Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau
Gz: St 6122-3
GRDrs 466/2002
Stuttgart,
09/10/2002



Sanierung Stammheim 2
- Kostenfeststellung zur Modernisierung des städtischen Gebäudes Korntaler Straße 1A -




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
24.09.2002
09.10.2002
10.10.2002



Beschlußantrag:

Die Kostenfeststellung des Modernisierungsbeauftragten ORplan, Arbeitsgemeinschaft für Orts- und Regionalplanung, Städtebau und Architektur vom 30.04.2002 (Anlage 2) für die Modernisierung des städtischen Gebäudes Korntaler Straße 1A mit einer Gesamtsumme in Höhe von 1.001.090,25 € (1.957.962,35 DM) brutto, einschließlich dem Honorar für den Modernisierungsbeauftragten wird anerkannt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Abrechnung für die im Dezember 2001 fertig gestellte Modernisierung des städtischen Gebäudes Korntaler Straße 1A liegt vor und schließt mit Gesamtkosten in Höhe von 967.866,73 € (1.892.982,79 DM) zzgl. Honorar für den Modernsierungsbeauftragten in Höhe von 33.223,52 € (64.979,56 DM) und einer Kostenunterschreitung von 8,5 % ab.

Finanzielle Auswirkungen
Die Gesamtkosten der Modernisierung sind im Rahmen des Landesmodernisierungsprogramms zu 80 % zuwendungsfähig. Diese zuwendungsfähige Kosten werden zu 2/3 durch das Land Baden-Württemberg bezuschusst. Der Restbetrag wird aus Mitteln der rechtlich unselbständigen Rudolf Schmid und Hermann Schmid Stiftung der Landeshauptstadt Stuttgart finanziert.


Beteiligte Stellen

Referat A
Referat F
Referat SJG
Referat WK





Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen
  1. Ausführliche Begründung
  2. Kostenfeststellung
Anlage 1 zur GRDrs 466/2002

Ausführliche Begründung:

In der Sitzung vom 6. Mai 1999 hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart den Baubeschluss für die Modernisierung und Instandsetzung des Gebäudes Korntaler Straße 1A (Schloßscheuer) gefasst (GRDrs 207/1999).

Nach Abschluss der Modernisierung und der Herstellung der Außenanlagen liegt nun die durch den Modernisierungsbeauftragten ORplan geprüfte Schlussrechnung des mit der Durchführung beauftragten Architekturbüros der Werkgemeinschaft HHK, Freie Architekten Peter Heyd, Markus Höninger, Matthias Kotz, Dürrheimer Straße 7 in 70372 Stuttgart vor:

Kosten des Bauwerks einschließlich Baunebenkosten nach Schlussrechnung brutto:
1.892.982,79 DM
Honorar des Modernisierungsbeauftragten brutto
64.979,56 DM
Insgesamt
1.957.962,35 DM
Kostenrahmen laut Baubeschluss des Gemeinderats vom 6. Mai 1999 insgesamt
2.140.000,00 DM
Kostenunterschreitung
182.037,65 DM
entspricht
8,5 %


Im Dezember 1999 wurde beim Landesdenkmalamt Baden-Württemberg ein Antrag auf Bezuschussung der Maßnahme gestellt. Mit Schreiben vom 1. Februar 2000 hat das Landesdenkmalamt Baden-Württemberg mitgeteilt, dass aufgrund der neuen Nutzung vorwiegend erneuernde Maßnahmen durchzuführen sind und deshalb die für eine Bewilligung aus Mitteln der Denkmalpflege notwendige Priorität nicht erreicht wird und somit kein Zuschuss aus Mitteln der Denkmalpflege gewährt werden.

Die Maßname ist im Rahmen des Landessanierungsprogramm grundsätzlich förderfähig. Die Gesamtkosten sind zu 80 % zuwendungsfähig und werden zu 2/3 durch das Land Baden-Württemberg bezuschusst. Über die entgültige Förderhöhe entscheidet das Regierungspräsidium nach Vorlage der Abrechnung der Einzelmaßnahme.

Der bewilligte Förderrahmen der Sanierung Stammheim 2 beläuft sich auf 5,19 Mio. DM (3/3). Die entsprechenden Kassenmittel wurden mit Erlass vom 21. Juni und 6. Oktober 1999 von 2,72 Mio. DM auf 3,46 Mio. DM (2/3) erhöht.

Sollte sich in der Gesamtabrechnung der Sanierungsmaßnahme ein Fehlbetrag abzeichnen, so wird die Verwaltung die Umschichtung der restlichen Landesfinanzhilfe in Höhe von 213.782,00 DM aus dem SVG Stammheim beantragen. Die Abrechnung dieser Erneuerungsmaßnahmen ist aufbereitet.

Aus der rechtlich unselbstständigen Rudolf Schmid und Hermann Schmid Stiftung der Landeshauptstadt Stuttgart wurde in der GRDrs. Nr. 207/1999 eine Zuwendung in Höhe von 1,0 Mio. DM grundsätzlich in Aussicht gestellt. Die Gewährung der Zuwendung stand in Abhängigkeit der sonstigen laufenden Bauprojekte. Die Herren Testamentsvollstrecker haben der Mittelfreigabe nach Beratung im Stiftungsrat (am 09.07.2002) zugestimmt. Die tatsächliche Zuwendung aus Stiftungsmitteln beträgt nunmehr 967.429 DM (494.2638,59 €).