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Der Gemeinderat hat am 24. April 1997 (GRDrs Neufassung 171/1997, Niederschrift Nr. 76) der Verlagerung der Messe Stuttgart auf das Gelände am Flughafen und dabei unter anderem einem Finanzierungsplan mit einem direkten städtischen Finanzierungsanteil von (140,6 Mio. EUR) 275 Mio. DM grundsätzlich zugestimmt. Davon sollten 200 Mio. DM aus der Rücklage für Zukunftsinvestitionen und 75 Mio. DM aus der Vermarktung des Killesberggeländes finanziert werden. Land, Landeshauptstadt und Region hatten sich im Februar 1997 über die Messefinanzierung verständigt. Das damals vereinbarte Finanzierungskonzept mit einem Volumen von 511 Mio. EUR ( 1 Mrd. DM) beruhte auf einer groben Kostenannahme.
Die neue Messe auf den Fildern ist dringend erforderlich, um dem Messeplatz Stuttgart als qualifiziertes Schaufenster für die Exportregion Nr. 1 und die Hightech-Region Nr. 1 in Europa zu erhalten. Der Messeplatz Killesberg, der diese Funktion bisher übernommen hat, stößt wegen der beschränkten Hallenfläche und der nicht mehr ausreichenden Qualität des Hallenangebots zunehmend an Grenzen.
Der neue Standort hat im nationalen und internationalen Vergleich herausragende Qualitäten. Insbesondere die verkehrsgünstige Lage in der Nähe der Stadt, der direkte Autobahnanschluß, die Verbindung mit dem Flughafen sowie später der Anbindung an das ICE- und Regionalbahnnetz über den Filderbahnhof machen die Standortvorteile augenfällig.
Der Messeneubau hat auch erhebliche Auswirkungen auf die Zahl der Arbeitsplätze. Durch ihn werden nach Aussage von Gutachtern mindestens 10 000 Arbeitsplätze in der Region gesichert bzw. neu geschaffen. Allein für das Dienstleistungszentrum rund um die Messe ist mit 9.100 Arbeitsplätzen zu rechnen.
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Bisherige Planung und Kostenentwicklung
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Um das Ziel zu erreichen, eine kompakte, moderne, umweltverträgliche und landschaftsfreundliche Messe zu erstellen, wurde ein Architekturwettbewerb ausgeschrieben. Die Lenkungsgruppe neue Messe hat am 11. Februar 2000 unter Einbeziehung der Mitglieder des Preisgerichts den Wettbewerbsentwurf des Architekturbüros Wulf & Partner für die weitere Planung ausgewählt.
Nach Abschluß des Architektenwettbewerbs konnten erstmals anhand des Planungsentwurfs die Kosten verläßlicher geschätzt werden. Die Kosteneinschätzung der Bau- und Planungskosten auf der Grundlage der Präsentationspläne von Wulf & Partner lagen bei der Entscheidung über den Wettbewerb bei 664 Mio. EUR (1.298 Mio.DM). Zu diesem Zeitpunkt wurde darauf hingewiesen, daß Kosten für Grunderwerb, Verkehrserschließung, Preissteigerungen, Mehrwertsteuer und Finanzierung darin nicht enthalten sind.
Aufgrund der höheren Kosten gegenüber der Finanzierungsvereinbarung wurde geprüft, ob durch eine Programmreduzierung der ursprünglich angesetzte Kostenrahmen eingehalten werden kann. So wurde u. a. untersucht, welche Auswirkungen der Verzicht auf zwei Ausstellungshallen (20 000 m² Ausstellungsfläche) hätte. Das Einsparpotential wäre jedoch nur bei 41 Mio. EUR (80 Mio. DM) gelegen, weil die Infrastruktur auch für diese Hallen hätte vorgehalten werden müssen. Eine verringerte Hallenfläche hätte außerdem nachteilige Auswirkungen für die Betreibergesellschaft, weil sie die Veranstaltung von lukrativen internationalen Messen und Parallelveranstaltungen erschweren würde. Weiterhin würde ein 2. Bauabschnitt später zu Beeinträchtigungen beim Betrieb führen.
