Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 701/2008
Stuttgart,
11/24/2008



Abfallgebührenvorlage für das Jahr 2009;
Änderungen der Satzungen:
- Hausgebührensatzung (HGS)
- Abfallwirtschaftssatzung (AfS)
- Satzung über die Entsorgung mineralischer Abfälle




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Betriebsausschuss Abfallwirtschaft
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
02.12.2008
03.12.2008
04.12.2008



Beschlußantrag:

1. Den folgenden Gebühren- und Entgeltfestsetzungen bzw. -änderungen jeweils zum 1. Januar 2009 wird zugestimmt (Anhang 4 zur Anlage 1):

1.1 Die Restmüllgebühren werden um durchschnittlich 6,17% gesenkt. Der sich hieraus für den Stuttgarter Gebührenzahler ergebenden Gesamtentlastung von rd. 3,2 Mio. €/Jahr wird zugestimmt.

1.2 Die Biomüllgebühren bleiben unverändert.

1.3 Die Gebühren für Großanfallstellen werden um durchschnittlich 4,73% gesenkt.

1.4 Die Gebühren für Direktanlieferer an der Abfallverbrennungsanlage Stuttgart-Münster werden von 4,34 €/20 kg (217,00 €/t) um 0,92% auf 4,30 €/20 kg (215,00 €/t) gesenkt.

1.5 Die Gebühren für Behälteränderungen werden bei den 60l – 240l Behältern von 24,00 € um 4,17 % auf 25,00 € erhöht. Bei den 1,1 cbm – Behältern wird die Gebühr von 34,00 € um 2,94 % auf 35,00 € erhöht.

1.6 Die Gebühren für Zusatzleerungen wegen Mehranfall von Müllbehältern werden um durchschnittlich 5,92% erhöht, die Gebühren wegen Zusatzleerungen in Folge von Versäumnis werden um durchschnittlich 6,44% erhöht und die Gebühren für Zusatzleerungen in Folge von Falschbefüllung werden um durchschnittlich 5,09% erhöht. 1.7 Für das Aufstellen von Müllbehältern bei Festen und Veranstaltungen werden die Gebühren um durchschnittlich 5,16% erhöht. 1.8 Die Gebühr für Expresssperrmüll wird von 62,00 € um 1,61% auf 63,00 € erhöht.

1.9 Die Gebühr für sonstige mineralische Abfälle Klasse I erhöht sich von 19,60 €/t um 9,69% auf 21,50 €/t. Die Gebühr für mineralische Schlämme Klasse I erhöht sich von 29,30 € um 5,8% auf 31,00 €.

1.10 Den der Gebühren- und Entgeltermittlung zugrunde liegenden Abschreibungssätzen entsprechend Anhang 5 zur Anlage 1 wird zugestimmt.


2. Der sich aus der Nachkalkulation 2007 ergebende Überschuss von 11.934.376 € wird zur Finanzierung der Deponierückstellung verwendet. 3. Die sich aus der Nachkalkulation 2005 der mineralischen Deponie ergebende Gebührenunterdeckung von 32.656,00 € wird in die Kalkulation des Jahres 2009 einbezogen.

4. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Hausgebühren (Stadtrecht Nr. 7/9) - HGS – wird in der Fassung der Anlage 2 beschlossen.

5. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Stadtrecht Nr. 7/10) - AfS – wird in der Fassung der Anlage 3 beschlossen.

6. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Vermeidung und Entsorgung (Verwertung und Beseitigung) von mineralischen Abfällen aus dem Stadtgebiet von Stuttgart (Stadtrecht 7/18) wird in der Fassung der Anlage 4 beschlossen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

1. Gebühren- und Entgeltfestsetzungen bzw. -änderungen (Beschlussantrag Nr. 1)

Die Restmüllgebühren werden um durchschnittlich 6,17% gesenkt. Dabei beträgt die Schwankungsbreite der Gebührensenkung in Abhängigkeit von der Behältergröße zwischen 6,02% und 6,22%.

Die rechtliche Vorgabe, dass im Biomüllbereich die variablen Kosten durch die Biomüllgebühren gedeckt sein müssen, kann in 2009 mit den derzeitig festgelegten Gebührensätzen erfüllt werden.

Die Gebühren für Großanfallstellen sollen um durchschnittlich 4,73% gesenkt werden.

