Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 439/2003
Stuttgart,
05/07/2003



Änderung der Vertragsverhältnisse zur Restabfallentsorgung der Landeshauptstadt Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Betriebsausschuss Abfallwirtschaft
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
öffentlich
21.05.2003
22.05.2003



Beschlußantrag:
  1. Vom Ergebnis der technischen und betriebswirtschaftlichen Bearbeitung des Restwerts der Verbrennungsanlage Stuttgart-Münster und der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit durch das Büro Cap Gemini Ernst & Young, Stuttgart, wird zustimmend Kenntnis genommen.
  2. Vom Ergebnis der im Rahmen der beabsichtigten Neuordnung der Restabfallentsorgung durchgeführten Markterkundung wird zustimmend Kenntnis genommen.
  3. Der Änderung der Vertragsverhältnisse in der Restabfallentsorgung ab 01.01.2005 durch Abschluss des Vertrags zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart und der NWS Kraftwerke AG & Co.KG vom 15.04.2003 zur Entsorgung der Restabfälle der Landeshauptstadt Stuttgart und ihrer Kooperationspartner in der Verbrennungsanlage Stuttgart-Münster einschließlich dem Ausbau der Anlage auf 420.000 t/a durch die NWS sowie dem Abschluss der jeweiligen Änderungsverträge mit den Kooperationspartnern Rems-Murr-Kreis und Landkreis Esslingen wird zugestimmt.
  4. Den Übergangsregelungen mit den Landkreisen Rems-Murr und Esslingen einschließlich der vereinbarten Konditionen zur Bioabfallentsorgung wird zugestimmt.
  5. Den erforderlichen Mitteln für Leistungen der technischen und betriebswirtschaftlichen Bearbeitung des Restwerts der Verbrennungsanlage Stuttgart-Münster und der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit durch das Büro Cap Gemini Ernst & Young, Stuttgart, wird zugestimmt. Der Mittelaufwand von brutto 195.000 € ist im Erfolgsplan 2003 des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft (AWS) gedeckt.
  6. Den erforderlichen Mitteln für die Durchführung und Auswertung der Markterkundung und für Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Neuordnung der Vertragsverhältnisse durch das Rechtsanwaltsbüro LutherMenold, Stuttgart, in Zusammenarbeit mit Cap Gemini Ernst & Young, Stuttgart, wird zugestimmt. Der Mittelaufwand von brutto 195.000 € einschließlich 10.000 € Unvorhergesehenes ist im Erfolgsplan 2003 des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft (AWS) gedeckt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat seit vielen Jahren eine vertragliche Regelung mit der Neckarwerke Stuttgart AG (ehemals Technische Werke Stuttgart) über die Verbrennung des anfallenden Mülls in der Abfallverbrennungsanlage (AVA) Stuttgart-Münster.

Um die Auslastung der Verbrennungsanlage sicherzustellen, hat die Stadt Stuttgart langfristige Kooperationsverträge mit den Landkreisen Esslingen, Rems-Murr und Rottweil geschlossen, die diesen Landkreisen eine Mitbenutzung der Verbrennungsanlage ermöglichen.

Die Landeshauptstadt Stuttgart und die Kooperationspartner streben eine Neuordnung der Abfallverbrennungsverträge mit dem Ziel geringerer Kosten an. In diesem Zusammenhang hat die LHS erwogen, den Vertrag vom 14.01./23.01.1997 mit der NWS ordentlich zu kündigen und die thermische Behandlung der Restabfälle der LHS und der Kooperationspartner auszuschreiben.

Um die Chancen einer Ausschreibung zu prüfen, wurde eine europaweite Markterkundung durchgeführt. Diese hat ergeben, dass aufgrund des in Baden-Württemberg bestehenden Autarkieprinzips auf absehbare Zeit außerhalb der AVA Stuttgart-Münster keine ausreichenden Kapazitäten zur thermischen Behandlung der Restabfälle der LHS und ihrer Kooperationspartner bestehen und keine wirtschaftlich interessanten Angebote zu erwarten sind.

