Dr. Löffler Reinhard (CDU), Wahl Dieter (CDU), Hill Philipp (CDU), Schmid Roland (CDU)
Betreff
Bürokratische Geothermie in Stuttgart?
Mit dem Energiekonzept Baden-Württemberg 2020 formuliert die Landesregierung eine Reihe von Zielen für ein Energie- und Klimaprogramm. Zu diesen Zielen gehört auch die weitere Nutzung regenerativen Energiequellen wie beispielsweise die Geothermie. Geothermie ist grundlastfähig und kann einen entscheidenden Beitrag bei der Gestaltung des Energiemixes aus regenerativen Energien leisten. Immer mehr Bürger und Gewerbetreibende in der Landeshauptstadt beantragen eine wasserrechtliches Erlaubnis für eine Erdwärmesondenbohrung, weil sie unabhängig von fossilen Brennstoffen sein wollen. Neben ökologischen Gründen prägen aber auch ökonomische Motive die Entscheidung für eine oberflächennahe Erdwärmenutzung. Bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung von Geothermieanlagen sind auch die Genehmigungskosten zu berücksichtigen.
Sowohl von den Nutzern aber auch von der Bauindustrie werden Vorwürfe laut, dass die Landeshauptstadt bei Erdwärmesondenbohrung im Vergleich zu anderen Großstädten des Landes bürokratische Hindernisse aufbaut, ein langes Verfahren betreibt und unnötige Mehrkosten generiert.
Wir fragen die Verwaltung,
1. wie viele wasserrechtliche Erlaubnisentscheidungen hat das Amt für Umweltschutz in den letzten Jahren für Bürger und Gewerbetreibende der Landeshauptstadt erteilt;
2. mit welcher Verfahrensdauer hat der Bürger durchschnittlich zu rechen und entspricht dies dem Landesschnitt;
3. aus welchem Grund ist - auch außerhalb der besonders schützenswerten Bereichen der Mineral-/Heilquellen und deren Wasservorkommen - eine Ringraumweite von >= 50 mm gefordert und entspricht dies dem üblichen Standard im Land;
4. welche Nachteile und Mehrkosten entstehen durch diese Forderung und wie verringert sich dadurch die Wärmeentzugsleistung;
5. welche besonderen Kontroll- und Überwachungsanforderungen verlangt die Verwaltung, die nicht auch durch ein zertifiziertes Bohrunternehmen nach DVGW W 120 für Erdwärmesondenanlagen erfüllt werden könnte;
6. was sind die Gründen dafür, dass zwischen zwei Bohrungen eine Stillstandszeit gefordert wird und welche zusätzlich (vermeidbaren) Kosten entstehen dadurch dem Antragsteller;
7. wie wird das Bohrwasser- und Bohrgutentsorgungsproblem in Stuttgart geregelt und welche Containerdienste stehen hierfür bereit;
8. wie hoch sind die Genehmigungsgebühren in der Landeshauptstadt im Vergleich zu anderen Großstädten im Land und in den anderen Landkreisen in Baden-Württemberg;
9. aus welchen Gründen wird in den wasserrechtlichen Bescheiden der Betrieb der Erdwärmesondenanlagen auf 30 Jahre befristet, obwohl die zuständige Behörde die wasserrechtliche Erlaubnis jederzeit widerrufen kann und welche Konsequenzen hat dies für den Nutzer?
Dr. Reinhard Löffler Dieter Wahl Philipp Hill
stv. Fraktionsvorsitzender stv. Fraktionsvorsitzender