Im Einzelnen von 630 € auf 591 € je Abholung bis 6 cbm, von 775 € auf 732 € je Abholung bis 8 cbm, von 919 € auf 874 € je Abholung bis 10 cbm, von 1.063 € auf 1.016 € je Abholung bis 12 cbm, von 1.351 € auf 1.299 € je Abholung bis 16 cbm und von 1.640 € auf 1.583 € je Abholung bis 20 cbm. Neu eingeführt wird ein Großbehälter mit 11 cbm und einer Gebühr von 945 € je Abholung.

Die Gebühren für Direktanlieferer an der Abfallverbrennungsanlage Stuttgart- Münster werden von 4,34 €/20 kg (217,00 €/t) um 0,92% auf 4,30 €/20 kg (215,00 €/t) gesenkt.

Die Gebühren für Behälteränderungen bei den Kleinbehältern von 60l – 240l erhöhen sich von 24,00 € auf 25,00 €. Bei den 1,1 m³ Behältern erhöht sich die Gebühr von 34,00 € bzw. 35,00 €. Kostendeckende Gebühren würden bei 59,87 € bzw. 93,36 € liegen. Die Verwaltung schlägt vor, auf eine weitergehende Erhöhung zu verzichten und die nicht gedeckten Kosten von rd. 119.000 € im Rahmen der Restmüllgebühren abzudecken.

Die Gebühren für Zusatzleerungen wegen Mehranfall von Müllbehältern (höhere Anzahl von Leerungen als Regelleerungen) werden um durchschnittlich 5,92% erhöht, die Gebühren wegen Zusatzleerungen in Folge von Versäumnis (z.Bsp. wegen Unzugänglichkeit der Behälter) werden um durchschnittlich 6,44% erhöht und die Gebühren in Folge von Falschbefüllung werden um durchschnittlich 5,09% erhöht.

Für das Aufstellen von Müllbehältern bei Festen und Veranstaltungen werden die Gebühren um durchschnittlich 5,16% erhöht.

Die Gebühr für Expresssperrmüll wird von 62,00 € um 1,61% auf 63,00 € erhöht.

Die Gebühren der mineralischen Deponie Einöd erhöhen sich zwischen 5,80% und 9,69%. Die Entgelte der mineralischen Deponie Einöd werden der aktuellen Marktsituation angepasst. Die Entgelte erhöhen sich gegenüber 01.01.2008 zwischen 5,41% und 10,29%. Verunreinigter Bodenaushub Klasse I von 19,50 €/t um 7,69% auf 21,00 €/t. Verunreinigter Bodenaushub der Klasse II von 28,50 €/t um 8,77% auf 31,00 €/t. Mineralische Schlämme Klasse II von 37,00 €/t um 5,41% auf 39,00 €/t. Sonstige mineralische Abfälle der Klasse II von 29,00 €/t um 8,62% auf 31,50 €/t. Asbestabfälle erhöhen sich von 64,00 €/t um 7,81% auf 69,00 €/t und grenzwertige Abfälle von 34,00 €/t um 10,29% auf 37,50 €/t.

Im Bereich der nicht andienungspflichtigen mineralischen Abfälle ermöglicht die Marktsituation eine weitere Anpassung der Entgelte. Dies ist insbesondere auch zur Steuerung der mineralischen Abfallströme in der Region Stuttgart erforderlich.


1. Gebührennachkalkulation Abfallwirtschaft 2007 (Beschlussantrag Nr. 2)

Der sich aus der Nachkalkulation 2007 ergebende Überschuss von 11.934.376 € wird zur Finanzierung der Deponierückstellungen verwendet, so dass sich abschließend ein ausgeglichenes Betriebsergebnis ergibt.


3. Einbeziehung des Gebührenunterdeckung 2005 der mineralischen Deponie in die Gebührenkalkulation 2009 und Zuführung des Entgeltüberschusses 2007 zur Rücklage (Beschlussantrag Nr. 3)

Die sich aus der Nachkalkulation 2005 der mineralischen Deponie ergebende Gebührenunterdeckung von 32.656,00 € wird in die Kalkulation des Jahres 2009 einbezogen.
Der geplante Entgeltüberschuss 2009 in Höhe von 417.339,00 € wird der zweckgebundenen Rücklage zugeführt.


