Stifter: | Verschiedene |  |
 |  |  |
Errichtet im Jahre: | 1968 durch Zusammenlegung verschiedener Stiftungen |  |
Zuständig für die
Ausschüttung/
Verwendung: | Sozialamt |  |
 |  |  |
Verwendungszweck laut Satzung:
Der Ertrag ist an würdige und bedürftige Bürgerinnen und Bürger Stuttgarts in Form von Einzelgaben zu verteilen. Dabei ist der Begriff Bürger im Sinne von Einwohner zu verstehen. |
Verwendung: | Jahr 2001
EUR | Jahr 2002
EUR |
 | 1.217.692,00 | 1.123.563,00 |
Die Mittel wurden in den Jahren 2001 und 2002 in Form von 1869 und 1474 Einzelgaben an bedürftige Stuttgarter Bürger und Einwohner vergeben. Die satzungsgemäße Verwendung wurde durch Prüfung der Bedürftigkeit und der konkreten Notlage sichergestellt. Die Stiftungsgelder wurden für Kosten und Aufwendungen in folgenden Bereichen verwandt, wobei vor der Entscheidung geprüft wurde, inwieweit der Bedarf auch durch vorrangige gesetzliche Leistungen befriedigt werden kann.
Þ Krankheit, Behinderung
Þ Ausbildungsförderung, Qualifizierung Arbeitsaufnahme
Þ musische und kulturelle Förderung
Þ Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben
Þ Pflege- und Betreuungsaufwendungen für alte Menschen
Þ Kinderbetreuung, Nachhilfe, Lernmittel, schulische Maßnahmen
Þ Erholungs- und Ferienmaßnahmen anerkannter Träger der Wohlfahrtspflege
Þ Wohnen/Unterkunft, Pflege und Regelung familiärer und persönlicher Angelegenheiten
Þ Rückkehrhilfen
Þ Schuldenregulierung
Þ Weitere ähnliche Notlagen, für die keine gesetzlichen Leistungen in Anspruch genommen werden können.
Außerdem wurden im Jahr 2001 rd. 511.829 EUR und im Jahr 2002 rd. 193.234 EUR als zinslose Darlehen gewährt. |
 |
Schwerpunkte waren:
1. Fallpauschalen Schuldnerberatung
Im Jahr 2001 wurden erstmals die Fallpauschalen für die vom Caritasverband für Stuttgart e.V. und der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart e.V. im Rahmen der bestehenden Leistungs- und Vergütungsvereinbarung durchgeführten Schuldnerberatungen übernommen. Die Bewilligung erfolgte jeweils auf der Grundlage von Einzelanträgen der Schuldner. Die Aufwendungen für Beratungsleistungen betrugen in den Jahren 1999 bis 2001 rd. 173.049 EUR und wurden im Haushaltsjahr 2001 gebucht. Im Jahr 2002 betrugen die Leistungen rd. 132.005 EUR.
2. Projekt Heimgarten
Ein weiterer Schwerpunkt war in den Jahren 2001 und 2002 die Unterstützung von alten, kranken, behinderten und traumatisierten Menschen bei der Rück-
kehr nach Bosnien und Herzegowina sowie nach Serbien, dem Kosovo und Montenegro. Das Projekt Heimgarten wird vom Europäischen Flüchtlingsfonds
unterstützt und von der Arbeiterwohlfahrt Bremerhaven bundesweit koordiniert. Insgesamt konnten durch die Unterstützung mit Stiftungsmitteln im Jahr 2001
für 10 und im Jahr 2002 für 14 hilfebedürftige Flüchtlinge die Voraussetzungen für die dauerhafte Rückkehr in ihr Heimatland geschaffen werden. Die Aufwen-
dungen betrugen 2001 rd. 42.334 EUR u. im Jahr 2002 rd. 69.465 EUR.
3. Maßnahmen im Flüchtlings-/Asylbereich
Im Flüchtlings-/Asylbereich konnten durch die Übernahme von Teilnehmer-
beträgen integrative und pädagogische Veranstaltungen von verschiedenen Trägern durchgeführt werden. Beispielhaft seien genannt: Migrationszentrum Caritasverband - Flüchtlingskinderfreizeit, Waldheimaufenthalte für Asyl-
bewerberkinder, AG Dritte Welt - Musiktherapie, Sprachkurse, IB Bildungswerk Stuttgart und Kooperation mit Fachstelle Migration des Sozialamts -
Qualifizierungsangebot zur Vorbereitung der Rückkehr in den Kosovo. Die
Aufwendungen hierfür betrugen in den Jahren 2001 und 2002 rd. 14.215 EUR bzw. 12.751 EUR .
4. Freizeiten für Kinder und Familien in Belastungssituationen, Suchtkranke, Behinderte und Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten |
Durch die Übernahme der Teilnehmerbeträge aus Stiftungsmitteln war es
verschiedenen Einrichtungen möglich, sozialtherapeutische Freizeitmaßnahmen mit Betreuten in schwierigen Lebenssituationen, chronisch Kranken oder Behinderten durchzuführen. Beispiele für diesen Bereich: Sozialpsychiatrischer Dienst Caritasverband - Freizeit am Bodensee, Katholischer Sozialdienst Paulusstift - Mutter-Kind-Freizeit, Intensive Sozialpädagogische Einzelfallhilfe - Familienfreizeit, Rudolf Sophien-Stift - Behindertenfreizeit, Evang. Gesellschaft Stuttgart - Freizeit mit Besuchern der Tagesstätte und der Wärmestube, Caritasverband Betreutes Wohnen und Suchthilfen - Segelfreizeit in Holland, Städtisches Frauenhaus - Ferienfreizeit der Frauen mit ihren Kindern. Insgesamt wurden im Jahr 2001 24 Einzelveranstaltungen mit rd. 84.313 EUR und im Jahr 2002 29 Maßnahmen von rd. 71.379 EUR unterstützt. |
 |
5. Notwendiger Lebensunterhalt während einer Ausbildung
Im Jahr 2001 wurden in 7 Einzelfällen und im Jahr 2002 in 20 Einzelfällen ergänzend zur Ausbildungsvergütung bzw. Berufsausbildungsbeihilfe Stiftungsmittel bewilligt, um den notwendigen Lebensunterhalt von Jugend-
lichen und jungen Erwachsenen während einer Berufsausbildung sicher-
zustellen. Die Aufwendungen betrugen 2001 insgesamt rd. 13.668 EUR und im Jahr 2002 rd. 52.276 EUR. Außerdem wurden im Jahr 2002 Darlehen von rd. 18.837 EUR gewährt. In weiteren 8 Fällen wurde durch die Bewilligung einer Studienbeihilfe der Abschluss eines Studiums gefördert. Hierfür wurden Beihilfen von rd. 14.650,00 EUR und Darlehen von rd. 11.785 EUR gewährt.
6. Eingliederungshilfen für behinderte Kinder in Tageseinrichtungen
Seit dem Jahr 2002 werden 8 behinderte Kinder durch die Übernahme zusätzlicher Betreuungskosten in Tageseinrichtungen unterstützt. Die Aufwendungen betrugen 18.945 EUR. |
Gesamtvermögen: | zum 31.12.2001
EUR | zum 31.12.2002
EUR |
 | 23.640.981,72 | 23.591.130,81 |
Zusammensetzung: |  |  |
 |  |  |
Stiftungskapital
davon | 18.054.542,97 | 18.061.185,44 |
Grundvermögen | 4.202.251,88 | 4.189.648,88 |
Geldvermögen | 13.852.291,09 | 13.871.536,56 |
nicht verbrauchte Mittel | 1.539.800,62 | 1.116.716,19 |
Rücklagen | 4.046.638,13 | 4.413.229,18 |
 |  |  |
Bemerkungen:
Die Vereinigten mildtätigen Stiftungen gehen auf die Bürgerliche Stiftung Bad Cannstatt zurück, die im Jahr 1541 durch Herzog Ulrich von Württemberg errichtet wurde. In der Präambel des Stiftungsbriefes vom 07.10.1541 war die Armenpflege als eigentlicher Zweck der Stiftung bezeichnet; es wurden aber auch nähere Bestimmungen über das Begräbniswesen und Schulwesen getroffen. Der auf Seite 1 genannte Verwendungszweck wurde für die Bürgerliche Stiftung Bad Cannstatt durch Beschluss des Sozialauschusses vom 21.10.1963 mit Wirkung ab 01.01.1964 festgelegt.
