
Nach der formalen Prüfung der Angebote gemäß § 16 VOL/A bzw. bei EU-Ausschreibungen nach § 19 EG VOL/A richtet sich die Auftragserteilung nach dem wirtschaftlichsten Angebot gemäß § 18 VOL/A bzw. bei EU-Ausschreibungen gemäß § 21 EG VOL/A.
Das heißt, dass das AfLW nicht dem
billigsten
Reinigungsdienstleister den Zuschlag erteilt, sondern dem Anbieter, welcher das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hat.
Die Wirtschaftlichkeit der Angebote wird anhand von den geforderten Anlagen und Unterlagen geprüft. Wirtschaftlich ist das Angebot, welches auskömmlich ist.
Das
Schulverwaltungsamt
überprüft bei jeder Ausschreibung den Stundenverrechnungssatz (der den Mindestlohn mit einbezieht) und die Angemessenheit der Flächenleistungen, so dass ausgeschlossen wird, dass ein Dumping-Angebot den Zuschlag erhält. Mit der monatlichen Rechnungsstellung müssen die Anwesenheitslisten aller Reinigungskräfte pro Vertrag mitgeschickt werden, so dass stichprobenartig ein Abgleich der vertraglich geregelten Stundeneinsätze mit den tatsächlichen Eintragungen erfolgen kann.
Das
Klinikum Stuttgart
schließt Verträge nur mit Zeitarbeitsfirmen ab, die sich vertraglich verpflichten, den Manteltarifvertrag Zeitarbeit (BZA-DGB) anzuwenden. Die Leistungswerte, Pausenzeiten, Dienstpläne etc. sind seit Jahren mit dem PR des Klinikums vereinbart und werden eingehalten.
Auch der
ELW
fordert bei der Vergabe eine Bestätigung, dass die Lohn- und Gehaltsvergütungen sowie Sozialleistungen der Mitarbeiter dem gültigen Tarifvertrag entsprechen.
Beim
AWS
bestehen keine entsprechenden Zeitvorgaben. Es ist die Häufigkeit der Reinigung festgelegt, jedoch nicht die hierfür aufzuwendende Dauer.
Das Amt für Liegenschaften und Wohnen wird im regelmäßigen Turnus von den
Bäderbetrieben Stuttgart
als Fachamt mit der Ausschreibung der Grundreinigung der Mineralbäder beauftragt. Zum Vergabevorschlag erfolgt eine Preis- und Leistungsprüfung. Als eine der Vergabekriterien wird die Erfüllung der Voraussetzungen des Entsendegesetzes vertraglich festgelegt.
Die Überprüfung der Einhaltung des Mindestlohnes, des Jahresurlaubs und weitere Arbeitsbedingungen der Beschäftigten von Fremdfirmen,
obliegt alleine dem Hauptzollamt
. Bei einer Überprüfung müssen alle notwendigen Unterlagen (Arbeitsvertrag zwischen AN und AG, Lohnabrechnungen innerhalb eines Jahres, Arbeitszeiterfassungsblätter, usw.) sowohl von der Fremdfirma, wie auch den Beschäftigten der Fremdfirma geprüft werden.
Deshalb kann keine Aussage dazu getroffen werden, ob die Mitarbeiter einer Reinigungsfirma auch den Mindestlohn, den Urlaub usw. erhalten oder nicht. Alle Verdachtsfälle bezüglich der Nichteinhaltung des Entsendegesetzes können von jedem anonym beim Hauptzollamt angezeigt werden.
Die städtischen Ämter stehen in regelmäßigem Kontakt mit dem Hauptzollamt und lassen jährlich mehrere Firmen routinemäßig überprüfen. Bisher wurden keine gravierenden Verstöße gemeldet.
Zu Frage 3.: Sind die örtlichen Personalräte bzw. der Gesamtpersonalrat über Verträge mit fremden Reinigungsfirmen informiert bzw. am Vergabeverfahren beteiligt?
Die örtlichen Personalräte bzw. der Gesamtpersonalrat ist in keiner Weise bei den Vergaben an Fremdfirmen zu beteiligen oder zu informieren, da es nicht um städtische Beschäftigte geht, sondern um ein Werkvertragsverhältnis zwischen der Stadtverwaltung und Dienstleister.
Auch im Klinikum und im ELW unterliegt der Abschluss der Rahmenverträge mit Zeitarbeitsfirmen bzw. Fremdfirmen nicht der Beteiligung des Personalrats.
Bei den Bäderbetrieben wurde der örtliche Personalrat bei der Grundsatzentscheidung zur Vergabe der Grundreinigung an Fremdfirmen beteiligt (vgl. GRDrs. 169/2000 vom 7. April 2000). Eine Beteiligung des Personalrats bei den jeweiligen Vergabeverfahren findet nicht statt, da städtische Beschäftigte nicht betroffen sind.
Zu Frage 4.: Trifft es zu, dass die Zeitvorgabe für die zu reinigende Fläche für städtische Beschäftigte vermindert wurde? Wo und in welchem Umfang trifft dies zu? Wie hoch ist die Gehaltseinbuße der betreffenden Beschäftigten?
Die Räume und öffentlichen Bereiche im Rathausareal werden anhand eines Leistungsverzeichnisses gereinigt, aus dem sich nach Zugrundelegung der zur Verfügung stehenden Arbeitzeit die qm-Leistung ergibt. Dabei werden die kommunalen Richtwerte für Reinigungsleistungen nach qm/h im Rathausareal sogar bewusst unterschritten damit unter dem Gesichtspunkt des hohen Anspruchs an Sauberkeit in einem im Fokus der Öffentlichkeit stehenden Gebäudes Rechnung getragen werden kann. Diese Anforderungen wurden in den letzten Jahren nicht verändert.
Im Jugendamt wird nach dem Reinigungskonzept von 1996 gereinigt, welches 2007 modifiziert wurde. Diese Modifizierung hatte zum Ziel die Reinigungsleistungen der Eigenreinigung und der Fremdreinigung untereinander anzugleichen.
So wurden marginale Änderungen bei den Standards der Eigenreinigung vorgenommen. Außerdem wird die Laubbeseitigung auf den Außenspielflächen nicht mehr durch die eigenen Reinigungskräfte wahrgenommen, sondern wurde auf Fremdfirmen übertragen. Eine Anpassung des Personals für Eigenreinigung wurde nicht vorgenommen, da durch die Modifizierungen kein personalrelevanter Mehraufwand für die Eigenreinigungskräfte entstanden ist. Im Gegenteil, trotz Verringerung der zu erbringenden Leistungen wurde bei der Eigenreinigung das Personal nicht reduziert.
Im Klinikum Stuttgart fand keine Anhebung von Zeitvorgaben statt, wie bereits zu Punkt 2 angeführt. Es gibt keine Gehaltseinbußen.
Die im ELW angestellten Reinigungskräfte haben Arbeitsverträge und werden nicht nach zu reinigender Fläche bezahlt. Die Zeitvorgaben sind bei den eigenen Beschäftigten Schätzwerte, die an die jeweilige Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter nach oben oder unten angepasst werden. Die Verpflichtung, die Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen bedeutet nicht, dass eine bestimmte Arbeitsmenge abgeleistet werden muss.
Die bei den Bäderbetrieben Stuttgart tätigen Servicekräfte üben die Reinigungstätigkeiten neben ihren anderen Aufgaben aus. Die zur Verfügung stehende Zeit richtet sich nach den Öffnungs- bzw. Nutzungszeiten der Bäder.
Dr. Wolfgang Schuster
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