Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz:
KBS
GRDrs
652/2001
Ergänzung zur GRDrs 183/2001
Stuttgart,
Situation des Schulschwimmsports;
1. Neufestlegung der Kriterien für den Einsatz von zusätzlichen Bäderbussen und deren finanzielle Auswirkungen ab dem Schuljahr 2001/2002
2. Belegung im Hallenbad Heslach
3. Sportstättenplanung
Mitteilungsvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuß
Kenntnisnahme
öffentlich
25.07.2001
Bericht:
Der Bericht zur Situation des Schulschwimmsports (GRDrs. 183/2001) wurde in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 25.04.2001 behandelt und zur Kenntnis genommen. Die von der Verwaltung aufgezeigten Maßnahmen wurden mit der Maßgabe zugestimmt, über die finanziellen Auswirkungen für die Lockerung der Kriterien zum Einsatz zusätzlicher Bäderbusse begrenzt auf Schüler/-innen im Grundschulalter noch vor der Sommerpause zu berichten. Gleichzeitig wurde der Verwaltung der Auftrag erteilt, die Ausweitung der Bäderbuskriterien auf die Klassenstufen 5 und 6 zu prüfen und die daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen darzustellen. Die Verwaltung hat nach Abschluss der Badbelegungsgespräche zum Schuljahr 2001/2002 die notwendigen Daten ermittelt.
1. Neufestlegung der Kriterien für den Einsatz von zusätzlichen Bäderbussen und deren finanzielle Auswirkungen ab dem Schuljahr 2001/2002
1.1 Priorität bei der Badbelegung:
Die Schwerpunkte nach den Bildungsplänen wurden wie folgt festgelegt:
Erste Priorität bei der Badbelegung genießen die Grundschulen, da in diesem Bereich vor allem das Schwimmen erlernt werden soll. Ein zweiter Schwerpunkt liegt bei Klassenstufen 5 und 6 der weiterführenden Schulen sowie bei deren Abschlussklassen bzw. bei den Leistungskursen der gymnasialen Oberstufe.
Bei den Badbelegungsgesprächen im Mai wurden diese Prioritäten berücksichtigt.
1.2 Lockerung der Kriterien für den Einsatz von Bäderbussen begrenzt auf Schüler/innen im Grundschulalter:
Für den Einsatz von Bäderbussen galt bislang das Kriterium, dass der Schulstandort mehr als 3 km vom Bad entfernt sein musste und eine schlechte öffentliche Verkehrsanbindung vorlag, wobei ein einmaliges Umsteigen als zumutbar angesehen wurde. Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, zumindest beschränkt auf die Grundschüler eine Lockerung der Kriterien vorzunehmen. Als zumutbar wäre dann anzusehen, dass die Wegezeit von Schule zum Bad zu Fuß max. 20 Minuten einfach beträgt bzw. das Bad mit dem ÖPNV ohne Umsteigen erreichbar ist.
1.3 Zusätzliche Lockerung der Kriterien für den Einsatz von Bäderbussen für die Klassenstufen 5 und 6:
In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 25. April 2001 wurde die Verwaltung zusätzlich beauftragt, die Auswirkungen der Lockerung der Buskriterien für die Klassenstufen 5 und 6 der weiterführenden Schuluen zu prüfen und den hierzu erforderlichen Mittelbedarf aufzuzeigen.
1.4 Ergebnis der Prüfung nach den neuen Kriterien:
Alle Grundschulen und die Klassenstufen 5 und 6 wurden nach den neuen Kriterien geprüft. Auf der Grundlage der für das Schuljahr 2001/2002 festgelegten Badbelegungen haben danach folgende Schulen einen zusätzlichen Busanspruch:
Grundschulen:
Schule im sonnigen Winkel, Abteilung Leibnizstraße, zum Hallenbad Heslach.
Lehenschule zum Hallenbad Heslach.
Schönbuchschule zum Lehrschwimmbecken der Österfeldschule.
Wilhelm-Hauff-Schule zum Lehrschwimmbecken der Berger Schule.
Grundschule Zazenhausen zum Lehrschwimmbecken der Ernst-Abbe-Schule.
Grundschule Burgholzhof zum Hallenbad Feuerbach.
Hattenbühlschule zum Hallenbad Feuerbach.
Hohewartschule zum Hallenbad Feuerbach.
Weiterführende Schulen: (nur Klassenstufen 5 und 6)
Lehenschule zum Hallenbad Heslach.