Die Vereinigten mildtätigen Stiftungen bestehen seit 01.01.1968 und sind durch die Zusammenlegung verschiedener Einzelstiftungen, wozu auch die Bürgerliche Stiftung Bad Cannstatt gehörte, entstanden. Grundlage hierfür war der Beschluss des Sozialausschusses vom 16.10.1967. Die Stiftungszwecke der früheren Bürgerlichen Stiftung Bad Cannstatt und der Vereinigten mildtätigen Stiftungen sind identisch. |
Stifter: | Land Baden-Württemberg |  |
 |  |  |
Errichtet im Jahre: | 1999 |  |
 |  |  |
Zuständig für die
Ausschüttung/
Verwendung: | Schulverwaltungsamt |  |
 |  |  |
Verwendungszweck:
Die Stiftung hat die Aufgabe, im Rahmen der vorhandenen Mittel besonders begabte Kinder und Jugendliche aus dem Raum Stuttgart zu fördern. Innerhalb des Programms zur Förderung besonders befähigter Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg bietet die Kinder- und Jugendakademie Stuttgart schulübergreifende Arbeitsgemeinschaften an. Die Förderangebote sollen Themen umfassen, die sowohl aus dem mathematischen, naturwissenschaftlichen und technischen als auch aus dem geistes- und kulturgeschichtlichen, sprachlichen oder musischen Bereich stammen. Die Teilnahme an allen Veranstaltungen ist für die Kinder und Jugendlichen freiwillig. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme bzw. Förderung besteht nicht. |
 |  |  |
Verwendung: | Jahr 2001
EUR | Jahr 2002
EUR |
 | 3.601,00 | 7.060,00 |
Davon für (2001)
Þ Honorarkosten | 1.162,00 |  |
Þ Lehrmaterial und
| 442,00 |  |
Þ Druckereikosten für
| 646,00 |  |
Þ Internetkurse für
| 123,00 |  |
Þ Kosten im
| 528,00 |  |
Þ Fotokopien | 481,00 |  |
Þ Büromaterialkosten
(Adressverwaltungs-
programm, Brief-
umschläge, Versand-
taschen, Porto-
kosten..)
| 219,00 |  |
 |  |  |
Davon für (2002) |  |  |
Þ Honorar- und
Materialkosten für
verschiedene Kurse
(z.B. Peter und der
Wolf, Geschichte vom
Fliegen u.a.
|  | 5.403,00 |
Þ Aufwandsent-
schädigung
Winterthur-Fahrt
|  | 274,00 |
Þ Fotokopien |  | 238,00 |
Þ Kosten für Bücher |  | 284,00 |
Þ Videokamera |  | 861,00 |
 |  |  |
 |  |  |
Gesamtvermögen: | zum 31.12.2001
EUR | zum 31.12.2002
EUR |
 | 14.360,58 | 17.000,41 |
Stiftungskapital
Geldvermögen | 2.556,46 | 7.668,46 |
nicht verbrauchte Mittel | 11.695,20 | 9.093,54 |
Rücklagen | 108,92 | 238,41 |
 |  |  |
Bemerkungen: | - |  |
Stifter: | Mina Konz |  |
 |  |  |
Errichtet im Jahre: | 1946 |  |
 |  |  |
Zuständig für die
Ausschüttung/
Verwendung: | Jugendamt |  |
 |  |  |
Verwendungszweck laut Satzung:
Die jährlichen Erträgnisse sind am Todestag von Emma Konz (13.02.1938) an würdige junge Leute in Stuttgart, die sich dem Malerhandwerk widmen, zu vergeben (nach vorheriger Anhörung der Malerinnung Stuttgart). |
 |  |  |
Verwendung: | Jahr 2001
EUR | Jahr 2002
EUR |
 | 4.602,00 | 1.150,00 |
 |
Entsprechend dem Stifterwillen wurden "würdige und bedürftige junge Leute in Stuttgart, die sich dem Malerhandwerk widmen", bedacht. Die Jugendlichen wurden von der Maler- und Lackiererinnung Stuttgart vorgeschlagen. |
 |  |  |
Gesamtvermögen: | zum 31.12.2001
EUR | zum 31.12.2002
EUR |
 | 10.514,19 | 9.657,65 |
Zusammensetzung: |  |  |
 |  |  |
Stiftungskapital
Geldvermögen | 7.332,87 | 7.332,87 |
nicht verbrauchte Mittel | 1.194,21 | 239,85 |
Rücklagen | 1.987,11 | 2.084,93 |
 |
Bemerkungen:
Frau Konz traf in ihrem Testament die Bestimmung, dass zum Andenken an ihren Bruder und ihre Schwester eine Carl- und Emma-Konz Stiftung errichtet werden soll. Das Stiftungskapital ist für alle Zeiten zu verwalten und zu erhalten. |
Stifter: | Daimler-Motoren-
Gesellschaft-Untertürkheim (Vorgängerin der Daimler-Benz AG) |  |
 |  |  |
Errichtet im Jahre: | 1917 |  |
 |  |  |
 |  |  |
Zuständig für die Ausschüttung/
Verwendung: | Siehe Bemerkungen |  |
 |  |  |
 |  |  |
Verwendungszweck laut Satzung:
Siehe Bemerkungen |
 |  |  |
Gesamtvermögen: | zum 31.12.2001
EUR | zum 31.12.2002
EUR |
 | Siehe Bemerkungen | Siehe Bemerkungen |
 |  |  |
Zusammensetzung: |  |  |
 |  |  |
Stiftungskapital | 0,00 | 0,00 |
nicht verbrauchte Mittel | 0,00 | 0,00 |
Rücklagen | 0,00 | 0,00 |
 |  |  |
Bemerkungen:
Die frühere Daimler-Motoren-Gesellschaft (Vorgängerin der Daimler-Benz AG) hat 1917 der Stadt Stuttgart ein Kapital von 200.000 RM zur Errichtung einer unselbständigen Gemeindestiftung übergeben. Zweckbestimmung war zunächst in erster Linie die Errichtung eines Kriegswaisenhauses. Die Stadt hat mit dem Stiftungskapital 1919 das Anwesen Ötztaler Straße 21 mit den Gebäuden Oberstdorfer Straße 13 und 15 erworben. In diesem Anwesen wurde bereits 1914 durch eine Bürgerinitiative eine Kinderkrippe eingerichtet. Aus dieser Initiative ist 1919 der heutige Betriebsträger, der Verein Kindertagesstätte Untertürkheim e.V. entstanden. Durch Vertrag vom 27.11.1919 wurde dem Verein das Grundstück zum Betrieb einer Kindertagesstätte unentgeltlich überlassen. |
 |
 |
Erst nach einer etwaigen Auflösung der Kindertagesstätte oder des Vereins darf die Stadt wieder über das Grundstück verfügen, jedoch nur zu Gunsten einer anderen, dem Stadtbezirk Untertürkheim dienenden Wohlfahrtseinrichtung. |
Für die stiftungsfremde Nutzung durch den Bau einer Tiefgarage und eines Kinderspielplatzes erhielt die Stiftung im Jahr 1983 eine Entschädigung von 167.601,48 EUR. Dieser Betrag wurde zusammen mit einer angesammelten Erneuerungsrücklage von 6.254,09 EUR dem Verein für einen Erweiterungsbau überlassen. Seither verfügt die Stiftung über keine finanziellen Mittel mehr. Die Gebäude Oberstdorfer Straße 13 und 15 sind abgerissen worden.
Durch Miet- und Betriebsführervertrag von 1985 zwischen dem Jugendamt und dem Verein wurde der Vertrag vom 27.11.1919/05.10.1967 abgelöst. Die Vertragsregelung beinhaltet, dass die im Eigentum der Stiftung stehenden Grundstücke Ötztaler Straße 21 und 23 sowie eine Teilfläche von Flst. 2566 dem Verein kostenlos zum Betrieb einer Kindertagesstätte überlassen werden. Alle Neu-, Um- und Einbauten auf dem Anwesen werden Eigentum der Stiftung. Die bauliche Unterhaltung der Einrichtung ist Aufgabe des Vereins. Von der Landeshauptstadt Stuttgart wird jährlich ein Betriebszuschuss gewährt. Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. |
 |
Stifter: | Oberstudienrat
Dr. von Frisch |  |
Errichtet im Jahre: | 1882 |  |
 |  |  |
Zuständig für die
Ausschüttung/
Verwendung: | Schulverwaltungsamt |  |
 |  |  |
Verwendungszweck laut Satzung:
1. Der Reinertrag ist zugunsten des Friedrich- Eugens Gymnasiums (z.B.
Beihilfen an bedürftige Schüler, Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln zu
verwenden.
