Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
GRDrs
268/2004
Stuttgart,
03/22/2004
Betreuen, Erziehen und Bilden von Schulkindern in Stuttgart
hier: Anträge auf Fördermittel nach dem IZBB-Programm, zweite Tranche
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Schulbeirat
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
30.03.2004
31.03.2004
01.04.2004
Beschlußantrag:
1. Die Verwaltung wird ermächtigt, für die in der Begründung aufgeführten 17 Schulen (Albschule, Ameisenbergschule, Berger Schule, Bodelschwingh-Schule, Eberhard-Ludwigs-Gymnasium, Friedrich-Eugens-Gymnasium, Hasenbergschule, Heilbrunnenschule, Grundschule Kaltental, Leibniz-Gymnasium, Martin-Luther-Schule, Pragschule, Schule für Körperbehinderte, Schwabschule, Uhlandschule, Wilhelmsschule Wangen, Wilhelm-Hauff-Schule) Fördergelder aus dem Bundesinvestitionsförderprogramm “Zukunft Bildung und Betreuung” (IZBB) beim Oberschulamt Stuttgart zu beantragen.
2. Die Verwaltung wird ferner ermächtigt, aus den für den Ausbau der schulischen Ganztagesangebote zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln (AHSt. 2.2912.9499.000-0900 – Baupauschale) die erforderlichen Mittel (Komplementärmittel und rein städt. Mittel) einzusetzen, sobald die jeweils beantragte Förderung bewilligt wurde.
3. Zur Deckung der Betriebs- und Betreuungskosten wird die Verwaltung ermächtigt, die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel im Rahmen der bei den Haushaltsberatungen beschlossenen 3 Mio. € aus AHSt. 1.2912.6299.000 einzusetzen. Ein Gesamtbetrag von rund 1,6 Mio. € gliedert sich wie folgt auf:
Horte an Grundschulen: 891.000 €
Förderschulen: 108.000 €
Formelle Ganztagesschulen: 600.000 €
Begründung:
1. Im Rahmen der Haushaltsberatungen hat der Gemeinderat Investitionsmittel in Höhe von 6,5 Mio. € zur Komplementärfinanzierung von Maßnahmen im Rahmen des Projekts “Betreuen, Erziehen und Bilden von Schulkindern in Stuttgart” unter dem Vorbehalt einer jeweiligen Einzelbewilligung zur Verfügung gestellt (vgl. GRDrs. 1417/2003).
Nachdem zum Stichtag 31. Januar 2004 bereits 12 Schulen dem Oberschulamt Stuttgart vorgeschlagen worden sind, beabsichtigt die Verwaltung nunmehr, für die nachstehenden
17 Schulen
Fördermittel aus dem IZBB-Programm zu beantragen. Wir bleiben dabei
innerhalb des vom Gemeinderat gesteckten Finanzrahmens
(1. Tranche: 1,7 Mio. €, 2. Tranche: 3 Mio. €) an Komplementärmitteln für den laufenden Doppelhaushalt.
Die dabei entstehenden Betriebs- und Betreuungskosten für die geplanten Horte an Grundschulen liegen bei 891.000 € (
Anlage 1
).
2. In seiner VA-Sitzung vom 29. Januar 2004 hat der Gemeinderat den Wunsch geäußert, für die Auswahl der Schulen, die für das IZBB-Programm gemeldet werden sollen,
Kriterien festzulegen
, um ein reines “Windhundprinzip” zu vermeiden.
Andererseits wissen wir insbesondere aus Erhebungen des Städtetags Baden-Württemberg, dass das Interesse am IZBB-Programm landesweit sehr hoch ist und bereits jetzt Anträge für das Jahr 2005 (Stichtag 31. Januar 200
5
) in größerer Zahl vorliegen. Eine Antragstellung Anfang Mai 2004, wie dies ursprünglich geplant war, könnte die Konsequenz haben, dass nicht alle Schulen, die wir vorschlagen könnten, noch in das Förderprogramm 2005 kommen.
Es ist wichtig, so viele Schulen wie nur möglich in das Programm zu bringen. Wir sollten hier pragmatisch vorgehen; denn das politisch gewollte Ziel ist es, ein möglichst flächendeckendes und nachfrageorientiertes Angebot zu entwickeln. Diesem entsprechen die jetzt vorgelegten 17 und bereits im Januar beschlossenen 12 Anträge.
Die geforderten detaillierteren Kriterien würden dann bei der nächsten Antrags-Tranche zum Tragen kommen. Frau Bürgermeisterin Dr. Magdowski hat für eine erste Diskussion eine Sondersitzung des Schulbeirats auf Dienstag, 30. März 2004 anberaumt.
