Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung
Gz: AK
SJG
GRDrs 683/2003
Stuttgart,
07/01/2003



1. Eingliederung des Pflegeheims Filderhof in den Eigenbetrieb Leben & Wohnen
2. Kooperationsvertrag zwischen den Eigenbetrieben Leben & Wohnen und Klinikum Stuttgart bezogen auf Übergangspflege




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Gesundheitsausschuss
Sozialausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
11.07.2003
21.07.2003
23.07.2003



Beschlußantrag:

1. Das Pflegeheim Filderhof des Klinikums Stuttgart - Bürgerhospital - wird mit Wirkung vom 1. Januar 2005 auf den Eigenbetrieb Leben & Wohnen übertragen.

2. Die bisher im Klinikum Stuttgart - Bürgerhospital - geführten Wirtschaftsplan-Positionen des Pflegeheims Filderhof sind in den Entwurf des Wirtschaftsplans 2004/2005 des Eigenbetriebs Leben & Wohnen zu übernehmen und gegebenenfalls fortzuschreiben.

3. Von der beabsichtigten Kooperationsvereinbarung zur Übergangspflege zwischen dem Eigenbetrieb Klinikum Stuttgart und dem Eigenbetrieb Leben & Wohnen (Anlage 2) im Rahmen der Übergangspflege-Konzeption in den Alten- und Pflegeheimen wird Kenntnis genommen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Demografische Entwicklungen und neue gesetzliche Vorgaben, insbesondere zur Einführung der Fallpauschalen (DRG) im Krankenhausbereich, erfordern, die Schnittstellen zwischen Krankenhausleistungen und Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) neu zu definieren. Das Krankenhaus wird zunehmend zu einem Ort der intensiven Behandlung, während die sich anschließende Heilung (ambulante Versorgung) und Pflege für die Phase nach der Entlassung verbleiben. Als Konsequenz plant der Eigenbetrieb Leben und Wohnen (ELW), spezielle Pflegebereiche mit dem Leistungsangebot der Kurzzeit- und Übergangspflege zu entwickeln. Zur Realisierung dieses Konzeptes ist eine enge Zusammenarbeit zwischen ELW und Klinikum Stuttgart erforderlich (Kooperationsvereinbarung zur Übergangspflege), um möglichst kurze Aufenthalte in den Kliniken, einen reibungslosen Übergang zur Häuslichkeit oder Dauerpflege und eine optimale Auslastung der Pflegeheime des ELW zu erreichen. Es wird vereinbart, dass das Klinikum Stuttgart ein Belegungsrecht erhält, um ein festes Kontingent an Heimplätzen für die Übergangspflege zu belegen. Im Zuge dieses Gestaltungsprozesses soll das Pflegeheim Filderhof zum 01.01.2005 auf den ELW übertragen werden. Das Klinikum könnte sich damit wegen des DRG-bedingten Systemwandels verstärkt auf seine Kernkompetenz konzentrieren. Bei einer Einbindung in das Leistungsspektrum des ELW ist eine einrichtungsübergreifende, konzeptionelle Weiterentwicklung für das Pflegeheim Filderhof angedacht. Die Sanierungs- und Neubaumaßnahme des Pflegeheims Filderhof wird wie geplant durchgeführt.

Anlage 1 zu GRDrs. 683/2003



Ausführliche Begründung:



Ausgangssituation

Die Eigenbetriebe Klinikum Stuttgart und Leben & Wohnen (ELW) haben unter dem gemeinsamen Dach des Trägers Landeshauptstadt Stuttgart und des eingesetzten Betriebsführers, der Sana Kliniken-Gesellschaft mbH, den Auftrag, eine angemessene, bedarfsorien-tierte und effiziente Versorgungsdienstleistung im Rahmen des jeweiligen Versorgungsauftrages für die Einwohnerinnen und Einwohner Stuttgarts zu gewährleisten. Die demografische Entwicklung einerseits und die gesetzlichen Vorgaben andererseits, insbesondere zur Einführung der Fallpauschalen (DRG) im Krankenhausbereich, erfordern, die Schnittstellen zwischen Krankenhausleistungen und Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) neu zu definieren. Durch die Behandlung von immer mehr Patienten bei maximaler Diagnostik und Therapie in immer kürzerer Zeit wird das Krankenhaus zu einem Ort der intensiven Behandlung, die endgültige Heilung und Pflege verbleibt für die Phase nach der Entlassung. Pflegeberatung und Pflegeüberleitung werden damit zu einer unverzichtbaren Dienstleistung zwischen modernen und bürgernahen Krankenhäusern und Pflegeheimen.

Gemeinsames Ziel von Krankenhaus und Pflegeeinrichtung ist es, die Versorgung und Dienstleistungen beim Übergang vom Krankenhaus zur Pflege qualitativ weiterzuentwickeln und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für das Klinikum Stuttgart und für den ELW zu verbessern. Dies soll erreicht werden durch die Entwicklung gezielter Leistungsangebote für Kurzzeitpflege und Übergangspflege, eine enge Kooperation bei der Patientenversorgung durch ein Belegungsrecht des Klinikums Stuttgart mit einem festen Heimplatzkontingent beim ELW, Übertragung des Pflegeheims Filderhof zum ELW und eine engere organisatorische und konzeptionelle Zusammenarbeit.

1. Leistungsangebote des ELW für Übergangspflege und Kurzzeitpflege

1.1 Die Leistung der Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI umfasst einen Anspruch auf Pflege in einer vollstationären Einrichtung, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht ausreicht. Dies gilt für


1.2 Konzept der Übergangspflege

1.3 Planungen beim ELW

2. Kooperationsvereinbarung zur Übergangspflege

3. Neue Zuordnung des Pflegeheims Filderhof


3.1 Neuorientierung des Klinikums Stuttgart


3.2 Integration beim ELW

3.3 Nutzen

3.4 Haushaltsneutrale Übertragung

3.5 Sanierung und Erweiterung des Pflegeheims Filderhof

3.6 Betriebssatzungen
4. Zusammenarbeit zwischen Klinikum Stuttgart und ELW

Der Haushalt wird durch die geplante Maßnahme nicht belastet.

Beteiligte Stellen

Referat F




Klaus-Peter Murawski
Bürgermeister

Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1 - Begründung
Anlage 2 - Kooperationsvereinbarung zur Übergangspflege

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