Anfrage vom 07/25/2001
Nr. 350/2001

Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Zaiß Konrad (Freie Wähler)
Betreff

Sind Besenwirtschaften konzessionsfähig? Ergänzung zum Antrag 155/2001

Besenwirtschaften im Außenbereich erhalten in Stuttgart keine Konzession.

In der Beantwortung der Anfrage 155/2001 sagt OB Dr. Schuster, es lägen der Verwaltung keine Erkenntnisse über die umliegenden Gemeinden vor.

Mir liegen Zahlen vor, die besagen, dass es eine anhaltende Tendenz zu konzessionierten Betrieben in Art eines Besens zu beobachten gibt. Im Verhältnis der Anzahl aller Besenbetriebe werden im Bereich der Stadt Stuttgart ca. 10%, der Landkreise Esslingen ca. 16%, Ludwigsburg ca. 24%, Rems-Murr-Kreis ca. 30%, Hohenlohe ca. 56% und Heilbronn ca. 60% als konzessionieerte Betriebe in der Art einer Besenwirtschaft geführt.

Ich frage die Verwaltung,

wie es zu diesen unterschiedlichen Zahlen kommen kann.

Gibt es ein einheitliches Gesetz für Baden-Württemberg?
Ist es eine Frage der Auslegung für jeden Regierungsbezirk?

Ich bitte die Verwaltung, die Handhabung in den umliegenden Kreisen zu erfragen und die Anfrage vor Ende der Sommerpause zu beantworten..







Konrad Zaiß