3. Zum jetzigen Zeitpunkt halte ich es für sachgerecht, so schnell wie möglich
alle Schulen für das IZBB-Programm vorzuschlagen, die antragsreif sind
.
Es handelt sich
um bauliche Maßnahmen und die Beschaffung von Einrichtungsgegenständen zum Zwecke der Qualitätsverbesserung
(Sanierung und Einrichtung von Küchen, Speisesälen, Aufenthaltsbereichen etc.) im Rahmen einer Ganztagesbetreuung.
Schule
Schul-art
Stadtbezirk
Volumen in Euro
Erwarteter
Zuschuss in Euro
Förde-
rung
in %
Albschule
GS
Degerloch
300.000
210.000
70
Ameisenbergschule
GHS
Ost
40.000
33.000
82
Berger Schule
FÖS
Ost
50.000
38.000
76
Bodelschwingh-Schule
SON
Vaihingen
300.000
210.000
70
Eberhard-Ludwigs-
Gymnasium
GYM
Nord
450.000
310.000
69
Friedrich-Eugens-
Gymnasium
GYM
West
820.000
560.000
68
Hasenbergschule
FÖS
West
60.000
51.000
85
Heilbrunnenschule
FÖS
Möhringen
30.000
24.000
80
Kaltental
GS
Vaihingen
120.000
85.000
70
Leibniz-Gymnasium
GYM
Feuerbach
150.000
110.000
73
Martin-Luther-Schule
GS
Bad Cannstatt
60.000
54.000
90
Pragschule
GS
Nord
1.200.000
815.000
68
Schwabschule
GS
West
1.000.000
670.000
67
Uhlandschule
GS
Zuffenhausen / Rot
1.050.000
715.000
68
Wilhelmsschule
GHS
Wangen
1.800.000
1.080.000
60
Wilhelm-Hauff-Schule
GS
Süd
125.000
90.000
72
Anmerkung zu den drei genannten Förderschulen:
Eine gesonderte Gemeinderatsvorlage (GRDrs. 265/2004) zur Neuregelung der Finanzierung der Betreuung an den drei Förderschulen
Berger Schule, Hasenbergschule und Heilbrunnenschule
befindet sich gerade im Referatsumlauf und wird in Kürze dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Für die drei Schulen werden jährliche Betreuungskosten von ca. 108.000 € anfallen. Mit Blick auf die oben geschilderte Antragslage beim IZBB-Programm schlage ich allerdings vor, die IZBB-Anträge für diese Schulen, bei denen es hauptsächlich um Ausstattung mit Möbeln und Spielgeräten geht, vorbehaltlich eines Beschlusses zur Finanzierung der drei Schulen insgesamt bereits im Rahmen dieser zweiten Tranche einzureichen.
4. Zu den genannten 17 Schulen kommen für das Programmjahr 2005
drei Projekte aus der ersten Tranche
hinzu, die vom Oberschulamt noch nicht weitergeleitet wurden, da die notwendigen Planungen in der Phase zwischen Gemeinderatsbeschluss und endgültiger Meldung nicht mehr zum Abschluss gebracht werden konnten. Hier waren wir vielleicht zu optimistisch, allerdings sind alle drei Projekte jetzt antragsreif:
Schule
Schul-art
Stadtbezirk
Volumen in Euro
Erwarteter
Zuschuss in Euro
Förde-rung
in %
Friedensschule
HS
West
800.000
600.000
75
Königin-Olga-Stift
GYM
West
500.000
330.000
67
Wirtemberg-Gymnasium
GYM
Untertürkheim
2,5 Mio.
1,7 Mio.
67
Der Vollständigkeit halber soll hier erwähnt werden, dass an der
Waldorfschule Kräherwald
ein an der Schule angegliederter Hort eingerichtet werden soll. Der Träger hat bereits eine IZBB-Förderung für die Baumaßnahmen beantragt. Auf die Stadt entfallen für den Hort Betreuungs- und Betriebskosten in Höhe von 81.000 €.
5. Die Verwaltung beabsichtigt außerdem, für die
Schule für Körperbehinderte
in Vaihingen einen IZBB-Antrag zu stellen. Der dringend notwendige Erweiterungsbau war bereits in der Prioritätenliste für den laufenden Doppelhaushalt enthalten, eine Mittelbereitstellung kam aber nicht zustande. Im Hinblick auf eine mögliche Finanzierung im Doppelhaushalt 2006/2007 sollte die Möglichkeit wahrgenommen werden, die Gesamtkosten ähnlich wie bei der Wilhelmsschule Wangen durch IZBB-Gelder zu verringern. Von den Baukosten in Höhe von 4 Mio. € wären, da es sich komplett um eine Maßnahme zum Zwecke der Ganztagesbetreuung handelt, ca. 2,6 Mio. € förderfähig. Für die Finanzierung wäre unabhängig davon ein Gemeinderatsbeschluss im Rahmen des nächsten Haushalts erforderlich. Insoweit werden die notwendigen Komplementärmittel in Höhe von geschätzt rund 1,7 Mio. € nicht auf den aktuellen Finanzrahmen angerechnet.