2. Änderung der HGS (Beschlussantrag Nr. 4, Anlage 2 zur GRDrs)

Zu § 1
Aufgrund der neu kalkulierten Gebühren für die Entleerung der Restmüllbehälter muss § 7 Nr. 1 der Hausgebührensatzung geändert werden.


3. Änderung der AfS (Beschlussantrag Nr. 5, Anlage 3 zur GRDrs)

Zu § 1
Es wurden aufgrund einer Änderung des Landesabfallgesetzes zahlreiche Anpassungen erforderlich. Außerdem wurde von der neuen Möglichkeit Gebrauch gemacht, das Durchsuchen und Ansichnehmen von Abfällen, die zum Einsammeln durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bereitgestellt sind, zu untersagen. Aufgrund eines Gerichtsurteils musste eine Regelung betreffend den Abfallanfall geändert werden.

Bei den weiteren Änderungen handelt es sich um redaktionelle Änderungen bzw. um Änderungen, die geänderte betriebliche Abläufe wiedergeben. Aufgrund der neukalkulierten Gebühren für Großanfallstellen, die Direktanlieferung zur Abfallbeseitigungsanlage, den 70-l-Müllsack, die Expresssperrmüllabholung, den Behältertausch und die zusätzlich zum regelmäßigen Turnus geleerten Behälter sowie das Aufstellen von Behältern bei Festen und Veranstaltungen mussten Änderungen vorgenommen werden.


4. Änderung der Satzung über die Vermeidung und Entsorgung (Verwertung und Beseitigung) von mineralischen Abfällen aus dem Stadtgebiet von Stuttgart (Beschlussantrag Nr. 6, Anlage 4 zur GRDrs)

Zu § 1
Die Gebühr für sonstige mineralische Abfälle und mineralische Schlämme wird erhöht.


Finanzielle Auswirkungen

Die Abfallgebühren 2009 sind vollkostendeckend kalkuliert. Damit ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für den Stadthaushalt.


Beteiligte Stellen

Referate AK, WFB und R

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine




Technisches Referat Betriebsleitung AWS
Dirk ThürnauGerhard Knobloch
Bürgermeisterstv. Geschäftsführer


Anlagen

Anlage 1 zur GRDrs 701/2008: Ausführliche Begründung
Anlage 2 zur GRDrs 701/2008: Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Hausgebühren (Hausgebührensatzung -HGS- )
Anlage 3 zur GRDrs 701/2008: Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung für die Landeshauptstadt Stuttgart - AfS - )
Anlage 4 zur GRDrs 701/2008:Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Vermeidung und Entsorgung (Verwertung und Beseitigung) von mineralischen Abfällen aus dem Stadtgebiet von Stuttgart
Anhang 1 zur Anlage 1 der GRDrs 701/2008: Nachkalkulation 2007 mit Vergleich Vorkalkulationen 2008 und 2009 -Abfallentsorgung-
Anhang 2 zur Anlage 1 der GRDrs 701/2008: Leistungsbezogene Gebührenbedarfsrechnung 2009 -Abfallentsorgung-
Anhang 3 zur Anlage 1 der GRDrs 701/2008: Leistungsbezogene Entgelt- und Gebührenbedarfsberechnung 2009-mineralische Deponie-
Anhang 4 zur Anlage 1 der GRDrs 701/2008: Übersicht über die Gebühren und Entgelte -Abfallentsorgung und mineralische Deponie-
Anhang 5 zur Anlage 1 der GRDrs 701/2008: Übersicht über die Abschreibungssätze nach Anlageklassen
Anlage 1 zur GRDrs 701/2008

Ausführliche Begründung:


I. Nachkalkulation Abfallentsorgung 2007

Die Nachkalkulation der Abfallentsorgung enthält zur Finanzierung der Deponierückstellungen einen Gesamtbetrag von 12.584.658 € (siehe Ziffern 11a und 11b im Anhang 1 zur Anlage 1). Dieser setzt sich aus einem Betriebsergebnis von 11.934.376 und einem Zinsertrag aus dem Fonds von 650.282 € zusammen (siehe Anhang 1 zur Anlage 1). Der Einbezug dieser Positionen in die Kalkulation ergibt abschließend ein ausgeglichenes Betriebsergebnis.


