Stellungnahme zum Antrag
131/2015
Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart,
09/05/2017
Der Oberbürgermeister
GZ:
OB 1202-01.01
Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Datum
04/24/2015
Betreff
Ruftaxi ein erfolgreiches Angebot?
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
Der Antrag bezieht sich im Wesentlichen auf das Ruftaxi Königsträßle (RT70). Dieses entstand im Dezember 2009 aus dem vorangegangenen Linientaxi zwischen Ruhbank und Degerloch.
Im Dezember 2014 erfolgte eine wesentliche Änderung der Nutzungsbedingungen des Ruftaxis: Bis dahin konnte man den Fahrtwunsch zeitlich flexibel anmelden, musste dafür aber pro Fahrt noch eine Selbstbeteiligung der Fahrtkosten tragen (die SSB übernahm pro Fahrt 5 €). Ab Dezember 2014 wurde das Ruftaxi RT70 vollumfänglich in den VVS-Tarif integriert, d.h. mit gültigem VVS-Ticket mussten vom Fahrgast keine weiteren Kosten getragen werden. Im Gegenzug wurde das Fahrtenangebot aber dahingehend strukturiert, dass nun alle 30 Minuten eine Fahrt bei entsprechender Voranmeldung möglich ist.
Das Fahrplanangebot des RT70 ist vollumfänglich in das Informationssystem des VVS integriert, d.h. es bestehen u.a. Aushangfahrpläne an den Haltestellen und Fahrtwünsche können über die elektronische Fahrplanauskunft abgefragt werden. Zwischenzeitlich ist davon auszugehen, dass sich das Angebot etabliert hat und dementsprechend belastbare Aussagen zur Nutzung und zur Kostensituation für die SSB möglich sind.
Im Jahr 2016 wurden insgesamt 278 Fahrten mit dem Ruftaxi durchgeführt. Da das Angebot nur von Montag bis Freitag besteht, entspricht dies ca. einer Fahrt pro Tag. Die Kosten für die SSB durch Übernahme der gesamten Taxi-Fahrtkosten betrugen im Jahr 2016 ca. 2.500 €.
Fritz Kuhn
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