In einem Gutachten von Roland Berger zur Planrechtfertigung ist festgehalten, daß ein Messegelände, das der im Landesmessegesetz formulierten Eignung zur Durchführung überregionaler und internationaler Messen entspricht, eine Mindestgröße von rd. 100 000 m² Hallenfläche erfordert. Eine Landesmesse unter 100 000 m² Hallenfläche würde dem Landesmessegesetz nicht gerecht.
Sowohl die für die neue Messe bestehende Lenkungsgruppe als auch der Aufsichtsrat der Projektgesellschaft Neue Messe haben in verschiedenen Sitzungen Einsparvorgaben gemacht. Die nachstehende Aufstellung zeigt die Entwicklung der Gesamtkosten für das Projekt Landesmesse:
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Neue Finanzierungsvereinbarung
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Im Hinblick auf die sich abzeichnenden Mehrkosten der neuen Messe wurden mit dem Land, der Region Stuttgart und der Flughafen Stuttgart GmbH (FSG) Verhandlungen über eine neue Finanzierungsvereinbarung geführt. Dabei zeigte sich die Bereitschaft der FSG, sich mit insgesamt 137,03 Mio. EUR an den Kosten der neuen Messe zu beteiligen. Davon entfallen 31,7 Mio. EUR auf den Anteil der FSG an der Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur, die dem Flughafen in erheblichem Umfang zugute kommt. Die weiteren 105,33 Mio. EUR sind für die Parkierung, die wegen eines einheitlichen Betriebs für den Bereich des Flughafens und der Messe in der Hand der FSG liegen sollte. Damit ist auch dem Auftrag des Gemeinderats Rechnung getragen, die FSG in das Projekt neue Messe zu integrieren.
Stadt und Land sind sich darüber einig, daß versucht werden soll, die Region zu einer Erhöhung ihres Finanzierungsbeitrags von 51,1 auf 66,5 Mio. EUR zu bewegen. Im Hinblick auf die erforderliche Zweidrittelmehrheit im Regionalparlament konnte bis jetzt noch keine Einigung erzielt werden.
Im bisherigen Finanzierungsplan war vorgesehen, daß zur Parkierung Zuschüsse nach dem GVFG in Höhe von 50 Mio. DM zur Verfügung stehen. Eine derartige Förderung ist jedoch nicht möglich. Die weiterhin vorgesehene Finanzierung des Autobahnanschlusses mit Bundesmitteln in Höhe von 50 Mio. DM läßt sich ebenfalls entgegen der früheren Erwartungen nicht realisieren, da der Bund dies unter Berufung auf das Verursacherprinzip abgelehnt hat.
Unter den Beteiligten besteht Einvernehmen, daß die Gesamtkosten auf den jetzigen Kostenstand Dezember 2001 begrenzt werden sollen. Der Entwurf der Finanzierungsvereinbarung sieht nunmehr folgende Kostenverteilung vor:
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Städtischer Finanzierungsanteil
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Der Finanzierungsbeitrag der Stadt liegt somit um 103,03 Mio. EUR über der bisherigen Planung. Der ursprüngliche Betrag von 140,6 Mio. EUR soll unverändert in Höhe von 102,26 Mio. EUR aus der Rücklage für Zukunftsinvestitionen und in Höhe von 38,34 Mio. EUR aus der Vermarktung des Killesberggeländes finanziert werden. Dagegen ist beabsichtigt, die zusätzlichen Mittel nicht als verlorenen Baukostenzuschuß, sondern als Schuldendiensthilfen zu leisten. Entsprechende Mittel sind in die Haushaltspläne ab 2004 einzustellen. Dabei wäre auch zu entscheiden, welche Laufzeit die Schuldendiensthilfe haben soll. Die jährlich aufzubringende Annuität würde bei einer Laufzeit von 6 Jahren rd. 21 Mio. EUR, bei einer Laufzeit von 10 Jahren rd. 14 Mio. EUR und bei einer Laufzeit von 15 Jahren rd. 10,5 Mio. EUR betragen. Das Land beabsichtigt, seinen gesamten Finanzierungsbeitrag fast ausschließlich als Schuldendiensthilfe zu leisten, wobei das Finanzministerium derzeit von einer etwa sechsjährigen Laufzeit ausgeht. Die Gewährung von Schuldendiensthilfen hätte den Vorteil, daß sie bei einer höheren Selbstfinanzierungskraft der Betreibergesellschaft, die bei einer nachhaltigen Entwicklung der Messeaktivitäten denkbar ist, zurückgenommen werden können.