6.
Weiteres Procedere:
In den wenigen Monaten, seit der Gemeinderat die Beteiligung am Investitionsprogramm des Bundes beschlossen hat, ist es uns gelungen, 29 Schulen in städtischer Trägerschaft für das IZBB-Programm vorzuschlagen, d.h. die Hälfte aller Schulen, die derzeit für das Programm überhaupt in Betracht kommen könnten. Außerdem haben nach unserer Kenntnis bislang 7 private Schulen Anträge gestellt (
Anlage 2
).
Ich werde dem Gemeinderat so bald wie möglich eine
dritte Tranche
an “Kandidaten” für das IZBB-Programm vorlegen. Allerdings befinden sich alle jetzt noch nicht berücksichtigten Schulen (
Anlage
3
) nach meiner Einschätzung in einem sehr frühen Stadium der Projektentwicklung.
Die Verwaltung hat in den GRDrs. 1086/2003 und 1355/2003 dem Gemeinderat vorgeschlagen, in den Jahren 2004/2005 eine Grundschule, zwei Hauptschulen und drei Förderschulen zu
formellen Ganztagesschulen
auszubauen (d.h. entsprechend § 30 SchulG: ein verbindliches Ganztagesangebot, das Land stellt zusätzliche Lehrerstunden bereit). Im Doppelhaushalt 2004/2005 wurden zur Finanzierung dieser drei Projekte insgesamt 550.000 € bereitgestellt.
Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Staatlichen Schulamts Stuttgart und der Landeshauptstadt hat festgestellt, dass die Versorgung mit Ganztagesangeboten an
Hauptschulen
flächendeckend weitgehend gesichert ist, hier sollte nur noch bei Vorliegen besonderer Anforderungen ein Ausbau erfolgen. Bei den
Grundschulen
dagegen ist ein höherer Bedarf gegeben, vor allem in den Innenstadtbezirken. Wir werden in einer gesonderten Vorlage dem Gemeinderat vorschlagen, den o.g. Beschluss dahingehend zu modifizieren, dass in den Jahren 2004/2005 nur eine Hauptschule, dafür aber zwei Grundschulen zu formellen Ganztagesschulen ausgebaut werden sollen. Die Kosten für Betreuung und Betrieb dieser Ganztagesschulen werden dann voraussichtlich bei insgesamt ca. 600.000 € liegen, die Deckung soll über die im Doppelhaushalt bereitgestellten 3 Mio. € erfolgen.
Parallel zu den Investitionsanträgen arbeiten wir weiter an der
Vernetzung der offenen Angebote im Rahmen der Ganztagesbetreuung an Schulen
, es haben bereits vorbereitende Gespräche mit den Trägern der Jugendhilfe, dem Sportkreis, der Sportkreisjugend, dem Deutschen Roten Kreuz, der Musikschule und anderen Trägern stattgefunden. Die Arbeitsgruppe wird bis zur Sommerpause einen Vorschlag an den Gemeinderat erarbeiten, wie die Angebote der Träger sinnvoll mit dem Ganztagesbetrieb an den Schulen vernetzt werden können, wobei auch die Qualität der Angebote an den Schulen einen wichtige Rolle spielen wird. Für die Kooperation an Grundschulen gibt es bereits ein Rahmenkonzept (vgl. GRDrs. 1086/2003).
Die Verwaltung beabsichtigt, bezogen auf die
Träger von Betreuungsangeboten
an Schulen ein Markterkundungsverfahren durchzuführen, mit dem Ziel, dass künftig
ein
Träger alle Betreuungsangebote an einer Schule durchführt. Die Auswahl erfolgt gemeinsam mit der jeweiligen Schulleitung und anschließender Beschlussfassung durch den Gemeinderat. Grundlage für das Verfahren werden die neuen Förderrichtlinien sein, die derzeit erarbeitet und dem Gemeinderat noch vor der Sommerpause zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligte Stellen
Dr. Wolfgang Schuster
Anlagen
- Betreuungs- und Betriebskosten für Horte an Grundschulen (Horte an Schulen)
- IZBB-Schulen, nach Stadtbezirken sortiert
- Liste der Schulen, die für eine IZBB-Förderung in Frage kommen könnten aber bislang noch keinen Antrag gestellt haben.