Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 183/2001
Stuttgart,



Bericht zur Situation des Schulschwimmsports



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschußBeschlußfassungöffentlich28.03.2001



Beschlußantrag:

1. Vom Bericht über die Situation des Schulschwimmsports wird Kenntnis genommen.

2. Den von der Verwaltung aufgezeigten Maßnahmen wird zugestimmt.

3. Die Verwaltung wird ermächtigt, die aufgezeigten Maßnahmen zur Verbesserung des Schulschwimmes zum neuen Schuljahr einzuleiten. Über die finanziellen Auswirkungen für den Einsatz von Bäderbussen ist zu berichten.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Sommer Prioritäten für eine Sportstättenplanung für die Stuttgarter Schulen auszuarbeiten.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1


Aus der Mitte des Gemeinderats liegen verschiedene Anträge und eine Anfrage zum Schulschwimmen vor. Hierzu wurden umfangreiche Erhebungen angestellt, in die auch die Staatlichen Unterrichtsbehörden eingebunden wurden. Es wurde in der Beantwortung festgehalten, dass das Ergebnis in einer Vorlage bis März 2001 abschließend berichtet wird. Dieser Bericht wird nun vorgelegt.

Es werden die Festlegungen zum Schulsport in den Bildungsplänen dargelegt. Danach können die Schulen im Schnitt rd. 12,5 - 15 % des Schulsports als Schwimmen erteilen. Bei der Organisation des Sportunterrichts haben die Schulen breite Möglichkeiten in der Auswahl der Sportart wie z. B. Turnen, Geräteturnen, Leichtathletik und Schwimmen. Die Schwimmstunden über verschiedene Schuljahre können zu Doppelstunden in einem Schuljahr zusammengefasst werden, um organisatorisch sinnvolle Einheiten zu ermöglichen.

Alljährlich wird im Schulbericht eine Bedarfsberechnung zu den Schulsportstätten nach den aktuellen Schülerzahlen veröffentlicht (Schulbericht 1999, ab Seite 71). Der hier zugrunde gelegte Anteil von 20 % der Sportstätten für Schwimmen ist nach den Bildungsplänen sicher etwas zu hoch. Hier lässt sich eine Korrektur nach unten vertreten, was jedoch den Bedarf an Turn- und Sporthallen in entsprechendem Maße erhöhen wird.

Eine Befragung bei den Schulen hat im wesentlichen die vorhandenen Erkenntnisse untermauert, dass in den Innenstadtbezirken, aber auch in den Stadtbezirken Feuerbach/Weilimdorf (Stadtbad Feuerbach) der Fehlbedarf an Sportstätten insgesamt am größten ist.

Die Staatliche Unterrichtsverwaltung ist stets bemüht, die für das Schwimmen erforderlichen Lehrer mit entsprechender Ausbildung bereitzustellen und bei Ausfällen für entsprechenden Ersatz zu sorgen. Lehrkräfte im Sportunterricht ohne entsprechende Qualifikation für den Schwimmunterricht erhalten jeweils zu Beginn des Schuljahres eine Ausbildung im Rahmen der Staatlichen Lehrerfortbildung.

Der stark begrenzte Einsatz von speziellen Bäderbussen basiert auf einheitlichen Kriterien, räumt den öffentlichen Verkehrsmittel den Vorrang ein und ist vor allem wegen der Gleichbehandlung der Schüler/-innen zu begründen. Eine Lockerung der Kriterien müsste deshalb zwingend für alle Schulen gelten.

Es besteht eine breite Einigkeit darüber, dass aus sportlichen und gesundheitlichen Gründen dem Schulsport eine hohe Priorität einzuräumen ist. Es sollten alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um den Schulsport allgemein zu verbessern. Aus der Sicht der Verwaltung bieten sich hierfür folgende Maßnahmen an:


Die Verwaltung sollte ermächtigt werden, für die Maßnahmen zur Verbesserung des Schulschwimmens die o. g. Maßnahmen einzuleiten. Nach der Badeinteilung zum Schuljahr 2001/2002 auf der Grundlage der neuen Schwerpunkte sind die Kosten für die dann erforderlichen Bäderbusse ermittelbar.

Was die Investitionsmaßnahmen für den Schulsport allgemein betrifft, so wird die Verwaltung bis zum Sommer eine Schulsportstättenplanung erarbeiten und vorlegen.