Eberhard-Ludwigs-Gymnasium zum Hallenbad Heslach und zum Lehrschwimmbecken der Berger Schule.
Hölderlin-Gymnasium zum Hallenbad Heslach.
Eichendorffschule zum Hallenbad Cannstatt.
Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium zum Alfred-Reichle-Bad.
Gottlieb-Daimer-Gymnasium zum Hallenbad Cannstatt.
Park-Realschule zum Hallenbad Zuffenhausen.
Realschule Feuerbach zum Hallenbad Feuerbach.
1.5 Finanzielle Auswirkungen:
Zusätzliche Kosten bei Lockerung der Kriterien zum Einsatz von Bäderbussen nur für
Grundschüler
(ausgehend von den bisherigen Preisen der SSB; Tagespauschale rd. 700 DM und Halbtagespauschale rd. 500 DM; jeweils inclusive Mehrwertsteuer).
Es werden folgende Busse zusätzlich benötigt:
Montags 2 Busse ganztags à 700 DM
= 1.400 DM
Dienstags 2 Busse halbtags á 500 DM
= 1.000 DM
Donnerstags 1 Bus halbtags á 500 DM
= 500 DM
Kosten pro Woche und Jahr
= 2.900 DM X 38 Schulwochen = rd. 110.000 DM (56.000 Euro)
Zusätzliche Kosten bei Lockerung der Kriterien zum Einsatz von Bäderbussen für
Grundschüler und Klassenstufen 5 und 6
.
Es werden folgende Busse zusätzlich benötigt:
Montags 2 Busse ganztags á 700 DM
= 1.400 DM
Dienstags 2 Busse ganztags á 700 DM
= 1.400 DM
Donnerstags 1 Bus ganztags á 700 DM
= 700 DM
Kosten pro Woche und Jahr
= 3.500 DM X 38 Schulwochen = rd. 130.000 DM (66.000 Euro)
Würden also für die Klassenstufen 5 und 6 die Kriterien zum Einsatz der Bäderbusse ebenfalls gelockert, kostet dies rd. 20.000 DM (10.000 Euro) pro Jahr mehr. Dies liegt daran, dass der Busplan teilweise dichter gestaltet werden kann und der Unterschied von der Halbtagespauschale zur Tagespauschale nur 200 DM ausmacht, denn die Busse müssen trotzdem vorgehalten werden und können nicht anderweitig eingesetzt werden. Die SSB hat bereits signalisiert, dass die Bereitstellung weiterer Busse nicht einfach zu lösen ist.
Handlungsbedarf:
Sollte nach dem Willen des Gemeinderats eine Lockerung der Kriterien in der aufgezeigten Form zum Schuljahr 2001/2002 umgesetzt werden, wäre noch vor der Sommerpause ein entsprechender Beschluss zur Änderung der Kriterien und zur Bereitstellung der erforderlichen Mittel zu fassen.
2. Belegung im Hallenbad Heslach
2.1 Stellungnahme KBB
Eine weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Schulschwimmens in der GRDrs. 183/2001 wäre die Erweiterung der Kapazität im Hallenbad Heslach für die Schulen um wenigstens einen halben, möglichst einen ganzen Tag. Die Kur- und Bäderbetriebe haben in der vom Schulverwaltungsamt geforderten Stellungnahme hierzu unter anderem mitgeteilt:
Den Schulen stehen 26 Schulstunden pro Woche zur Verfügung. Pro Schulstunde können fünf Schwimmer- und eine Nichtschwimmergruppe das Hallenbad belegen. Bei jährlich 38 Schulwochen und einer durchschnittlichen Belegung mit 17 Schülerinnen und Schülern pro Gruppe hat das Bad ausreichend Kapazität für jährlich knapp über 100.000 Schülerinnen und Schülern. Die tatsächliche Belegung liege zwischen 36 und 46 %.
Die Nutzerzahlen belegen, dass es während der vorhandenen Schulnutzungszeiten noch freie Kapazitäten gibt. Eine Einschränkung des öffentlichen Badebetriebs an einem weiteren Vormittag oder an einem ganzen Tag ist aus unserer Sicht nicht notwendig und könnte auch gegenüber den Besuchern nicht vertreten werden.
Die Aufgabe von Öffnungszeiten während einer einige Jahre andauernden Übergangszeit ist für die Kur- und Bäderbetriebe sehr problematisch, da zeitweilig aufgegebene Öffnungszeiten später nicht mehr von den Gästen akzeptiert werden und so Besucher verloren gehen.
