Bauen auf öffentlichem Grund: EnEV minus 20 ist überholt!
Die geänderten Förderbedingungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW haben dem Energie einsparenden Bauen und Sanieren sowie dem Einsatz von regenerativen Energien einen großen Schub verliehen. Je energieeffizienter gebaut und saniert wird, je größer die Solaranlage, desto günstiger die Kreditbedingungen der KfW. So hört man auf den Richtfesten allenthalben: “Wir bauen, wie von der Stadt Stuttgart verlangt, auf städtischem Grund noch auf dem Standard EnEV minus 20 Prozent, aufgrund der KfW-Kredite demnächst jedoch auf KfW 40 Standard.” Dies ist eine wesentlich energieeffizientere Bauweise und entspricht bereits dem 1,5-Liter-Haus, dem so genannten Passivhaus. Das spart Energie und den Nutzern Geld und ist technisch und wirtschaftlich machbar.
Die Vorgaben der Stadt, die Grenzwerte der EnEV um 20 Prozent zu unterschreiten, waren ein Schritt in die richtige Richtung, jedoch konnten wir mit der aktuellen Entwicklung nicht Schritt halten.
Wir wollen nicht, dass die städtischen Vorgaben so gering sind, dass sie durch die technische, wirtschaftliche und reale Entwicklung überflügelt und damit obsolet werden. Aus diesem Grunde ist es notwendig, die Vorgabe der Grenzwertunterschreitungen weiter zu erhöhen.
Daher beantragen wir:
1. Für Wohngebäude, die auf städtischen Grundstücken erstellt werden, wird der KfW 40 Standard grundsätzlich als Vorgabe in die Grundstückskaufverträge aufgenommen.
2. Bei Nicht-Wohngebäuden ist mindestens der KfW 60 Standard einzuhalten.
3. Dem Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen wird nach einem Jahr zur Kenntnis gegeben, aus welchen Gründen diese Standards im Einzelfall nicht eingehalten wurden.
4. In der Folge wird der städtische Energieerlass unter Punkt 3.2 geändert. Der erste Satz wird ersetzt durch folgenden: Die Grenzwerte der EnEV für den Jahresprimärenergiebedarf und für die mittleren Transmissionswärmeverlust sind um mindestens 60% bzw. 50% zu unterschreiten.