Beteiligte Stellen

Referat F und das Staatliche Schulamt haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion Nr. 407/2000;
Anfrage von Herrn Stadtrat Jürgen Zeeb (Freie Wähler) Nr. 423/2000;
Antrag der Fraktion DIE REPUBLIKANER Nr. 592/2000;
Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion Nr. 690/2000; Antrag von Bündnis 90/
DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion Nr. 41/2001;
Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion Nr. 42/2001;
Dringlichkeitsantrag der SPD-Gemeinderatsfraktion Nr. 45/2001.





Dr. Iris Jana Magdowski
Bürgermeisterin



Federführendes Referat/Erstellendes Amt:
Referat KBS/Schulverwaltungsamt


Anlagen



Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2a: Bildungsplan für die Grundschule, Fach Sport
Anlage 2b: Bildungsplan für die Hauptschule, Fach Sport
Anlage 2c: Bildungsplan für die Realschule, Fach Sport
Anlage 2d: Bildungsplan für das Gymnasium, Fach Sport
Anlage 3: Schwimmbezirke und die entsprechenden Schulen, die im Schuljahr 2000/2001 Schwimmunterricht erteilen mit den tatsächlichen Belegungsgruppen (Ist-Zustand).
Anlage 4: Sportstättensituation der Schulen im Schuljahr 2000/2001
Anlage 1 zur GRDrs 183/2001


Ausführliche Begründung:




Inhaltsübersicht:

  1. Vorgaben in den Bildungsplänen (siehe hierzu Anlagen 2a bis 2d)

2. Bedarf an Schwimmstätten

3. Lehrerversorgung

4. Einsatz von Bäderbussen

5. Weiteres Vorgehen - Mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation des Schulsports





1. Vorgaben in den Bildungsplänen



Schwimmen ist kein eigenständiges Fach, sondern integraler Teil des Sportunterrichts. Die Anzahl der Schwimmstunden ist innerhalb des jeweiligen Bildungsplanes in den verschiedenen Lern- bzw. Sportbereichen aufgeführt. Die verschiedenen Lern- und Sportbereiche zusammen ergeben die Gesamtzahl der Sportstunden, die hier zum einen für das ganze Schuljahr, in der letzten Spalte aber auch als Wochenstundenzahl aufgeführt ist.

In der Anlage 2 a) bis d) sind die Sportstunden nach den Bildungsplänen der Grundschule, Hauptschule, Realschule und für die Gymnasien zu ersehen. Während Schwimmen in der Übersicht der Grundschule im Spielbereich 2 getrennt aufgeführt ist, wird es in den anderen Übersichten in den betreffenden Sportbereichen mit Turnen, Geräteturnen und Leichtathletik zusammengeführt. Es steht hier im Ermessen der Schule, in welcher Form der Sportunterricht erteilt wird. Wichtig ist, dass die Organisation auch dadurch erleichtert wird, dass z. B. in der Grundschule alle über die vier Klassenstufen hinweg genannten 50 Schwimmstunden in Klassenstufe drei und/oder vier zusammengefasst werden können, um sinnvollerweise Doppelstunden anzubieten. Dies kann aber auch für einzelne Klassen im Halbjahreswechsel erfolgen.

Den Übersichten zu den Bildungsplänen ist zu entnehmen, dass in den allgemeinbildenden Schulen mit wenigen Ausnahmen in allen Klassenstufen wöchentlich drei Sportstunden gegeben werden sollen. Die Bildungspläne sehen jedoch nicht vor, dass jeweils die dritte Sportstunde als Schwimmen gegeben werden muss. In den beruflichen Vollzeitschulen werden durchschnittlich zwei Wochenstunden Sport erteilt.

In Absprache mit dem Sportfachberater konnten so die wichtigsten Schwerpunkte für das Schwimmen unter Berücksichtigung der Bildungspläne herausgearbeitet werden:


2. Bedarf an Schwimmstätten

2.1 Schulbericht - Bedarfsbemessung

Im Schulbericht wird alljährlich eine Bedarfsberechnung für die erforderlichen Sportstätten anhand der aktuellen Schülerzahlen dargestellt. Die hier vorgesehenen 20 % an Schwimmunterricht liegen nach den Bildungsplänen, die zwischen 12,5 und 15 % ausweisen, weiterhin an der Obergrenze. Danach ergibt sich vor allem ein Fehlbedarf an Sportstätten in der Innenstadt und in Feuerbach. Besonders groß ist der Fehlbedarf an Schwimmstätten in der Innenstadt. Eine mögliche Korrektur der Bedarfszahlen führt gleichzeitig zu einer entsprechenden Erhöhung beim Anteil des Bedarfs an Turn- und Sporthallen. Auch hier besteht in beiden Stadtbezirken Nachholbedarf. (Vgl. Anlage 4)