In diesem Fall würden sich die Aufwendungen für Land und Stadt entsprechend reduzieren.
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Bezüglich der Vermarktung des Killesberggeländes werden Verhandlungen über eine Nachnutzung im Bereich der neueren Hallen geführt. Die für Wohnungsbau geeigneten Flächen sollen diesem zugeführt werden. Insgesamt wird davon ausgegangen, daß die Erträge für die Veräußerung des Messegeländes Killesberg die zur Finanzierung vorgesehenen 38,34 Mio. EUR übersteigen werden.
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Im Grundsatzbeschluß des Gemeinderats vom 24. April 1997 ist enthalten, daß der von der Stadt zu leistende Anteil am Zuschuß der Region (rd. 30 % aus 51,13 Mio. EUR gleich 15,34 Mio. EUR) hälftig vom Land übernommen wird. Dies sollte in der Weise geschehen, daß ein möglicher Rückzahlungsanspruch für einen vom Land für das Messegelände Killesberg gewährten Baukostenzuschuß auf die Höhe des hälftigen Anteil am Regionalzuschuß beschränkt wird. Diese Mittel sollten dann der Stadt zur Finanzierung des hälftigen Anteils am Regionalzuschuß zur Verfügung gestellt werden. Derzeit wird mit dem Land über die Art der Umsetzung verhandelt.
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Zur Realisierung des Anteils der Wirtschaft wurde eine Arbeitsgruppe beim Wirtschaftsministerium gebildet. Dieser gehören neben den Partnern der Finanzierungsvereinbarung auch Vertreter der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern der Region und des weiteren Umlands an. Mit der Akquise von Sponsoren soll begonnen werden, sobald die Planfeststellung durch das Regierungspräsidium abgeschlossen ist. Aufgrund der Vorgespräche wird derzeit unterstellt, daß das angestebte Ziel einer Beteiligung der Wirtschaft in Höhe von 40,9 Mio. EUR erreicht werden kann.
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5. |
Beteiligung des Landes an der Betreibergesellschaft
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Zwischen Land und Stadt wurde zwischenzeitlich vereinbart, daß das Land voraussichtlich im Laufe des Jahres 2003 in die Betreibergesellschaft eintritt. Diese Beteiligung wird bei der Ausgleichsregelung über die Neuordnung der Gesellschaftsanteile der Flughafen Stuttgart GmbH mit 4 % -Punkten zugunsten der LHS verrechnet. Wegen Einzelheiten wird auf die Gemeinderatsdrucksache Nr. 13/2002 verwiesen.
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6. |
Zusammenfassung Landesmesse
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Zusammenfassend ist zu bemerken, daß es für den Bau der Landesmesse auf den Fildern trotz der Mehrkosten keine Alternative gibt. Mit dem Standort Killesberg ist der Messebetrieb in Stuttgart nicht wettbewerbsfähig zu halten. Wenn die neue Messe nicht gebaut wird, wäre dies eine Verabschiedung vom Messestandort Stuttgart. Dies wäre für die Wirtschaft in Stuttgart, der Region und für das gesamte Land Baden-Württemberg eine äußerst negative Entwicklung.
Derzeit befindet sich die neue Landesmesse auf den Fildern im Planfeststellungsverfahren. Der Erörterungstermin soll noch vor der Sommerpause stattfinden. Mit dem Abschluß des Planfeststellungsverfahrens durch das Regierungspräsidium Stuttgart wird im Herbst 2002 gerechnet.