II. Gebührenvorkalkulation Abfallentsorgung 2009

Grundlage für die Gebührenvorkalkulation 2009 sind grundsätzlich die vom Gemeinderat zu beschließenden Ansätze des Wirtschaftsplans 2009, soweit diese gebührenfähig sind (vgl. GRDrs 23/2007). Hieraus ergibt sich für den Stuttgarter Gebührenzahler eine Gesamtentlastung von rd. 3,2 Mio. €.

Wesentliche Abweichungen zum Wirtschaftsplan 2009 sowie zur Vorkalkulation 2008 sind bei den Erläuterungen zu den einzelnen Kosten- und Erlösblöcken unter III. aufgeführt. Außerdem sind im Anhang 1 zur Anlage 1 auch die Werte der Gebührenvorkalkulation 2008 sowie die Werte der Gebührennachkalkulation 2007 dargestellt.


III. Erläuterungen zu den Kosten- und Erlösblöcken des Anhangs 1 zur Anlage 1:

Die Kosten- und Erlösblöcke entsprechen der nach der Eigenbetriebsverordnung vor-gegebenen Systematik und damit der Erfolgsübersicht des Wirtschaftsplans. Darüber hinaus sind wichtige Einzelpositionen zusätzlich dargestellt.


1. Materialaufwand

1a. Materialaufwand (Bezug von EnBW)
Größter Kostenblock ist die Position Bezug von EnBW, bei der die Zahlungen an die Energie Baden-Württemberg Kraftwerksgesellschaft für die Verbrennung von Abfällen in der Abfallverbrennungsanlage Münster mit 35,9 Mio. € ausgewiesen werden. In dieser Position sind die gebührenrechtlichen Auflösungsbeträge der Verbrennungskostenvorauszahlung an die EnBW mit 3,0 Mio. € enthalten.

1b. Materialaufwand (Umlage Zweckverband RMHKW Böblingen)
An den Zweckverband Restmüllheizkraftwerk (RMHKW) Böblingen fallen weitere rd. 4,6 Mio. € Verbrennungskosten an.

1c. Materialaufwand (Reststoffverwertung)
Diese Kosten mit 1,6 Mio. € beinhalten sämtliche Entsorgungsleistungen im Rahmen der Reststoffverwertung für Biomüll, Problemstoffe, Elektronikschrott, Kühlschränke sowie für Schmelzeisen.

1d. Materialaufwand (Bezug von sonstigen Fremden)
In diesem Kostenblock mit 3,4 Mio. € sind vor allem Instandhaltungskosten, Energie- und Wasserkosten sowie Kosten für Dienst- und Schutzkleidung enthalten.


2. Bezug von Betriebsbereichen (Fahrleistungen)

Hier sind die Leistungen des Betriebsbereichs Fahrbetrieb mit 5,1 Mio. € ausgewiesen. Diese Kosten werden durch die stark gestiegenen Treibstoffkosten negativ beeinflusst.


3., 4. und 5. Bezug von Betriebsbereichen (Werkstattleistungen und Sonstiges)

Hier sind die Leistungen des Betriebsbereichs Werkstatt und sonstige innerbetriebliche Verrechnungen an die Abfallentsorgung von insgesamt 0,8 Mio. € ausgewiesen. Der Betriebsbereich Werkstatt ist ein Hilfsbetrieb, der seine Leistungen voll kostendeckend innerhalb des AWS und an andere Ämter und Eigenbetriebe der Stadt verrechnet.


6. Personalaufwand

Die gesamten Personalkosten betragen incl. Personalnebenkosten im Jahr 2009 rd. 18,2 Mio. € und damit rd. 1,7 Mio. € mehr als in der Nachkalkulation 2007. Die Erhöhung ist vor dem Hintergrund der deutlichen Tariferhöhung 2008/2009 zu sehen.


7. Abschreibungen

Die Abschreibungen betragen im Jahr 2009 rd. 1,5 Mio. €. Die Abschreibungen werden linear berechnet. Die zugrunde gelegten Abschreibungssätze können dem Anhang 6 der Anlage 1 entnommen werden.