Nachdem das über Jahrzehnte vorgehaltene Stadtbad Mitte für diesen Zweck während der Haushaltskonsolidierungsphase endgültig aufgegeben wurde, wird im Bereich Mitte/West angesichts der knappen Grundsstückssituation eine volle Bedarfsdeckung nur sehr schwer zu realisieren sein. Eine große Hilfe wäre auf jeden Fall, wenn in Stuttgart-West ein Ersatz für das weggefallene Diakonissenbad geschaffen werden könnte. Ein idealer Standort wäre zweifelsohne für die Schulen, wenn sich dies im Zuge des Bürgerzentrums West auf dem ehemaligen Moltke-Areal realisieren ließe. Hier laufen entsprechende Untersuchungen.

2.2 Organisatorische Verteilung der Schwimmkapazitäten

Zur Verteilung der vorhandenen Schwimmkapazitäten finden alljährlich Badbelegungsgespräche statt. Für die Grundschüler, die oft erst noch Schwimmen lernen müssen, können dabei nur die Lehrschwimmbäder und die Nichtschwimmerbereiche der großen Bäder zugeteilt werden. Die Schwimmerbereiche gehen an die weiterführenden Schulen. Gleichzeitig muss bei der Verteilung darauf geachtet werden, dass erforderliche Bustransporte sinnvoll eingeteilt werden können. Auch die Schulen stoßen bei der Stundenplangestaltung und beim Lehrereinsatz vor allem bei den tageweisen Zuordnungen der Stadtbäder an ihre Grenzen. So kommt es vereinzelt auch zu nicht zuteilbaren Stunden in den Bädern.

2.3 Umfrage des Schulverwaltungsamts an allen Stuttgarter Schulen zum Schwimmunterricht

Eingangs wird auf die als Anlage 3 angeschlossene Übersicht über die Schwimmbezirke und die entsprechenden Schulen, die im Schuljahr 2000/2001 Schwimmunterricht erteilen mit den tatsächlichen Belegungsgruppen (Ist-Zustand) hingewiesen.


Aufgrund verschiedener Gemeinderatsanfragen hat die Verwaltung in Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt und dem Oberschulamt aktuell eine Umfrage zur Situation des Schulschwimmsports bei den Schulen durchgeführt.

Es wurden dabei folgende Inhalte abgefragt:
- in welchen Klassenstufen wird Schwimmunterricht erteilt
- Anzahl der Klassen, Stunden pro Woche, Anzahl der Gruppen usw.
- Schwimmunterricht als 3. Sportstunde in der Woche
- Gründe, weshalb kein Schwimmunterricht stattfindet
- voraussichtlicher Mehrbedarf an Schwimmstunden

Die Auswertung ergab ein sehr differenziertes Bild:
Viele der Schulen erteilen in einzelnen Klassenstufen keinen Schwimmunterricht. Manche Schulen haben auf Schwimmen ganz verzichtet. Von den Schulen wurden als Grund hierfür überwiegend fehlende Schwimmzeiten und reine Schwimmzeiten zu kurz genannt. Auch sind manche Zeiten unattraktiv für die Schulen. Daneben wurden noch genannt: Weg zu weit, fehlender Bus, Lehrermangel, organisatorische Gründe, zu große Gruppen, keine ausgebildeten Lehrer/innen und finanzielle Belastung. Hier wird auch auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 466/1998 verwiesen, in der auf die vielfältigen Gründe für den Ausfall von Schwimmstunden ausführlich eingegangen wurde. Oft wird auch, wenn bis zu 6 Gruppen gleichzeitig im Bad sind, der Lärmpegel als sehr störend empfunden.
Viele Schulen haben einen zusätzlichen Mehrbedarf an Schwimmstunden angemeldet. Dieser von den Schulen zusätzlich gemeldete Mehrbedarf bezieht sich sowohl auf die Klassenstufen, die bereits schwimmen als auch auf die Klassenstufen, die bislang noch nicht schwimmen, dies aber zukünftig wollen. Ein erheblicher Mehrbedarf an Schwimmstunden wurde insbesondere in 3 Schwimmbereichen angemeldet.