2. Die Wohnungen des Stiftungsgebäudes sind nach Möglichkeit an Lehrer des
Friedrich-Eugens Gymnasiums zu vermieten.
|
 |  |  |
Verwendung: | Jahr 2001
EUR | Jahr 2002
EUR |
| 12.019,00 | 15.060,00 |
2001:
Für die Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln, wie z.B. Einrichtung Computer-
raum, Beamer, Camcorder, CD,s, Videoschrank, Programminstallation auf Unterrichtscomputern, Kopfhörer u.a..
2002:
Für die Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln wie z.B. Computer, Buchgutscheine, Außenfilter für Aquarium-AG, Bücher, CD, Software, Videorecorder, Stapeltrockner für Schülerarbeiten, Spielpläne, für
Veranstaltungen wie z.B. Verabschiedung Lehrer, Raummiete, Schülerfrühstück (Vergütung für Essensausgabe), Schülerwohlfahrtspflege (Tische für Schüler-Aufenthaltsraum), Beihilfen an bedürftige Schüler (türkische Bücher). |
 |  |  |
Gesamtvermögen: | Jahr 2001
EUR | Jahr 2002
EUR |
 | 307.723,16 | 307.871,41 |
Zusammensetzung: |  |  |
 |  |  |
Stiftungskapital
Geldvermögen | 230.049,63 | 230.049,63 |
nicht verbrauchte Mittel | 28.947,69 | 24.026,61 |
Rücklagen | 48.725,84 | 53.795,17 |
 |  |  |
Bemerkungen:
Das Gebäude Firnhaberstr. 7 wurde während des Krieges zerstört. Im Wege des Grundstückstausches erhielt die Stiftung im Jahr 1953 das Grundstück Senefelderstr. 2, das in etwa den gleichen Wert hatte. Im Jahr 1983 wurde das Gebäude Senefelderstr. 2 in das allgemeine Grundvermögen der Stadt übernommen, nachdem die Erträge der Stiftung schon seit einiger Zeit nicht mehr ausreichend waren, um die zur Substanzerhaltung notwendigen Instandsetzungsarbeiten durchzuführen.
Nach den Bestimmungen des Testaments sollte das ganze Vermögen beisammen bleiben und als Stiftung von Herrn Frisch forterhalten werden. |
Stifter: | Verein für Kinderheime |  |
 |  |  |
Errichtet im Jahre: | 1939/1947 |  |
 |  |  |
 |  |  |
Zuständig für die Ausschüttung/
Verwendung: | Siehe Bemerkungen |  |
 |  |  |
Verwendungszweck laut Satzung:
Siehe Bemerkungen |
 |  |  |
 |  |  |
Gesamtvermögen | zum 31.12.2001
EUR | zum 31.12.2002
EUR |
 | 36.883,00 Grundvermögen
(Restbuchwert, wird in der Anlagenrechnung des Jugendamts geführt) | 164.455,79
Grundvermögen
(Restbuchwert, wird in der Anlagenrechnung des Jugendamts geführt, höherer Rstbuchwert in 2002 wegen Berichtigung im SAP-
System) |
Zusammensetzung: |  |  |
 |  |  |
Stiftungskapital | 0,00 | 0,00 |
nicht verbrauchte Mittel | 0,00 | 0,00 |
Rücklagen | 0,00 | 0,00 |
 |  |  |
Bemerkungen:
Der Verein für Kinderheime e.V. hat der Stadt Stuttgart durch Vereinbarung vom 04.09.1939 die Kinderheilstätte (Eduard-Pfeiffer-Heim) Geißeichstraße 25, zum Betrieb einer Heilstätte für diphtherie- und scharlachkranke Kinder überlassen. Der Verein hat sich am 19. 06.1946 aufgelöst. Der Verein hat deshalb das Eduard-Pfeiffer-Heim mit dem Vereinsvermögen von 16.000,00 RM auf das Stiftungsamt übertragen mit der Verpflichtung, dass das Stiftungsamt in die Vereinbarung vom 04.09.1939 eintritt. Der Gemeinderat hat am 09.08.1946 die Stiftung angenommen und die uneingeschränkte Haftung für alle Verbindlichkeiten und Verpflichtungen des Vereins übernommen.
Nach den Unterlagen handelte es sich hierbei um eine selbständige (jedoch |
 |
nicht rechtsfähige) Stiftung. Im Mai 1947 wurde der Verwendungszweck des Heims dahingehend geändert, dass dieses nicht mehr als Heilstätte für diphtherie- und scharlachkranke Kinder, sondern als Heilstätte für tuberkulosekranke Kinder genutzt werden soll. In den Jahren 1966/1967 wurden Überlegungen angestellt, das Grundstück für Schulzwecke zu nutzen. Diesen Überlegungen wurde entgegengehalten, dass eine Nutzung für Schulzwecke dem Stiftungszweck (ursprünglich war das Eduard-Pfeiffer-Haus ein Kinderheim) widersprechen würde. Nach einer Mitteilung des Bürgerhospitals vom 05.02.1976 ist die Kinderklinik zum 31.12.1975 aufgelöst worden. Das Haus ist am 01.02.1976 in die Verwaltung des Jugendamts übergegangen. Das Anwesen wird für eine Wohngruppe und als Notaufnahmeheim genutzt. |
Stifter: | Elisabeth Ahr |  |
 |  |  |
Errichtet im Jahre: | 1957 |  |
 |  |  |
Zuständig für die
Ausschüttung/
Verwendung: | Jugendamt |  |
 |  |  |
Verwendungszweck laut Satzung:
Verwendung für bedürftige, nichteheliche Kinder, die in städtischen Kinderheimen untergebracht sind. |
 |  |  |
Verwendung: | Jahr 2001
EUR | Jahr 2002
EUR |
 | 307,00 | 625,00 |
2001:
Für ein Kind, das in einem Heim untergebracht ist. Der Betrag diente als Zuschuss zur Finanzierung der Fahrtkosten zu einer Therapie im Zentrum für Psychiatrie Weissenau/Ravensburg und für benötigte Kleidung.
2002:
Zuschüsse für zwei nichteheliche Kinder, die mit ihren Müttern in einer Wohnanlage für Alleinerziehende leben. |
 |  |  |
Gesamtvermögen: | zum 31.12.2001
EUR | zum 31.12.2002
EUR |
 | 33.231,38 | 33.601,94 |
Zusammensetzung: |  |  |
 |  |  |
Stiftungskapital
Geldvermögen | 18.048,05 | 18.048,05 |
nicht verbrauchte Mittel | 10.630,12 | 10.668,83 |
Rücklagen | 4.553,21 | 4.885,06 |
 |  |  |
Bemerkungen:
Der ursprüngliche Verwendungszweck war für nichteheliche Kinder, die im städtischen Kinderheim Birkenwaldstraße 10 untergebracht waren. Da dieses jedoch nicht mehr existiert, werden die Mittel vom Jugendamt für o.g. Zwecke verwendet. |
Stifter: | Maria Lutz-Weitmann |  |
 |  |  |
Errichtet im Jahre: | 1952 |  |
 |  |  |
Zuständig für die
Ausschüttung/
Verwendung: | Sozialamt |  |
 |  |  |
Verwendungszweck laut Satzung:
Der Reinertrag ist zur Unterstützung von alten, kranken und sonstigen bedürftigen Personen, die im Stadtteil Münster wohnhaft sind, zu verwenden. |
 |  |  |
Verwendung | Jahr 2001
EUR | Jahr 2002
EUR |
 | 2.786,00 | 8.155,00 |
2001:
Aus der Lutz-Weitmann-Stiftung wurden Mittel in sieben Fällen vergeben:
Þ Zuwendung zum 90. Geburtstag.
Þ PC-Ausstattung im Rahmen einer Qualifizierungsmaßnahme.
Þ Beerdigungskosten (Grabstein).
Þ TV-Gerät.
Þ Zwei Freizeitmaßnahmen von Kindern, Übernahme von Nachhilfekosten.
Þ Kühlschrank.
