Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit

Gz: KBS, SJG
GRDrs 311/2007
Stuttgart,
06/21/2007



Gemeinsame Baumaßnahme 3-gruppige Kindertageseinrichtung und Turnhalle, Landsknechtstraße in Stuttgart-Zuffenhausen/Zazenhausen
- Vorprojektbeschluss -




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Jugendhilfeausschuss
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Einbringung
Vorberatung
Beschlussfassung
Beschlussfassung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
04.07.2007
09.07.2007
16.07.2007
17.07.2007
18.07.2007



Beschlußantrag:

1. Von der aktuellen Sportstättensituation an der Grundschule Zazenhausen im Stadtbezirk Stuttgart- Zazenhausen wird Kenntnis genommen.

2. Dem Raumprogramm (Anlage 2) für den gemeinsamen Neubau einer Turnhalle 16 m x 27 m (1 ÜE) sowie den erforderlichen Nebenräumen mit einer Programmfläche von ca. 657 m² und einer 3-gruppigen Kindertageseinrichtung mit einer Programmfläche von ca. 395 m² wird zugestimmt. Für das Vorhaben mit einer Programmfläche von ca. 1052 m² entstehen Gesamtkosten in Höhe von ca. 3,435 Mio. Euro (inkl. Einrichtung und Sportgeräten).

3. Das Hochbauamt wird beauftragt die Planung für den gemeinsamen Neubau einer Turnhalle und einer Kindertageseinrichtung auf der Grundlage des Stehgreifentwurfs der Architekten N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht), Stuttgart, vom 12.03.2007 bis Leistungsphase 3 HOAI (Entwurfsplanung) zu veranlassen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Für das gemeinsamen Vorhaben Kindertagesstätte/Turnhalle hat der Gemeinderat im Doppelhaushalt 2006/2007 bereits 320.000 € Planungsmittel bereitgestellt.

A. Turnhalle
Die Grundschule Zazenhausen als selbstständige Grundschule im Stadtteil Zazenhausen führt im Schuljahr 2006/07 insgesamt 103 Schüler-/innen in 5 Klassen. Daneben sind 3 Betreuungsgruppen im Rahmen der Verlässlichen Grundschule eingerichtet. Durch das Schüleraufkommen aus dem Aufsiedlungsgebiet Hohlgrabenäcker erhöhen sich die Schülerzahlen der Grundschule zu einer 2-Zügigkeit mit voraussichtlich 220 Schülern in 8 Klassen. Der an der Schule vorhandene Gymnastiksaal mit 172 m² (entspricht 0,5 Übungseinheiten) wird nicht nur für den Schulsport genutzt, sondern auch von der Feuerwehr und den örtlichen Vereinen. Aufgrund der Mehrzwecknutzung und der Beschaffenheit des Gymnastikraumes können Teile des Sportlehrplanes kaum oder gar nicht umgesetzt werden. Durch die Aufsiedlung des Gebietes Hohlgrabenäcker erhöht sich der Sportbedarf der Schule auf 0,6 bis 0,7 Übungseinheiten. Der im neuen Vereinsheim des TV Zazenhausen eingerichtete und von der Stadt Stuttgart bezuschusste Gymnastiksaal (170 m²) ist für den Schulsport, wie im Lehrplan vorgesehen, nicht geeignet. Dies macht den Bau einer Turnhalle (16m x 27m) notwendig, auch um den Bedarf der örtlichen Vereine abzudecken.

B. Kindertageseinrichtung
Die beiden bestehenden Kindertageseinrichtungen Bilihildstraße 9 mit einer Gruppe und die evangelisch/katholische Einrichtung Entenweg 20 mit zwei Gruppen im Stadtteil Zuffenhausen/Zazenhausen sind dringend sanierungsbedürftig. Da die Sanierung der Gebäude aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll ist und einer der kirchlichen Träger die Betriebsträgerschaft aufgeben wird, sollen diese drei Gruppen organisatorisch zusammengefasst und in einem Neubau untergebracht werden.

Finanzielle Auswirkungen

Nach der groben Kostenannahme des Hochbauamtes entstehen für den Bau einer Turnhalle (16 x 27 m) sowie den erforderlichen Nebenräumen und einer 3-gruppigen Kindertageseinrichtung Gesamtbaukosten mit Prognose in Höhe von ca. 3,285 Mio. Euro. Hinzu kommen die Kosten für Einrichtung und Ausstattung der Turnhalle mit Turn- und Sportgeräten in Höhe von 100.000,- Euro und für die Kindertageseinrichtung Einrichtungskosten in Höhe von 50.000,- Euro. Die Gesamtkosten für die gemeinsame Baumaßnahme betragen somit ca. 3,435 Mio. Euro.