Bereich Stuttgart Ost
Hier wurde ein Mehrbedarf an Schwimmstunden, überwiegend von Grundschulen und Grund- und Hauptschulen gemeldet. Seit Jahren werden die Schwabschule und die Jakobschule, mangels Kapazität im Hallenbad Heslach, mit dem Bus zum Leo-Vetter-Bad in den Osten transportiert. Dadurch werden Schwimmstunden für die eigenen Schulen aus dem Bereich Stuttgart Ost blockiert. Auch wenn die Schwabschule und die Jakobschule wieder dem Bereich Stuttgart Süd, West zugeordnet würden, was jedoch angesichts der Situation im Hallenbad Heslach nicht realisierbar ist, wäre immer noch ein Mehrbedarf an Schwimmstunden im Bereich Stuttgart Ost vorhanden.

Bereich Stuttgart Süd, West
Durch den Wegfall des Bades im Diakonissenkrankenhaus zum Schuljahr 2000/2001 gibt es im Bereich Stuttgart Süd, West einen erheblichen Mehrbedarf an Schwimmstunden. Diese fehlende Kapazität kann von Hallenbad Heslach nicht aufgefangen werden. Im Bad des Diakonissenkrankenhauses waren bis Ende des Schuljahres 1999/2000 an 5 Tagen in der Woche jeweils von 7.45 Uhr bis durchgehend 17.00 Uhr insgesamt 54 Schwimmgruppen mit nahezu 1200 Schülerinnen und Schülern von 10 Schulen verschiedener Schularten eingewiesen. Hierbei ist der anschließend an das Schulschwimmen stattfindende Vereinssport nicht berücksichtigt.
Seitens der Kur- und Bäderbetriebe ist eine Ausweitung des bisherigen Zeitrahmens für das Schulschwimmen nicht vorgesehen, insbesondere nicht im öffentlichkeitsorientierten Hallenbad Heslach.
Bereich Stuttgart Feuerbach
Im Bereich Stuttgart Feuerbach wurde ebenfalls ein größerer Mehrbedarf an Schwimmstunden gemeldet. Die Grundschule Burgholzhof, die bislang noch gar nicht schwimmen geht, müßte verkehrsmäßig ebenfalls dem Hallenbad Feuerbad zugeordnet werden. Eine Lösung hätte hier möglicherweise dadurch gefunden werden können, indem Schulen aus dem Bereich Stuttgart Feuerbach in das benachbarte Bad nach Gerlingen hätten ausweichen können. In Frage gekommen wären die Maria-Montessori-Schule, die Rappachschule, die Engelbergschule und die Realschule Weilimdorf. Die Stadtverwaltung Gerlingen hat aber bereits im Vorfeld signalisiert, dass dies aus Kapazitätsgründen nicht möglich ist. Der Mehrbedarf an Schwimmstunden im Bereich Feuerbach kann anderweitig nicht gedeckt werden.



3. Lehrerversorgung im Sportunterricht, insbesondere beim Schwimmunterricht

Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport ist bemüht, die für die Erteilung des Schwimmunterrichts unabdingbare Rettungskundigkeit sicherzustellen. So finden dafür regelmäßig Fortbildungen am Landesinstitut für Schulsport in Ludwigsburg (früher: Sportakademie) statt. Auf regionaler Ebene bietet das Staatliche Schulamt für alle Schularten in jedem Schuljahr zwei Veranstaltungen zur Nachqualifizierung oder Wiederauffrischung der Rettungskundigkeit an. Bei Versetzungen oder Schwangerschaften, die zu einem Ausfall des Sport- und Schwimmunterrichts führen könnten, bemüht sich das Staatliche Schulamt diese Ausfälle durch Teilabordnungen und/oder Krankheitsstellvertretungen zu vermeiden.



4. Einsatz von Bäderbussen

Die neun Stadtbäder (zwei bis vier Übungseinheiten) und das ebenfalls für das Schulschwimmen genutzte Alfred-Reichle-Bad (Vereinsbad) liegen nur in wenigen Fällen direkt bei den insgesamt 162 Schulen. Diese Schulen und die neun Schulen, die über ein Lehrschwimmbecken auf dem Schulareal verfügen, haben den großen Vorteil, die Stundenplangestaltung ohne Berücksichtigung von Wegezeiten planen und umsetzen zu können. Für die Mehrzahl der Schulen ist dies nicht möglich. Besonders betroffen sind davon die 72 auf das ganze Stadtgebiet verteilten Grundschulen.

