Küstler Ulrike (DIE LINKE.PDS), DIE LINKE.PDS im Stuttgarter Gemeinderat
Betreff
Weihnachtsbeihilfe 2006
Weihnachtsbeihilfe 2006
Die Stadt Stuttgart gewährt im Jahr 2006 allen bedürftigen Heimbewohnern / Heimbewohnerinnen eine Weihnachtsbeihilfe. Die Höhe dieser Weihnachtsbeihilfe soll der von der Regierungskoalition ab 1.1.2007 vorgesehenen Erhöhung des Barbetrages entsprechen.
Das bedeutet: Die Weihnachtsbeihilfe 2006 beträgt in Stuttgart 41,40 Euro.
Stationär untergebrachte Bedürftige, die für das Jahr 2005 die Weihnachtsbeihilfe beantragt hatten und vom Sozialamt abschlägig beschieden wurden, erhalten die Weihnachtsbeihilfe rückwirkend.
Zur Beratung der Punkte 1. und 2. dieses Antrags teilt die Stadtverwaltung dem Gemeinderat mit, wie viele Personen davon betroffen sind.
Das Sozialamt widerruft gegenüber den Stationären Einrichtungen der Eingliederung für Behinderte, Wohnungsnotfallhilfe, Alten- und Pflegeheime in Stuttgart sein Schreiben vom 11. Oktober 2006, da sich die Rechtslage gegenüber dem Inhalt dieses Schreibens geändert hat bzw. eine baldige Änderung der Rechtslage bevorsteht. Die Stationären Einrichtungen können demnach für 2006 eine Weihnachtsbeihilfe beantragen.
Begründung:
Am 17. Oktober 2006 haben die Fraktionen CDU/CSU und SPD mit der Ausschussdrucksache 16(11)411 Änderungsanträge zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) und anderer Gesetze eingebracht. Damit stellt die Regierungskoalition Änderungsanträge zu einem Entwurf des Bundesrates zur Änderung des SGB XII.
In ihren Änderungsanträgen in Ausschussdrucksache 16(11)411 stellt die Regierungskoalition fest:
"Mit der Einführung des SGB XII sind die bis dahin nach dem BSHG den Leistungsberechtigten außerhalb stationärer Einrichtungen zustehenden einmaligen Leistungen (z.B. die sog. Weihnachtsbeihilfe) pauschal durch eine Erhöhung der Regelsätze abgegolten worden. Demgegenüber ist der Barbetrag unverändert geblieben bei weiter bestehender Möglichkeit der Gewährung der sog. Weihnachtsbeihilfe. Dies hat ein Teil der Länder getan, während ein anderer Teil der Länder diese Leistung nicht erbracht hat. Dem nun von den Ländern verfolgten Anliegen, die Weihnachtsbeihilfe zu gewähren, wird mit der vorgesehenen Anhebung des Barbetrages um 1 Prozentpunkt Rechnung getragen."
Damit erkennt die Regierungskoalition (wie auch die Länderkammer) die Berechtigung der Weihnachtsbeihilfe für stationär untergebrachte Bedürftige an. Sie stellt in der Aussschussdrucksache 16(11)411 fest, dass bei Einführung der Regelsätze für nicht stationär Untergebrachten einmalige Leistungen wie z.B. die Weihnachtsbeihilfe in der Erhöhung des Regelsatzes eingerechnet, d.h. der Betrag erhöht wurde. Demgegenüber wurde für die stationär untergebrachten Personen der Barbetrag, den diese für den weiteren notwendigen Lebensunterhalt wie Kleidung, Körperpflege, Kultur etc. erhalten, nicht erhöht. In Stuttgart wurde die von der Regierungskoalition festgestellte Möglichkeit der weiteren Gewährung der Weihnachtsbeihilfe nicht wahrgenommen und entsprechende Anträge wurden abgelehnt.
Nun wird von der Regierungskoalition beabsichtigt, den § 35 SGB XII so zu ändern:
"In Absatz 2 Satz 2 wird die Zahl "26" durch die Zahl "27" ersetzt."
Damit wird der Barbetrag, den stationär untergebrachte Bedürftige monatlich erhalten, um 1 Prozent des Regelbetrages von 345 Euro monatlich erhöht. Das bewirkt eine Erhöhung des Barbetrages, von bisher 89,70 Euro um 3,45 Euro/Monat auf dann 93,15 Euro/Monat oder um 41,40 Euro im Jahr. Diesen Betrag sollen die stationär untergebrachten Bedürftigen für Weihnachten ansparen.
Für das Jahr 2006 beantragt die Regierungskoalition folgende Änderung des SGB XII:
"§ 133b
Weihnachtsbeihilfe in Einrichtungen für das Jahr 2006
Personen, die am 1. Dezember 2006 einen Anspruch auf Leistungen nach § 35 Abs. 2 haben, erhalten eine einmalige Weihnachtsbeihilfe in Einrichtungen für das Jahr 2006 in Höhe von mindestens 36 Euro.
Begründung:
Mit der Änderung in § 35 Abs. 2 wird die Weihnachtsbeihilfe in den Barbetrag einbezogen. Da diese Änderung jedoch nicht so zeitig in Kraft tritt, dass Heimbewohner die Leistungen für das Jahr 2006 im vollständigen Umfang erhalten, wird eine einmalige Leistung gewährt."
Demnach wird die Stadt Stuttgart auf jeden Fall in diesem Jahr wieder eine Weihnachtsbeihilfe bezahlen müssen. Nach dem oben zitierten § 133b müssen das mindestens 36 Euro sein. Mein Antrag zielt auf die Zahlung von 41,40 Euro, wie es ab 1.1.2007 gilt, weil den bedürftigen Heimbewohnern die Weihnachtsbeihilfe für 2005 vorenthalten wurde, obwohl nun klargestellt ist, dass diese Leistung zu Recht gefordert wurde. Mit dieser Summe fände auch eine kleine Wiedergutmachung dieser Benachteiligung statt. Personen, die zu Recht im Jahr 2006 Anträge gestellt haben, sollen die Weihnachtsbeihilfe 2005 rückwirkend erhalten.
Ulrike Küstler
(Alle Zitate sind aus der genannten Ausschussdrucksache 16(11)411.)