8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Im Rahmen der Gebührenvorkalkulation werden kalkulatorische Zinsen mit 0,7 Mio. € aus dem gemittelten Restbuchwert des Anlagekapitals angesetzt. Der anzusetzende Zinssatz beträgt seit dem Jahr 2004 5,5%. Die Zinsen für das im Zusammenhang mit dem neuen Entsorgungsvertrag mit der EnBW aufgenommene Darlehen als Vorauszahlung auf die von der EnBW verrechneten Verbrennungskosten (zur entsprechenden Minderung des laufenden Materialaufwands in Ziffer 1a) sind hier ebenfalls mit 2,6 Mio. € enthalten.

Die gegenüber der Vorkalkulation 2008 verringerten Zinsaufwendungen resultieren aus der Rückzahlung des Trägerdarlehens.

9. Steuern

Es wird nur die Grundsteuer und in geringem Umfang Kraftfahrzeugsteuer mit zusammen rd. 6 T€ ausgewiesen.


10. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen für das Jahr 2009 rd. 2,1 Mio. €. Hier sind die Kosten für die Service- und Steuerungsleistungen der städtischen Ämter, Versicherungen, Fernsprechkosten, Fortbildungskosten, die Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit, der Anmietung von Müllfahrzeugen sowie Kosten für externe Gutachten enthalten.


11a./11b. Zuführung zum Rekultivierungsfonds

Der gebührenrechtliche Verlustvortrag wurde abgebaut.


12. Erlöse aus Kooperationen (Landkreise)

Beträge 2008
Beträge 2009
Landkreis Esslingen
9.530.887 Euro
9.734.945 Euro
Rems-Murr-Kreis
7.735.213 Euro
7.499.513 Euro
Summe
17.266.100 Euro
17.234.458 Euro

Den erhöhten Erlösen stehen gestiegene Materialaufwendungen gegenüber.


13. Sonstige Nebenerlöse

Bei dieser Position sind alle sonstigen Erlöse wie z.B. Finanzerträge, Erlöse aus der Altpapiervermarktung, Behältertauschgebühren, Expresssperrmüllgebühren sowie Kantinen- und Mieterlöse enthalten. Die Altpapiererlöse wurden auf der Basis der Preise 2008 ermittelt. Das Risiko sinkender Altpapierpreise wurde in der vorliegenden Kalkulation nicht berücksichtigt.


14. Gebühren für Behälteränderungen und Sperrmüllentsorgung

Die Gebühren für Behälteränderungen bei den Kleinbehältern von 60l – 240l erhöhen sich von 24,00 € auf 25,00 €. Bei den 1,1 m³ Behältern erhöht sich die Gebühr von 34,00 € bzw. 35,00 €. Kostendeckende Gebühren würden bei 59,87 € bzw. 93,36 € liegen. Die Verwaltung schlägt vor, auf eine weitergehende Erhöhung zu verzichten und die nicht gedeckten Kosten von rd. 119.000 € im Rahmen der Restmüllgebühren abzudecken.

Die Gebühren für Zusatzleerungen wegen Mehranfall von Müllbehältern (höhere Anzahl von Leerungen als Regelleerungen) werden um durchschnittlich 5,92% erhöht, die Gebühren wegen Zusatzleerungen in Folge von Versäumnis (z.Bsp. wegen Unzugänglichkeit der Behälter) werden um durchschnittlich 6,44% erhöht und die Gebühren in Folge von Falschbefüllung werden um durchschnittlich 5,09% erhöht.

Für das Aufstellen von Müllbehältern bei Festen und Veranstaltungen werden die Gebühren um durchschnittlich 5,16% erhöht. Der wesentlichste Anteil an diesen Gebühren sind die Personalkosten. Auf Grund der Tarifsteigerungen 2008 und 2009 mussten deshalb die Gebühren erhöht werden.

Wie bereits in 2008 können auch in 2009 die mit dem Abfallkalender verteilten „Anmeldekarten für Sperrmüll auf Abruf“ für die Selbstanlieferung von Sperrmüll auf den vier Wertstoffhöfen von bis zu drei cbm je Karte verwendet werden. Lediglich für darüber hinausgehenden Mehrmengen wird wie in 2008 eine Gebühr von 5 € je cbm erhoben. Einzelheiten hierzu können der GRDrs 841/2006 entnommen werden.

