Stellungnahme zum Antrag
956/2013
Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart,
04/11/2014
Der Oberbürgermeister
GZ:
OB 4611 - 02
Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Datum
11/25/2013
Betreff
Kita-Ausbau: Wie entwickelt sich die Trägerlandschaft?
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
Zu 1.:
Eine Prognose der Entwicklung der Trägerschaft in den nächsten 5 Jahren ist nicht möglich, da sich nicht vorhersehen lässt, welche der von der Stadt in den kommenden Jahren neu gebauten Einrichtungen von welchen freien Trägern betrieben werden. Jedoch lässt sich durch die Betrachtung der Entwicklung der letzten Jahre eine grundsätzliche Entwicklung der Trägerlandschaft darstellen.
Die Gesamtplatzzahl über alle Altersgruppen hinweg betrug im Jahr 2005 insgesamt 23.422 Plätze und im Jahr 2013 insgesamt 26.856 Plätze, was einer Zunahme von 3.434 Plätzen entspricht.
Gleich geblieben bzw. geringfügig abgenommen hat die Zahl der Plätze beim städtischen Träger und beim evangelischen Träger. Eine abnehmende Platzzahl ist nicht gleichbedeutend mit weniger Gruppen bzw. weniger Einrichtungen des Trägers, sondern resultiert überwiegend aus Angebotsveränderungen von VÖ-Gruppen in Richtung GT 3-6J. sowie in GT 0-3J. Bei diesen Angebotsveränderungen sinkt die Zahl der Plätze pro Gruppe.
Zugenommen hat die Zahl der Plätze beim katholischen Träger, bei den Elterninitiativen und insbesondere bei den sonstigen Trägern.
Das nachfolgende Diagramm zeigt die Entwicklung der Platzzahlen zwischen 2005 und 2013 nach Trägergruppen:
Diagr.: Entwicklung der Platzzahlen zwischen 2005 und 2013 nach Trägergruppen
Die Veränderung der Platzzahlen hat sich auf den Trägerproporz wie im nachfolgenden Diagramm veranschaulicht verändert.
Diagr.: Entwicklung des Trägerproporzes zwischen 2005 und 2013
Abgenommen haben die Anteile des städtischen Trägers, des evangelischen und katholischen Trägers an der Gesamtplatzzahl. Mehr oder weniger gleich geblieben ist der Anteil der Elterninitiativen, stark zugenommen dagegen hat der Anteil der sonstigen Träger, zu denen auch alle neuen Träger gehören, die neue Einrichtungen betreiben.
Zu 2 a):
Seit 2008 wurden durch Beschluss des Gemeinerates insgesamt
45 Anträge neuer Träger in die Bedarfsplanung aufgenommen bzw. stehen kurz vor der Aufnahme in die Bedarfsplanung
(siehe Anlage 1).
Davon waren
-
31 Anträge von gemeinnützigen Trägern
und
-
6 Anträge von privat-gewerblichen Trägern.
- 8 Anträge wurden nicht umgesetzt
(4 gemeinnützige Träger; 4 privatgewerbliche Träger) -
u.a. aus trägerinternen Entscheidungen oder weil z. Bsp. keine Räume gefunden wurden (siehe Anlage 2).
Die neuen Träger verteilen sich über fast alle Bezirke. Der Schwerpunkt lag in den Bezirken mit den höchsten Bedarfen in der Innenstadt (Süd, Ost; West, Nord, Mitte) sowie in Bad Cannstatt. Hier haben sich jeweils bis zu drei und mehr neue Träger etabliert. Auch in fast allen Außenbezirken haben sich jeweils ein bis zwei neue Träger gegründet. Keine neuen Träger finden sich lediglich in Mühlhausen, Stammheim, Hedelfingen, Obertürkheim und Wangen.
Zu 2 b):
Eine Auswertung und Darstellung aller neu gegründeten Einrichtungen nebst ihrer in den letzten 5 Jahren durchgeführten Angebotsveränderungen würde den Rahmen dieser Stellungnahme sprengen. Alle Anträge auf Angebotsveränderungen werden dem Gemeinderat regelmäßig im Rahmen der jährlichen Sachstandsvorlagen sowie der Haushaltsvorlagen vorgelegt.
Zu 3.:
Das Jugendamt hat für anfragende interessierte neue Träger eine Informationsmappe zusammengestellt und weist gleichzeitig auch auf das Informationsmaterial des KVJS sowie weiterer Informationsstellen hin.