In diesem Zusammenhang wurde die Frage des Restwerts der AVA und die mögliche Wirtschaftlichkeit untersucht. Dabei hat sich ergeben, dass die AVA technisch und wirtschaftlich, unter Berücksichtigung eines Kapazitätsausbaus auf 420.000 t/a, zukunftsfähig ist und dass am Standort Stuttgart-Münster auch unter Berücksichtigung der Frage des Restwerts eine deutlich kostengünstigere Entsorgung als bisher möglich ist. Die Landeshauptstadt Stuttgart und ihre Kooperationspartner LK Esslingen und Rems-Murr -Kreis haben sich daraufhin entschieden, auf eine Ausschreibung zu verzichten.

Es zeigt sich, dass eine gesicherte Entsorgung, die auch die wirtschaftlichen Gesichtspunkte berücksichtigt, nur in der AVA Stuttgart-Münster möglich ist. Dazu sollen nun die Vertragsbeziehungen zwischen der LHS und NWS (Entsorgungvertrag) sowie zwischen der LHS und den Kooperationspartnern (Kooperationsverträge) auf eine neue Grundlage gestellt werden.

Der neue Entsorgungsvertrag ist ein Vertrag mit garantierten Anliefermengen, Festpreis und fester Laufzeit. Er besitzt deutlich günstigere Konditionen als der bisherige Kostenerstattungsvertrag. Die jeweiligen Kooperationsverträge mit den Landkreisen werden an den neuen Entsorgungsvertrag angepasst und harmonisiert.

Bis zum Beginn der neuen Verträge am 01.01.2005 gelten die bestehenden Verträge. Mit Blick auf bestehende Sonderregelungen und derzeit sich schon verändernde Abfallmengen wurden mit den Kooperationspartnern Übergangsregelungen vereinbart, die den Bereich der Bioabfallentsorgung mit einbeziehen.


Finanzielle Auswirkungen
Mit Beginn der neuen Verträge am 01.01.2005 werden künftig die Kosten der Restabfallentsorgung für die Landeshauptstadt Stuttgart und ihrer Kooperationspartner deutlich gesenkt.

Für die LHS kann mittelfristig unter Berücksichtigung des neuen Entsorgungsvertrags und der Optimierungen im Bereich der Logistik mit einer spürbaren Reduzierung des Aufwands um ca. 15% gerechnet werden.


Beteiligte Stellen

Referat F, Referat T

Vorliegende Anträge/Anfragen

Antrag 179/2002 der CDU-Gemeinderatsfraktion
Anträge 204, 279 und 300/2002 der FDP/DVP- Gemeinderatsfraktion





Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen

Anlage 1:
Ausführliche Begründung

Anlage 2:
Kurzübersicht über die zusammenfassenden Ergebnisse des Gutachtens zur Restwertproblematik und Wirtschaftlichkeit der AVA Stuttgart-Münster vom Dezember 2002 (Cap-Gemini-Gutachten)

Anlage 3:
Zusammenfassung und Bewertung der Ergebnisse der Markterkundung

Anlage 4
Entsorgungsvertrag LHS-NWS vom 15.04.2003

Anlage 5:
Änderungsvertrag zum Kooperationsvertrag mit Rems-Murr-Kreis

Anlage 6:
Änderungsvertrag zum Kooperationsvertrag mit LK Esslingen
Anlage 1

Ausführliche Begründung:


Situation

Die LHS entsorgt derzeit auf der Grundlage eines Vertrags vom 14.01./23.01.1997 mit der NWS i.V.m. dem Anpassungsvertrag zu diesem Vertrag vom 24.07./ 28.07.2000 die Restabfälle aus dem Stadtgebiet Abfallverbrennungsanlage Stuttgart-Münster (AVA). Im Rahmen dieses Vertrags liegt die Verfügung über die Kapazität, aber auch das Kostenrisiko bei der LHS. Zur Auslastung der Anlage einerseits und zur Unterstützung von Nachbarlandkreisen andererseits hat die LHS mit dem Landkreis Esslingen und dem Rems-Murr-Kreis langfristige Verträge über die Zusammenarbeit im Bereich der Abfallwirtschaft abgeschlossen. In einer Vereinbarung vom 27.07.2000 haben ferner die LHS, die Neckarwerke Stuttgart AG und die T-plus GmbH, Ettlingen, Regelungen über die zukünftige Nutzung der AVA getroffen.

