Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau
Gz: St
GRDrs 754/2003
Stuttgart,
09/03/2003



Vorhabenbezogener Bebauungsplan Rosenberg-/Seidenstraße – Gesundheitszentrum Stuttgart-West im Stadtbezirk Stuttgart-West (Stgt 112)
Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
und § 74 LBO ohne Anregungen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
öffentlich
16.09.2003
25.09.2003



Beschlußantrag:

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Rosenberg-/Seidenstraße – Gesundheitszentrum Stuttgart-West im Stadtbezirk Stuttgart-West (Stgt 112) wird in der Fassung des Bebauungsplanentwurfs des Stadtplanungsamts vom 06.06.2000 als Satzung beschlossen.

Es gilt die Begründung gemäß § 9 (8) BauGB vom 06.06.2000/ 20.12.2002.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die beiden Krankenhäuser Evangelisches Diakonissenkrankenhaus Stuttgart und die Orthopädische Klinik Paulinenhilfe Stuttgart werden bisher an getrennten Standorten betrieben. Im Zuge der Fortschreibung und strukturellen Weiterentwicklung des Landeskrankenhausplanes Baden-Württemberg hatten beide Krankenhäuser mit Bettenkürzungen zu rechnen. Das gemeinsame Projekt der beiden Krankenhäuser, ein Zusammengehen der beiden Krankenhäuser unter einem Dach zum “Gesundheitszentrum Stuttgart-West” wird durch die Förderbehörden des Landes unterstützt und genießt Modellcharakter.

Nachdem der Öffentlich-rechtliche Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschließungsvertrag Ende Dezember 2000 unterzeichnet war, wurde das Vorhaben am 23.02.2001 auf der Grundlage von § 33 (2) BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung) vom Baurechtsamt der Stadt genehmigt. Mit dem Realisierung der 1. Bauphase wurde inzwischen begonnen.

Finanzielle Auswirkungen
Übernahme der Kosten für die Altlastensanierung und die verunreinigungsbedingten Entsorgungsmehrkosten im Bereich des ehemaligen Gaswerkes durch die Stadt in Höhe von ca. 4.192.593,40 Euro.


Beteiligte Stellen

Ref. T, Ref. USO, Ref. WFB, Ref. KBS, Ref. AK, OB/82




Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen

1. Ausführliche Begründung
2. Begründung gem. § 9 (8) BauGB Deckblatt siehe Dateianhang
3. Öffentlich-rechtlicher Durchführungsvertrag
Anlage 1
Ausführliche Begründung:


Vorgang

Der Ausschuss für Umwelt und Technik des Gemeinderats (UTA) hatte am 26.09.2000 einstimmig die Auslegung des Bebauungsplanentwurfs beschlossen (GRDrs 782/ 2000).

Der Bezirksbeirat West stimmte in der Sitzung vom 19.09.2000 der o. g. GRDrs einmütig zu.

Die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs erfolgte vom 13.10.2000 bis 13.11.2000. Während der Auslegungsfrist wurden keine Anregungen vorgebracht.

Die Träger öffentlicher Belange und städtischen Ämter haben dem Bebauungsplanentwurf und dem Vorhaben zugestimmt. Entsprechende Anregungen, Hinweise und Forderungen wurden in den öffentlich-rechtlichen Durchführungsvertrag übernommen.

Öffentlich-rechtlicher Durchführungsvertrag

Mit der Bauherrschaft (Evangelische Diakonissenanstalt Stuttgart / Heilanstalt Paulinenhilfe für Orthopädisch Kranke) wurde am 14.12.2000 ein Öffentlich-rechtlicher Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschließungsplan abgeschlossen (siehe Anlage 3).

Baurechtliche Genehmigung

Die Bauherrschaft hatte beantragt, das Einvernehmen gem. § 36 (1) BauGB zum Bauvorhaben im Vorgriff auf die künftigen Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans bereits während der Planaufstellung gem. § 33 (2) BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung) zu erteilen. Nachdem die Voraussetzungen im Sinne von § 33 (2) BauGB erfüllt waren, konnte die baurechtliche Genehmigung für das Gesamtprojekt mit 2 Bauphasen am 23.02.2001 erteilt werden.

Bauablauf / Geplante Fertigstellung

Das Bauvorhaben Diakonieklinikum ist in zwei Bauphasen unterteilt. In Bauphase 1 A wurde ein Teil der bestehenden Gebäude entlang der Rosenberg- und Seidenstraße rückgebaut. Danach konnte im zweiten Halbjahr 2001 die Altlastensanierung im Zuge der Erdarbeiten für die Bauphase 1A durchgeführt werden. Die Fertigstellung und Übergabe der Bauphase 1 A an die Bauherrschaft ist im Sommer 2004 vorgesehen. Ab Ende 2004 wird der zweite Teil der Altlastensanierung im Baufeld der Bauphase 1 B entlang der Lerchenstraße durchgeführt. Die Fertigstellung erfolgt im Jahr 2007.

Altlastensanierung

Im öffentlich-rechtlichen Durchführungsvertrag vom 14.12.2000/ 22.12.2000 (s. Anlage 3) wird unter Nr. 11 die Altlastenproblematik geregelt. Aus diesem Grunde wurde zwischen der Bauherrschaft und der Stadt (Tiefbauamt) ein Vertrag zur Altlastensanierung abgeschlossen.