Bis Anfang der 90er Jahre wurden in breiterem Umfang Bäderbusse eingesetzt. Hier hatte sich über die Jahre eine Praxis ausgebildet, die keine klaren Kriterien mehr erkennen ließ. Über das anfängliche Mitnehmen von einzelnen Klassen zur Kapazitätsauslastung des Busses wurde nach und nach ein Anspruch abgeleitet.

Die vom Gemeinderat zum Schuljahr 1993/94 beschlossenen Bäderkonzeption 2000 führte zu einer Umorganisation größeren Ausmaßes bei der Einteilung der Schwimmstunden sowie der Bustransporte. Dabei wurden die Schulschwimmstunden auf bestimmte Wochentage konzentriert und dies machte auch einen engeren Buseinsatzplan möglich. Bei dieser Gelegenheit wurden die Kriterien für den Einsatz der Bäderbusse auch im Hinblick auf die Vermeidung von Ungleichbehandlungen einzelner Schulen neu festgelegt. Danach haben Schulen nur noch einen Anspruch auf die Beförderung mit einem Bäderbus, die mehr als 3 km vom Bad entfernt sind und eine schlechte öffentliche Verkehrsanbindung haben, wobei ein einmaliges Umsteigen zumutbar ist.

Im Hinblick auf das sehr gut ausgebaute Verkehrsnetz (S-Bahn, U-Bahn und Bus) wird den Vorgaben der Satzung entsprechend den öffentlichen Verkehrsmitteln der Vorrang eingeräumt. Es ist ein erklärtes Ziel der Landeshauptstadt, die Schülerinnen und Schüler möglichst frühzeitig dem ÖPNV zuzuführen. Dies gilt umso mehr, da die Landeshauptstadt Stuttgart zum Schuljahr 2000/2001 erhebliche Finanzmittel zur Steigerung der Attraktivität der Schülerverkehre eingesetzt hat. Zum einen wurde das VVS-weite Schüler-Abo zu einem Preis von 50 DM mit Netzwirkung im Freizeitbereich und darüber hinaus für in Stuttgart wohnende und zur Schule gehende Schüler der Stuttgarter Schülerbonus eingeführt, der die Kosten auf 35 DM/Monat begrenzt. Dieses Ticket sollte auch für Fahrten zu den Sportstätten eingesetzt werden. Bei einer guten Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz bringt bei der Verkehrssituation in Stuttgart der Einsatz gesonderter Busse keine zeitlichen Vorteile.

In diesem Zusammenhang wird auch auf die Stellungnahme zum Antrag Nr. 42/2001 und zum Dringlichkeitsantrag Nr. 45/2001 verwiesen, die sich mit dem Einsatz eines zusätzlichen Schwimmbusses für die Stuttgarter Innenstadtschulen zum Stadtbad Heslach beschäftigt.


5. Weiteres Vorgehen - Mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation des Schulsports

Es besteht Einigkeit darüber, dass aus sportlichen und gesundheitlichen Gründen dem Schulsport eine hohe Priorität einzuräumen ist. Es sollten alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um den Schulsport allgemein und das Schulschwimmen im Besonderen zu verbessern. Aus der Sicht der Verwaltung bieten sich hierfür folgende Maßnahmen an:
Die Verwaltung sollte ermächtigt werden, für die Maßnahmen zur Verbesserung des Schulschwimmens die o. g. Maßnahmen einzuleiten. Die konsequente Umsetzung nach Schwerpunkten für die Verteilung der Schwimmstunden kann zu größeren Verschiebungen führen.

Vor allem ist mit mehr Teilnahme von Grundschulen am Schwimmen zu rechnen. Dadurch wird sich ein größerer Bedarf an Bäderbussen ergeben, weil die Schulen die Teilnahme am Schwimmen in der Regel vom Transport abhängig machen. Aufgrund des Alters der Kinder wird hier auch der größte Handlungsbedarf gesehen, wenn die Kriterien für den Einsatz von Bäderbussen gelockert werden sollten. Die finanziellen Auswirkungen können erst nach den Badbelegungsgesprächen zum Schuljahr 2001/2002 ermittelt werden.

Was die Investitionsmaßnahmen für den Schulsport allgemein betrifft, so wird die Verwaltung bis zum Sommer eine Schulsportstättenplanung erarbeiten und vorlegen.