Das Schulverwaltungsamt wird beim Land einen Antrag auf Förderung nach den „Richtlinien des Kultusministeriums für die Förderung des Baus von kommunalen Sporthallen und Sportfreianlagen“ zum Programmjahr 2008 stellen. Nach diesen Richtlinien ist ein Zuschuss in Höhe von € 265.000 möglich. Die Maßnahme wird zur Wunschliste zum Doppelhaushalt 2008/2009 angemeldet.


Beteiligte Stellen

Die Referate WFB, StU und T haben die Vorlage mitgezeichnet.
Im Laufe der vorgesehenen Beratungsfolge in den gemeinderätlichen Gremien wird die Vorlage auch im Bezirksbeirat Zuffenhausen behandelt.


Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

-




Dr. Susanne EisenmannGabriele Müller-Trimbusch
BürgermeisterinBürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Raumprogramm
Anlage 3: Grundrissplan

Anlage 1 zur GRDrs 311/2007


Ausführliche Begründung:

A. Turnhalle

1.Schülerentwicklung
Die Grundschule Zazenhausen als selbstständige Grundschule im Stadtteil Zazenhausen führt im Schuljahr 2006/07 insgesamt 103 Schüler-/innen in 5 Klassen. Daneben sind 3 Betreuungsgruppen im Rahmen der Verlässlichen Grundschule eingerichtet. Durch das Schüleraufkommen aus dem Aufsiedlungsgebiet Hohlgrabenäcker erhöhen sich die Schülerzahlen der Grundschule zu einer 2-Zügigkeit mit voraussichtlich 220 Schülern in 8 Klassen.

2.Sportstättensituation/Sportstättenbedarf
Der an der Schule vorhandene Gymnastiksaal mit 172 m² (entspricht 0,5 Übungseinheiten) wird nicht nur für den Schulsport genutzt, sondern auch von der Feuerwehr und den örtlichen Vereinen. Aufgrund der Mehrzwecknutzung und der Beschaffenheit des Gymnastikraumes können Teile des Sportlehrplanes kaum oder gar nicht umgesetzt werden. Durch die Aufsiedlung des Gebietes Hohlgrabenäcker erhöht sich der Sportbedarf der Schule auf 0,6 bis 0,7 Übungseinheiten. Der im neuen Vereinsheim des TV Zazenhausen eingerichtete und von der Stadt Stuttgart bezuschusste Gymnastiksaal (170 m²) ist für den Schulsport, wie im Lehrplan vorgesehen, nicht geeignet. Dies macht den Bau einer Turnhalle notwendig, auch um den Bedarf der örtlichen Vereine abzudecken.

Dem Vereinsport stehen im Stadtteil Zazenhausen rein rechnerisch 337 m² Hallensportfläche zur Verfügung. Dies entspricht zwar 1 Übungseinheit, jedoch setzt sich die Fläche aus zwei Gymnastikräumen (1 Gymnastikraum im Vereinsheim des TV Zazenhausen und 1 gymnastikraumgroße Abtrennung innerhalb der Mehrzweckhalle Zazenhausen) zusammen. In diesen kleinen Räumen kann nur ein sehr begrenztes Spektrum an Hallensportarten abgedeckt werden; Angebote in den Spielsportarten und im Wettkampfsport können bisher nicht gemacht werden. Zudem können jeweils nur relativ kleine Übungsgruppen versorgt werden. Unter Berücksichtigung der Aufsiedlung im Bereich Hohlgrabenäcker ergibt sich für den Stadtteil Zazenhausen ein Bedarf von rd. 600 m² Hallensportfläche, das sind rd. 1,5 Übungseinheiten. Aus Sicht des Sportamtes ergibt sich daher auch für den Vereinsport eine klare Präferenz für die Schaffung einer Normturnhalle bei der Grundschule Zazenhausen.