2.2 Hierzu ist aus Sicht des SVA folgendes anzumerken:
Wie bekannt ist, gibt es durch den Wegfall des Bades im Diakonissenkrankenhaus vor allem im Bereich Stuttgart-West einen erheblichen Mehrbedarf an Schwimmstunden (54 Belegungsstunden pro Woche). Bereits in der Vorlage wurde auf die Problematik der nicht oder nur schwer zuteilbaren Stunden in den Bädern eingegangen (Punkt 2.2 der GRDrs. 183/2001). Aus den dort aufgeführten Gründen ist es nicht möglich, jede Stunde mit der maximalen Belegung auszulasten.
Eine Gruppe bedeutet maximal 20 Schüler/innen. Das Hallenbad Heslach hat eine maximale Belegung von sechs Gruppen (120 Schüler/innen) pro Belegungsstunde. Damit wird bei voller Belegung die äußerste Grenze erreicht, um noch einen vertretbaren Schwimmunterricht abhalten zu können. Die Gruppen haben aber meistens nicht exakt die Anzahl von 20 Schüler/innen. Es gibt zum Beispiel große Klassen mit 28 Schülerinnen und Schülern, die geteilt werden müssen und dann als zwei Gruppen à 14 gezählt werden oder es gibt Klassen an Förderschulen und an Sonderschulen, die weit weniger als 20 Schüler/innen umfassen und auch als eine Gruppe zählen. Es kann deshalb nicht mit der maximalen Anzahl von Schülern gerechnet werden, sondern es muss richtigerweise mit der maximalen Anzahl von Gruppen gerechnet werden.
Aus stundenplantechnischen und schulorganisatorischen Gründen ist es nicht möglich, dass alle Belegungsstunden von den Schulen voll genutzt werden. Auch während des Jahres fallen immer wieder Stunden aus (z. B. Krankheit der Lehrer oder andere schulische Veranstaltungen). Hier kann in der Regel keine andere Schule kurzfristig einspringen. Trotz regelmäßiger Hinweise zum Führen der Badstatistik wird festgestellt, dass in den ausliegenden Listen falsch oder unvollständig eingetragen wird.
Der Belegungsplan des Hallenbades Heslach sieht 26 Schulstunden pro Woche für die Schulen mit maximal 6 Gruppen, also 156 Gruppen pro Woche, vor. Im Schuljahr 1999/2000 wurden 141 Gruppen untergebracht, im Schuljahr 2000/2001 wurden 152 Gruppen untergebracht und im Schuljahr 2001/2002 sind es bereits 169 Gruppen. Da manche Gruppen auf "Lücke" gehen oder andere Gruppen wie die Grund- und Leistungskurse sich ein Schuljahr zusammen teilen, wird die maximale Gruppenzahl von 156 pro Woche nur rechnerisch überschritten.
Es ist also erkennbar, dass der durch den Wegfall des Bades im Diakonissenkrankenhaus entstandene Mehrbedarf im Hallenbad Heslach ohne Bereitstellung zusätzlicher Stunden für die Schulen nicht gedeckt werden kann. Außerdem werden zusätzlich zwei Schulen mit je zwei Gruppen zum Leo-Vetter-Bad gefahren, wodurch dort wiederum Gruppen verdrängt werden.
Das Schulverwaltungsamt sieht es nach wie vor als dringend notwendig an, bis zur Erstellung eines Ersatzbades wenigstens einen halben Tag zusätzlich im Heslacher Bad für die Schulen vom öffentlichen Badebetrieb abzuzweigen. Die Planungen für das Schuljahr 2001/2002 sind zwar abgeschlossen, jedoch im Hinblick auf die nächsten Jahre bis zur Fertigstellung eines neuen Bades im Westen würde dies eine spürbare Entspannung bringen.
Handlungsbedarf:
Um den Schulen eine berechenbare Planung für die Übergangszeit zu ermöglichen, wäre vorübergehend bis zur Fertigstellung eines Ersatzbades in Stuttgart-West eine zusätzliche Belegung von einem halben Tag im Heslacher Bad ab dem Schuljahr 2002/2003 durch einen Grundsatzbeschluss des Gemeinderats sicherzustellen.
3. Sportstättenplanung
Die Verwaltung hat eine Vorlage für die Sportstättenplanung unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Stuttgarter Schulen und des Vereinssports erstellt. Diese wird in einer gemeinsamen Sitzung des Schulbeirates und des Sportausschusses am
17. Juli 2001 beraten.
Dr. Iris Jana Magdowski
Beteiligte Stellen