Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
GRDrs 268/2004
Stuttgart,
03/22/2004



Betreuen, Erziehen und Bilden von Schulkindern in Stuttgart
hier: Anträge auf Fördermittel nach dem IZBB-Programm, zweite Tranche




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Schulbeirat
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
30.03.2004
31.03.2004
01.04.2004



Beschlußantrag:

1. Die Verwaltung wird ermächtigt, für die in der Begründung aufgeführten 17 Schulen (Albschule, Ameisenbergschule, Berger Schule, Bodelschwingh-Schule, Eberhard-Ludwigs-Gymnasium, Friedrich-Eugens-Gymnasium, Hasenbergschule, Heilbrunnenschule, Grundschule Kaltental, Leibniz-Gymnasium, Martin-Luther-Schule, Pragschule, Schule für Körperbehinderte, Schwabschule, Uhlandschule, Wilhelmsschule Wangen, Wilhelm-Hauff-Schule) Fördergelder aus dem Bundesinvestitionsförderprogramm “Zukunft Bildung und Betreuung” (IZBB) beim Oberschulamt Stuttgart zu beantragen.

2. Die Verwaltung wird ferner ermächtigt, aus den für den Ausbau der schulischen Ganztagesangebote zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln (AHSt. 2.2912.9499.000-0900 – Baupauschale) die erforderlichen Mittel (Komplementärmittel und rein städt. Mittel) einzusetzen, sobald die jeweils beantragte Förderung bewilligt wurde. 3. Zur Deckung der Betriebs- und Betreuungskosten wird die Verwaltung ermächtigt, die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel im Rahmen der bei den Haushaltsberatungen beschlossenen 3 Mio. € aus AHSt. 1.2912.6299.000 einzusetzen. Ein Gesamtbetrag von rund 1,6 Mio. € gliedert sich wie folgt auf:


Begründung:


1. Im Rahmen der Haushaltsberatungen hat der Gemeinderat Investitionsmittel in Höhe von 6,5 Mio. € zur Komplementärfinanzierung von Maßnahmen im Rahmen des Projekts “Betreuen, Erziehen und Bilden von Schulkindern in Stuttgart” unter dem Vorbehalt einer jeweiligen Einzelbewilligung zur Verfügung gestellt (vgl. GRDrs. 1417/2003).
2. In seiner VA-Sitzung vom 29. Januar 2004 hat der Gemeinderat den Wunsch geäußert, für die Auswahl der Schulen, die für das IZBB-Programm gemeldet werden sollen, Kriterien festzulegen, um ein reines “Windhundprinzip” zu vermeiden.

3. Zum jetzigen Zeitpunkt halte ich es für sachgerecht, so schnell wie möglich alle Schulen für das IZBB-Programm vorzuschlagen, die antragsreif sind. 4. Zu den genannten 17 Schulen kommen für das Programmjahr 2005 drei Projekte aus der ersten Tranche hinzu, die vom Oberschulamt noch nicht weitergeleitet wurden, da die notwendigen Planungen in der Phase zwischen Gemeinderatsbeschluss und endgültiger Meldung nicht mehr zum Abschluss gebracht werden konnten. Hier waren wir vielleicht zu optimistisch, allerdings sind alle drei Projekte jetzt antragsreif: 5. Die Verwaltung beabsichtigt außerdem, für die Schule für Körperbehinderte in Vaihingen einen IZBB-Antrag zu stellen. Der dringend notwendige Erweiterungsbau war bereits in der Prioritätenliste für den laufenden Doppelhaushalt enthalten, eine Mittelbereitstellung kam aber nicht zustande. Im Hinblick auf eine mögliche Finanzierung im Doppelhaushalt 2006/2007 sollte die Möglichkeit wahrgenommen werden, die Gesamtkosten ähnlich wie bei der Wilhelmsschule Wangen durch IZBB-Gelder zu verringern. Von den Baukosten in Höhe von 4 Mio. € wären, da es sich komplett um eine Maßnahme zum Zwecke der Ganztagesbetreuung handelt, ca. 2,6 Mio. € förderfähig. Für die Finanzierung wäre unabhängig davon ein Gemeinderatsbeschluss im Rahmen des nächsten Haushalts erforderlich. Insoweit werden die notwendigen Komplementärmittel in Höhe von geschätzt rund 1,7 Mio. € nicht auf den aktuellen Finanzrahmen angerechnet. 6. Weiteres Procedere:
Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen






Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen

- Betreuungs- und Betriebskosten für Horte an Grundschulen (Horte an Schulen)
- IZBB-Schulen, nach Stadtbezirken sortiert
- Liste der Schulen, die für eine IZBB-Förderung in Frage kommen könnten aber bislang noch keinen Antrag gestellt haben.