Küstler Ulrike (DIE LINKE.), DIE LINKE. im Stuttgarter Gemeinderat
Betreff
Wasserrückkauf: Erst Klarheit - dann Entscheidung
Wasserrückkauf: Erst Klarheit - dann Entscheidung
Antrag zur Sitzung des VA am 1. April 2009 TOP 13 und zur Gemeinderatssitzung am 2. April 2008 TOP 1:
In meinem Antrag 127/2008 habe ich gefordert, dass vor der Entscheidung über die GRDrs 185/2009 die Stadtverwaltung eine rechtsverbindliche Auskunft einholt zu der Frage, ob bei einem 50-Prozent-Rückkauf der Wasserversorgung sowie dem Abschluss eines Geschäftsbesorgungsauftrags an die EnBW die Ausschreibung der Konzession durch das EU-Wettbewerbsrechts bzw. die Vergabeordnung vorgeschrieben ist. (Leider habe ich mich in dem Antrag 127/2009 verschrieben - 15/2009 statt richtig: 185/2009 -, aber aus dem gesamten Text geht hervor, dass es um die GRDrs 185/2009 geht.)
Um sicher zu gehen, beantrage ich erneut:
Der Gemeinderat beschließt erst über die GRDrs 185/2009, wenn die EU-rechtlichen Fragen im Gemeinderat geklärt sind durch eine rechtsverbindliche Auskunft der zuständigen Brüsseler Behörden. Das bedeutet, dass die Vorlage von der Tagesordnung genommen wird, solange das nicht erfolgt ist! (vgl. mein Antrag 127/2009)
Offene Fragen sind weiterhin:
Muss der geplante Geschäftsbesorgungsvertrag der SWV mit der EnBW zur Lieferung des Wassers auch im Falle einer 100-prozentigen Eigentümerschaft der Stadt an der SWV nach EU-Recht ausgeschrieben werden?
In der GRDrs 185/2009 legt sich die Stadtverwaltung vorschnell auf eine Bewertung der Wasserversorgung nach dem Sachzeitwert fest. Ich beantrage, dass die Stadtverwaltung die unterschiedlichen anderen Bewertungsverfahren und ihre Auswirkung auf die Wertermittlung der Wasserversorgung darstellt. In der politischen Diskussion sind auch das Ertragswertverfahren bzw.der tarifkalkulatorischen Restwert.
Die Stadtverwaltung legt einen Vorschlag vor, wie der Rückkauf von nur 50% der Wasserversorgung in Übereinstimmung gebracht werden kann mit dem Plan, die Stuttgarter Stadtwerke neu zu gründen. Die Fragen dazu sind unter anderen:
- Welche Sparten sollen die Stadtwerke umfassen?
- Soll die Stadt Stuttgart 100 Prozent an den Stadtwerken halten?
- Wie soll mit der Konzession für Strom, Gas, Fernwärme, die ebenfalls 2013 ausläuft, verfahren werden?
- Besteht die Gefahr, dass die jetzt vorgeschlagene Konstruktion der SWV (50% kommunal, 50% EnBW) bei der Wiedererrichtung der Stadtwerke Stuttgart u.a. EU-rechtliche Probleme schafft?
- Welche rechtliche Konstruktion der SWV ist geeignet, diese ohne Probleme in die zu gründenden Stadtwerke Stuttgart einzugliedern?
- Sollen auch die geplanten Stadtwerke einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit der EnBW schließen?