Planfeststellungsverfahren für das Bahnprojekt Stuttgart 21,
Abschnitt 1.2 - Fildertunnel, GRDrs 1152/2002
Die Anregungen zum Planfeststellungsverfahren werden wie folgt ergänzt:
Zu 2.2 Bereich Sillenbuch:
Folgende alternative Standortuntersuchung wird durchgeführt: Verschiebung der Baustelle nach Norden in den Bereich des Waldes Richtung Ruhbank.
Begründung:
Der von allen Parteien im Bezirksbeirat Sillenbuch vorgelegte Antrag und die bereits erfolgten Diskussionen der vergangenen Wochen zeigen, dass es nur die Wahl zwischen zwei sehr problematischen Möglichkeiten gibt (ökologischer Landbau und Nähe zum Wohngebiet einerseits bzw. Eingriff in den Wald andererseits).
Beide Varianten müssen daher in transparenter Weise auf den Prüfstand.
Zu 2.3 Bereich Weidachtal (Möhringen)
Durchgeführte alternative Lösungsansätze sind für eine objektive Bewertung offen zu legen
folgende weitere alternative Standortuntersuchung wird durchgeführt:
Die Baulogistikflächen und die Stollenzufahrt werden neben der Ohnholdstr. eingerichtet. Die Erschließung der Baustelle erfolgt über Ohnhold-/Epplestr., Landhauskreuzung, B 27.
Begründung:
Die Einrichtung einer Baulogistikfläche und Stollenzufahrt an der Ohnholdstr. bedeutet:
keine Verlängerung des Stollens zum Tunnel
bei entsprechenden Schutzvorkehrungen geringere Beeinträchtigung der Stadtranderholungsflächen (Waldheime), des Kindergartens (DaimlerChrysler) und der Wohnbebauung (Kasernen)
keine unmittelbare Lage im Bereich Landhauskreuzung mit sehr hohem Verkehrsaufkommen (Entflechtung des Baustellenverkehrs)
die verschiedenen Alternativen sind in objektiver Auswertung und Vergleich in allen umweltrelevanten Punkten gegenüber zu stellen
Sollte dieser bessere Standort nicht realisiert werden und es bei der Lage der Baulogistikfläche und Stollenzufahrt zwischen Waldheim, Kindergarten und Wohnbebauung bleiben, verlangen wir, dass die Stadt Stuttgart ihren Rechtsanspruch konkreter formuliert:
Dazu gehören
schalltechnische Schutzmaßnahmen unter dem Gesichtspunkt der Stadtranderholung (Kurgebiet bzw. reines Wohngebiet)
Grenzwerte festlegen (für Lärm- und Luftbelastung)
Abluftreinigungsanlagen und Ableitungseinrichtungen für die Be- und Entlüftung der Tunnelröhre, die eine Beeinträchtigung des Waldheim- und Kindergartenbetriebs vermeiden
verbindliche Festlegung von schadstoffminimierten Baustellenfahrzeugen, Baumaschinen und den an- und abtransportierenden LKW's nach dem neuesten Stand der Technik in Ausschreibungen
Einrichtung einer Berieselungsanlage zur Bewältigung des Staubs
verbindliche Sicherstellung des Aushubtransports über die Landhauskreuzung/B 27