Die Informationsmappe des Jugendamtes enthält umfangreiche Informationen zum Antragsverfahren, zur Bedarfsplanung und zu den Rahmenbedingungen der Förderung. Anbei ein Auszug aus der Informationsmappe des Jugendamtes:
„Von Antragsstellern für eine erstmalige Betriebsträgerschaft einer Kindertageseinrichtung in Stuttgart wird erwartet, folgende Unterlagen und Informationen an das Jugendamt der Stadt Stuttgart einzureichen.
·
Antragsformular
mit Anschrift und Kontaktdaten des Trägers sowie Angaben zum geplanten Vorhaben (Gruppen, Angebotsform, Betreuungszeit, Platzzahlen, usw.).
Im Rahmen der Konzeption werden Aussagen zu den nachfolgend genannten Punkten erwartet:
·
Allgemeine Angaben zum Träger
(Name, Anschrift, Rechtsform, bisheriges Geschäftsfeld, ggf. bereits vorhandene Kita-Standorte in anderen Kommunen etc.)
·
(Beweg)Gründe für den Antrag
auf Einrichtung und Betrieb einer Tageseinrichtung für Kinder.
·
Trägerkonzeption
mit allgemeinen Aussagen zu:
o
Leitbild des Trägers
o
Grundverständnis zur Umsetzung des Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsauftrags in Kindertageseinrichtungen
o
Qualitätsmanagement und Selbstevaluation (Darstellung der Qualitätsentwicklungs- / Qualitätssicherungsverfahren und -methoden u.a.)
o
Beschwerdemanagement (Darstellung des Verfahrens zum Umgang mit Beschwerden)
o
Personalmanagement (Personalauswahl, -führung, -entwicklung, u .a.)
o
Finanzmanagement (Finanzplanung- und steuerung, Finanzcontrolling, u. a.)
·
Einrichtungskonzeption
, das heißt konkrete Aussagen zur Umsetzung der Trägerkonzeption in der geplanten neuen Einrichtung:
o
Pädagogisches Konzept der Einrichtung
o
Umsetzung des Orientierungsplans für Bildung und Erziehung
Baden-Württemberg
o
Sprachförderung
o
Verfahren zur Beteiligung der Kinder (z. Bsp. Kinderkonferenzen o.ä.)
o
Familienförderung und Elternbeteiligung in der Einrichtung
o
Umsetzung der Stuttgarter Leitlinien der Kinder- und Jugendhilfe (Leitlinien zur interkulturellen Orientierung, Leitlinien zur geschlechterbewussten Arbeit)
o
Angebotsplanung / Flexibilität in der Angebotsgestaltung
o
Sozialraumorientierung (Kooperation und Vernetzung)
Sofern bereits ein konkreter Standort für die neue Einrichtung vorliegt oder der Stadtbezirk, in dem die neue Einrichtung geplant ist, schon feststeht, ist in der Darlegung der Einrichtungskonzeption auch auf die (städte)baulichen und sozialräumlichen Gegebenheiten sowie auf die Bewohner/-innenstruktur im Einzugsgebiet der geplanten Einrichtung einzugehen.
Der
Einrichtungskonzeption
sind beizulegen (soweit bereits vorhanden):
o
Pläne der Einrichtung (mit Angaben zum Raumprogramm)
o
Angaben zur Außenfläche (Größe, Gestaltung)
o
Angaben zur Bau- und Sachausstattung
·
Finanzierungsplan zu den Betriebskosten
(vgl. Finanzierungsplan KVJS) mit
o
Angaben zu den Personalkosten
o
Angaben zu den Sachkosten
o
Angaben zu den Einnahmen (Berechnung der öffentlichen Zuschüsse; Elternbeiträge; Verpflegungs-/Essensgeld; u. a.)
Anlagen zum Finanzierungsplan:
o
Angaben zur Personalausstattung u. Aussagen zur Bezahlung des Personals
o
Gebührenübersicht der Elternbeiträge und der Essensgebühren
·
Kostenschätzung zu den Investitionskosten:
o
Bau- und/oder Umbaukosten
o
Ausstattungskosten
Parallel zur Beantragung der Aufnahme in die kommunale Bedarfsplanung beim Jugendamt der Stadt Stuttgart ist die
Beantragung einer Betriebserlaubnis beim Landesjugendamt/Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) erforderlich
. Eine gültige Betriebserlaubnis ist Voraussetzung für den Erhalt der kommunalen Zuschüsse. Dazu kann eine Informationsmappe des „KVJS / Dezernat Jugend – Landesjugendamt“ für Träger, die in Stuttgart erstmalig eine Kindertageseinrichtung betreiben wollen, angefordert werden.
