1. |
Der Beteiligung der Landeshauptstadt Stuttgart als Modellstadt, gemeinsam mit der Landespolizeidirektion Stuttgart II, an einem landesweiten Projekt zur Kameraüberwachung im öffentlichen Raum wird zugestimmt.
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2. |
Der Anbringung von fünf Kameras im Bereich Rotebühlplatz wird zugestimmt.
Die Kameras werden wie folgt angebracht:
1 Kamera oberirdisch am Abgang vom Calwer Platz zur Rotebühl-Passage
1 Kamera oberirdisch am Rotebühlplatz, im Bereich des Verbindungsweges zur Sophienstraße auf Höhe der Gebäude Rotebühlplatz 15-19
2 Kameras an der Decke in der Rotebühl-Passage
1 Kamera in der Unterführung des Rotebühlplatzes, Aufgang zur Königstraße und Marienstraße
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3. |
Die Kosten für die Anschaffung der Kameras sowie die Kosten der Übertragungstechnik von insgesamt 376.000 DM sind im Haushaltsjahr 2001 im Vermögenshaushalt bei der AHSt. 2.1000.9510.000, VKZ 0200, Polizei, Videoüberwachung, zu decken.
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4. |
Bei der o. g. AHSt. wird im Haushaltsjahr 2001 eine außerplanmäßige Ausgabe von 376.000 DM zugelassen. Die außerplanmäßige Ausgabe wird im Haushaltsjahr 2001 durch Sperrung von 376.000 DM bei AHSt 1.9000.0410.000, Schlüsselzuweisungen vom Land, gedeckt.
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5. |
Die Kosten für die Beschaffung und die Anbringung der Hinweisschilder von 10.000 DM sind im Haushaltsjahr 2001 im Vermögenshaushalt bei der AHSt. 2.6300.9511.000, VKZ 0970 Gemeindestraßen, Allg. Verkehrseinrichtungen – PS-Nr. Z/66.0970.6300.6611.0042 – zu decken.
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6. |
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Gemeinderat ein Jahr nach der Inbetriebnahme der Videokameras über die Ergebnisse der Videoüberwachung zu berichten.
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7. |
Der Anbringung von Kameras im Bereich der Oberen Königstraße (Ausweitung des Überwachungsbereichs) wird zugestimmt, soweit die Ergebnisse der Überwachung am Rotebühlplatz durch die Stadtverwaltung, den Gemeinderat und die Landespolizeidirektion Stuttgart II positiv bewertet werden.
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1. |
Die Innenminister des Bundes und der Länder haben bei ihrer Frühjahrskonferenz 2000 übereinstimmend die “Kameraüberwachung im öffentlichen Raum” als wichtiges Mittel zur Verbrechensbekämpfung und Kriminalprävention beschlossen. Die Beratungen gingen auf eine Initiative des Landes Baden-Württemberg zurück.
Der Landtag hat das Polizeigesetz geändert. Damit ist zukünftig die offene Videoüberwachung an Kriminalitätsbrennpunkten möglich. Auf die überwachten Bereiche wird durch Hinweisschilder deutlich hingewiesen. Der Gesetzgeber ermächtigt dabei sowohl den Polizeivollzugsdienst und auch die Kommunen als Ortspolizeibehörde, die Kameras zu betreiben und Aufzeichnungen zu machen. Die Aufzeichnungen dürfen dabei höchstens 48 Stunden gespeichert werden, soweit die gewonnenen Daten nicht insbesondere zur Strafverfolgung benötigt werden.
Die Landespolizeidirektion Stuttgart II hat deshalb bei der Stadtverwaltung angefragt, ob sich die Stadt gemeinsam mit der Landespolizeidirektion Stuttgart II an einem entsprechenden Projekt beteiligt. Zur Prüfung, Vorbereitung und Umsetzung wurde eine gemeinsame Projektgruppe gebildet. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart wurde bereits früh in den Entscheidungsprozeß eingebunden. Die Verwendung der erhobenen Daten im Strafverfahren wurde abgestimmt.
In Mannheim liegt bereits ein Gemeinderatsbeschluss zur Einführung der Kameraüberwachung vor. Auch Heilbronn steht einer Projektteilnahme positiv gegenüber.
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2. |
Kriminalitätsbrennpunkt im Sinne des geänderten Polizeigesetzes sind Örtlichkeiten, an denen die Kriminalität sich deutlich von anderen Orten abhebt. Dies sind Orte, an denen sich erfahrungsgemäß Straftäter verbergen, Personen Straftaten verabreden, vorbereiten oder verüben, sich ohne erforderliche Aufenthaltserlaubnis treffen oder der Prostitution nachgehen. Gleichzeitig muss die Videoüberwachung zur Abwehr von Gefahren oder zur Beseitigung von Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung an diesen Orten erforderlich sein. Dies kann nur bejaht werden, wenn auf Grund konkreter Anhaltspunkte der bisherigen tatsächlichen Geschehnisse an diesen Orten die Erwartung gerechtfertigt ist, dass dort in Zukunft ohne zusätzliche Maßnahmen der Polizei weitere Straftaten begangen werden.
