Beantwortung zur Anfrage
406/2012
Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart,
01/22/2013
Der Oberbürgermeister
GZ:
OB 6562 - 00
Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Datum
11/27/2012
Betreff
Bauskandal in Stuttgart-Zazenhausen
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
1. Wussten die Bauherren was "Kenntnisgabeverfahren" bedeutet?
Der Bauherrin, der Firma PP Bauconsulting GmbH, waren die rechtlichen Bedingungen eines Kenntnisgabeverfahrens bekannt, da sie bereits früher im Kenntnisgabeverfahren gebaut hatte. Dahingegen ist den Erwerbern der Grundstücke möglicherweise nicht bekannt gewesen, dass die auf ihren Grundstücken von der PP Bauconsulting GmbH geplanten Gebäude nicht im Baugenehmigungsverfahren zugelassen wurden, und was die Errichtung im Kenntnisgabeverfahren hiervon unterscheidet.
2. Wenn ja, haben sie dies jeweils für ihre Bauvorhaben durch Unterschrift auf den entsprechenden Formularen bestätigt?
Ja.
3. Wurden Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen beantragt?
Ja, allerdings wurden die Bewilligungsanträge nur unvollständig gestellt, da verschiedene, heute bekannte Verstöße nicht beantragt waren.
4. Wurde die Bauvorlageberechtigung angekreuzt mit Architektenlisten-Nummer?
Wurde dies im Baurechtsamt geprüft?
Der Planverfasser war kein Architekt sondern als Ingenieur planvorlageberechtigt. Die Vorlageberechtigung wurde überprüft.
5. Hat auch der Lageplanfertiger die größere Planung gekannt und dafür unterschrieben?
Es ist nicht bekannt, ob der Lageplanfertiger die größere Planung kannte. Die von ihm angefertigten Lagepläne weisen den Bauvorlagen entsprechend eine bebauungsplankonforme Gebäudetiefe aus. Er hat allerdings fehlerhafte Flächen- und Abstandsflächenberechnungen erstellt, was bei einer reinen Vollständigkeitsprüfung der Pläne nicht auffällt.
6. Ebenso der Statiker, der ja auch die Differenzen zwischen Planung und Bauausführung gemerkt haben müsste?
Mit dem eingereichten Kenntnisgabeverfahren wird bei derartigen Wohnhäusern vom Statiker nur bestätigt, dass er der Verfasser des Standsicherheitsnachweises ist. Die Statik wird von ihm anhand der ihm zur Verfügung gestellten Pläne erstellt. Ob im vorliegenden Fall der Statiker die beim Baurechtsamt eingereichten Pläne oder die Werkplanung bekommen hatte, ist nicht bekannt.
7. Wurde die Bauleitererklärung abgegeben?
Ja, es wurde eine Bauleitererklärung abgegeben. Zunächst durch Herrn G. Kneule von der Firma PP Bauconsulting GmbH. Förmlich wurde die Bauleitung nicht niedergelegt, allerdings übernahm Herr W. Hühn für einen Teil der Gebäude im Oktober die Bauleitung, die er aber Anfang November wieder zurückzog. Formal betrachtet ist damit Herr G. Kneule für einige Gebäude immer noch Bauleiter.
8. Wurde die Übernahme der Bauleitung erklärt?
Ja.
Fritz Kuhn
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