Des Weiteren sollte der Träger bereits im Vorfeld beim Baurechtsamt der Stadt Stuttgart prüfen lassen, ob am beabsichtigen Standort der Betrieb einer Kindertageseinrichtung zulässig ist und ob für die geplanten Umbau- oder Baumaßnahmen eine Baugenehmigung notwendig ist.“
Zu 4.:
Für die Beratung und Begleitung der seit einigen Jahren verstärkt aktiv gewordenen neuen Träger stehen dem Jugendamt keine zusätzlichen Ressourcen zur Verfügung. Seit August 2009 gab es über 150 schriftliche oder telefonische Anfragen interessierter neuer Träger. Viele der Anfragenden haben oftmals keinerlei Vorstellung davon, was es konkret bedeutet, einen Träger und eine Kindertageseinrichtung zu gründen und zu betreiben.
Im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten gibt es im Jugendamt
folgendes Informations- und Beratungsverfahren
:
- Nach telefonischer oder schriftlicher Anfrage eines neuen Trägers erhält der Träger die Informationsmappe nebst Anlagen zugeschickt (siehe auch 3.). Sofern der anfragende neue Träger noch keinen konkreten Bezirk im Blick hat, werden im Anschreiben die Bezirke genannt, in denen dringend noch weitere Einrichtungen erforderlich sind.
- Hat der interessierte neue Träger nach Erhalt der Info-Mappe noch weitere Fragen zur Vorbereitung seines Antrages (zum Beispiel zu den Förderbedingungen oder zum Bedarf), kann er sich schriftlich oder telefonisch an die zuständigen Mitarbeiter bei der Jugendhilfeplanung und der Dienststelle Förderung wenden. Falls sich die Fragen nicht telefonisch oder schriftlich klären lassen, wird den Trägern ggf. bereits in dieser Phase ein Gespräch angeboten.
- Nach Eingang eines Antrags beim Jugendamt wird geprüft, ob die Unterlagen vollständig sind und fehlende Unterlagen werden beim Träger nachgefordert. Liegen die Unterlagen vollständig vor, wird dem Träger ein gemeinsames Gespräch mit der Jugendhilfeplanung und der Förderung angeboten, in denen der Träger Rückmeldungen zu seiner Konzeption und zu seinem Finanzierungskonzept erhält und dieses ggf. bis zu einem bestimmten Termin noch korrigieren oder ergänzen kann.
- Der Träger wird im Gespräch darüber informiert, dass ihm zu diesem Zeitpunkt keinerlei Aussagen über eine endgültige Befürwortung oder Nichtbefürwortung seines Antrages gemacht werden kann.
- Das Jugendamt kann erst nach Eingang sämtlicher Anträge – sowohl von neuen Trägern als auch von bestehenden Trägern – in die abschließende Bewertung und Priorisierung der Anträge eintreten. Nach verwaltungsinterner Abstimmung werden dem Gemeinderat in Form von Gemeinderatsvorlagen alle befürworteten und nicht befürworteten Anträge vorgelegt.
Gleichzeitig zur Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt hat sich der neue Träger auch mit dem KVJS/Landesjugendamt in Verbindung zu setzten, um sich über die Rahmenbedingungen für eine Betriebserlaubnis informieren und beraten zu lassen.
Von der Jugendhilfeplanung werden aktuell keinen neuen Anfragen von interessierten neuen Trägern entgegengenommen – da aufgrund der vorliegenden Beschlüsse das derzeit anvisierte Versorgungsziel von rund 61 % nach Umsetzung der Vorhaben erreicht werden kann (vgl. GRDrs 867/2013). Sollte sich im Rahmen des nächsten Sachstandsberichtes 2014 herausstellen, dass in bestimmten Bezirken der Bedarf aufgrund nicht umgesetzter Vorhaben wieder steigt, werden für diese Bezirke wieder Anfragen entgegengenommen.