Die Stadt Stuttgart und die Kooperationspartner streben eine Neuordnung der Abfallverbrennungsverträge mit dem Ziel geringerer Kosten an.


Bisherige Beschlüsse

In seiner Sitzung vom 07.02.2002 hat der Gemeinderat der Absicht der Verwaltung zugestimmt, die Vertragsverhältnisse zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart, Neckarwerke Stuttgart AG (NWS) und den Kooperationspartnern neu zu ordnen. Ziel war, durch eine europaweite Ausschreibung eine Verbesserung des Preises für die thermische Restabfallbehandlung zu erhalten und damit den Gebührenhaushalt zu entlasten (GRDrs 97/2002). Durch das Beratungsunternehmen Cap Gemini sollte hierzu unter anderem die Höhe möglicher Ansprüche der NWS bei einer Kündigung des bestehenden Vertrags ermittelt werden.


Gutachten Cap Gemini Ernst&Young

Ziel des Gutachtens war es, neben der Ermittlung der Restwerthöhe bzw. möglichen Restwerterstattung auch die Frage eines möglichen Weiterbetriebs und der erreichbaren Wirtschaftlichkeit der AVA Stuttgart- Münster in der Zukunft zu untersuchen. Aufgrund der vorliegenden Rahmenbedingungen (bestehende Vertragsverhältnisse, Autarkieprinzip) ist die Wirtschaftlichkeitsfrage von zentraler Bedeutung darüber, wie ausgeschrieben werden soll bzw. ob eine Ausschreibung überhaupt sinnvoll ist.

Die betriebswirtschaftliche und verfahrenstechnische Bearbeitung des Restwerts sowie der möglichen Wirtschaftlichkeit der Verbrennungsanlage Stuttgart-Münster hat ergeben:
Die Untersuchungsergebnisse zur Wirtschaftlichkeit und Restwertproblematik der AVA zeigen, dass die AVA technisch und wirtschaftlich zukunftsfähig ist und dass am Standort Stuttgart-Münster, auch bei den gegebenen Ausgangsbedingungen, eine deutlich kostengünstigere Entsorgung als bisher realisiert werden kann. Damit scheint bei der vertraglichen Neuordnung und ggf. Ausschreibung der Restabfallbehandlung eine Einbindung der AVA Stuttgart-Münster für die Landeshauptstadt Stuttgart und ihre Kooperationspartner wirtschaftlich sinnvoll.


Markterkundung und Wirtschaftlichkeitsvergleich

Um die Chancen einer Ausschreibung der Restabfallentsorgung zu prüfen, wurde im März/ April 2003 eine Markterkundung durchgeführt (GRDrs 290/2003). Diese Vorgehensweise erschien sinnvoll vor dem Hintergrund der bestehenden Regelungen im Landesabfallwirtschaftsplan von Baden- Württemberg, wonach Abfälle im Land zu entsorgen sind und nur in besonderen Ausnahmefällen (z.B. Grenznähe des Abfallerzeugers) über die Landesgrenzen hinweg entsorgt werden können (Autarkieprinzip) und der Tatsache, dass ab dem Jahr 2005 Restmüll nicht mehr unbehandelt deponiert werden darf und einer thermischen bzw. vergleichbaren Vorbehandlung zu unterziehen ist..