2002:
Aus der Lutz-Weitmann-Stiftung wurden Mittel in 4 Fällen vergeben:
Þ Übernahme von Nachhilfekosten
Þ Schuldenregulierung
Þ Renovierungskosten Pflegestift Münster
Þ Fahrtkosten |
 |  |  |
Gesamtvermögen | zum 31.12.2001
EUR | zum 31.12.2002
EUR |
 | 213.237,75 | 209.263,47 |
Zusammensetzung: |  |  |
Stiftungskapital
Geldvermögen | 136.178,33 | 136.178,33 |
nicht verbrauchte Mittel | 54.420,47 | 49.052,52 |
Rücklagen | 22.638,95 | 24.032,62 |
 |  |  |
Bemerkungen:
Frau Maria Lutz-Weitmann (1886-1951) war Ehrenbürgerin von Stuttgart-Münster. |
Stifter: | Arbeitsgemeinschaft Stuttgarter Frauen e.V. |  |
 |  |  |
Errichtet im Jahre: | 1966 |  |
 |  |  |
Zuständig für die
Ausschüttung/
Verwendung: | Siehe Bemerkungen |  |
 |  |  |
Verwendungszweck laut Satzung:
Zweck der Stiftung ist nach der Stiftungssatzung die Bereitstellung der Gebäude Gnesener Straße 20 und 22 zum Betrieb eines Jungmädchenheimes und eines Wohnheimes für berufstätige Frauen. Außerdem können Räume für Zwecke der Jugendförderung und ähnliche Aufgaben zur Verfügung gestellt werden. |
 |  |  |
Gesamtvermögen: | zum 31.12.2001
EUR | zum 31.12.2002
EUR |
 | 1.712.086,11 Grundvermögen
(Restbuchwert, wird in der Anlagenrechnung des Sozialamts geführt) | 1.659.011,11
Grundvermögen
(Restbuchwert, wird in der Anlagenrechnung des Sozialamts geführt) |
Zusammensetzung: |  |  |
 |  |  |
Stiftungskapital | 0,00 EUR | 0,00 |
nicht verbrauchte Mittel | 0,00 EUR | 0,00 |
Rücklagen | 0,00 EUR | 0,00 |
 |  |  |
Bemerkungen:
Die Arbeitsgemeinschaft Stuttgarter Frauen e.V. hat im Jahr 1966 das Gebäude Gnesener Straße 20/22, das auf einem Erbbaugrundstück errichtet wurde, durch Schenkungsvertrag auf die Stadt übertragen. Die Stadt hat sich verpflichtet, das Gebäude als unselbständige Stiftung Anna-Haag-Haus zu führen. Zweck der Stiftung Anna-Haag-Haus (errichtet durch Gemeinderatsbeschluss vom 28.06.1966) ist nach der Stiftungssatzung die Bereitstellung der Gebäude Genesener Straße 20/22 zum Betrieb eines Jungmädchenheims und eines Wohnheims für berufstätige Frauen. Außerdem können Räume für Zwecke der Jugendförderung und ähnliche Aufgaben zur Verfügung gestellt werden. |
 |
Bei der Übernahme des Anna-Haag-Hauses durch die Stadt waren darin ein Frauen- und Mädchenwohnheim untergebracht. Außerdem waren Räume an das Stuttgarter Jugendhaus e.V., den Verein Mütterschule, die Jugendmusikschule e.V, das Jugendamt für einen Kindergarten und an das Kulturamt für eine Bücherei vermietet. Das Jugendhaus wurde mit Wirkung vom 01.01.1978 in die Verwaltung des Jugendamts übergeben.
Das übrige Anwesen wurde mit Wirkung vom 01.12.1982 in die Verwaltung des Sozialamts übergeben. Der Soziale Arbeitskreis Anna-Haag-Haus e.V. nutzt inzwischen die Räume des Frauen- und Mädchenwohnhauses bzw. der Bücherei als Pflegeheim für Ältere und Bildungsstätte für junge Mädchen. Der ursprüngliche Kindergarten wird vom Arbeitskreis als Kindertagesstätte betrieben.
Die Stiftung Anna-Haag-Haus verfügt über kein Geldvermögen.
Das Grundstück steht im Eigentum der Vereinigten mildtätigen Stiftungen. Bei einer Veräußerung des Anwesens ist deshalb der Veräußerungserlös in einen Grundstücks- und Gebäudeanteil aufzuteilen. Nach einer Mitteilung des Sozialamts sind in dem Gebäude Sanierungsmaßnahmen in einer wirtschaftlich nicht vertretbaren Größenordnung notwendig. Aufgrund dieser Sachlage soll das Anwesen veräußert werden. |
Stifter: | Verschiedene |  |
 |  |  |
Errichtet im Jahre: | 1968 |  |
 |  |  |
Zuständig für die
Ausschüttung/
Verwendung: | Jugendamt |  |
 |  |  |
Verwendungszweck laut Satzung:
Der Reinertrag der Stiftung ist zur Erziehung und Ausbildung von Jugendlichen die bzw. deren Eltern seit mindestens 1 Jahr in Stuttgart ihren Hauptwohnsitz haben, zu verwenden. |
 |  |  |
Verwendung: | Jahr 2001
EUR | Jahr 2002
EUR |
 | 4.111,00 | 10.813,00 |
2001:
Þ Nachhilfeunterricht für
| 727,00 |  |
Þ Ehrenamtliche
Betreuungskosten für
einen unbegleiteten
minderjährigen
"Flüchtling" aus
Äthiopien.
|
307,00 |  |
Þ Zuschuss für eine
soz.päd. Honorarkraft,
die den sog.
betreuten Umgang
zwischen Sohn und
Vater begleitet.
| 1.730,00 |  |
Þ Schulgeld zur
Unterstützung der
Ausbildung
| 836,00 |  |
Þ Zuschuss für Freizeit. | 511,00 |  |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
2002:
Die Mittel wurden für folgende Zwecke verwendet (z.T. mehrfach):
Þ Teilnahme am Schullandheimaufenthalt/Freizeit.
Þ Teilnahme am Schüleraustausch.
Þ Nachhilfeunterricht.
Þ Sexualpäd. Veranstaltung für Jugendliche (Pro Familia).
Þ Teilweise Übernahme von Schulgeld.
Þ Teilnahme an Hortfreizeit.
Þ Unterstützung bei der Ausbildung.
Þ Deutschkurs für ein Flüchtlingskind.
Þ Erziehungshilfe für Eltern(teile).
Þ Weihnachtsfeier von Jugendlichen einer HzE-Gruppe. |
 |  |  |
Gesamtvermögen: | zum 31.12.2001
EUR | zum 31.12.2002
EUR |
| 164.058,57 | 156.846,03 |
Zusammensetzung: |  |  |
 |  |  |
Stiftungskapital
Geldvermögen | 143.021,30 | 143.021,30 |
nicht verbrauchte Mittel | 13.947,63 | 5.534,87 |
Rücklagen | 7.089,64 | 8.289,86 |
 |  |  |
Bemerkungen:
Nach einer Mitteilung des Sozialamts vom 10.07.1968 ist die Stiftung für Jugendliche bei der Zusammenlegung verschiedener Stiftungen (zum 01.01.1968) aus vielen Jugend- und Schulstiftungen entstanden.
