Beantwortung zur Anfrage
1053/2015
Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart,
02/12/2016
Der Oberbürgermeister
GZ:
OB 1201-04
Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
Dr. Schertlen (STd)
,
Die STAdTISTEN
Datum
12/22/2015
Betreff
Alte Fahrräder an öffentlichen Stellplätzen
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
1. Wenn es sich um "Schrotträder" und damit um Gegenstände handelt, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass „sich ihr Besitzer ihrer entledigt hat“, können diese nach KrWG entsorgt werden. Als Ablauf ist verwaltungsintern geregelt, dass das Tiefbauamt in der Regel nach Hinweisen von Bürgern über so genannte "Gelbe Karten" den Sachverhalt prüft und die AWS mit der Entfernung der Fahrräder beauftragt. An zentralen Punkten, wie Hauptbahnhof, Bahnhof Bad Cannstatt und Bahnhof Vaihingen erfolgen ca. vierteljährlich routinemäßige Kontrollgänge. Die entfernten Schrotträder werden entsorgt oder, sofern sie noch fahrtüchtig sind, 6 Monate eingelagert, damit evtl. Besitzer noch die Möglichkeit zur Aushändigung haben. Fahrräder mit platten Reifen und rostigen Ketten sind meistens noch fahrtüchtig und werden tendenziell nicht entfernt, da der sog. Entledigungswille in diesen Fällen als zweifelhaft eingestuft wird. Wenn Bauteile fehlen, erhebliche Schäden vorhanden sind oder ein Bewuchs an den Fahrrädern festgestellt wird, erfolgt eine umgehende Entfernung.
2. Das oben beschriebene Vorgehen erfolgt auf Basis des KrWG. Handelt es sich um "störende" Fahrräder, bei denen kein „Entledigungswillen“ unterstellt werden kann, sollte nach PolG vorgegangen werden.
3. Eine Vorwarnzeit wäre durch den Einsatz von Banderolen möglich und bei unklaren Fällen, die derzeit tendenziell nicht entfernt werden, wünschenswert. Es gibt nur einzelne Fälle, bei denen entfernte Schrotträder von Besitzern wieder zurückgefordert wurden. Daher wird der Mehraufwand zur Vorwarnung bei derzeitiger Vorgehensweise als unverhältnismäßig zum Nutzen angesehen.
4. Die StVO sieht keine amtliche Beschilderung mit Höchstabstellzeit vor, die die Entfernung des Fahrrades nach sich ziehen könnte.
5. Die Meldung von Schrotträdern erfolgt meist über die Servicenummer D115 oder über Gelbe Karten. Die Mitteilung kann aber auch direkt an das TBA erfolgen.
6. Die entfernten Räder werden, soweit sie noch teilweise als fahrtüchtig eingeschätzt werden, für sechs Monate eingelagert und erst danach verschrottet. Dazu siehe auch 1.
7. Der AWS nimmt auf seinen fünf Wertstoffhöfen seit vielen Jahren Fahrräder entgegen und übergibt diese, sofern die Anlieferer damit einverstanden sind, der Aktion „Fahrräder für Afrika“. Ob eine Weitergabe von entfernten Schrotträdern an diese Aktion rechtlich möglich ist, muss geprüft werden.
Fritz Kuhn
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