Zu 5. und 6.:
Der Grundsatzbeschluss für die Errichtung der Fertigbauten, vorerst befristet auf 5 Jahre, wurde mit der GRDrs 116/2013 und Ergänzungen am 21.03.2013 und am 25.04.2013 vom Gemeinderat beschlossen. Derzeit werden die Baubeschlüsse vorbereitet. Unter der Voraussetzung einer Baubeschlussfassung im April 2014 ist mit einer Übergabe der fertigen Gebäude voraussichtlich im November 2014 zu rechnen. Es ist beabsichtigt, für den überwiegenden Teil der Fertigbauten ein Interessensbekundungsverfahren durchzuführen, so dass sich auch freie Träger für eine Betriebsträgerschaft bewerben können.
Nach Inbetriebnahme der Fertigbauten sowie der Umsetzung weiterer beschlossener Maßnahmen kann Stuttgart die im Jahr 2013 ermittelte Versorgungszielgröße von rund 61 % der unter 3-Jährigen erreichen (vgl. GRDrs 829/2013 und GRDrs 867/2013). In den dem Gemeinderat jährlich vorgelegten Sachstandsberichten wird über die aktuelle Umsetzung aller beschlossenen Maßnahmen regelmäßig berichtet und bei Bedarf neue Maßnahmen aufgenommen. Zeigt sich, dass der Bedarf über die bisher geplanten und beschlossenen Maßnahmen hinaus deutlich weiter ansteigt, gilt es zu prüfen, ob an Stelle der Fertigbaukitas entsprechende dauerhafte Einrichtungen vorgesehen werden müssen. Eine realistische und solide Einschätzung hierzu ist jedoch frühestens ab Mitte 2015 möglich – nach Inbetriebnahme der Einrichtungen und Vorliegen der neuen Statistik und des aktualisierten Wartelistenabgleichs.
Zu 7 a):
siehe Antwort zu Frage 2 und Anlage 1
Zu 7 b):
Insgesamt wurden seit 2008 rund 21 Anträge von neuen Trägern von der Verwaltung nicht befürwortet und vom Gemeinderat nicht beschlossen (siehe Anlage 3). Die Gründe waren überwiegend, dass der Träger keinen Standort bzw. keine Räume hatte, der Träger keine Konzeption vorgelegt hat oder es sich um 1-gruppige Einrichtungen handelte. Für einzelne Standorte gab es mehrerer Trägeranträge, so dass einzelne Träger nicht zum Zuge gekommen sind. Im Einzelfall wurden Anträge nicht befürwortet, weil die weitere Bedarfsentwicklung im Bezirk erst beobachtet werden muss.
Zu 8.:
Träger, die lediglich die gesetzliche Mindestförderung nach dem Kindertagesbetreuungsgesetzes des Landes Baden-Württemberg § 8 KitaG erhalten können ihre Gebührenhöhe frei gestalten. Dies sind nur sehr wenige Träger (ohne Hortträger): Deutsch-Französische Vorschule Georges Cuvier; International School of Stuttgart; IRGW Isrealitische Religionsgemeinschaft Württemberg (KöR); Giant Leap GmbH&Co.KG; Kindervilla GmbH; Kindervilla 2 GmbH; Les petits lutins GmbH; MiniMax Kids GmbH). Ob diese Träger im Einzelnen mehr als 150 % der städtischen Gebühren erheben, ist nicht bekannt.
Alle weiteren Träger erhalten die freiwilligen Zuschüsse der Stadt Stuttgart und haben sich damit verpflichtet, verschiedene, vom Gemeinderat beschlossene Vorgaben einzuhalten, u.a. gehört dazu eine Begrenzung der Höhe der Elternbeiträge. Die Elternbeiträge (incl. Essensgeld) dürfen für das in der Richtlinie geförderte Angebot den städt. Gebührensatz (Stufe 1) max. um 50 % überschreiten. Informationen darüber, wie viele und welche sonstigen Träger ihre Gebühren nach diesen Vorgaben abweichend der städtischen Gebühren und in welcher Höhe abweichend erheben, liegen nicht vor.
Die beiden kirchlichen Träger erheben ihre Elterngebühren analog der städtischen Gebührenordnung.
Fritz Kuhn
3 Anlagen
zum Seitenanfang
Anlage 3_STN_Antrag_956_2013.pdf
Anlage 2_STN_Antrag_956_2013.pdf
Anlage 1_STN_Antrag_956_2013.pdf