Im Jahr 1997 ist dem Stiftungskapital aus einer Erbschaft ein Betrag von 102.222,31 EUR zugeflossen. |
Stifter: | Paula Leinert |  |
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Errichtet im Jahre: | 1960 (durch Schenkungsvertrag) |  |
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Zuständig für die
Ausschüttung/
Verwendung: | Sozialamt |  |
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Verwendungszweck laut Satzung:
Die Reinerträge aus der Vermietung des Gebäudes Augustenstraße 67 B in Stuttgart-West sind zur Unterstützung von Frauen mit Kindern, die von ihrem Ehemann verlassen wurden und sich in einer Notlage befinden, welcher durch Leistungen der Sozialhilfe nicht abgeholfen werden kann, zu verwenden. |
 |  |  |
Verwendung: | Jahr 2001
EUR | Jahr 2002
EUR |
 | 8.583,00 | 0,00 |
 |  |  |
Es wurden im Jahr 2001 20 Einzelgaben für Bedarfe in unterschiedlichen
Notlagen bewilligt. Beispielhaft seien genannt:
Finanzierung von Kinder- und Familienfreizeiten, Sprachkurse, Qualifizierungsmaßnahmen (Vorbereitung Hauptschulabschluss, Lernmittel), Reparaturkosten, Kinderfahrräder, Bodenbelag für eine Familie mit einem asthmakranken Kind. |
 |  |  |
Gesamtvermögen: | zum 31.12.2001
EUR | zum 31.12.2002
EUR |
 | 284.092,54 | 298.655,91 |
Zusammensetzung: |  |  |
 |  |  |
Stiftungskapital
Geldvermögen | 252.301,09 | 252.301,09 |
nicht verbrauchte Mittel | 1.295,64 | 11.004,55 |
Rücklagen | 30.495,81 | 35.350,27 |
 |  |  |
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Bemerkungen:
Durch Schenkungsvertrag vom 21.10.1960 hat Frau Leinert der Stadt das Gebäude Augustenstraße 67 B geschenkt. Die Stadt hat sich u.a. verpflichtet, über das Gebäude bis zum Todestag der Schenkerin nicht zu verfügen. Mit Beschluss des Sozialausschusses vom 28.11.1960 und des Wirtschafts-
ausschusses vom 02.12.1960 hat die Stadt den Schenkungsvertrag genehmigt und die rechtlich unselbständige Stiftung Leinert-Haus mit der von Frau Leinert genannten Zweckbestimmung errichtet. Frau Leinert verstarb am 11.09.1978.
Das Gebäude Augustenstraße 67 B wurde 1983 ins allgemeine Grundvermögen der Stadt übertragen. Die Erträge der Stiftung waren nicht ausreichend um die zur Substanzerhaltung notwendigen Instandsetzungsarbeiten durchzuführen. |
Stifter: | Gustav Weckherlin |  |
 |  |  |
Errichtet im Jahre: | 1908 |  |
 |  |  |
Zuständig für die
Ausschüttung/
Verwendung: | Schulverwaltungsamt |  |
 |  |  |
Verwendungszweck laut Satzung:
1. Zweck der Stiftung war, den Lehrern der mittleren und unteren Abteilungen
des Eberhard Ludwigs- und Karlsgymnasiums im Stiftungsgebäude
Bopserstraße 7 billige Wohnungen einzuräumen.
2. Der Reinertrag soll je zur Hälfte zugunsten der beiden Gymnasien wie folgt
verwendet werden:
Für die Lehrer (zur Unterstützung in außerordentlichen Notfällen, zu wissen-
schaftlichen Reisen, Veranstaltungen etc.), für Schulgeldbeihilfen an
bedürftige Schüler, zur Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln und zu
Schulfahrten.
|
 |  |  |
Verwendung: | Jahr 2001
EUR | Jahr 2002
EUR |
 | 15.516,00 | 13.175,00 |
Davon für Karlsgymnasium (2001):
Þ Schulgeldbeihilfe für
bedürftige Schüler
(Nachhilfestunden)
| 92,00 |  |
Þ Weihnachtskonzert | 1.534,00 |  |
Þ Schulfahrten
| 1.684,00 |  |
Þ Veranstaltung | 1.510,00 |  |
Þ Schulfahrt (Zuschuss
| 2.622,00 |  |
Þ Beschaffung von Lehr-
| 57,00 |  |
Þ Schuldgeldbeihilfe für
bedürftige Schüler,
wissenschaftliche
Reisen (Nachhilfe und
Unkosten Studienfahrt)
| 716,00 |  |
 |  |  |
(2002)
Þ Busfahrt- und Kosten
|  | 1.224,00 |
Þ Zuschüsse an Lehrer
|  | 872,00 |
Þ Zuschuss Schulland-
|  | 1.213,00 |
Þ Zuschuss Berlinfahrt |  | 260,00 |
Þ Wissenschaftliche
|  | 786,00 |
Þ Mietzins für die
Benutzung von
Gemeinderäumen
|  | 256,00 |
Þ Kosten für Chor-
konzert
|  | 281,00 |
Þ Erstattung Flugkosten
|  | 203,00 |
Þ Zuschuss Studienfahrt
|  | 240,00 |
Þ Leihgebühr- und
Montage Musik-
instrumente für
Schulkonzert
|  | 468,00 |
Davon für
Eberhard-Ludwigs-
Gymnasium (2001): |  |  |
Þ Wissenschaftliche
| 6.635,00 |  |
Þ Zuschuss Fahrkosten
| 7,00 |  |
Þ Fahrt nach Dachau | 537,00 |  |
Þ Schulgeldbeihilfen für
bedürftige Schüler
Familienberatung
| 122,00 |  |
(2002):
ÞWissenschaftliche
|  | 1.076,00 |
Þ Wissenschaftliche
|  | 5.494,00 |
Þ Zuschuss
|  | 218,00 |
Þ Fahrt - und Hotelkosten
|  | 584,00 |
 |  |  |
Gesamtvermögen | zum 31.12.2001
EUR | zum 31.12.2002
EUR |
 | 345.690,86 | 350.688,39 |
Zusammensetzung: |  |  |
 |  |  |
Stiftungskapital
Geldvermögen | 301.220,51 | 301.220,51 |
nicht verbrauchte Mittel | 3.305,69 | 2.245,61 |
Rücklagen | 41.164,66 | 47.222,27 |
 |  |  |
Bemerkungen:
Das Gebäude Bopserstr. 7 wurde 1983 zum Preis von 295.526,71 EUR (in das allgemeine Grundvermögen der Stadt übernommen, nachdem die Erträge der Stiftung schon seit einiger Zeit nicht mehr ausreichend waren, die zur Substanzerhaltung notwendigen Instandsetzungsarbeiten durchzuführen.
Herr Weckherlin traf in seinem Testament die Bestimmung, dass eine Stiftung mit Namen "Weckherlinianum-Stiftung" errichtet werden soll. |
Stifter: | Hans Joachim und Eva Maria Dill |  |
 |  |  |
Errichtet im Jahre: | 1970 |  |
 |  |  |
Zuständig für die
Ausschüttung/
Verwendung: | Sozialamt |  |
 |  |  |
Verwendungszweck laut Satzung:
Verwendung des Reinertrags zur Förderung und Ausbildung von Studenten und Gymnasiasten sowie zur Förderung von Jugendeinrichtungen. |
 |  |  |
Verwendung | Jahr 2001
EUR | Jahr 2002
EUR |
 | 25.573,00 | 23.768,31 |
 |  |  |
Aus der Stiftung erhielten im Jahr 2001 8 Stipendiaten und im Jahr 2002 5 Stipendiaten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Studium (Exkursionen, Seminargebühren). |
 |  |  |
Gesamtvermögen: | zum 31.12.2001
EUR | zum 31.12.2002
EUR |
 | 275.598,35 | 274.384,10 |
Zusammensetzung: |  |  |
 |  |  |
Stiftungskapital
Geldvermögen | 255.645,94 | 260.000,00 |
nicht verbrauchte Mittel | 19.952,41 | 14.384,10 |
Rücklagen | 0,00 | 0,00 |
 |  |  |
Bemerkungen:
Über die Auswahl der Empfänger der Stiftungsgaben und die Höhe der einzelnen Zuwendungen sowie über eine Auflösung der Stiftung beschließt der aus einem Angehörigen der Fa. Dill und dem jeweiligen Sozialreferenten der Stadt zu bildende Stiftungsrat. Wird von der Fa. Dill kein Mitglied bestellt, gehen sämtliche Aufgaben und Befugnisse auf die Stadt über. Das Stiftungskapital erhöht sich regelmäßig durch Zuwendungen der Firma Hans Joachim Dill GmbH und von Mitgliedern der Familie Dill. |
Stifter: | Frau/Herr G. |  |
 |  |  |
Errichtet im Jahre: | 1987 |  |
 |  |  |
Zuständig für die
Ausschüttung/
Verwendung: | Kulturamt |  |
 |  |  |