Um die Halle optimal nutzen zu können und um den Anforderungen aller Sportfachverbände gerecht zu werden, schlägt das Sportamt vor, vom Normmaß 15m x 27m abzuweichen und die Halle um 1m auf 16m x 27m zu verbreiten. Diese Grundfläche ermöglicht die Einrichtung von 3 wettkampfgerechten Badmintonfeldern in Querrichtung incl. der vom Verband vorgeschriebenen Sicherheitsabstände. Die Ausnutzung der Halle durch die Bespielbarkeit von 3 Feldern gleichzeitig sowohl im Training als auch im Wettkampf (bis zu 12 Sportler gleichzeitig) ist dadurch optimal. Bei einem Hallenmaß von 15m x 27m kann aus Sicherheitsgründen lediglich ein Badmintonfeld in der Hallenmitte angeordnet werden (max. 4 Sportler gleichzeitig).


B. Kindertageseinrichtung
Die heute im Stadtteil Zazenhausen bestehenden Kindertageseinrichtungen Bilihildstraße 9 mit einer Gruppe von 25 Plätzen von 3 Jahren bis zum Schuleintritt und die evangelisch und katholische Einrichtung Entenweg 20 mit zwei Gruppen von je 25 Plätzen für 3-6 Jährige sind dringend sanierungsbedürftig. Da die Sanierung der Gebäude aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll ist und einer der freien Träger die Betriebsträgerschaft aufgeben wird, sollen diese drei Gruppen zusammengefasst und zukünftig in einem Neubau untergebracht werden. Dies ermöglicht es, zukünftig die Angebote flexibler auf den Bedarf im Stadtteil auszurichten.

Der Bedarf für drei Gruppen ist im Bestandsgebiet weiterhin gegeben. Aufgrund der Nachfrage im Stadtteil soll das Betreuungsangebot ausgeweitet werden, indem auch Plätze für Kleinkinder (0 - 3 Jahre) und Ganztagesplätze geschaffen werden. Der Bedarf an Kindertagesbetreuung im Neubaugebiet „Hohlgrabenäcker“ wird in diesem Gebiet selbst gedeckt.

Für den Neubau im Bestandsgebiet ist daher folgendes bedarfsgerechtes Bildungs- und Betreuungsangebot vorgesehen:

Eine Gruppe (VÖ) für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt mit 25 Plätzen, eine betriebsformengemischte Gruppe (VÖ/GTE) für Kinder im Alter von 3 - 12 Jahren mit 22 Plätzen und eine altersgemischte Gruppe (GTE) für Kinder im Alter von 0 - 6 Jahren mit 15 Plätzen. Sofern ein höherer Bedarf an Rechtsanspruchplätzen besteht, können statt Hortplätzen entsprechend mehr Plätze für 3 - 6 Jährige eingerichtet werden.

Das Raumprogramm wurde bedarfsgerecht angepasst und maßvoll reduziert, indem der Raumbedarf der tatsächlich vorgesehenen Betreuungsformen angesetzt wurde. Gleichzeitig sollen jedoch Erfahrungen und Erkenntnisse des Konzeptes „Einstein in der Kita“ in diesem Gebäude umgesetzt werden. Hierzu gehört insbesondere die Grundhaltung, die dieses Gebäude zeigen soll: als eine Bildungseinrichtung, deren Räumlichkeiten den Kindern selbsttätiges und eigensinniges Lernen ermöglicht, sie in ihren Bildungsprozessen unterstützt, vielfältig die Sinne anregt und als gestaltbare „Erfahrungsräume“ wahrgenommen und erforscht werden können. Die Räume sollen flexibel gestaltet werden können und Bildungsbereiche wie naturwissenschaftliches Forschen (Kinderlabor), kreatives, musisches und künstlerisches Werken etc. darstellen. In solchen Erfahrungsräumen sollen insbesondere auch die kindliche Bewegung, darstellendes Spiel und Rückzugsmöglichkeiten für ungestörte Tätigkeiten auf verschiedenen Ebenen möglich sein. Dieser angestrebte Charakter des Gebäudes soll nicht nur die Flexibilität des Hauses in Bezug auf sich verändernde pädagogische Anforderungen, sondern auch im Hinblick auf den zu erwartenden demos­kopischen Wandel und die sich ändernden Nutzungen zulassen. Die Kindertageseinrichtung ist auch im Hinblick auf die veränderten Anforderungen an die pädagogischen Fachkräfte durch die Einbeziehung und Unterstützung der Eltern in die Arbeit mit dem Kind als „Ort für Familien“ zu gestalten. Das soll mit der Anbindung des Foyers an die Küche und der Ausgestaltung des Eingangsbereichs als „Marktplatz“ und der Schaffung eines notwendigen Besprechungsraumes für Entwicklungsgespräche mit Eltern, Beratungsgespräche, etc. ermöglicht werden.