Anlage 3 zur GRDrs. 183/2001

Anlage 3:
Schwimmbezirke und die entsprechenden Schulen, die im Schuljahr 2000/2001 Schwimmunterricht erteilen mit den tatsächlichen Belegungsgruppen: (Ist-Zustand)



Schwimmbezirke: Schulen, die im Schuljahr Bus: Belegungs-
2000/2001 Schwimmunterricht gruppen
erteilen

Bereich Stuttgart
Bad Cannstatt

Hallenbad Cannstatt Altenburgschule 10
Carl-Benz-Schule B 6
Belegungskapazität: Eichendorffschule 2
27 Std. x 4 Gruppen GS Hofen B 4
= 108 Gruppen/Woche GHS Münster B 9
GS Neugereut B 10
Schillerschule 8
Sommerrainschule 17
Steinhaldenfeldschule B 4
Jahn-Realschule 11
Gottl.-Daimler-Gymn. 12 (davon 2
Std. GK/LK)
Jörg-Ratgeb-Schule B 32
Albertus-Magnus-Gymnasium (pr.) 11
136

Die Johannes-Gutenberg-Schule und die Wilhelm-Maybachschule erteilen keinen Schwimmunterricht (Fehlanzeige).
Die Zahl der tatsächlichen Belegungsgruppen ist höher als die Zahl der Belegungskapazität. Dies beruht darauf, dass innerhalb einer Belegungsstunde eine Schwimmgruppe das Bad bereits wieder verlässt und die nächste Gruppe gerade kommt.



Alfred-Reichle-Bad Altenburgschule 16
GHS Münster 22
Belegungskapazität: Schillerschule 10
40 Std. x 5 Gruppen Steigschule 8
= 200 Gruppen/Woche Brunnen-Realschule 32
Jahn-Realschule 17
Elly-Heuss-Knapp-Gymn. 7
Gottl.-Daimler-Gymn. 8 (LK)
Joh.-Kepler-Gymn. 16 (nur 2.
Halbj.)
136


Lehrschwimmbecken
der Schillerschule Eichendorffschule 4
Martin-Luther-Schule 12
Belegungskapazität: Schillerschule 24
50 Stunden x 1 Gruppe Elly-Heuss-Knapp-Gymn. 5 (nur 1.
Halbj.)
= 50 Gruppen/Woche Gottl.-Daimler-Gymn. 4
Joh.-Kepler-Gymn. 4 (nur 2.
Halbj.)
53


Therapiebecken der
Christian-Hiller-Schule Steinhaldenfeldschule 6
Belegungskapazität: Christian-Hiller-Schule 34
46 Std. x 1 Gruppe 40
=46 Gruppen/Woche

Die übrigen Stunden im Therapiebecken werden vom Kindergarten Steinhaldenfeld, von der Delphin-Kinderschwimmschule und vom Tagheim belegt, so dass das Therapiebecken voll ausgelastet ist.




Bereich Stuttgart Ost

Leo-Vetter-Bad Ameisenbergschule 3
Fuchsrainschule B 6
Belegungskapazität: GHS Gablenberg 9
22 Std. x 6 Gruppen GS Gaisburg 20
= 132 Gruppen/Woche Jakobschule B 2
GHS Ostheim 9 (davon 2
Std. nur 1. Hj.
Raitelsbergschule 9
Schwabschule B 6
Neckar-Realschule 9
Realschule Ostheim 4
Raichberg-Realschule 8
Königin-Katharina-Stift Gymn. 12
Wagenburg-Gymnasium 9
Werner-Siemens-Schule 4
Evang. Heidehof-Gymnasium (pr.) 8 (davon 4
Std. nur 2. Hj.
118

Die Hauswirtschaftliche Schule Ost erteilt keinen Schwimmunterricht (Fehlanzeige).


Lehrschwimmbecken
der Berger Schule Ameisenbergschule 10
GHS Ostheim 15
Belegungskapazität: Raitelsbergschule 2
48 Std. x 1 Gruppe Berger Schule 11
= 48 Gruppen/Woche Realschule Ostheim 4
Zeppelin-Gymn. 2
Sportschule Kiedaisch (pr.) 4
48


Bereich Stuttgart Oberer Neckar
Hallenbad Untertürkheim Luginslandschule B 10
GS Obertürkheim B 4
Belegungskapazität: Steinenbergschule B 4
30 Stunden x 4 Gruppen GS Uhlbach B 2
= 120 Gruppen/Woche Wilhelmsschule Untertürkheim 10
Wilhelmsschule Wangen B 18
Auschule 4
Linden-Realschule 27
Wirtemberg-Gymn. 25
106