Die Gebühr für den zum 01.01.2006 als zusätzlichen Service eingeführten „Express-Sperrmüll“ (vgl. GRDrs 815/2005) wird von 62,00 € um 1,91% auf 63,00 € erhöht.


15. Einbezug von Überschüssen aus Vorjahren

Es wird beim Haushalts-Restmüll ein Überschuss aus Vorjahren in Höhe von 1.427.989,51 € und bei den Großanfallstellen der Überschuss aus 2007 in Höhe von 58.579,57 € in die Vorkalkulation 2009 eingerechnet.


16. Einbezug Überschuss BgA DSD 2009

Gewinne und Verluste des BgA DSD dürfen laut Rechnungsprüfungsamt nicht mehr in die Gebührenkalkulation eingerechnet werden. Deshalb wird der geplante Überschuss 2009 des BgA DSD in Höhe von 500.000 € ergebniswirksam berücksichtigt.


IV. Verteilung der Nebenerlöse Landkreise auf die Gebührenträger

Die Nebenerlöse aus den Kooperationsverträgen für 2008 werden wie die Kosten der Müllverbrennung nach Anliefermengen auf die Kostenträger zugeordnet:

Hausmüll incl. 70-l-Plastiksack und Großanfallstellen
97,3 %
Direktanlieferer zur Abfallverbrennungsanlage
2,7 %.


V. Darstellung der Gebührensituation

Die Gebührenveränderungen können im Einzelnen dem Anhang 4 zur Anlage 1 entnommen werden.

a) Restmüllgebühren einschließlich 70-l-Plastiksack

Die Restmüllgebühren werden um durchschnittlich 6,17% gesenkt. Dabei beträgt die Schwankungsbreite der Gebührensenkung in Abhängigkeit von der Behältergröße zwischen 6,02% und 6,22%.
Die Restmüllgebühren zum 01.01.2009 ändern sich somit wie folgt:

Behälterart
Leerturnus
Bisherige Gebühr
in €/Jahr
Gebühr ab 01.01.2009
in €/Jahr
Abweichung

v. H. in €
70-l-Sack
1,1 m³
240 l
120 l
240 l
120 l
60 l
wöchentlich
wöchentlich wöchentlich
14-täglich
14-täglich
14-täglich
6,10
2.749,80
900,00
506,40
428,40
241,20
129,60
5,80
2.579,40
844,20
475,20
402,00
226,20
121,80
-4,92
-6,20
-6,20
-6,16
-6,16
-6,22
-6,02-0,30
-170,40
-55,80
-31,20
-26,40
-15,00
-7,80

b) Biomüllgebühren

Die Biomüllgebühren bleiben in 2009 unverändert.

Die Biomüllgebühren müssen so bemessen sein, dass zumindest die speziell für den Biomüllbereich anfallenden variablen Kosten durch die Biomüllgebühren selbst gedeckt werden. Eine Quersubventionierung dieser Kosten über die Restmüllgebühren ist rechtlich nicht zulässig.

c) Großanfallstellen

Die Gebühren für Großanfallstellen werden um durchschnittlich 4,73% gesenkt.

Die Gebühren für Großanfallstellen ändern sich in diesem Fall wie folgt:

Fassungsvermögen
(verdichtet)
Bisherige Gebühr
in €/Jahr
Gebühr ab 01.01.2009
in €/Jahr
Abweichung

v. H. in €
bis 6 cbm
bis 8 cbm
bis 10 cbm
bis 11 cbm
bis 12 cbm
bis 16 cbm
bis 20 cbm
630,00
775,00
919,00
---
1.063,00
1.351,00
1.640,00
591,00
732,00
874,00
945,00
1.016,00
1.299,00
1.583,00
-6,19
-5,55
-4,90
---
-4,42
-3,85
-3,48

-39,00
-43,00
-45,00
---
-47,00
-52,00
-57,00

d) Direktanlieferungen zur Abfallverbrennungsanlage

Die Gebühren für Direktanlieferer an der Abfallverbrennungsanlage Stuttgart- Münster
werden von 4,34 €/20 kg (217,00 €/t) um 0,92% auf 4,30 €/20 kg (215,00 €/t) gesenkt.


e) Sperrmüllannahmegebühren und Gebühren für Behälteränderungen

Die Gebühren und Modalitäten für die Sperrmüllannahme auf den Wertstoffhöfen bleiben auch 2009 konstant. D.h. die Sperrmüllannahme auf den Wertstoffhöfen erfolgt auch weiterhin kostenlos gegen Abgabe der Sperrmüll-Anforderungskarten. Je Karte können drei cbm Sperrmüll kostenlos abgegeben werden. Lediglich Mehrmengen werden wie bereits in 2008 mit 5,- € je angefangenem Kubikmeter verrechnet (vgl. GRDrs 841/2006).

