Beantwortung zur Anfrage
119/2016

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 02/15/2017
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 5203-03



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    AfD-Gemeinderatsfraktion
Datum
    04/11/2016
Betreff
    Verantwortlichkeiten für die betriebswirtschaftlichen Probleme des Klinikums
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Im Zuge der konsequenten Aufarbeitung der Sachverhalte der International Unit, die auch die arbeitsrechtlichen Maßnahmen beinhaltet, werden die Mitglieder des Krankenhausausschusses umfassend informiert. Die Rechtsanwaltskanzlei BRP Renaud und Partner mbB hat in der Sitzung des Krankenhausausschusses vom 21. Oktober 2016 einen Zwischenbericht zur International Unit gegeben, ebenso das RPA. Im Krankenhausausschuss am 17.02.2017 wird BRP ihren vorläufigen Schlussbericht vorstellen. Ferner erhalten die Mitglieder des Krankenhausausschusses Einsicht in diesen vorläufigen Schlussberichtes von BRP sowie in alle relevanten Berichte des RPA zum IU Komplex, einschließlich des Berichtes vom 18. Dezember 2015.


Frage 1:
Wer trägt die Verantwortung für die Libyen-Geschäfte

Die Aufgaben und Befugnisse des laufenden Geschäftsbetriebs der IU lagen in der Verantwortung des Leiters der IU, der dem Klinischen Direktor unterstellt war. Der Klinische Direktor berichtete direkt an den Geschäftsführer.

Die Vertretungsregelungen, Vollmachten und Kontrollinstanzen für das Klinikum galten auch für die IU, da diese ein Teil des Klinikums Stuttgart war. Vertretungsberechtigter des Klinikums war der damalige Allein-Geschäftsführer des Klinikums Stuttgart. Dem Geschäftsführer als Betriebsleiter des Eigenbetriebes obliegt die laufende Betriebsführung des Klinikums entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen und der Betriebssatzung. Ihm obliegen auch die Innenrevision und das Risikomanagement.


Die Vorgabe des Trägers für die Behandlung von ausländischen Patienten ohne Kostenträger war, dass diese nur gegen Vorauskasse erfolgen dürfe.

Warum wurden die Forderungen, entgegen den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung, erst jetzt (nach dem Wechsel der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) abgeschrieben, obwohl nach Auskunft der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft die Probleme mit libyschen Patienten seit Jahren bekannt sind?

Die Forderungen aus dem Libyen Projekt wurden entsprechend den Grundsätzen der kaufmännischen Vorsicht wertberichtigt. Die frühere Geschäftsführung ging bis Frühjahr 2015 davon aus, dass ein Teil der Forderungen noch einbringlich ist.

Wurde die Werthaltigkeit der Forderungen durch die vorherigen Wirtschaftsprüfer geprüft? Falls ja (diese Prüfungen sind normalerweise Standard), wurde die Betriebsleitung auf den erheblichen Wertberichtigungsbedarf hingewiesen?

Die Werthaltigkeit der Forderungen wird im Rahmen der Jahresabschlussprüfung seitens des Wirtschaftsprüfers geprüft. Für die Forderungen aus dem Libyen Projekt gab es Zahlungszusagen des libyschen Kostenträgers noch bis April 2015; bis dahin hat auch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft keinen Wertberichtigungsbedarf gesehen.

Der oben erwähnte Rückstau an nicht erledigten MDK-Anfragen deutet auf erhebliche Risiken an zukünftigen Forderungsausfällen hin. Sind diese ausreichend in der Bilanz berücksichtigt oder bestehen hier durch "optimistische" Bewertung noch weitere Bilanzrisiken?

Die eingangs dargestellte Einschätzung, dass es einen Rückstau an nicht erledigten MDK-Anfragen im Klinikum gibt, die zu erheblichen zukünftigen Forderungsausfällen führen kann nicht gefolgt werden, insbesondere wenn die Höhe der Erträge aus MDK Pauschalen Grundlage dieser Schlussfolgerung ist.

Im Rahmen des Jahresabschlusses wird die Werthaltigkeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen geprüft, deren Bezahlung aufgrund der Prüfungen des MDK fraglich ist. Für diese Forderungen werden Wertberichtigungen vorgenommen. Die Vorgehensweise der Bewertung wird dabei seitens des Wirtschaftsprüfers regelmäßig überprüft.

Frage 2:
Wer trägt die Verantwortung für die Personalpolitik?

Gemäß der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „ Klinikum Stuttgart“ obliegt die Gesamtverantwortung für die operative Führung und damit auch für die Personalpolitik dem Geschäftsführer.

Um Aussagen zu ggf. vorhandenen Doppelstrukturen und Vorschläge zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation des Klinikums zu erhalten, wurde Ernst & Young mit einem Gutachten für die wirtschaftliche Sicherung der Zukunft des Klinikums Stuttgart beauftragt. Die Ergebnisse dieses Gutachtens werden voraussichtlich im Krankenhausausschuss im März 2017 vorgestellt werden.

Frage 3:
Wie ist die Verantwortlichkeit des Krankenhausbürgermeisters Wölfle?

· Seit wann hatte er Kenntnis vom Libyen-Geschäft?

· Welche Konsequenzen zog er aus seinen Erkenntnissen? · Hat der Bürgermeister zeitgerecht den Krankenhausausschuss informiert? · Waren diese Informationen vollständig?
Wie ist die jetzige "International Unit", die für die Behandlung ausländischer Patienten zuständig ist, organisiert? Bestehen Außenstände aus der Behandlung ausländischer Patienten? Falls ja, in welcher Höhe und wie sieht die Altersstruktur der Forderungen aus?

Zum 01.01.2017 wurde die IU als eigener Bereich im Klinikum aufgelöst, die Aufgaben und Mitarbeiter der IU wurden in die normalen Prozesse des Klinikums überführt. Das Kuwait Projekt wurde beendet. Die Möglichkeiten, die offenen Forderungen aus dem Libyen Projekt mittels von Inkassovereinbarungen einzutreiben, werden geprüft.

Verträge mit Dienstleistern sind gekündigt. Falls sie noch eine vertraglich vereinbarte Laufzeit haben, versucht das Klinikum eine frühere Vertragsbeendigung zu erreichen. Dabei werden die Risiken einer vorzeitigen Vertragsbeendigung abgewogen. Auch hierbei wird das Klinikum durch BRP beraten.


Bei der Behandlung von ausländischen Patienten bestehen Stand Februar 2017 offene Forderungen in Höhe von 9,4 Mio. EUR. Das Klinikum ist in intensiven Gesprächen mit den Botschaften; es liegen auch Zahlungsankündigungen vor.






Fritz Kuhn

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