Inselbad (Traglufthalle) Wilhelmsschule Wangen 2
Elly-Heuss-Knapp-Gymn. 2 (nur 1.
Halbj.; GK)
Königin-Katharina-Stift 6
Belegungskapazität: Wagenburg-Gymn. 2
13 Std. x 4 Gruppen Wirtemberg-Gymn. 9
= 52 Gruppen/Woche Wirtschaftsgymnasium West 4
25



Bereich Stuttgart Plieningen, Sillenbuch
Hallenbad Plieningen GS Birkach B 18
Fasanenhofschule B 12
Belegungskapazität: GHS Plieningen 33
26 Std. x 4 Gruppen Birken-Realschule B 6
= 104 Gruppen/Woche Geschw.-Scholl-Gymn. B 7
Königin-Charlotte-Gymn. 2 (GK/LK)
Paracelsus-Gymn. 35 (davon 4
Std. GK)
Dietrich-Bonhoeffer-Schule (pr.) 2
115

Die Landwirtschaftliche Schule Hohenheim erteilt keinen Schwimmunterricht (Fehlanzeige).


Lehrschwimmbecken
der GHS Heumaden GHS Heumaden 25
GS Riedenberg 3
Belegungskapazität: Dt./franz. GS Sillenbuch 3
55 Std. x 1 Gruppe Tiefenbachschule B 4
= 55 Gruppen/Woche Birken-Realschule 4
39
Der Freitagnachmittag ist von der Kinderschwimmschule(KISS) belegt.


Bereich Stuttgart Degerloch, Möhringen
Hallenbad Sonnenberg Filderschule 10
GHS Möhringen 12
Belegungskapazität: Salzäckerschule B 3
18 Std. x 6 Gruppen Heilbrunnenschule B 4
108 Gruppen/Woche Bodelschwinghschule 1
Anne-Frank-Realschule 16
Fritz-Leonhardt-Realschule 8
Königin-Charlotte-Gymn. 22
Freie Evang. Schule (pr.) 8
Dietrich-Bonhoeffer-Schule (pr.) 4
Sportschule Glucker (pr.) 16 (davon 12
auf Lücke)
Sportschule Kiedaisch (pr.) 15
119

Lücke bedeutet, dass diese Schule in den Zwischenzeitraum (Lücke) kann, der frei ist, bis die nächste Gruppe kommt. Das Bad ist somit komplett belegt.


Lehrschwimmbecken
Wilhelms-Gymnasium Albschule 13
Filderschule 4
Belegungskapazität: Heilbrunnenschule B 2
44 Std. x 1 Gruppe Fritz-Leonhardt-Realschule 4
= 44 Gruppen/Woche Wilhelms-Gymnasium 13
Internationale Schule (pr.) 4
40


Bereich Stuttgart Vaihingen

Hallenbad Vaihingen Fasanenhofschule B 4
Franz-Schubert-Schule B 4
Belegungskapazität: GS Kaltental B 1
23 Std. x 4 Gruppen Kirchhaldenschule B 2
= 92 Gruppen/Woche Österfeldschule 4
Pestalozzischule 18
Schönbuchschule 3
Steinbachschule B 2
Waldburgschule 4
Helene-Fernau-Horn-Schule 4
Herman-Nohl-Schule 4
Robert-Koch-Realschule 18
Fanny-Leicht-Gymn. 14
Hegel-Gymnasium 18 (davon 2
Std. LK)
Hedwig-Dohm-Schule 2 (nur 6-8
Wochen)
Michael-Bauer-Schule (pr.) 1
103


Lehrschwimmbecken Fasanenhofschule B 1
der Österfeldschule GS Kaltental B 2
Österfeldschule 36
Belegungskapazität: Pfaffenwaldschule 2
45 Std. x 1 Gruppe Steinbachschule B 2
= 45 Gruppen/Woche Michael-Bauer-Schule (pr.) 2
45

Die Schule für Körperbehinderte hat ein eigenes Schwimmbad an der Schule.