Auf die Markterkundung sind insgesamt 4 Angebote eingegangen:
  1. AVM Abfallwirtschaftsbetrieb München
    Verbrennung einer Teilmenge in Bayern
  2. RWE Umwelt Süd GmbH, Villingen-Schwenningen (zusammen mit BKB AG)
    Verbrennung in Baden-Württemberg (Ausbau MVA Göppingen)
  3. SITA P+R GmbH, Knittlingen
    Mech.-biol. Behandlung in Baden-Württemberg (Neubau MBA)
  4. ROPA/ Cleanaway Entsorgung GmbH&Co. Gesellschaft für Wertstoffrecycling KG
    Mech.-biol. Behandlung in Baden-Württemberg (Neubau MBA)

Die Auswertung der Angebote ergibt folgendes Ergebnis (ausführliche Zusammenstellung in Anlage 3):
Im Rahmen der Auswertung der Markterkundung wurde ein Wirtschaftlichkeitsvergleich der Angebote mit den Konditionen einer Fortführung der Restabfallentsorgung in der AVA Stuttgart Münster vorgenommen. Dabei ist zu erwarten, dass im Falle einer Kündigung des bestehenden Vertrags mit der NWS im Falle einer Ausschreibung die sogenannten Ausstiegskosten (Erstattung des Restwerts der Anlage zum 31.12.2006 laut NWS 176,3 Mio. € und Finanzierung eines Sozialplans laut NWS 9,8 Mio. €) spürbar über der vereinbarten Einmalzahlung bei Fortführung der Entsorgung in Stuttgart-Münster (108 Mio. €) liegen.

Dem Kostenvergleich in Anlage 3 wurden diese Ausstiegskosten lediglich in Höhe der vereinbarten Einmalzahlung bei Fortführung der Entsorgung in der AVA Stuttgart-Münster von 108 Mio. € zu Grunde gelegt. Durch diesen Ansatz sind die Angebote der Markterkundung eher noch ungünstiger zu bewerten. Außerdem ist bei einer Entsorgung außerhalb des Standorts Stuttgart mit zusätzlichen Transportkosten zu rechnen, die im Wirtschaftlichkeitsvergleich ebenfalls noch nicht veranschlagt sind. Selbst unter Vernachlässigung dieser Faktoren wäre nach den Ergebnissen der Markterkundung bei einer Ausschreibung immer noch mit Mehrkosten zwischen 4,5 und 11,3 Mio. € pro Jahr gegenüber der Fortführung der Entsorgung in der AVA Stuttgart-Münster zu rechnen.
Die vorliegenden Ergebnisse zeigen, dass aufgrund des in Baden-Württemberg bestehenden Autarkieprinzips auf absehbare Zeit außerhalb der Abfallverbrennungsanlage Stuttgart-Münster keine ausreichenden Kapazitäten zur thermischen Behandlung der Restabfälle der LHS und ihrer Kooperationspartner bestehen und dass bei einer möglichen Ausschreibung der Restabfallentsorgung keine qualifizierten und wirtschaftlich interessanten Angebote zu erwarten sind


Änderung Vertragsverhältnis LHS - NWS ab 01.01.2005

Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Restwert- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sowie der Markterkundung sind die Landeshauptstadt Stuttgart und die Neckarwerke Stuttgart AG übereingekommen, ihre Vertragsbeziehung unter Berücksichtigung der Kooperationspartner der LHS auf eine neue Grundlage zu stellen.

Kennzeichen der neuen Vereinbarung ist ein sogenanntes Kunden-/ Betreibermodell mit garantierten Anliefermengen, einem Festpreis und fester Laufzeit. Folgende wesentlichen Eckpunkte kennzeichnen den neuen Entsorgungsvertrag:

Der Vertrag ersetzt mit Wirkung zum 01.01.2005 die bestehenden Vertragsbeziehungen zwischen der LHS und der NWS einschließlich der Rahmenvereinbarung mit der T-Plus GmbH vom 27.07.2000 und ist gleichzeitig Grundlage für die neuen Kooperationsvereinbarungen der LHS mit den Landkreisen Esslingen und Rems-Murr.


