Planfeststellungsverfahren für das Bahnprojekt Stuttgart 21
Abschnitt 1.2 - Fildertunnel: GRDrs 1152/2002
Das Bahnprojekt Stuttgart 21 hat für die Landeshauptstadt Stuttgart, für unsere Region und für das Bundesland Baden-Württemberg einen sehr hohen Stellenwert. Es ist neben der neuen Landesmesse das Zukunftsprojekt für Stuttgart und das Land Baden-Württemberg. Die CDU-Gemeinderatsfraktion befürwortet dieses Projekt nach wie vor uneingeschränkt.
Wir erkennen aber auch, dass dies wohl die größte mehrjährige Baustelle (Bauzeit max. 7 Jahre) in der Bundesrepublik sein wird, was zwangsläufig zur Folge hat, das diese umfangreichen Baumaßnahmen gerade in und um Stuttgart in vielerlei Hinsicht zu Belastungen führen werden. Doch diese Baumaßnahmen müssen verträglich für die Menschen in unserer Stadt, für die Umwelt und die Natur während dieser vielen Jahre bis zur Fertigstellung abgewickelt werden. Dies ist für uns ein zwingender Baustein für die späteren mehrjährigen Großbaustellen an verschiedenen Standorten.
Die Landeshauptstadt Stuttgart ist nicht der Vorhabenträger. Dies ist die DB ProjektBau GmbH, Niederlassung Südwest. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens kann die Stadt Stuttgart Anregungen und Bedenken einbringen. Da aus unserer, aus Sicht der betroffenen Bezirksbeiräte und aus Sicht vieler Bürgerinnen und Bürger hierzu die Gemeinderatsvorlage 1152/2001 noch zu dürftig ist, stellen wir über diese Vorlage hinaus folgenden Antrag zur Beschlussfassung im Ausschuss für Umwelt und Technik (ausführliche mündliche Begründungen können bei der Sitzung dieses Ausschusses gegeben werden) hinsichlich der Einbringung weiterer Anregungen und Bedenken in das laufende Planfeststellungsverfahren:
1. Bereich Hauptbahnhof/Wagenburgtunnel, erweitetert auch um die Tal- und Wagenburgstraße in S-Ost
o Die Förderanlange soll bereits zum Baustellenbeginn funktionsfähig sein. Damit wird verhindert, dass im ersten Jahr der Bauzeit das Ausbruchmaterial über das öffentliche Straßennetz bis zur zentralen Baulogistzentrum beim Nordbahnhof transportiert werden muss. Dadurch würde der Baustellenverkehr, auch nicht in der Anfangsphase, über die stark frequentierte Tal- und Wagenburgstraße und damit auch nicht durch den Wagenburgtunnel geführt werden.
o Aktive und passive Schallschutzmassnahmen müssen vorgenommen werden. Z.B. Gebäude Königin-Katharina-Stift, Neckar-Realschule, Polizei.
o Prüfung ob eine Einhausung der Baustelle möglich ist, um Lärm-, Luftschadstoff-, Staub- und Erschütterungsimmissionen zu minimieren.
2. Zwischenangriff Sillenbuch
Nach dem derzeitigen Planungsstand stellen sich hier eine Reihe gravierender Problem. Der Standort der Großbaustelle liegt im Landschaftsschutzgebiet, auf Flächen der Universität Hohenheim, bei der Kuhwiesenquelle, in Nachbarschaft zum Naturschutzgebiet Eichenhain und in unmittelbarer Nähe zur auf Sillenbucher Gemarkung liegenden Kolpingsiedlung. Die Universtät Hohenheim betreibt hier im Rahmen langfristig angelegter Versuche ökologische Landwirtschaft, die bei Einrichtung der Großbaustelle so auf Dauer nicht fortgesetzt werden kann und damit nicht gesichert ist. Für die Kolpingsiedlung und die anschließenden Straßenbereiche ist nach unserem Kenntnisstand nicht klar, ob es sich hierbei planungsrechtlich um Allgemeines Wohngebiet (WA) oder Reines Wohngebiet (WR) handelt, was Auswirkungen für die Einhaltung von Lärmschutz-
vorgaben hat.
Nach Abwägung aller Für und Wider beantragen wir, so wie es auch die Bezirksbeiräte Plieningen-Birkach und Sillenbuch gefordert haben, die Verlegung dieses Zwischenangriffs
o nach Norden hin (Richtung Ruhbank) in den dortigen Waldbereich hinein.
