Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
133/2017

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 07/14/2017
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 7837-05



Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Adler Thomas (SÖS-LINKE-PluS), Halding-Hoppenheit Laura (SÖS-LINKE-PluS), Müller-Enßlin Guntrun (SÖS-LINKE-PluS), Ozasek Christoph (SÖS-LINKE-PluS), Pantisano Luigi (SÖS-LINKE-PluS), Rockenbauch Hannes (SÖS-LINKE-PluS), Walter Christian (SÖS-LINKE-PluS) , Stadträtinnen der Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Datum
    05/08/2017
Betreff
    Kinder vor Elektrosmog in Kindergärten schützen
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Die Fragestellungen beziehen sich auf den privaten Kindergarten am Neckartor. Der Kindergarten war seit 2014 schon mehrfach Thema von Schreiben der Bürgerinitiative Mobilfunk Stuttgart West (inzwischen BI Mobilfunk-Stuttgart).

Für den Betrieb einer Mobilfunkantenne ist die Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur erforderlich. Diese wurde mit Schreiben vom 15.11.2012 erteilt und auf Anfrage der Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN im September 2014 zur Verfügung gestellt. Mit der Standortbescheinigung wird bestätigt, dass die standortbezogenen Sicherheitsabstände für die festgelegten Grenzwerte eingehalten sind.

Für Messungen im Regelbetrieb von Mobilfunkantennen gibt es keine Zuständigkeiten der Kommunen, auch verfügt die Verwaltung weder über die personellen Ressourcen noch über die Technik für Messungen. Messungen müssten daher durch externe Büros erfolgen.

Mit Schreiben vom 2. Juni 2015 wurde die Bürgerinitiative Mobilfunk-Stuttgart West durch die Stadtverwaltung darüber informiert, dass bezüglich der Belastungssituation im Kindergarten der Träger der Einrichtung aufgefordert wurde, den Nachweis zu erbringen, dass die Grenzwerte der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) eingehalten werden. Diese Messungen wurden vom Träger der Einrichtung beim TÜV Süd in Auftrag gegeben und von diesem durchgeführt.

Anhand der vorgelegten Ergebnisse wurde nachgewiesen, dass die Grenzwerte eingehalten werden. Es besteht daher auch Seitens des Trägers der Kindergartens kein Anlass weitere Messungen durchzuführen.

In ihrem Infoblatt vom März 2017 nennt die BI Mobilfunk-Stuttgart die Quelle der genannten Werte nicht. Der im Infoblatt genannte Wert für den „nördlichen Außenbereich, auf Klettergerüst“ entspricht dem Messwert aus dem Protokoll der TÜV-Messung vom Mai 2014. Das Gutachten des TÜV weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die Grenzwertausschöpfung bei 9,79 % liegt. Ein Wert, der im für Stuttgart üblichen Rahmen liegt.

Das Gesundheitsamt gibt folgende Bewertung ab:

„Die von der Bürgerinitiative Mobilfunk-Stuttgart festgestellten Messwerte für die Leistungsdichte zeigen, dass die Grenzwerte der 26. BlmSchV eingehalten werden. Selbst der am Klettergerüst gemessene Maximalwert von 0,05 Watt pro Quadratmeter unterschreitet den aus den Grenzwerten der 26. BlmSchV abgeleiteten Wert von 10 Watt pro Quadratmeter deutlich. Demzufolge ist aus den vorliegenden Messergebnissen keine Gesundheitsgefährdung zu befürchten.

Eine Beurteilung elektromagnetischer Felder kann vom Gesundheitsamt nur unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen vorgenommen werden. Ob und inwieweit eine Gesundheitsgefährdung bei einer weit unter den Grenzwerten liegenden dauerhaften Exposition bestehen könnte, wird selbst in wissenschaftlichen Fachkreisen kontrovers diskutiert und kann vom Gesundheitsamt Stuttgart nicht beurteilt werden.“






Fritz Kuhn



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