Die Einmalzahlung ist als Vorauszahlung auf den künftigen Behandlungspreis zu sehen und wird zwischen der LHS und den Kooperationspartnern entsprechend ihren derzeit bestehenden Mengenkontingenten aufgeteilt.

Der künftige gebührenwirksame Behandlungspreis für die LHS setzt sich somit zusammen aus dem Behandlungspreis von 130 €/t zuzüglich eines Anteils aus der Einmalzahlung von ca. 55 €/t (bei entsprechender Laufzeit und Verzinsung). Er liegt damit mit ca. 183 €/t deutlich günstiger als der gegenwärtige mittlere Preis von ca. 255 €/t.

Mit dem oben genannten Verhandlungsergebnis werden in den wesentlichen Punkten die gutachterlichen Ergebnisse von Cap Gemini erreicht. In Übereinstimmung mit dem Beratungsunternehmen wurde berücksichtigt, dass sich durch das Vorziehen des Vertragsbeginns auf 01.01.2005 rechnerisch ein höherer Restwert ergibt. Außerdem ist berücksichtigt, dass die aktuelle Preissituation zu höheren Kosten für den erforderlichen Ausbau der Anlage führt und sich die personelle Optimierung aufgrund der Altersstruktur und des Personalstands erst mittelfristig erreichen lässt. Diese Modifizierungen gleichen sich unter Berücksichtigung des zwei Jahre früheren Vertragsbeginns kostenmäßig für die LHS und ihre Kooperationspartner in etwa aus und werden von Cap Gemini ausdrücklich mitgetragen.


Kooperationspartner LK Esslingen und Rems-Murr-Kreis

Aufbauend auf die bestehenden Vertragsbeziehungen mit den Kooperationspartnern Landkreis Esslingen (Vertrag über die Zusammenarbeit im Bereich der Abfallwirtschaft vom 22.11.1995) und Rems-Murr-Kreis (Vertrag über die Zusammenarbeit im Bereich der Abfallwirtschaft vom 17.12.1996/ 07.02.1997) übernimmt die Landeshauptstadt Stuttgart mit den neuen Änderungsverträgen auch in Zukunft die Rolle des Mittlers zwischen den Landkreisen und der NWS.

Durch Anpassung der Änderungsverträge an den neuen Entsorgungsvertrag ist sichergestellt, dass die LHS gegenüber den Kooperationspartnern nur solche Pflichten übernimmt, die sie gegenüber der NWS als Rechte gesichert hat und somit gegenüber den Landkreisen nicht schlechter gestellt ist. Die Anpassungsverträge sind in weiten Teilen dem Entsorgungsvertrag inhaltlich identisch (Vertragsbeginn, Laufzeit, Behandlungspreis, Preisanpassung usw.). Bezüglich der Aufteilung der festen Anliefermengen und der zu entrichtenden Einmalzahlung an die NWS gelten folgende Regelungen:
  • Anliefermengen gesamt:
225.000 t pro Jahr
    hiervon:
    Landkreis Esslingen:
65.000 t pro Jahr
    Rems-Murr-Kreis:
50.000 t pro Jahr
    Landeshauptstadt Stuttgart:
110.000 t pro Jahr


Zusätzlich sieht der Entsorgungsvertrag noch ein Optionsrecht für weitere 10.000 t pro Jahr vor, das in Anlehnung an die bisherigen Optionsrechte primär dem Rems-Murr-Kreis zusteht.
  • Einmalzahlung gesamt brutto:
125,3 Mio. €
    hiervon:
    Landkreis Esslingen:
29,2 Mio. €
    Rems-Murr-Kreis:
18,8 Mio. €
    Landeshauptstadt Stuttgart:
77,3 Mio. €


Der Verteilerschlüssel für die Einmalzahlung richtet sich nach den bisher vertraglich geregelten Garantiemengen der Partner abzüglich eines Anteils von je 25% bei den Landkreisen. Damit wird berücksichtigt, dass in den bestehenden Verträgen der Landkreis Esslingen gegenüber der LHS das Recht des früheren Ausstiegs und der Rems-Murr-Kreis das Recht auf eine Preisanpassung zu Lasten der LHS haben.