Verwendungszweck laut Satzung:
Die Förderung von Kunst und Kultur. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung des Erwerbs von Gemälden für die Galerie
der Stadt Stuttgart und des Ankaufs von Instrumenten für die städtische Musik-
schule sowie die Förderung kleiner Theater und anderer kultureller Einrichtungen. |
Verwendung: | Jahr 2001
EUR | Jahr 2002
EUR |
| 18.918,00 | 62.000,00 |
Davon für
2001:
Þ Bilderkäufe Otto Dix. | 18.918,00 |  |
2002:
Þ Kauf eines Kunstwerks
Þ Kauf von zwei
Þ Finanzierung der
Dimmeranlage für das
Theater tri-bühne
|  | 30.000,00
18.000,00
14.000,00 |
Gesamtvermögen: | zum 31.12.2001
EUR | zum 31.12.2002
EUR |
 | 1.342.205,24 | 1.308.356,92 |
Zusammensetzung: |  |  |
Stiftungskapital
Geldvermögen | 1.283.342,62 | 1.293.342,62 |
nicht verbrauchte Mittel | 58.862,62 | 15.014,30 |
Rücklagen | 0,00 | 0,00 |
 |  |  |
Bemerkungen:
Die Stifterin/der Stifter wünscht, dass keine Angaben über ihre/seine Person an die Öffentlichkeit gelangen. Der Satzungszweck wurde im Jahr 2000 erweitert. |
Stifter: | Frau Dr. Gertrud Glauner und Herr Dr. Richard Glauner |  |
 |  |  |
Errichtet im Jahre: | 1988 |  |
 |  |  |
Zuständig für die
Ausschüttung/
Verwendung: | Sozialamt |  |
 |  |  |
Verwendungszweck laut Satzung:
Gewährung von Zuschüssen an alte, mittellose und alleinstehende Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt Stuttgart zur Bestreitung ihres Lebens-
unterhalts einschließlich ihrer kulturellen Bedürfnisse. |
 |  |  |
Verwendung: | Jahr 2001
EUR | Jahr 2002
EUR |
 | 70.828,00 | 44.813,00 |
2001 und 2002:
Aus der Stiftung wurden im Jahr 2001 303 Einzelgaben und im Jahr 2002 175 Einzelgaben vergeben. Die Zuwendungen erfolgten überwiegend als Geschenk/Beihilfe zum 80. und 90. Geburtstag von Sozialhilfeempfängern. Darüber hinaus erhielten auch weitere alte, bedürftige und alleinstehende Bürger Stiftungsmittel für altersspezifische Bedarfe (z.B. Seniorenfreizeiten, Pflege- und Behandlungsaufwendungen, Schuldenregulierung, Musiktherapie, Reparaturkosten, Entrümpelung/Wohnungsauflösung, Reisekosten zur Regelung dringender persönlicher Angelegenheiten). |
 |  |  |
Gesamtvermögen: | zum 31.12.2001
EUR | zum 31.12.2002
EUR |
 | 774.554,96 | 739.891,36 |
Zusammensetzung: |  |  |
Stiftungskapital
Geldvermögen | 575.012,36 | 575.012,36 |
nicht verbrauchte Mittel | 77.487,12 | 39.426,89 |
Rücklagen | 122.055,48 | 125.432,11 |
 |  |  |
Bemerkungen:
In dem Erbvertrag vom 15.10.1971 haben die Eheleute bestimmt, dass eine rechtlich unselbständige Stiftung mit der Bezeichnung “Dr. Gertrud-Glauner- Stiftung” errichtet werden soll. |
Stifter: | Rudolf Schmid und Hermann Schmid |  |
 |  |  |
Errichtet im Jahre: | 1994 |  |
 |  |  |
Zuständig für die
Ausschüttung/
Verwendung:
| Gemeinderat nach Vorbereitung durch Referat WFB (Stadtkämmerei) und Referat SJG
(Eigenbetrieb Leben und Wohnen, Jugendamt, Sozialamt) in Abstimmung mit den Testamentsvollstreckern. |  |
 |  |  |
Verwendungszweck:
Nach der vom Gemeinderat am 08.12.1994 beschlossenen Stiftungssatzung ist der Hauptzweck der Stiftung die Erstellung eines Alten- und Pflegeheims in Stuttgart. Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch die Verwendung des
gesamten Stiftungsvermögens einschließlich der Erträge daraus. Werden Teile des Vermögens nicht für den Hauptzweck benötigt, können folgende weitere soziale Zwecke verfolgt werden:
· Finanzierung des Baus und der Unterhaltung weiterer Einrichtungen der Altenhilfe der Landeshauptstadt Stuttgart.
· Finanzierung des Baus und der Unterhaltung von Kindergärten, Kinderheimen und Kindertagesstätten der Landeshauptstadt Stuttgart.
· Finanzierung des Baus und der Unterhaltung von anderen sozialen
Einrichtungen. |
 |  |  |
 |  |  |
Verwendung: | Jahr 2001
EUR | Jahr 2002
EUR |
 | 9.543.726,00 | 1.658.912,00 |
Davon für (Baukosten): |  |  |
Haus der Rudolf Schmid und Hermann Schmid Stiftung Rohrer Höhe | 0,00 | 257.763,00 |
Haus der Rudolf Schmid und Hermann Schmid Stiftung,
Pfennigäcker | 0,00 | 0,00 |
Generationenhaus West | 4.409.374,00 | 607.405,00 |
Generationenhaus Heslach |
5.071.590,00 | 258.202,00 |
Korntaler Straße 1 A
Schlossscheuer |  | 494.639,00 |
Generationenhaus Heslach
- Computerwerkstatt - | 62.762,00 | 40.903,00 |
 |  |  |
Gesamtvermögen: | zum 31.12.2001
EUR | zum 31.12.2002
EUR |
 | 24.287.061,33 | 22.833.436,09 |
Zusammensetzung: |  |  |
 |  |  |
Stiftungskapital | |  |
Geldvermögen | 4.735.047,88 | 3.526.683,08 |
Grundvermögen | 19.552.013,45 | 19.306.753,71 |
nicht verbrauchte Mittel | 0,00 | 0,00 |
Rücklagen | 0,00 | 0,00 |
 |  |  |
Bemerkungen:
Folgende Objekte wurden ganz oder teilweise aus der Stiftung finanziert (Baukosten laut Baubeschluss): |
 |  |  |
Haus der Rudolf Schmid und Hermann Schmid Stiftung, Rohrer Höhe, Altenwohnanlage, fertig 08/1998 | 16.784.689,88 EUR
bisher abgeflossen:
15.787.141,38 EUR |  |
Haus der Rudolf Schmid und Hermann Schmid Stiftung, Kindertages-
stätte Pfennigäcker, fertig 05/1998 | 2.812.105,35 EUR |  |
Rudolf Schmid und Hermann Schmid Stiftung
Generationenhaus West | 10.225.837,62 EUR |  |
Rudolf Schmid und Hermann Schmid Stiftung Generationenhaus Heslach,
Anteil der Stiftung | 15.338.756,44 EUR |  |
Kunstwerke von Herrn Nuss | 467.452,43 EUR
(einschl. Fundament für Generationenhaus West
472.565,35 EUR) |  |
Korntaler Straße 1 A
Schloßscheuer in Stuttgart-Stammheim,
Anteil der Stiftung | 494.638,59 EUR |  |
zusammen | 46.128.593,23 EUR |  |
Zusätzlich wurden bzw. werden die Personalkosten für die Koordinatoren der Generationenhäuser West und Heslach der Rudolf Schmid und Hermann Schmid Stiftung finanziert. Außerdem werden weitere Kosten aus der Rudolf Schmid und Hermann Schmid Stiftung übernommen, wie z.B. :
- Produktion von Videofilmen,
- Telefonanlage für das Eltern-Kind-Zentrum im Generationenhaus West,
- Broschüre für das Generationenhaus Heslach,
- Mehrkosten für das Orientierungssystem im Generationenhaus Heslach und verschiedene Ergänzungsmassnahmen.
Der Immobilienbesitz soll weitgehend erhalten werden, um aus seinen Erträgen notwendige Unterhaltungs-/Instandsetzungsarbeiten an den geförderten Ob-
jekten zu finanzieren. |
Stifter: | Reinhold Weber |  |
 |  |  |
Errichtet im Jahre: | 1998 |  |
 |  |  |
Zuständig für die
Ausschüttung/
Verwendung: | Stadtkämmerei |  |
 |  |  |
Verwendungszweck laut Satzung:
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung. Zweck der Stiftung ist die Förderung der Gesundheitspflege und des Wohlfahrtswesens, die Rettung aus Lebensgefahr sowie der Förderung der Fürsorge für Kriegsopfer und Kriegshinterbliebene.
