Anlage 1 zu GRDrs. 683/2003
Gemeinsames Ziel von Krankenhaus und Pflegeeinrichtung ist es, die Versorgung und Dienstleistungen beim Übergang vom Krankenhaus zur Pflege qualitativ weiterzuentwickeln und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für das Klinikum Stuttgart und für den ELW zu verbessern. Dies soll erreicht werden durch die Entwicklung gezielter Leistungsangebote für Kurzzeitpflege und Übergangspflege, eine enge Kooperation bei der Patientenversorgung durch ein Belegungsrecht des Klinikums Stuttgart mit einem festen Heimplatzkontingent beim ELW, Übertragung des Pflegeheims Filderhof zum ELW und eine engere organisatorische und konzeptionelle Zusammenarbeit.
1. Leistungsangebote des ELW für Übergangspflege und Kurzzeitpflege 1.1 Die Leistung der Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI umfasst einen Anspruch auf Pflege in einer vollstationären Einrichtung, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht ausreicht. Dies gilt für
2. Kooperationsvereinbarung zur Übergangspflege
Ziel dieser Vereinbarung sind demnach möglichst kurze Aufenthalte in den Kliniken, ein reibungsloser Übergang zur "Häuslichkeit" oder Dauerpflege und eine optimale Auslastung der Pflegeheime des ELW.
3. Neue Zuordnung des Pflegeheims Filderhof
3.1 Neuorientierung des Klinikums Stuttgart