Eingriffe in den Wald sollten eigentlich vermieden werden. Doch hier sehen wir es gerade unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Universität Hohenheim und Teile der Bevölkerung von Sillenbuch so, dass für die Bauzeit dieser Eingriff vertretbar ist. Wald ist ein wiederbringbares Gut. Nach Beendigung der Baustellenzeit kann dort leicht eine Aufforstung vorgenommen werden.
o Prüfung für Schallschutzmassnahmen am Rande der Mittleren Filderstraße für das Gebiet Heinlesberg/Am Eichenhain z.B. auch durch Nutzung des Ausbruchmaterials des dann nördlich gelegenen Zwischenangriffs-Tunnels.
Durch die Verlegung des Zwischenangriffs in Richtung Ruhbank wäre das genannte Wohngebiet duch die dann fahrenden LKWs für das Ausbruch- und Baumaterial im Grunde stärker von Lärm betroffen als bei dem derzeit geplanten Standort des Zwischenangriffs. Eine dann dort geschaffene Lärmschutzmassnahme würde die Wohnbevölkerung auch vom starken Lärm des "normalen" Autoverkehrs entlasten. Ein wirkungsvoller Lärmschutz wird dort - unabhängig von der Planung des Fildertunnels - schon seit vielen Jahren gefordert.
o Sicherstellung der Zu- und Abfahrten des Baustellen-Verkehrs ausschließlich über die Mittlere Filderstraße von/zur Autobahn. Ein Baustellen-Verkehr z.B. über Straßen von Birkach, Plieningen, Degerloch, Sillenbuch, S-Ost usw. darf nicht stattfinden.
3. Zwischenangriff Weidachtal
o Schaffung wirkungsvoller Schallschutzmassnahmen für den dortigen Betriebskindergarten und das Waldheim der evang. Kirchengemeinde Degerloch.
o Zusätzlich wirksamer Schallschutz könnte auch durch Erdwalle aus dem Ausbruchmaterial geschaffen werden; evtl. auch durch eine Verlegung der Erddeponie in den Randbereich der Logistikfläche.
o Der Betrieb des Waldheims und des Kindergartens darf durch die Logistikfläche der Baustelle und die Baumassnahmen nicht eingeschränkt werden.
o Der Verkehrsfluss auf der Epplestraße darf nicht eingeschränkt werden. Dazu erscheint uns auch anstelle dem heutigen Buscap an diesem Bereich die Schaffung einer Busbucht sinnvoll.
4. Tunnelportal Filder
o Eine Anbindung der Baustelle über die behelfsmäßige Baustraße an die Autobahn bzw. die B 27 sollte geschaffen werden (nur für Baustellenverkehr).
Eine Zu- und Abfahrt über die stark befahrene und für zusätzlichen Baustellenverkehr nicht geeignete Heerstraße (L 1192) soll ausgeschlossen werden.
5. Allgemeine Punkte/Anregungen, Bedenken
o Als Kraftstoff für die beim gesamten Bau des Fildertunnels eingesetzten LKWs kann nur schwefelfreier Diesel, wie er seit Jahresbeginn 2003 an allen Tankstellen der Bundesrepublik angeboten wird, verwendet werden Sollte es während der Bauphase einen weniger umweltbelastenden Kraftstoff für LKWs geben, so sollte dieser verwendet werden.
o Alle eingesetzten LKWs sollen mit Dieselruss-Filter (CRT-Technik) ausgestattet sein.
o Die bei den Baustellen eingesetzten Maschinen sollen, wo immer auch möglich, anstelle von flüssigem oder gasförmigen Kraftstoff über Strom betrieben werden.
o Ein schlüssiges und die Umwelt am wenigsten belastendes Abluftkonzept (bei den Tunnelöffnungen) ist noch zu erarbeiten und in das Gesamtkonzept für die Baumassnahme Fildertunnel zu integieren. Gerade die Lösung für die Be- und Entlüftung ist für die am/im Tunnel arbeitenden Menschen, für die Wohnbevölkerung an den Bereichen der Tunnel-
öffnungen und für unsere Natur ein sehr wichtiger Punkt, der optimal geplant und während der Bauphase voll wirksam umgesetzt werden muss.
o Rettungswege (Verbindungen) zwischen den beiden Tunnnelröhren werden im Abstand von max. 1000 Meter erstellt. Dies entspricht, so wie von Vertretern der DB ProjektBau GmbH mehrmals bestätigt wurde, dem aktuellen Stand der Sicherheitsvorschriften. In anderen Ländern (z.B. in der Schweiz) werden solche Verbindungswege jedoch bereits heute mit kürzeren Abständen erstellt. Der Vorhabenträger sollte aufgefordert werden, diesen Punkt erneut zu prüfen und zu bewerten.
Michael Föll Dieter Wahl Roland Schmid
Fraktionsvorsitzender