Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 548/2001
Stuttgart,
06/11/2001



Theater und soziokulturelle Einrichtungen
Zuschüsse 2001




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuß
Verwaltungsausschuß
Vorberatung
Beschlußfassung
öffentlich
öffentlich
11.07.2001
18.07.2001



Beschlußantrag:
  1. Die nachstehend aufgeführten Theater erhalten 2001 folgende Zuschüsse:
    • Verein Altes Schauspielhaus & Komödie im Marquardt
5.481.000 DM
    • Theater tri-bühne
920.000 DM
    • Theater der Altstadt im Westen
865.000 DM
    • Renitenz-Theater
720.000 DM
    • FITS (Figurentheater Stuttgart)
640.000 DM
    • Makal-City-Theater
339.000 DM
    • Eurythmeum
95.000 DM
    • Theater am Faden
78.000 DM

2. Die nachstehend aufgeführten soziokulturellen Einrichtungen erhalten 2001 folgende Zuschüsse:

    • Merlin
360.000 DM
    • Laboratorium
160.000 DM
    • kommunales kontakt teater
203.000 DM

3. Der Aufwand zu Ziff. 1 wird gedeckt aus Mitteln des Verwaltungshaushalts 2001 bei AHSt.: 1.3300.7070.000 - Institutionelle Theaterförderung -.

4. Der Zuschuss 2000 an das Makal-City-Theater wird von 302.000 DM um 9.000 DM auf 311.000 DM erhöht. Der Aufwand wird gedeckt aus Mitteln des Verwaltungshaushalts 2001 bei HHST.: 1.3300.7070.000 – Institutionelle Theaterförderung.

5. Für sämtliche Zuwendungen gelten die Allgemeinen Bewilligungsbedingungen der Landeshauptstadt Stuttgart.

6. Das Kulturamt wird ermächtigt, im Folgejahr für laufende Zuwendungen an die genannten Theater und soziokulturellen Einrichtungen bis zur Beschlussfassung Abschlagszahlungen bis zu 80% der im Vorjahr bewilligten Mittel nach Maßgabe des noch zu beschließenden Haushaltsplans 2002/2003 und etwaiger haushaltsrechtlicher Sperren zu leisten.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1


Dem Beschlussantrag liegen die im Rahmen der Haushaltsplanberatungen vorgesehenen Beträgezugrunde; die Abweichungen beim Makal-City-Theater und kommunalen kontakt teater sind in der ausführlichen Begründung (Anlage 1) erläutert. Der Zuschuss für das Theater Die Rampe wurde bereits am 19. Juli 2000 beschlossen (vgl. GR-Drucksache-Nr. 587/2000).
Über den Zuschuss für das Studio Theater wurde bereits am 6. März 2001 beschlossen (vgl. GR-Drucksache-Nr. 1037/2001). Der Zuschuss 2001 für das Theaterhaus Stuttgart e. V. wurde bereits mit der GR-Drucksache 351/2000 vom 23. März 2000 beschlossen.

Beteiligte Stellen






Dr. Iris Jana Magdowski

Federführendes Referat/Erstellendes Amt:
Referat KBS/Kulturamt


Anlagen




    Anlage 1 zur GRDrs 548/2001



Ausführliche Begründung:


In der als Anlage 2 beigefügten Übersicht sind zu jeder der im Beschlussantrag genannten Einrichtungen die üblichen statistischen Angaben aufgeführt, bezogen auf das Jahr 2000.

Die Bewilligung von Zuschüssen bis zu 50.000 DM fällt in die Zuständigkeit der Verwaltung. Theater mit einem Jahreszuschuss bis zu 50.000 DM sind daher in der Vorlage nicht enthalten.

1. Makal-City-Theater

Wie bereits in der GR-Drucksache 428/1997 (Theatersammelvorlage 1997) dargestellt, hat die Allianz-Grundstücks-GmbH als Vermieterin der Spielstätte den Mietzins mit Auslaufen des alten Mietvertrags in 1997 beträchtlich angehoben. Die Kulturverwaltung konnte in Verhandlungen erreichen, dass die Erhöhung DM in den Jahren 1997 bis 2000 stufenweise vorgenommen wird und insgesamt 44.000 nicht übersteigt. 2000 fiel die vierte Rate von 9.000 DM an, wurde jedoch irrtümlicherweise nicht in der Beschlussvorlage 2000 (GR-Drucksache 744/2000) berücksichtigt. Da das Theater in keinem Fall in der Lage ist, die Mieterhöhung aus eigener Kraft zu finanzieren, muss der vom Verwaltungsausschuss beschlossene Zuschuss für 2000 um 9.000 DM auf 311.000 DM erhöht werden. Die Mittel hierfür stehen zur Verfügung.

2. kommunales kontakt teater

Das kommunale kontakt teater beantragte bereits im Jahr 2000 eine Erhöhung des laufenden Zuschusses um 13.000 DM für das Jahr 2000 und eine Erhöhung um weitere 26.000 DM für das Jahr 2001 zur Finanzierung zusätzlich Personalkosten. Der erhöhte Zuschuss für 2000 wurde mit der GR-Drucksache 744/2000 vom 24.08.2000 beschlossen.