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3. |
Erfahrungen mit der Kameraüberwachung in Großbritannien, aber auch in deutschen Städten haben gezeigt, dass die Kriminalität in den überwachten Bereichen erheblich zurückgeht. Selbst die zu befürchtenden Verdrängungseffekte sind nach diesen Erfahrungen weitgehend ausgeblieben. Es kam sogar zu positiven Entwicklungen über den überwachten Bereich hinaus, soweit die Kameraüberwachung von polizeitaktischen Maßnahmen begleitet wurde.
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4. |
Die Kameraüberwachung ist auch in Stuttgart eine wichtige und wesentliche Ergänzung der bisherigen kriminalpräventiven Maßnahmen der Stadtverwaltung und der Landespolizeidirektion Stuttgart II. Die Überwachung ist nur als gemeinsames Projekt sinnvoll, da die Stadtverwaltung nur dadurch Einfluss auf die überwachten Bereiche nehmen kann. Das Polizeigesetz geht von einer engen Verzahnung der polizeibehördlichen Aufgaben mit dem Polizeivollzugsdienst aus, so dass nur durch ein gemeinsames Projekt eine effektive Aufgabenerledigung möglich ist. Dies zeigt auch die Gesetzesänderung.
Die Anbindung der Kameras erfolgt bei der Landespolizeidirektion Stuttgart II, da nur sie die erforderlichen Einsatzmittel hat, unmittelbar auf Erkenntnisse aus der Bildbeobachtung zu reagieren und Beamte lagebedingt einzusetzen. Die Landespolizeidirektion Stuttgart II kann die Aufzeichnungen auch kurzfristig als Beweismittel in Strafverfahren einsetzen. Die gewonnenen Erkenntnisse haben jedoch nicht nur unter Sicherheitsaspekten Bedeutung für die Stadtverwaltung. Dadurch ist es vielmehr möglich, mittel- und langfristig weitere kriminalpräventive Konzepte zu entwickeln und die Erkenntnisse bei Baumaßnahmen zu berücksichtigen.
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5. |
Die Überwachung und Aufzeichnung ist rund um die Uhr vorgesehen, beschränkt sich in der Regel jedoch auf Übersichtsaufnahmen, die eine Identifizierung von Personen nicht ermöglichen. Von der Zoommöglichkeit wird grundsätzlich von den beobachtenden Beamten Gebrauch gemacht, wenn sich Anhaltspunkte für eine Straftat, eine erhebliche Ordnungswidrigkeit oder polizeilich relevante Ordnungsstörungen ergeben. Zudem erfolgt die Überwachung offen, das heißt die Kameras sind offen angebracht, auf die überwachten Bereiche wird durch Schilder ausdrücklich hingewiesen und die Anbringung der Kameras wird durch eine aktive Öffentlichkeitsarbeit begleitet. Der Gewinn an Sicherheit überwiegt demnach den Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Bürgers.
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6. |
Die Projektgruppe von Stadtverwaltung und Landespolizeidirektion Stuttgart II hat für das Stadtgebiet auf der Basis der polizeilichen Kriminalstatistik, konkretisiert durch die Erfahrungen der zuständigen Polizeidienststellen, eine Auswertung durchgeführt. In die Auswertung einbezogen wurden die Daten der Kriminalstatistik von 1998 bis 2000. Es wurden darüber hinaus nur Straftaten aus den Bereichen Straßen-, Gewalt-, Sexual- und Drogenkriminalität berücksichtigt, da gerade diese Straftaten das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung nachhaltig beeinträchtigen.
Auf der Grundlage des Ergebnisses der Arbeitsgruppe, das als Gesamtkonzept die Obere und die Untere Königstraße sowie den Rotebühlplatz vorsieht, ergeben sich folgende Lösungsvarianten bzw. –schritte:
Ø Als “große” Lösung sollten wegen ihres “kriminalgeographischen” Zusammenhangs die Obere und die Untere Königstraße sowie der Rotebühlplatz als zentraler Verkehrsknotenpunkt parallel mit Kameras ausgestattet werden. Bei dieser Lösung wäre es möglich, Verdrängungseffekte weitgehend auszuschließen, da die nicht überwachten Bereiche für mögliche Straftäter oder Ordnungsstörer weitaus weniger attraktiv wären.