Die Gebühr für den zum 01.01.2006 als zusätzlichen Service eingeführten „Express-Sperrmüll“ (vgl. GRDrs 815/2005) wird von 62,00 € um 1,61% auf 63,00 € erhöht.

Die Gebühren für Behälteränderungen bei den Kleinbehältern von 60l – 240l erhöhen sich von 24,00 € auf 25,00 €. Bei den 1,1 m³ Behältern erhöht sich die Gebühr von 34,00 € bzw. 35,00 €. Kostendeckende Gebühren würden bei 59,87 € bzw. 93,36 € liegen. Die Verwaltung schlägt vor auf eine weitergehende Erhöhung zu verzichten und die nicht gedeckten Kosten von rd. 119.000 € im Rahmen der Restmüllgebühren abzudecken.


f) Gebühren für Zusatzleerungen wegen Mehranfall, wegen Versäumnis und wegen falsch befüllter Behälter

Die Gebühren für Zusatzleerungen wegen Mehranfall von Müllbehältern (höhere Anzahl von Leerungen als Regelleerungen) werden um durchschnittlich 5,92 %erhöht, die Gebühren wegen Zusatzleerungen in Folge von Versäumnis (z.Bsp. wegen Unzugänglichkeit der Behälter) werden um durchschnittlich 6,44% erhöht und die Gebühren für Zusatzleerungen in Folge von Falschbefüllung werden um durchschnittlich 5,09 % erhöht.
Die Gebühren sind im Einzelnen im Anhang 4 aufgeführt.


g) Gebühren für das Aufstellen von Müllbehältern bei Festen und Veranstaltungen

Für das Aufstellen von Müllbehältern bei Festen und Veranstaltungen werden die Gebühren um durchschnittlich 5,16 % erhöht.
Die Gebühren sind im Einzelnen im Anhang 4 aufgeführt.


VI. Darstellung der Gebühren- und Entgeltsituation der mineralischen Deponie Einöd (Auffüllabschnitt II - AII -)

Die Zuständigkeit für die Entsorgung von mineralischen Abfällen gliedert sich in einen hoheitlichen Bereich, für den Gebühren erhoben werden (Andienungspflicht) und in einen privatrechtlichen Bereich, für den Entgelte erhoben werden (freie Wahl der Entsorgungseinrichtungen in der Region Stuttgart). Auf die GRDrs 787/2000 wird verwiesen.

Durch die sehr zentrale Lage der Deponie Einöd innerhalb der Region Stuttgart ergibt sich mit diesem logistischen Vorteil eine hohe Nachfrage zur Entsorgung von mineralischen Abfällen der Deponieklasse I und II. Daher ermöglicht die Marktsituation eine Anpassung der Entgelte. Dies ist insbesondere auch zur Steuerung der Abfallströme innerhalb der Region Stuttgart erforderlich.

Da sich die Marktpreise bei der Entsorgung für mineralische Abfälle nach oben bewegt haben, sollen die Entgelte für die nicht andienungspflichtigen Abfälle zum 01.01.2009 entsprechend erhöht werden. Dadurch können der vorrangigen Verwertung dieser Abfälle auch weitere Anreize gegeben werden und das restliche Deponievolumen zur Sicherung einer nachhaltigen Entsorgungssicherheit für nicht verwertbare Abfälle langfristig gesichert werden.

Entsprechend dem zu erwartenden Mengengerüst für die Entsorgung von andienungspflichtigen mineralischen Abfällen ergibt sich auch eine Anpassung der Gebühren. Bei der Gebühr für „mineralische Schlämme der Klasse I“ ergibt sich eine Erhöhung von 29,30 €/t auf 31,00 €/t (5,80 %) und bei der Gebühr für „sonstige mineralische Abfälle der Klasse I“ eine Erhöhung von 19,60 €/t auf 21,50 €/t (9,69 %).