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 14.12.2000 (Niederschrifts – Nr. 315)
der Altlastensanierung und der Übernahme der durch Bodenverunreinigungen entstehenden Entsorgungsmehrkosten in Höhe von 4.192.593,40 Euro zugestimmt

Die bisher angefallenen Sanierungskosten für die Bauphase 1A belaufen sich auf
ca. 2.800.000,00 Euro. Die Kosten für den zweiten Teil der Altlastensanierung im Baufeld der Bauphase 1B betragen ca. 1.392.593,40 Euro.

Die Höhe der Zuwendungen des Landes Baden-Württemberg nach Förderungsrichtlinien Altlasten zu Sanierung belaufen sich auf 1.918.163,00 Euro.

Begründung gem. § 9 (8) BauGB

Auf die Begründung gem. § 9 (8) BauGB (siehe Anlage 2) wird verwiesen.


Sie wurde hinsichtlich der Aussage zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz vom 27. Juli 2001 dahingehend ergänzt, dass eine UVP-Prüfung nicht durchgeführt werden muss.


Anlage 2
Deckblatt siehe Dateianhang





Anlage 3


Öffentlich-rechtlicher Durchführungsvertrag
zum Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP)

zwischen
Evangelische Diakonissenanstalt Stuttgart, Rosenbergstraße 40 /
Heilanstalt Paulinenhilfe für Orthopädisch Kranke Stuttgart, Forststraße 14,
beide in 70176 Stuttgart

(im Folgenden: Bauherrschaft)
und
der Landeshauptstadt Stuttgart
- Stadtplanungsamt -

(im Folgenden: Stadt)


Vorbemerkung:

Die Evangelische Diakonissenanstalt Stuttgart, Träger des Diakonissenkrankenhauses, und die Heilanstalt Paulinenhilfe für Orthopädisch Kranke, Stuttgart, Träger der Orthopädischen Klinik Paulinenhilfe, beabsichtigten ein gemeinsames Bauvorhaben zu realisieren und nach Fertigstellung einen gemeinsamen Krankenhausbetrieb zu führen.
Für die beiden Krankenhäuser, die bisher an getrennten Standorten betrieben werden, besteht sei längerem erheblicher Sanierungsbedarf. Mit der geplanten Neubaumaßnahme soll ein den Versorgungsaufträgen entsprechender Krankenhausstandort entstehen. Grundlage dafür sind die Strukturgespräche zur Weiterentwicklung der Krankenhausversorgung in Stuttgart am 11. November 1997 und folgende Abstimmungen mit den Planungsbehörden des Landes.
Das gemeinsame Vorhaben wird vom Sozialministerium Baden-Württemberg unterstützt; es genießt Modellcharakter. Der Förderantrag an das Sozialministerium wurde am 29. September 1999 gestellt. Eine Entscheidung zum Umfang der Förderung ist für die zweite Hälfte des Jahres 2000 zugesagt.
Beide Träger führen ihre Krankenhäuser und zukünftig das gemeinsame Krankenhaus als diakonisches Unternehmen ohne weitere Gewährsträger. Insoweit ist eine ausreichende Projektförderung durch das Land Baden-Württemberg unabdingbare Voraussetzung für die Verwirklichung des Projekts.
Das gemeinsame Vorhaben soll auf dem Gelände des Diakonissenkrankenhauses, umgrenzt von Rosenberg-, Seiden-, Lerchen- und Falkertstraße realisiert werden.
Um das Projekt alsbald verwirklichen zu können, hat der Bauträger einen Antrag zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gem. § 12 BauGB gestellt. Der Ausschuss für Umwelt und Technik des Gemeinderats hat am 05. Oktober 1999 die Aufstellung des Bebauungsplans ‚Rosenberg- / Seidenstraße - Gesundheitszentrum Stuttgart-West‘ im Stadtbezirk Stuttgart-West (Stgt.112) beschlossen.
Für das Gebäude Falkertstraße 46 (Prälat-Kapff-Haus) sind beabsichtigte Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen in einem späteren Verfahren zu regeln.

Die Bauherrschaft und die Stadt vereinbaren auf der Grundlage von § 11 BauGB:


1. Planungskosten


2. Baugrundstück
3. Öffentliche Verkehrsflächen, Kanäle


4. Öffentliche Grünflächen (Verkehrsgrün)


5. Bepflanzungen


6. Kanalbeiträge


7. Beginn und Abschluss der Maßnahmen zum VEP


8. Energieversorgung durch NWS


9. Deutsche Telekom AG, weitere Telekommunikationsunternehmen


10. Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Stuttgart


11. Problematik schädlicher Bodenveränderungen

12. Wärmeschutzkonzeption

13. Bodendenkmalpflege

14. Satzungsbeschluss und Abwägung


15. Haftung der Stadt


16. Vertragsänderungen


17. Ausfertigungen


18. Salvatorische Klausel


19. Rechtsnachfolge


Stuttgart, den



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Ev. DiakonissenanstaltProf. Dr. v. Heyl
Landeshauptstadt Stuttgart
- Stadtplanungsamt –
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Heilanstalt Paulinenhilfe
für Orthopädisch Kranke