Ø Als “mittlere” Lösung wurde die parallele Überwachung der Oberen Königstraße und des Rotebühlplatzes vorgeschlagen. Beide Bereiche stehen in einem unmittelbaren Zusammenhang und können allein aus kriminaltaktischen Erwägungen nicht isoliert betrachtet werden. Auch ist anzumerken, dass es gerade Geschäftsleute aus diesen Bereichen waren, die eine Kameraüberwachung gefordert haben.
Ø Als “kleine” Lösung werden zunächst als Einstieg am Rotebühlplatz Kameras installiert, um Erfahrungen mit der Kameraüberwachung in ober- und unterirdischen Bereichen zu sammeln. Der Versuch wird ausgewertet und evaluiert. Sofern die Ergebnisse durch die Stadtverwaltung Stuttgart, den Gemeinderat und die Landespolizeidirektion Stuttgart II positiv bewertet werden, wird die Kameraüberwachung mit der “mittleren” Lösung fortgeführt. Der Beschluss, bei einer positiven Bewertung die Kameraüberwachung an einem zweiten Platz fortzuführen, ist für die Landespolizeidirektion Stuttgart II zwingende Voraussetzung für einen Einstieg in die Videoüberwachung, damit das Planungsrisiko im Hinblick auf die finanziellen und materiellen Aufwendungen für die Landespolizeidirektion Stuttgart II kalkulierbar bleibt.
Ø Keine Lösung ist es, die Überwachung auf den unterirdischen Bereich zu beschränken. Die unterirdische Passage ist für eine wirksame Überwachung zu kleinräumig und deshalb für einen präventiven oder repressiven (abschreckenden) Einsatz der Überwachungstechnik für sich allein ungeeignet. Ob der unterirdische Bereich für sich allein schon die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Kriminalitätsbrennpunkt erfüllt, ist fraglich, da Straftaten in der Regel einen dynamischen Prozess darstellen, der nicht punktuell festgemacht werden kann. Vielmehr ist davon auszugehen, dass Voraussetzung für einen Kriminalitätsbrennpunkt ist, dass für den überwachten Bereich ein aussagekräftiges polizeiliches Lagebild erstellt werden kann. Dies setzt aber eine gewisse Größe des Bereichs voraus, da ansonsten keine genauen, überprüfbaren Aussagen getroffen werden können. Dies betrifft auch die Auswertung nach einem Jahr.
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7. |
Um erste Erfahrungen mit der Videoüberwachung zu sammeln, schlägt die Verwaltung vor, zunächst mit der “kleinen Lösung” zu beginnen. In Abstimmung mit der Landespolizeidirektion Stuttgart II wertet die Stadtverwaltung ein Jahr nach Beginn der Maßnahme die bis dahin am Rotebühlplatz erzielten Ergebnisse aus. Der Erfahrungsbericht wird dem Gemeinderat vorgelegt. Soweit sich daraus positive Auswirkungen, beispielsweise auf die Sicherheitslage und das subjektive Sicherheitsempfinden der Bevölkerung, im Bereich des Rotebühlplatzes ergeben, erfolgt eine Ausweitung der Überwachung auf die Obere Königstraße (ca. 362.000 DM)
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8. |
Bei der Finanzierung sieht das Land Baden-Württemberg eine gemeinsame Finanzierung zwischen den Gemeinden als Ortspolizeibehörden und der Polizei vor. Die Stadtverwaltung beschafft in diesem Rahmen die Sachausstattung, das sind die Kameras und die erforderliche Übertragungstechnik (Empfangsteile für Lichtwellenleiter, Multiplex-Bildübertragungsgeräte, Datenübertragungssysteme). Die Kosten dafür entsprechen den technischen Anforderungen, die sich aus den taktisch erforderlichen Ansprüchen für den Einsatz ergeben. Montage einschließlich der Verlegung der Daten- und Stromleitungen, Anpassungen und Spezialsoftware verteuern die Installation. Bei dem zunächst vorgesehenen Standort entfallen die Übertragungskosten, da die Datenübermittlung durch das städtische Leitungsnetz möglich ist. An anderen möglichen Standorten sind die Kosten für die Leitungskapazitäten teilweise erheblich, sofern sie von fremden Netzbetreibern zur Datenübertragung angemietet werden müssen.
Im Gegenzug übernimmt die Landespolizeidirektion Stuttgart II als Landesbehörde die laufenden Personalkosten, die Kosten für die Anschaffung und die Unterhaltung der Monitore und Aufzeichnungsgeräte sowie die notwendigen Umbaukosten in ihren Diensträumen. Bei den Baumaßnahmen ist aus wirtschaftlichen Gründen bereits der mögliche Bedarf für weitere Überwachungsbereiche zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die technische Vorrüstung des Führungs- und Lagezentrums.
