Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
16/2003
GZ:
OB
Sitzungstermin: 01/23/2003
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:der Vorsitzende
Protokollführung: Frau Haasis hr
Betreff: Garantieerklärungen zur Stuttgarter
Olympiabewerbung gegenüber dem Nationalen
Olympischen Komitee für Deutschland

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 22.01.2003,

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 13.01.2003, GRDrs 16/2003.

OB Dr. Schuster nimmt zur Olympiabewerbung Stellung. Angesichts der schwierigen Haushaltslage sei er dankbar dafür, dass das Land Baden-Württemberg und die Region Stuttgart sich bereit erklärt hätten, jeweils ein Drittel der errechneten 30 Mio. € für diese Kampagne bis Juli 2005 zu übernehmen. Seiner Ansicht nach sei dieses Geld nützlich angelegt, trage es doch dazu bei, Stuttgart über zwei Jahre hinweg weltweit zu präsentieren, verbunden mit einem unglaublichen Medien- und Werbeeffekt. OB Dr. Schuster bittet um Zustimmung zum Beschlussantrag.

Die folgenden Ausführungen werden im leicht gekürzten Wortlaut wiedergegeben:

StR Stradinger (CDU):


StR Kanzleiter (SPD):

StR Kugler (90/GRÜNE):


StR J. Zeeb (FW):

Wir Freien Wähler stimmen gern diesem Blick nach vorne zu und hoffen, dass es weiterhin so gut läuft."


StR R. Zeeb (FDP/DVP):


StR Lieberwirth (REP):



An StR Kugler gewandt gibt OB Dr. Schuster zu bedenken, dass bei Megastädten die Größe eventuell ein Problem ist. Es habe sich gezeigt, dass Olympische Spiele in Bezug auf die Organisation und die Sicherheits- und Verkehrsprobleme in Großstadtregionen am besten händelbar seien. Die Frage sei also nicht, ob eine Stadt bekannter oder größer sei, sondern in welchem Umfang sie sich für die Ziele, die sich mit den Olympischen Spielen verbänden, eigne. Nach einer vom IOC garantierten, dass alles funktioniere und die Atmosphäre im positiven Sinne gesteuert werden könne. In diesem Kontext habe der Großraum Stuttgart, in dem bereits faszinierende sportliche Ereignisse, wie z. B. die Leichtathletik-Weltmeisterschaften, durchgeführt worden seien, gute Karten.

Zum Einwurf von StR Lieberwirth, es würden auch die langen Wege bei der Entscheidung des Internationalen Olympisches Komitees berücksichtigt, verweist OB Dr. Schuster auf das vorgestellte Verkehrskonzept. Kürzere Wege wie in Stuttgart werde es nirgends geben. Zudem sei das Stadtbahnsystem, das in den nächsten 10 Jahren weiter optimiert werde, für Massenveranstaltungen bestens geeignet.


OB Dr. Schuster stellt abschließend fest::
Der Gemeinderat beschließt bei 10 Gegenstimmen mehrheitlich wie im nachfolgend aufgeführten Beschlussantrag beantragt:
  1. Die Landeshauptstadt Stuttgart garantiert gegenüber dem Nationalen Olympischen Komitee für Deutschland die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen der Stuttgarter Olympiabewerbung für den Fall, dass Stuttgart den Zuschlag für die Olympischen Sommerspiele 2012 durch das Internationale Olympische Komitee erhält. Die wichtigsten Einzelpunkte hierzu sind:
    - Ausbau des Gottlieb-Stadions auf eine Bruttokapazität von 80.000 Zuschauer
    - Bau der Großen Olympiahalle
    - Bau der Mittleren Olympiahalle (Robert-Bosch-Halle), sofern sie nicht vorher realisiert ist
    - Bau der Olympischen Schwimmhalle
    - Realisierung der in der Bewerbung vorgesehenen Verbesserungen der Verkehrsinfrastruktur
    - Veränderungen im Bereich des Cannstatter Wasens im Sinne des beschlossenen Planungskonzepts unter Beachtung der Umweltleitlinien.
2. Olympisches Dorf, Medienzentrum und IOC-Family-Hotel-Projekt sollen durch Investoren realisiert werden. Die Vorgaben an die Investoren werden so gefasst, dass die zugesagten Bestandteile und Standards von Olympischem Dorf, Medienzentrum und IOC-Family-Hotel erreicht werden. Sollten für einzelne Bereiche keine Investoren gefunden werden, sichert die Landeshauptstadt Stuttgart die Realisierung der in der Bewerbung vorgesehenen Maßnahmen in eigener Regie zu. 3. Die Landeshauptstadt Stuttgart sichert zu, dass bis zu einer Entscheidung, ob Stuttgart Olympiaort wird, keine Planungen und Maßnahmen eingeleitet werden, die die Realisierung der in der Bewerbung vorgesehenen Maßnahmen verhindern.

4. Die Landeshauptstadt Stuttgart garantiert die Summe von 30 Mio. Euro zuzüglich weiterer Planungskosten und der IOC-Bewerbungskosten für das internationale Bewerbungsverfahren um die Austragung der Olympischen Sommerspiele 2012, verteilt über Haushaltsjahre 2003/2004/2005.

5. Die Höhe der Bewerbungsgebühr des IOC steht im Moment noch nicht fest. Es ist hier von circa 500.000 Euro auszugehen. Die Planungskosten betreffen vor allem Architektenwettbewerbe für die einzelnen Sportstätten. Für die Olympiabewerbung insgesamt ist hierbei mit Kosten in Höhe von 5 bis 6 Mio. Euro zu rechnen, die sich aber auf alle mit Sportstätten beteiligten Kommunen verteilen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Nationalen Olympischen Komitee mit dem Ziel zu verhandeln, diese Kosten möglichst innerhalb des durch die 30-Millionen-Garantie abgesicherten Bewerbungsvolumens abzudecken.

6. Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart geht davon aus, dass auch die Finanzierung der internationalen Bewerbungsphase gemeinsam von Landeshauptstadt Stuttgart, Verband Region Stuttgart und Land Baden-Württemberg getragen wird. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Vereinbarungen mit dem Verband Region Stuttgart und dem Land Baden-Württemberg herbeizuführen, um die im Gesellschaftervertrag der Stuttgart 2012 GmbH grundsätzlich festgelegte Zusammenarbeit auch für die internationale Phase des Bewerbungsverfahrens verbindlich abzusichern.

7. Für die erforderlichen Mittel und die zu erwartenden Einnahmen werden nach der Zuschlagserteilung durch das NOK entsprechende Haushaltsansätze in den Haushaltsjahren 2003 bis 2005 gebildet.