Es ist geplant, die Betriebsträgerschaft auszuschreiben. Sollte sich kein freier Träger der Jugendhilfe bewerben, wird die Stadt Stuttgart die Betriebsträgerschaft übernehmen.

Das städtische Gebäude Bilihildstraße 9 könnte nach Inbetriebnahme der neuen Einrichtung veräussert werden.


C. Standort
Beim Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Landsknechtstraße/Vogteiweg standen für den Komplex KiTa/Turnhalle zwei Standortalternativen zur Diskussion mit der Maßgabe, im weiteren Verfahren eine Standortentscheidung herbei zu führen. In der Sitzung vom 24. April 2007 des Ausschusses für Umwelt und Technik wurde beschlossen, die weitere Planung der gemeinsamen Baumaßnahme auf dem Standort 1 (Flst. 498/1) östlich der Schule weiterzuführen.


D. Vorprüfung
Durch die Beauftragung von 3 Planungsbüros mit dem Stegreifentwurf einer Kindertageseinrichtung und einer Turnhalle sollten alternative Lösungen zur Realisierung der Bauaufgabe gefunden werden. Die Auswahl des Entwurfes der Architekten N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht), Stuttgart, erfolgte durch eine Jury, bestehend aus Vertretern des Bezirksamtes, des Jugendamts, des Schulverwaltungsamtes, des Stadtplanungsamtes und des Hochbauamtes (vgl. Anlage 3).


E. Personalbedarf

1.Turnhalle
Im Bereich Schulsekretariat besteht durch die Baumaßnahme kein zusätzlicher Personalbedarf.

Die Betreuung der geplanten Baumaßnahme kann mit dem bereits vorhandenen Schulhausmeisterpersonal (derzeit 60% Stelle) nicht durchgeführt werden. Es ist eine 100% SHM-Stelle notwendig. Dies wäre ein zusätzlicher Personalaufwand von ca. 15.000 Euro / Jahr. Da die Grundschule Zazenhausen nicht im Verbundsystem eingebunden ist, wird wahrscheinlich noch zusätzlich eine Fremdfirma benötigt werden. Diese Kosten sind abhängig von den genauen Betreuungszeiten, die jetzt noch nicht vorliegen.

2. Tageseinrichtung für Kinder
Da die Betriebsträgerschaft der neuen Kindertageseinrichtung für drei Gruppen ausgeschrieben werden soll, können derzeit keine Angaben zum Personalbedarf gemacht werden. Der Personalbedarf wird in der Baubeschlussvorlage ausführlich dargestellt.


F. Baukosten und Folgeausgaben

1. Baukosten
Nach der groben Kostenannahme des Hochbauamtes entstehen für den Bau einer Turnhalle (16x 27 m) sowie den erforderlichen Nebenräumen und einer 3-gruppigen Kindertageseinrichtung Gesamtbaukosten mit Prognose in Höhe von ca. 3,285 Mio. Euro. Hinzu kommen die Kosten für Einrichtung und Ausstattung der Turnhalle mit Turn- und Sportgeräten in Höhe von 100.000,- Euro und für die Kindertageseinrichtung Einrichtungskosten in Höhe von 50.000,- Euro. Die Gesamtkosten für die gemeinsame Baumaßnahme betragen somit ca. 3,435 Mio. Euro.

2. Folgelasten
Da noch keine Entscheidung über die zukünftige Trägerschaft der Kindertageseinrichtung getroffen wurde, können die Folgelasten noch nicht ermittelt werden. Die Folgelastenberechnung wird im Baubeschluss ausführlich dargestellt.

3. Zuschüsse
Die bisherige Förderung von Sportstätten durch eine schülerbezogene, laufende Zuweisung über den Finanzausgleich wurde vom Land mit Wirkung vom 01.01.2006 auf eine Projektförderung ungestellt.

Das Schulverwaltungsamt wird beim Land einen Antrag auf Förderung nach den „Richtlinien des Kultusministeriums für die Förderung des Baus von kommunalen Sporthallen und Sportfreianlagen“ zum Programmjahr 2008 stellen. Nach diesen Richtlinien ist ein Zuschuss in Höhe von 265.000,-€ möglich.


G. Termine
Bei entsprechender Beschlussfassung sind folgende Termine vorgesehen:

Baubeschluss:voraussichtlich März 2008
Baufertigstellung:voraussichtlich Juli 2009



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