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Beteiligung der FSG als stille Gesellschafterin am Handelsgewerbe der Projektgesellschaft Neue Messe
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Die neue Landesmesse wird über Parkierungseinrichtungen verfügen, die Nebeneinrichtungen im Sinne des Landesmessegesetzes sind. Soweit diese Parkierungseinrichtungen nicht für Zwecke der Landesmesse genutzt werden, wird zu ihrer Auslastung eine Mitnutzung für Zwecke des Flughafens angestrebt, wie auch umgekehrt Bedarfsspitzen der Landesmesse von Parkierungseinrichtungen der FSG abgedeckt werden sollen. Es ist davon auszugehen, daß die Bedarfsspitzen beim Flughafen und bei der Landesmesse zu unterschiedlichen Zeitpunkten anfallen. Die prognostizierte Entwicklung des Landesflughafens würde ohnehin einen gravierenden Ausbau der Parkierungseinrichtungen erfordern, der durch ein synergetisches Zusammenwirken von Flughafen und Messe erheblich reduziert werden kann.
Weiterhin verfügt die FSG schon heute über umfangreiche Parkierungseinrichtungen und ist hinsichtlich ihrer Projektierung und im Facility Management in besonderem Maße erfahren. Es ist deshalb vorgesehen, daß die FSG sich als atypisch stille Gesellschafterin an der Projektgesellschaft Neue Messe beteiligt. Diese Beteiligung beschränkt sich auf den Bereich der Parkierungseinrichtungen. Nach dem Entwurf eines Rahmenvertrags steht der FSG ein umfassendes Recht zur Geschäftsführung bei der Planung, Errichtung und dem Betrieb der Parkierungseinrichtungen zu. Die Vertragsparteien ermöglichen der FSG die Wahrnehmung der unternehmerischen Führung in diesem Bereich durch Einräumung von Mitwirkungsrechten in der Geschäftsführung. Die FSG hat einen Anspruch auf einen eigenen Geschäftsführer für den Parkierungsbereich. Außerdem soll sie eine geeignete Person in den Aufsichtsrat der Projektgesellschaft entsenden können. Weiterhin wurde eine enge Kooperation in allen Bereichen vereinbart.
Die FSG hat als stille Gesellschafterin alle Investitionsaufwendungen für die Parkierung zu tragen. Lediglich für die Parkplätze in der Tiefgarage unter der Messe-Piazza beschränkt sich die finanzielle Leistung der FSG auf 10 000 EUR für jeden dort nachgewiesenen Stellplatz. Nach dem derzeitigen Kostenstand sind von der FSG rd. 105,33 Mio. EUR für Parkierungszwecke aufzuwenden.
Der Anteil der FSG als stille Gesellschafterin am Jahresergebnis der Neuen Messe Projektgesellschaft entspricht dem Jahresergebnis des Bereichs Parkierungseinrichtungen. Eine Ausnahme bilden die ersten fünf Betriebsjahre, wobei das Jahr der Inbetriebnahme nicht zählt. Hier hat die Projektgesellschaft Neue Messe der FSG ein Drittel der Jahresverluste zu ersetzen. Spätere Gewinne sind zuerst zum Ausgleich früherer Verluste der FSG und der Projektgesellschaft zu verwenden. Sollte im Bereich der Parkierung eine andauernde Verlustsituation entstehen, müssen sich stille Gesellschafterin und Projektgesellschaft darüber verständigen, ob eine erneute Übernahme von Jahresfehlbeträgen durch die Projektgesellschaft angemessen ist.
Die einzelnen Regelungen sollen in einem Rahmenvertrag zwischen Projektgesellschaft Neue Messe, dem Land, der Landeshauptstadt, der Region einerseits und der FSG andererseits getroffen werden. Außerdem soll zwischen der Projektgesellschaft und der FSG ein Vertrag über die Errichtung einer stillen Gesellschaft abgeschlossen werden. Die Verwaltung sollte ermächtigt werden, dem Rahmenvertrag aufgrund der vorstehenden Eckdaten zuzustimmen.
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