Mit der Beibehaltung der Vertragsstruktur und der Anpassung der Verträge an den neuen Entsorgungsvertrag kann auch in Zukunft die gute Zusammenarbeit zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart und den Landkreisen Esslingen und Rems-Murr im Bereich der Abfallwirtschaft unter deutlich günstigeren Konditionen weitergeführt werden. Die Regelungen zur Bioabfallentsorgung mit dem Landkreis Esslingen bleiben durch das Vertragswerk unberührt.


Übergangsregelungen bis 31.12.2004 mit Landkreis Esslingen und Rems-Murr-Kreis

Bis zum Beginn des neuen Vertragswerks am 01.01.2005 gelten die alten Verträge. Mit Blick auf bisherige Sonderregelungen sowie derzeit schon sich verändernde Abfallmengen ist vorgesehen, mit den Kooperationspartnern Übergangsregelungen zu treffen.

Mit dem Anpassungsvertrag vom 24.07./ 28.07. 2000 zum Entsorgungsvertrag vom 14.01./ 23.01.1997 wollten die Vertragspartner durch Verlängerung der Ausschreibungsfristen günstigere Behandlungspreise erzielen. Obwohl die von der NWS vorgeschlagene Preisreduzierung nicht in vollem Umfang erreicht werden konnte, bestanden die Landkreise auf der Zusage des reduzierten Preises von 229,06 €/t (448 DM/t) gegenüber dem vertraglich vereinbarten Preis von 254,62 €/t (498 DM/t).


Mit Blick auf die neuen Regelungen ab 01.01.2005 ist vorgesehen, folgende Übergangsregelungen zu treffen:

Landkreis Esslingen
  1. Der Landkreis Esslingen zahlt in dem Zeitraum 1999 bis 2003 pro Tonne Restabfall einen Behandlungspreis von € 229,06.
  2. Der Wunsch des Landkreises Esslingen, die Garantiemenge beim Restmüll für das Jahr 2004 von 70.000 t auf 60.000 t zu reduzieren und auch für dieses Jahr den Verbrennungspreis zu reduzieren, muss noch im Zusammenhang mit den “Maßnahmen zum Umbau” des RMHKW in Münster geregelt werden. Dies ist erst möglich, wenn NWS gegenüber der LHS die im Jahr 2004 anlieferbaren Mengen genannt und die voraussichtlichen Kosten beziffert hat.
  3. Der Behandlungspreis für Bioabfall reduziert sich für LHS rückwirkend ab dem 01.01.2001 von € 152,36 auf € 98,00 pro Tonne
  4. Die vertragliche Garantiemenge an Bioabfällen, die LHS liefern muß wird zum 01.01.2004 reduziert (Garantiemenge bis 31.12.2003 15.000 Tonnen + 5.000 Tonnen Option; Garantiemenge ab 01.01.2004 10.000 Tonnen + 5.000 Tonnen Option)
  5. LHS hat 2005 erstmals die Möglichkeit, den Vertrag auf den 22.11.2010 zu kündigen.

Rems-Murr-Kreis
  1. Der Landreis Rems-Murr zahlt in dem Zeitraum 1999 bis 2002 pro Tonne Restabfall einen Behandlungspreis von € 229,06
  2. Im Jahre 2003 reduziert sich die anzuliefernde Garantiemenge des Rems-Murr-Kreises von 10.000 auf 7.300 Tonnen pro Jahr. Der Preis pro Tonne beträgt 254,62 €.
  3. Im Jahre 2004 reduziert sich die Garantiemenge des Rems-Murr-Kreises von 10.000 auf 5.000 Tonnen pro Jahr. Der Preis pro Tonne beträgt 254,62 €.
Sollte die NWS im Umbaujahr 2004 die LHS von Teilmengenanlieferungen – bei einer entsprechenden Gesamtkostenreduzierung – freistellen, wird LHS die Garantiemengenanlieferung des Rems-Murr-Kreises weiter reduzieren.