Die Entgelte erhöhen sich gegenüber 01.01.2008 zwischen 5,41% und 10,29%. Verunreinigter Bodenaushub Klasse I von 19,50 €/t um 7,69% auf 21,00 €/t. Verunreinigter Bodenaushub der Klasse II von 28,50 €/t um 8,77% auf 31,00 €/t. Mineralische Schlämme Klasse II von 37,00 €/t um 5,41% auf 39,00 €/t. Sonstige mineralische Abfälle der Klasse II von 29,00 €/t um 8,62% auf 31,50 €/t. Asbestabfälle erhöhen sich von 64,00 €/t um 7,81% auf 69,00 €/t und grenzwertige Abfälle von 34,00 €/t um 10,29% auf 37,50 €/t.

Die Entgelte entwickelten sich wie folgt:

01.01.2008
01.01.2009
- verunreinigtem Bodenaushub Klasse I
19,50 €
21,00 €
- verunreinigtem Bodenaushub Klasse II
28,50 €
31,00 €
- mineralischen Schlämmen Klasse II
37,00 €
39,00 €
- sonst. mineralischen Abfällen Klasse II
29,00 €
31,50 €
-Asbest
64,00 €
69,00 €
-Asbest Kleinmengen je angefangene 100 kg
8,40 €
8,40 €
-Grenzwertige Abfälle
34,00 €
37,50 €

Die planmäßige Zuführung zum Rekultivierungsfonds erfolgt in Höhe der Finanzerträge von voraussichtlich rd. 60.000 € im Jahr 2009.

Die sich aus der Nachkalkulation 2005 der mineralischen Deponie ergebende Gebührenunterdeckung von 32.656,00 € wird in die Kalkulation des Jahres 2009 einbezogen.

Der geplante Entgeltüberschuss 2009 in Höhe von 417.339,00 € wird der zweckgebundenen Rücklage zugeführt. Auf die Anhänge 3 und 4 zur Anlage 1 wird verwiesen.


VII. Änderung der HGS (Beschlussantrag Nr. 4, Anlage 2 zur GRDrs)

Zu § 1
Aufgrund der Senkung der Gebühren für die Entleerung der Restmüllbehälter muss § 7 Nr. 1 der Hausgebührensatzung geändert werden.


VIII. Änderung der AfS (Beschlussantrag Nr. 5, Anlage 3 zur GRDrs)

Zu § 1

Zu Nr. 1, 2, 6, 7:
Es handelt sich um Änderungen bei der Organisation der Abfuhr oder erweiterte Annahmemöglichkeiten, die eine Anpassung des Satzungstextes erforderlich machen.

Zu Nr. 3, 5, 21:
Es handelt sich um redaktionelle Änderungen.

Zu Nr. 4:
Vom VGH Mannheim wurde eine Regelung des Abfallanfalls für rechtswidrig befunden. Deshalb wird nun auf das Überlassen der Abfälle abgestellt.

Zu Nr. 8, 9, 17, 18, 19, 20, 21:
Am 1. Dezember 2008 tritt das Gesetz zur Neuordnung des Abfallrechts für Baden-Württemberg in Kraft. Aufgrund der deshalb erfolgenden Änderungen im Landesabfallgesetz (LAbfG) sind Anpassungen erforderlich. So wurde z.B. die Vorschrift über Ordnungswidrigkeiten neu gefasst. So kann nun das Durchsuchen und Ansichnehmen von Abfällen, die zum Einsammeln durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bereitgestellt wurden, unter bestimmten Voraussetzungen als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Ausgenommen hiervon sind Privatpersonen, die einzelne Gegenstände zum Privatgebrauch wegnehmen, sofern dies die öffentliche Ordnung nicht stört.

Zu Nr. 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16:
Aufgrund der Veränderungen bei den Gebührensätzen wurden diese Satzungsänderungen erforderlich.


IX. Änderung der Satzung über mineralische Abfälle (Beschlussantrag Nr. 6, Anlage 4 zur GRDrs)

Zu § 1
Die Gebühr für sonstige mineralische Abfälle und mineralische Schlämme wird erhöht. Deshalb wird die Gebührenregelung in § 7 angepasst.


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Vorlage7012008.pdf