Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau
Gz: St
GRDrs 220/2003
Stuttgart,
03/12/2003



Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Stuttgart 21
Teilgebiet A1 im Stadtgebiet Stuttgart-Mitte
- Teilbebauungsplan Stgt 977.3, Pariser Platz/
Baufeld A1.14 (Süd Leasing) mit Satzung über örtliche Bauvorschriften
- Satzungsbeschluss mit Anregungen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
öffentlich
25.03.2003
10.04.2003



Beschlußantrag:

1. Den Anregungen der Betroffenen /berührten Trägern öffentlicher Belange Nr. 1, 6, 7 und 11 zur vereinfachten Änderung im Geltungsbereich des Teilbebauungsplanes Stgt. 977.3 wird nicht entsprochen.

2. Der Teilbebauungsplan Stgt. 977.3 mit Satzung über örtliche Bauvorschriften in der Fassung des Stadtplanungsamtes vom 20. Februar 2003 wird als Satzung beschlossen. Es gilt die Begründung vom 20. Februar 2003.

3. Voraussetzung für das In-Kraft-Treten des Bebauungsplanes oder für das Eintreten der Planreife nach § 33 BauGB im Geltungsbereich des Teilbebauungsplanes Stgt. 977.3 ist der wirksame Abschluss eines städtebaulichen Vertrags zwischen der Pariser Platz GmbH + Co. KG (SüdLeasing) und der Stadt und eines Erschließungs- und städtebaulichen Vertrags zwischen der DB Services Immobilien GmbH (Erschließungsträger) und der Stadt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Gemeinderat hat am 14. Mai 2002 die vereinfachte Änderung des Gesamtbebauungsplans Stgt. 977.A (Teilgebiet A1 des Städtebauprojekts Stgt. 21) und die Abteilung des Teilbebauungsplanes Stgt. 977.3 (Pariser Platz/Baufeld A1.14) beschlossen (GR Drs. 310/2002). Der Bezirksbeirat hat auf eine erneute Behandlung dieser Vorlage nach § 14 (2) GOB verzichtet.

Den von der vereinfachten Änderung Betroffenen ( berührte TöB / Eigentümer/Angrenzer) wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Eine Betroffenheit sonstiger Bürger ist durch die vereinfachte Änderung nicht zu erkennen. Soweit den Anregungen der Betroffenen / berührten TöB nicht gefolgt wurde, wird auf Anlage 1 verwiesen. Dort sind diese Anregungen wiedergegeben und die Abwägung dargelegt. Die Anregungen betreffen im Wesentlichen folgende Aspekte:

· Pflanzverpflichtung,
· Gestaltungskonzept und Höhenfestlegung öffentlicher Raum,
· Stellplatzbeschränkung,
· Leitungstrassen,
· Grundwasser-/Heilquellenschutz,
· Stadtklima/Gebäudehöhen,
· Antennenregelung.

Durch die vereinfachte Änderung werden die Grundzüge des Gesamtbebauungsplans Stgt. 977.A nicht berührt. Der zur Satzung beschlossene, verbleibende Teil des Gesamtbebauungsplans bleibt unverändert.

Um die Planung, die Erschließung des Teilbebauungsplans Stgt. 977.3 und die Abwägung des Gesamtbebauungsplans Stgt. 977.A – soweit diese den Teilbebauungsplan betreffen - zu sichern, ist der Abschluss der in Nr. 3 des Beschlussantrags genannten Verträge mit den formulierten Bedingungen erforderlich.

Finanzielle Auswirkungen
Die Erschließung erfolgt grundsätzlich durch und auf Kosten des Erschließungsträgers. Die Ausführung der Erschließung und die Kostenaufteilung zur Aufwertung des öffentlichen Raums werden in den o. g. Verträgen geregelt; desgleichen die teilweise Refinanzierung städtischer Planungsleistungen. Zur Beratung und Entscheidung über die Verträge wird dem Gemeinderat eine gesonderte Drucksache vorgelegt.


Beteiligte Stellen

Referate USO, T

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen

1. Ausführliche Begründung
2. Begründung zum Teilbebauungsplan Stgt. 977.3 (Deckblatt siehe Dateianhang)
Anlage 1

Ausführliche Begründung:


2. Beteiligung der Betroffenen / berührten TöB (Abwägung )




3. Verträge/Finanzielle Auswirkungen

Zur Sicherung der Planung, der Erschließung und der teilweisen Abwägung des Gesamtbebauungsplans (Stgt. 977.A) ist, soweit der Teilbebauungsplan Stgt. 977.3 vom Abwägungsergebnis betroffen wird, der Abschluss städtebaulicher Verträge erforderlich. Daher ist für das Inkraft-Treten des Teilbebauungsplans Stgt. 977.3 bzw. für die Erteilung einer Baugenehmigung nach § 33 BauGB der rechtswirksame Abschluss eines Erschließungs- und städtebaulichen Vertrags mit der DB Services Immobilien GmbH und eines städtebaulichen Vertrags mit der SüdLeasing Voraussetzung.