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9. |
Datenschutz- und Datensicherheitsbestimmungen
Die datenschutzrechtlichen Vorgaben ergeben sich aus dem Polizeigesetz Baden-Württemberg sowie dem Landesdatenschutzgesetz.
Die Datensicherheit für die Kamera und die Leitungswege bis zum Übergabepunkt zur Landespolizeidirektion Stuttgart II ist durch die Stadt bzw. die NWS zu gewährleisten. Durch den gewählten Übertragungsweg über ein Multiplexsystem oder über Lichtwellenleiter (Glasfaserkabel) ist die Übertragung äußerst sicher, da ein “Anzapfen” der Leitung nur mit hohem technischem und zeitlichem Aufwand möglich ist und über ein Alarmsystem an den Leitungsbetreiber weitergemeldet wird. Auch die “Fehlleitung” der Informationen wird vom Netzbetreiber ausgeschlossen.
Für die Datensicherheit beim Betrieb und bei der Auswertung beim Führungs- und Lagezentrum (FLZ) der Landespolizeidirektion Stuttgart II trägt die Landespolizeidirektion Stuttgart II die datenschutzrechtliche Verantwortung. Beim FLZ handelt es sich um einen Sicherheitsbereich der Polizei. Der Zugang zur eigentlichen Einsatzzentrale sowie zum Technikraum ist nur über eine Schleuse möglich, die durch eine Panzertür gesichert und durch Video überwacht wird. Somit ist ein unbefugtes Erlangen von Daten, sei es durch technische Angriffe oder anderweitige Maßnahmen, im Gebäude nahezu ausgeschlossen.
Für die gesamte Videoüberwachung wird von der Landespolizeidirektion Stuttgart II eine Dienstanweisung mit angehängtem Datenschutz- sowie Datensicherheitskonzept erstellt. Die als Videosachbearbeiter eingesetzten Beamten und Beamtinnen der Landespolizeidirektion Stuttgart II unterliegen einer besonderen Sicherheitsstufe, die mit entsprechenden Geheimhaltungspflichten verbunden ist. Alle von ihnen vorgenommenen Systemeingriffe werden automatisch protokolliert. Alle Handlungen und Eingriffe des Videosachbearbeiters sind demnach lückenlos nachvollziehbar. Sie werden in einem die Videoüberwachung begleitenden Berichtswesen dokumentiert.
Der Schutz der Privatsphäre wird durch technische Sicherungen an den Kameras (Hardware) sowie einer entsprechenden Steuerungssoftware, die eine Kamerabedienung über den öffentlichen Bereich hinaus verhindert, gewahrt.
Die Aufzeichnung der Daten (Videobilder) erfolgt auf digitalen Speichermedien. Der Inhalt wird automatisch nach Ablauf von 48 Stunden überschrieben. Die Daten sind nach diesem Vorgang unwiederbringlich gelöscht. Bei konkreten Anhaltspunkten für eine Straftat werden die vorhandenen Daten, soweit dies für das Verfahren erforderlich ist, auf Videokassetten archiviert. Dieser Eingriff wird durch die Software automatisch protokolliert und im Berichtswesen vermerkt. Sobald das Strafverfahren abgeschlossen ist oder die Daten nicht mehr benötigt werden, erfolgt die unverzügliche Löschung.
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10. |
Alternative Finanzierung
Als weitere Finanzierungsmethode wurde das Leasing geprüft.
Dabei entstehen für den Bereich Rotebühlplatz über einen fünfjährigen Nutzungszeitraum für die Sachmittel Kosten von jährlich 43.000 DM. Dies ergibt sich aus den Beschaffungskosten der Sachmittel von 174.000,-- DM und einem jährlichen Leasingfaktor von 24,4%. Dadurch entstehen gegenüber der Anschaffung nominelle Mehrkosten von insgesamt 38200,-- DM.
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Kosten, die von der Stadt zu tragen sind: | Kosten, die vom Land (Landespolizeidirektion Stuttgart II) zu tragen sind: |
Einmalige Kosten für Anschaffung und Montage:
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Einmalige Kosten für Anschaffung und Montage:
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Standort Rotebühlplatz:
(erste Umsetzungsstufe):
| 375935,--DM |
Anschaffungskosten für die technische Ausstattung des Führungs- und Lagezentrums (Monitore, Aufzeichnungsgeräte usw.)
| 260000,--DM |
Standort Obere Königstraße
(zweite Umsetzungsstufe):
| 361222,--DM |
| 190000,--DM |
Anschaffung und Anbringen
von Hinweisschildern:
| 20000,--DM |  |
| 757157,--DM |
| 450000,--DM |
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Dazu kommen für beide Standorte gemeinsam jährliche Kosten für Unterhaltung und Wartung von 42200,--DM.
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| 39600,--DM |