Regelungen mit den weiteren Kooperationspartnern Landkreis Rottweil und Enzkreis

Der Landkreis Rottweil hat das Vertragsverhältnis mit der Landeshauptstadt Stuttgart fristgerecht zum 28.02.2005 gekündigt und wird in Zukunft nicht mehr Partner der Landeshauptstadt bei der Restabfallentsorgung sein. Genauere Konditionen des Ausstiegs werden noch geprüft.

Der Kooperationsvertrag des Enz-Kreises läuft zum 31.12.2005 aus. Eine weitere Kooperation ist nicht vorgesehen. Auch hier werden die genaueren Konditionen die sich ggf. aus einem früheren Ausstieg ergeben, z.B. 31.12.2004, noch geprüft.


Beratungsleistungen

Cap Gemini Ernst & Young, Stuttgart

Für die verfahrenstechnische und betriebswirtschaftliche Bearbeitung des Restwerts der Verbrennungsanlage Stuttgart-Münster und der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Anlage hat das Büro Cap Gemini Ernst & Young, Stuttgart ein besonders qualifiziertes Angebot vorgelegt. Das Büro verfügt dabei über die dringend erforderlichen Detailkenntnisse der regionalen Verhältnisse im Abfallwirtschaftssektor.

Die betriebswirtschaftliche Bearbeitung erfolgt durch den Auftragnehmer selbst, bilanzielle Fragen werden in Zusammenarbeit mit der Ernst & Young Deutschland Allgemeine Treuhand AG bearbeitet, soweit rechtliche Beratung erforderlich ist, erfolgt diese durch die Rechtsanwaltsgesellschaft LutherMenold mbH, Stuttgart. Für technische Fragestellungen wird das Ingenieurbüro TBF+Partner AG, Zürich eingesetzt.

Für die Leitungen der verfahrenstechnischen und betriebswirtschaftlichen Bearbeitung des Restwerts der Verbrennungsanlage Stuttgart-Münster und der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit sind Mittel in Höhe von 195.000 € erforderlich. Der Mittelaufwand ist im erfolgsplan 2003 des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft gedeckt.


LutherMenold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Stuttgart

Für die rechtliche, betriebswirtschaftliche und technische Begleitung der Neuordnung der Entsorgungsverträge hat das Büro LutherMenold, Stuttgart ein besonders qualifiziertes Angebot vorgelegt. Die Leistungen umfassen im Einzelnen folgende Aufgabenblöcke:

- Allgemeine rechtliche und betriebswirtschaftliche Beratung
(Vorbereitung und Teilnahme an Besprechungen mit den Vertragspartnern und Behörden, Prüfungen, Stellungnahmen)

- Vorbereitung und Durchführung einer europaweiten Markterkundung
- Erarbeitung der Vertragsentwürfe/ Vertäge in Abstimmung mit den Vertragspartnern
- Darstellung, Prüfung und Beurteilung der Verhandlungsergebnisse

Die beschriebenen Aufgabenstellungen erfordern eine umfangreiche Abstimmung mit allen Beteiligten (NWS, Landkreise, interne und externe Stellen). Hierbei erfolgt die rechtliche Bearbeitung durch den Auftragnehmer selbst, für betriebswirtschaftliche und technische Fragestellungen wird das Büro CapGemini Ernst & Young eingesetzt.

Die LutherMenold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Stuttgart verfügt über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet des Abfallsektors und ist für die Erbringung der Leistung besonders geeignet.

Für die Leistungen der rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und technischen Begleitung der Neuordnung der Entsorgungsverträge der Landeshauptstadt Stuttgart und der Kooperationspartner sind Mittel in Höhe von 195.000 € einschließlich 10.000 € für Unvorhergesehenes erforderlich. Der Mittelaufwand ist im erfolgsplan 2003 des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft gedeckt.