Zur Beratung und Entscheidung über die Verträge wird dem GR eine gesonderte Drucksache vorgelegt, in welcher auch die finanziellen Auswirkungen für die Stadt dargelegt werden.

Mit dem vorliegenden Teilbebauungsplan Stgt. 977.3 und der o. g. Verträge wird die Realisierung eines ersten Teilabschnitts südlich der Osloer Straße im Gebiet A1 des Städtebauprojekts Stgt. 21 gesichert, ohne die Grundzüge des Gesamtbebauungsplans Stgt. 977.A zu verlassen.

Anlage 2

Vorbemerkung

Der Gemeinderat hat den Bebauungsplan Stuttgart 21 -Teilgebiet A 1 (Stgt. 977.A) in den Stadtbezirken Stuttgart-Mitte und -Nord – im Folgenden “Gesamtbebauungsplan” genannt – am 8. Oktober 1998 als Satzung beschlossen (Gemeinderatsdrucksache 425/1998). Das Regierungspräsidium hat den Bebauungsplan am 8. März 1999 mit Maßgaben genehmigt. Der Bebauungsplan wurde bisher nicht in Kraft gesetzt, da die vom Gemeinderat beschlossenen Voraussetzungen - rechtswirksamer Abschluss städtebaulicher Verträge, positive Entscheidung der Deutschen Bahn AG zum Gesamtprojekt Stuttgart 21 - nicht gegeben sind.
Die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen des Gesamtbebauungsplans sind in der zugehörigen Begründung vom 15. September 1998 dargelegt.

Die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) hat auf den Baufeldern A 1.1 - A 1.3 mit der Realisierung von Bauvorhaben begonnen. Für diese Vorhaben wurden auf der Grundlage des Gesamtbebauungsplans gesonderte Teilbebauungspläne - Stuttgart 977.1 für die Baufelder A 1.1 – A 1.2 sowie Stuttgart 977.2 für das Baufeld A 1.3 - erstellt und zugehörige städtebauliche Verträge wirksam abgeschlossen. Die beiden Bebauungspläne sind mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Landeshaupt-stadt Stuttgart am 5. Juli 2001 in Kraft getreten.

Im Zusammenhang mit der Entscheidung zur weiteren Zusammenarbeit zur Realisierung der Projekte Stuttgart 21 und der Neubaustrecke Wendlingen – Ulm (Ergänzungsvereinbarung, Gemeinderatsdrucksache 664/2001) hat der Gemeinderat am 12. Juli 2001 beschlossen, für den Bereich südlich der Osloer Straße im Teilgebiet A 1 des Städtebauprojekts Stuttgart 21 das Planungsrecht zu schaffen. Mit dem vorliegenden weiteren Teilbebauungsplan (Stuttgart 977.3), der im Wesentlichen die Flächen des Pariser Platzes und des Baufeldes A 1.14 erfasst, soll dies umgesetzt werden.

An den Inhalten des Gesamtbebauungsplanes für die verbleibenden Flächen wird nach wie vor festgehalten, da bisher davon auszugehen ist, dass das Gesamtprojekt Stuttgart 21 realisiert werden kann.

Zum weiteren Verständnis der Ziele und Zwecke und wesentlichen Auswirkungen der Planung wird auf die Gemeinderatsdrucksache zum Satzungsbeschluss des Gesamtbebauungsplans und die darin enthaltene Begründung verwiesen, die mit dem Gesamtbebauungsplan Stuttgart 977.A den Verfahrensakten des vorliegenden Teilbebauungsplans Stuttgart 977.3 beigefügt ist.


1. Gründe für die Änderung des Gesamtbebauungsplans
2. Geltendes Recht und andere Planungen


3. Planerische Konzeption


4. Baugebiet
4.1 Art der baulichen Nutzung


4.2 Maß der Nutzung
4.3 Gebäudehöhen


4.4 Besondere Regelungen, örtliche Bauvorschriften

5. Verkehr


6. Sozialverträglichkeit/Infrastruktur

6.1 Sozialverträglichkeit


6.2 Öffentlicher Raum


6.3 Ver- und Entsorgung


7. Umweltuntersuchungen


8. Erforderliche Maßnahmen

9. Statistische Daten


Stuttgart, 20. Februar 2003
Stadtplanungsamt




Dr.-Ing. Kron
Stadtdirektor