Bereich Stuttgart Süd, West, Nord

Hallenbad Heslach Friedensschule 18
Heusteigschule 10
Belegungskapazität: Lerchenrainschule 18
26 Std. x 6 Gruppen Römerschule 5
= 156 Gruppen/Woche Schwabschule 2
Wilh.-Hauff-Schule 2
Hasenbergschule 6
Lehenschule 2
Immenhoferschule 2
Schickhardt-Realschule 18
Schloß-Realschule 8
Dillmann-Gymn. 8 (davon
2Std. GK/LK)
Friedrich-Eugens-Gymn. 4 (davon 2
Std. GK/LK)
Hölderlin-Gymn. 4 (davon 2
Std. GK)
Karls-Gymn. 6 (davon 2
Std. GK)
Königin-Olga-Stift 4 (davon 2
Std. GK)
Schickhardt-Gymn. 14 (davon 6
Std. GK/LK)
Evang. Mörike-Gymnasium (pr.) 10 (davon 2
Std. GK)
Sportschule Glucker (pr.) 9 (davon 5
Std. Lücke)
150

Die Mühlbachhofschule (keine Fachkraft, öffentliche Verkehrsmittel zu zeitaufwendig), die Vogelsangschule (kein Bus), die Johannes-Brenz-Schule, die Technische Oberschule, die Gewerbliche Schule im Hoppenlau, die Kaufmännische Schule I, die Kaufmännische Schule Süd, die Max-Eyth-Schule und die Robert-Mayer-Schule erteilen keinen Schwimmunterricht (Fehlanzeige).

Die Falkertschule, die Schule im sonnigen Winkel, die Schloß-Realschule für Mädchen und das Eberhard-Ludwigs-Gymnasium erteilen keinen Schwimmunterricht wegen Schließung des Bades in der Diakonissenanstalt.


Bereich Stuttgart Feuerbach, Weilimdorf

Hallenbad Feuerbach
Bachschule 8
Belegungskapazität: Bismarckschule 12
27 Std. x 5 Gruppen Engelbergschule 4
= 135 Gruppen/Woche Hattenbühlschule 2
Hohewartschule 4
Maria-Montessori-Schule B 2
Pragschule B 9
Rappachschule B 4
Reisachschule B 4
Rosensteinschule B 4
Wolfbuschschule B 15
Föhrichschule 4
Seelachschule B 2
Realschule Feuerbach 12
Realschule Weilimdorf 8
Leibniz-Gymnasium 12 (davon 2
Std. GK)
Neues Gymn. Feuerbach 6
Solitude-Gymn. 6
Gewerbl. Schule f. Holztechnik 2
Louis-Leitz-Schule 9
Kerschensteinerschule 4
133

Die Grundschule Burgholzhof erteilt als neue Schule bislang noch keinen Schwimmunterricht. Die Gewerbliche Schule für Farbe und Gestaltung, die Kaufmännische Schule Stuttgart-Nord und die Steinbeisschule erteilen keinen Schwimmunterricht (Fehlanzeige).



Bereich Stuttgart Zuffenhausen, Stammheim, Mühlhausen

Hallenbad Zuffenhausen Herb.-Hoover-Schule B 12
Hohensteinschule 4
Belegungskapazität: Mönchfeldschule B 4
22 Std. x 5 Gruppen Silcherschule 10
= 110 Gruppen/Woche Uhlandschule 6
Haldenrainschule 4
Kreuzsteinschule B 3
Helene-Fernau-Horn-Schule 4
Ernst-Abbe-Schule 8 (davon 2
Std. nur 1. Hj

Realschule Freiberg 6
Park-Realschule 8
Rilke-Realschule 8
Eschbach-Gymnasium 8
Ferdinand-Porsche-Gymn. 8
Robert-Bosch-Schule 1
94

Die Rosenschule (zu hoher Zeitaufwand, kein Bus) und die Grund- und Hauptschule Stuttgart-Stammheim (Fehlanzeige) erteilen keinen Schwimmunterricht.


Lehrschwimmbecken
Ernst-Abbe-Schule Haldenrainschule 2
Hohensteinschule 2
Belegungskapazität: Hohensteinschule Abt. Marconistr. B 2
52 Std. x 1 Gruppe GS Mühlhausen B 2
= 52 Gruppen/Woche Mönchfeldschule B 4
Neuwirtshausschule B 2
Uhlandschule 4
GS Zazenhausen 3
Ernst-Abbe-Schule 4
Helene-Fernau-Horn-Schule 2
Realschule Freiberg 2
Park-Realschule 2
Rilke-Realschule 4
35


Lehrschwimmbecken
Gustav-Werner-Schule
Ferd.-Porsche-Gymn. 5
Belegungskapazität: Gustav-Werner-Schule 16
42 Std. x 1 Gruppe 21
= 42 Gruppen/Woche

Die restlichen Stunden werden vom Gustav-Werner-Kindergarten belegt.