Herrn Dr. Schmitz war, wie allen Beschäftigten des Klinikums und der Stadtverwaltung, die Privatnutzung seines dienstlichen Internetanschlusses entsprechend der Dienstvereinbarung zur Nutzung von Internetdiensten (DV Internet) gestattet. Ohne seine schriftliche Einwilligung ist eine Einsichtnahme in das E-Mail-Postfach von Herrn Dr. Schmitz aus datenschutzrechtlichen Gründen grundsätzlich nicht möglich.
Gegenstand der internen Untersuchung durch BRP war die Aufklärung des Sachverhalts der beiden Komplexe "Vertrag mit dem kuwaitischen Gesundheitsministerium bezüglich Al Razi Krankenhaus" und "Versorgung libyscher Kriegsverwundeter Misrata". Der Sachverhalt konnte mit den zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen (auch in elektronischer Form) in der zur Verfügung stehenden Zeit sehr weit aufgeklärt werden.
Ein Zugriff auf das E-Mail-Postfach oder andere Kommunikationsmittel von Herrn Dr. Schmitz war angesichts der anderweitig gefundenen Ergebnisse nach der Einschätzung von BRP hierfür nicht zwingend erforderlich. Eine Beauftragung von BRP mit einer solchen Auswertung ist mit einem sehr erheblichen finanziellen Aufwand verbunden.
Unabhängig davon wird die Staatsanwaltschaft und die Steuerfahndung im laufenden Ermittlungsverfahren die im Antrag genannten Medien auswerten. Die Landeshauptstadt Stuttgart wird nach Abschluss der Ermittlungsverfahren hierauf im Wege der Akteneinsicht Zugriff erhalten. Auch aus diesem Grund hält die Verwaltung eine ohnehin nur eingeschränkt mögliche separate Auswertung durch BRP für entbehrlich.
Im Übrigen wird die Verwaltung bei entsprechenden Anhaltspunkten auf der Grundlage der Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft Stuttgart eine Prüfung veranlassen, ob eine Anfechtung der Aufhebungsvereinbarung mit Herrn Dr. Schmitz wegen arglistiger Täuschung rechtlich Erfolg versprechend sein kann.
Eine neutrale Aufarbeitung der Sachverhalte durch BRP, unabhängig von individuellen Schutzinteressen, ist im Interesse des Trägers und des Klinikums.
Die Schadenssachstandsermittlung wurde von BRP auf Basis deren umfangreichen Ermittlungen erarbeitet und an die Versicherung übergeben.
Die Versicherung hat bereits angekündigt, dass sie Interviews mit den handelnden Personen in diesem Kontext führen möchte.
Vertiefende Informationen wurden im Krankenhausausschuss am 20.10.2017 gegeben und, wie dort zugesagt, weitere vertiefende Einzelfragen im direkten Kontakt beantwortet.
Die Zusagen gegenüber Herrn Dr. Schmitz sind vollständig in der Aufhebungsvereinbarung niedergelegt. Insoweit ist der in der Öffentlichkeit erweckte Eindruck unzutreffend, wonach die Inhalte des abgeschlossenen Aufhebungsvertrages über die kommunizierten materiellen Regelungen hinausgingen.
Auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 54/2017, Frage 2, wird verwiesen.