Der Satzungszweck wird verwirklicht, insbesondere durch finanzielle Unterstützung von gemeinnützigen Einrichtungen und Organisationen wie des Katharinenhospitals und des Marienhospitals in Stuttgart, der Deutschen Krebshilfe in Bonn, des SOS-Kinderdorfs in München, des Deutschen Roten Kreuzes in Stuttgart, der Deutschen Rettungsflugwacht in Filderstadt, sowie des Volksbunds Deutsche Kriegsgräberfürsorge in Kassel. |
 |  |  |
Verwendung: | Jahr 2001
EUR | Jahr 2002
EUR |
 | 35.968,00 | 19.708,00 |
Davon für
Þ Zahlung einer
| 9.567,00 | 9.697,00 |
Þ Katharinenhospital | 9.241,00 | 3.504,00 |
Þ Marienhospitals | 5.280,00 | 2.002,00 |
Þ Deutschen Krebshilfe | 2.640,00 | 1.001,00 |
Þ SOS-Kinderdorf | 2.640,00 | 1.001,00 |
Þ Deutsche
| 2.640,00 | 1.001,00 |
Þ Deutsches Rotes
| 2.640,00 | 1.001,00 |
Þ Volksbunds Deutsche
| 1.320,00 | 501,00 |
 |  |  |
 |  |  |
Gesamtvermögen: | zum 31.12.2001
EUR | zum 31.12.2002
EUR |
 | 1.271.780,42 | 1.277.922,46 |
Zusammensetzung: |  |  |
 |  |  |
Stiftungskapital
Geldvermögen | 1.234.145,13 | 1.234.145,13 |
nicht verbrauchte Mittel | 19.561,69 | 18.151,38 |
Rücklagen | 18.073,60 | 25.625,95 |
 |  |  |
Bemerkungen: | - |  |
Gründer: | Frau R. |  |
Errichtet im Jahre: | 1998 |  |
 |  |  |
Zuständig für die
Ausschüttung/
Verwendung: | ELW/Stadtkämmerei |  |
 |  |  |
Verwendungszweck laut Satzung:
Nach der testamentarischen Bestimmung dürfen die Fondsmittel nur für bedürftige Personen verwendet werden. Diesem Personenkreis zuzurechnen sind Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtungen des Eigenbetriebs Leben und Wohnen der Landeshauptstadt Stuttgart, die
· schwerstpflegebedürftig und/oder
· demenzerkrankt und/oder
· auf Sozialhilfe angewiesen sind.
Die Fondsmittel sollen nicht dafür verwendet werden, zusätzliche Leistungen gemäß § 88 SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz) zu finanzieren, die durch die Regelfinanzierung der Pflegevergütung/Pflegesätze nicht gedeckt sind. Die Fondsmittel sind anzulegen. Es können jährlich bis zu 102.258,38 EUR für den o.g. Zweck verwendet werden. |
Verwendung: | Jahr 2001
EUR | Jahr 2002
EUR |
 | 102.258,00 | 102.258,00 |
Die Mittel wurden als Zuschuss für Personalkosten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Betreuung von Demenzerkrankten in den folgenden Einrichtungen verwendet: |
Þ Hasenbergheim | 6.391,00 | 6.391,00 |
Þ Hans-Rehn-Stiftung | 19.173,00 | 19.173,00 |
Þ Parkheim Berg | 38.347,00 | 38.347,00 |
Þ Sonnenberg | 25.565,00 | 25.565,00 |
Þ Zamenhof | 12.782,00 | 12.782,00 |
Fondsvermögen: | zum 31.12.2001
EUR | zum 31.12.2002
rd. EUR |
Geldvermögen: | 1.907.071,44 | 1.845.802,70 |
 |  |  |
Bemerkungen:
Die Stadtkämmerei berichtet in Abstimmung mit dem ELW einmal jährlich im Zusammenhang mit dem Rechnungsabschluss dem Testamentsvollstrecker über die Verwendung der Mittel und den Stand des Fonds. Nach Auffassung des Testamentsvollstreckers wäre es nicht im Sinne der Erblasserin, wenn Angaben über ihre Person an die Öffentlichkeit gelangen würden. |
Gründer: | Hilde und Eugen Krempel |  |
 |  |  |
Errichtet im Jahre: | 1997 |  |
 |  |  |
Zuständig für die
Ausschüttung/
Verwendung: | Gemeinderat nach Vorbereitung durch Stadtkämmerei und Sozialamt in Abstimmung mit dem Testaments-
vollstrecker |  |
 |  |  |
Verwendungszweck:
Der Reinnachlass wird für den Bau bzw. als Anteil am Bau eines Altenheims, das die Bezeichnung Hilde- und Eugen-Krempel-Heim erhält, verwendet. |
 |  |  |
Verwendung: | Jahr 2001
EUR | Jahr 2002
EUR |
 | 0,00 | 0,00 |
 |  |  |
Fondsvermögen : | zum 31.12.2001
EUR | zum 31.12.2002
EUR |
Geldvermögen | 89.069,15 | 190.354,94 |
 |
Dabei handelt es sich um die Erstattung von Zinsabschlag- und Kapitalertrag-
steuer für die Jahre 1997 bis 2002. |
 |  |  |
Bemerkungen:
Der Reinnachlass beträgt zwischen 3,5-4,0 Mio. EUR. Die Mittel werden derzeit noch vom Testamentsvollstrecker verwaltet. Diese werden an die Stadt freigegeben, sobald der entsprechende Beschluss gefasst ist. Das Angebot stationärer Altenhilfe in Stuttgart ist in den zurückliegenden Jahren umfassend und weitgehend bedarfsgerecht ausgebaut worden. Für besondere Bedarfsgruppen (ältere Psychischkranke, altersverwirrte und demenzerkrankte Menschen) bestehen jedoch nach wie vor Versorgungsdefizite im stationären, teilstationären und ambulanten Bereich. Der Reinnachlass soll deshalb für die Pflegeeinrichtung Hilde- und Eugen-Krempel-Haus, Tiergartenweg 1 e, 70174 Stuttgart, verwendet werden, die diesem Personenkreis gerecht wird. Träger der Einrichtung ist das Diakoniewerk Martha-Maria e.V in Nürnberg. |
Gründer: | Erna Beck |  |
 |  |  |
Errichtet im Jahre: | 1997/1998 (Schenkungsurkunde vom 19.12.1997) |  |
 |  |  |
Zuständig für die
Ausschüttung/
Verwendung: | Gemeinderat nach Vorbereitung durch Stadtkämmerei und Sozialamt |  |
 |  |  |
Verwendungszweck:
Für die Errichtung einer Einrichtung der Altenhilfe in Stuttgart-Wangen, Projekt Kornhasen. |
 |  |  |
Verwendung: | Jahr 2001
EUR | Jahr 2002
EUR |
 | 0,00 | 0,00 |
 |  |  |
Fondsvermögen: | zum 31.12.2001
EUR | zum 31.12.2002
EUR |
Geldvermögen | 422.582,06 | 519.790,21 |
Grundvermögen | 81.046,08 | 0,00 |
 | |  |
Bemerkungen:
Frau Erna Beck, Kuchener Straße 24, 70327 Stuttgart hat mit Schenkungs-
urkunde vom 19.12.1997 zwei Wertpapierdepots mit Kurswerten Stand 31.12.1997 von insg. 125.522,16 EUR auf die Landeshauptstadt Stuttgart übertragen. Frau Beck ist am 15.12.1998 verstorben und hat die Landeshauptstadt Stuttgart als Alleinerbin eingesetzt mit der Auflage, den Nachlass für das Projekt Kornhasen zu verwenden.
