Stellungnahme zum Antrag
477/2000
Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart,
10/06/2000
Der Oberbürgermeister
GZ:
OB 6116-01
Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
SPD-Gemeinderatsfraktion
Datum
07/07/2000
Betreff
Bebauungsplan Güterbahnhof Bad Cannstatt
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
...
Zu 1. Bebauungsplanverfahren
Auf Betreiben der Deutschen Bahn AG wurde für das ehemalige Areal des Güterbahnhofs Bad Cannstatt ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans eingeleitet. Den Aufstellungsbeschluss
fasste der Ausschuss für Umwelt und Technik am 18. November 1997.
Die Beteiligung von Ämtern und Trägern öffentlicher Belange ergab erheblichen Abstimmungsbedarf, der wegen Auswirkungen durch das Projekt Stuttgart 21 nicht weiterverfolgt wurde.
Seit Ende 1999 sind umfangreiche Neuplanungen angelaufen. Unter Beachtung von Stadionerweiterung, geplanter Multi-Funktionshalle und Haus des Sports werden Flächen für sportiven Bedarf je nach Entscheidung über sportliche Anlässe ständig oder temporär benötigt. Die Verwaltung hat deshalb Kontakt mit der DBImm aufgenommen, um die Bedingungen für den Erwerb von Flächen im Güterbahnhof Bad Cannstatt zu sondieren. Unabhängig vom Ergebnis dieser Verhandlungen müsste die Deutsche Bahn AG solche Flächen aus der Bahnwidmung entlassen.
Zu 2. Nutzung von Bahnflächen
Bahneigene oder der Bahn gewidmete Flächen entziehen sich im Grundsatz der Planungshoheit der Stadt. Soweit nicht gravierende Missstände auftreten, beschränkt sich die Mitwirkung der Stadt auf Verhandlungen. Beim Abschluss von Mietverträgen ist die Stadt faktisch nicht beteiligt. Dazu kommt häufig der Umstand, dass weitere Untermieterverträge - ebenfalls ohne Beteiligung der Stadt - auch langfristig abgeschlossen werden. Unberührt bleibt, dass die Stadt Nutzungen, die keinen Bahnzwecken dienen, durch Bebauungspläne städtebaulich steuern kann, vor bahnrechtlicher Entwidmung gilt dies aber nur für bahnverträgliche Nutzungen.
Zu 3. Altlastenproblematik, Müllablagerungen
Im Bereich des Güterbahnhofs Bad Cannstatt ist mit Bodenverunreinigungen zu rechnen. Für mehrere Flächen liegen Hinweise auf bereichsweise erhebliche Verunreinigungen vor. Auf weitere verunreinigungsverdächtige Flächen muss hingewiesen werden - ebenso wie auf nachgewiesene erhebliche Verunreinigungen des Bodens.
Voraussichtlich wird ein Sanierungskonzept erforderlich, das parallel zur Bauleitplanung und vor Baubeginn nutzungsbezogen erstellt wird.
Auf den Beschluss über das Vorranggebiet für Stadterneuerung (SVG) und über Vorbereitende Untersuchungen für das Gebiet Bad Cannstatt, Teilbereich Veielbrunnen wird hingewiesen. Die Flächen grenzen unmittelbar an Flächen des Güterbahnhofs Bad Cannstatt an.
Dr. Wolfgang Schuster