Das Grundvermögen bestand aus 3 Eigentumswohnungen. Zwei Wohnungen konnten im Jahr 2000 zum Verkehrswert veräußert werden. Die dritte Wohnung wurde Anfang des Jahres 2002 veräußert. |
Gründer: | Siehe Bemerkungen |  |
 |  |  |
Errichtet im Jahre: | 1986 |  |
 |  |  |
Zuständig für die
Ausschüttung/
Verwendung: | ELW bzw. Sozialamt |  |
 |  |  |
Verwendungszweck:
Stiftungsgaben für Heimbewohner. |
 |  |  |
Verwendung: | Jahr 2001
EUR | Jahr 2002
EUR |
 | 18.762,00 | 7.383,00 |
 |  |  |
Davon für
Þ Haus Hasenberg
| 639,00 |  |
- Bewohnerausflug mit Bewirtung
| 736,00 |  |
- Lebensmittel für
Veranstaltung
| 149,00 | 149,00 |
- Klavierkonzert für
Veranstaltung
| 246,00 |  |
| 433,00 |  |
|  | 2.288,00 |
Þ Haus Heidehof
- Weihnachtsgeschenke
- Fernseher
| 1.465,00
204,00 |  |
Þ Sonnenberg
| 2.728,00 |  |
Þ Haus Zamenhof
| 332,00 |  |
| 767,00 |  |
| 716,00 |  |
| 307,00 |  |
| 184,00 | 438,00 |
 |  |  |
- Jonglage und Artistik
anläßlich Jubiläum
| 446,00 |  |
| 511,00 |  |
|  | 50,00 |
| 153,00 |  |
- Mitgestaltung
Frühlingsfest
| 92,00 |  |
- musik. Unterhaltung
- Leseprogramm
| 179,00 | 380,00
33,00 |
| 537,00 |  |
Þ Parkheim Berg
(Nachlass Wehrle)
- Friseurbesuche einer
Bewohnerin
| 94,00 |  |
| 2.491,00 |  |
| 393,00 |  |
| 261,00 |  |
Bewohnerin | 26,00 | 30,00 |
- Bewohnerbewirtung
bei Ausflügen
- Gesangbücher
| 906,00
258,00 | 330,00 |
| 610,00 |  |
| 1.102,00 |  |
| 239,00 |  |
| 409,00 |  |
- Telefongebühr einer
Bewohnerin
| 75,00 |  |
| 511,00 |  |
| 108,00 |  |
| 455,00 |  |
- Lagerungshilfen
- Clownsauftritt
|  | 2.853,00
832,00 |
 |  |  |
Fondsvermögen: | zum 31.12.2001
EUR | zum 31.12.2001
EUR |
Geldvermögen | 136.284,90 | 122.357,01 |
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Bemerkungen:
Vor 1986 bestand ein einheitlicher Altenhilfe-Fonds.
Unterschiedliche Zuständigkeiten beim Sozialamt hinsichtlich der Verwendung machten eine Aufteilung des Fondsvermögens nach den Verwendungszwecken Baumaßnahmen (Fonds Nr. 85), Heimbewohner (Fonds Nr. 87) und Einzelpersonen (Fonds Nr. 89) erforderlich. |
Gründer: | Siehe Bemerkungen |  |
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Errichtet im Jahre: | 1986 |  |
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Zuständig für die
Ausschüttung/
Verwendung: | Sozialamt |  |
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Verwendungszweck:
Stiftungsgaben für Einzelpersonen. |  |  |
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Verwendung: | Jahr 2001
EUR | Jahr 2002
EUR |
 | 34.635,00 | 148.058,00 |
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2001:
Es wurden 86 Einzelgaben für ältere Menschen gewährt.
Beispielhaft seien genannt:
Senioren- und Behindertenfreizeiten, Grabpflege, Hausrat (Gefrierschrank, Spülmaschine, Teppichböden, Reparaturen), Zeitungsabonnements, Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen, Renovierungs-/Umzugskosten, Pflege- und Behandlungsaufwendungen, Schuldenregulierungen.
2002:
Einzelbeihilfen
Es wuden 118 Einzelbeihilfen für ältere Menschen vergeben. Senioren- und Behindertenfreizeiten, Betreuungskosten, Grabpflege, Hausrat (Gefrierschrank, Spülmaschine, Teppichboden, Reparaturen), Zeitungsabonnements, Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen, Renovierungs-/Umzugskosten, Pflege- und Behandlungsaufwendungen, Schuldenregulierungen, Heil- und Hilfsmittel, Fahrtkosten zur Regelung persönlicher Angelegenheiten.
Finanzierung gerontopsychiatrischer Pflegekräfte
Der Sozialausschuss hat am 15.10.2001 beschlossen, Personalkostenzuschüsse für gerontopsychiatrisch geschulte Fachkräfte aus Mitteln des Fonds zu verwenden.
· Ev. Altenheimat/Richard-Bürger-Heim (43.246,26 EUR)
· Haus Morgenstern (21.623,13 EUR)
· Lothar-Christmann-Haus (21.623,13 EUR). |
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Fondsvermögen: | zum 31.12.2001
EUR | zum 31.12.2002
EUR |
 | 1.682.194,74 | 1.566.408,03 |
Geldvermögen | 1.612.416,40 | 1.497.617,67 |
Grundvermögen* | 69.778,34 | 68.790,36 |
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Bemerkungen:
Vor 1986 bestand ein einheitlicher Altenhilfe-Fonds.
Unterschiedliche Zuständigkeiten beim Sozialamt hinsichtlich der Verwendung machten eine Aufteilung des Fondsvermögens nach den Verwendungszwecken Baumaßnahmen (Fonds Nr. 85), Heimbewohner (Fonds Nr. 87) und Einzelpersonen (Fonds Nr. 89) erforderlich.
*2-Zimmer-Eigentumswohnung, Vollmoellerstraße 27 in Stuttgart-Vaihingen. |
Gründer: | Rechtlich selbständige Willy-Körner-Stiftung |  |
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Errichtet im Jahre: | 1983 |  |
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Zuständig für die
Ausschüttung/
Verwendung: | Sozialamt/Stadtkämmerei bzw. Gremien in Abstimmung mit der rechtlich selbständigen Willy-Körner-Stiftung |  |
Verwendungszweck:
Zweck des Fonds ist die Verwendung der Mittel für einen Neubau bzw. für bestehende Altenwohnanlagen der Landeshauptstadt Stuttgart. |
Verwendung: | Jahr 2001
EUR | Jahr 2002
EUR |
 | 579.706,00 | 394.384,00 |
Davon für: |
Þ Bau des Pflegeheims
Martha-Maria,
Tiergartenweg, 70174
Stuttgart | 328.249,00 | 0,00 |
Þ Gemeinwesenzentrum
Kornhasen,
| 207.073,00 | 350.000,00 |
Þ Monatliche Leibrenten | 44.384,00 | 44.384,00 |
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Fondsvermögen: | zum 31.12.2001
EUR | zum 31.12.2002
EUR |
Geldvermögen | 848.278,83 | 820.330,45 |
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Bemerkungen:
Nach dem Beschluss des Sozialausschusses vom 27.11.1995 und des Verwaltungsausschusses vom 28.11.1995 wird dem Diakoniewerk Martha-
Maria e.V. für den Bau des Pflegeheims Martha-Maria (Tiergartenweg) ein Investitionszuschuss von 4.949.305,41 EUR gewährt, der aus Mitteln des Willy-
Körner-Fonds finanziert werden soll. Außerdem werden nach den Beschlüssen des Sozialausschusses/Betriebsausschusses Leben und Wohnen vom 12.07.1999, des Jugendhilfeausschusses vom 19.07.1999 und des Ver-
waltungsausschusses vom 21.07.1999 2.556.459,41 EUR Mittel für den Bau der Pflegeeinrichtung Generationenzentrum Kornhasen, Stuttgart-Wangen, bereitgestellt. Der Willy-Körner-Fonds wird aus der rechtlich selbständigen Willy-Körner-Stiftung gespeist. |
Gründer: | Else und Hilde Reinhardt |  |
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Errichtet im Jahre: | 1995 |  |
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Zuständig für die
Ausschüttung/
Verwendung: | Referat KBS |  |
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Verwendungszweck:
Verwendung für wichtige Projekte zur Förderung von Sport und Kultur. |
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Verwendung: | Jahr 2001
EUR | Jahr 2002
EUR |
 | 32.848,00 | 8.405,00 |
Davon für: |  |  |
Þ Projekt “Erlebnissport
Kindergarten" | 3.958,00 | 7.189,00 |
Þ Kooperation
Kindergarten-Verein | 613,00 | 1.216,00 |
Þ Einrichtung Kraftraum
Werner-Siemens-
Schule | 5.998,00 |  |
Þ Erneuerung
Elastik-Schwingboden
Sporthalle West | 22.279,00 |  |
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Fondsvermögen: | zum 31.12.2001
EUR | zum 31.12.2002
EUR |
Geldvermögen | 154.677,15 | 157.400,38 |
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Bemerkungen:
Dem Reinhardt-Fonds wurden im Jahr 1999 aus der Nacherbschaft von Frau Mathilde Laich 185.343,31 EUR zugeführt. Der Fonds wurde deshalb in Reinhardt-Laich-Fonds umbenannt. Aus einem weiteren Nachlass wurden dem Fonds im Jahr 2000 10.488,66 EUR zugeführt. |