Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 404/2001
Stuttgart,



Hilfeplanung in der Sozialhilfe
hier: Zielgruppendefinition, Erfolgskriterien, Fallzahldokumentation




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozialausschuß
Verwaltungsausschuß
Beschlußfassung
Beschlußfassung
öffentlich
öffentlich
23.07.2001
25.07.2001



Beschlußantrag:
  1. Vom Stand der Vorbereitungen und dem Umsetzungsbeginn ab 1. Januar 2002 wird Kenntnis genommen.
  2. Die Ausführungen zu den Zielgruppen, den Erfolgskriterien und der Fallzahlendokumentation werden zur Kenntnis genommen. Die weitere qualitative Differenzierung wird in Zusammenarbeit mit der wissenschaftlichen Begleitung (Herrn Prof. Dr. Reis und Herrn Dieckmann) und den Mitarbeitern in der Hilfeplanung ab Juli 2001 fortgesetzt.
  3. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Stelle der Projektkoordination ab 1. August 2001 zu besetzen.
  4. Die Verwaltung wird ermächtigt, die k.w.-Vermerke der im Vorgriff zum Stellenplan 2002 14,5 geschaffenen Stellen bis 31. Dezember 2003 zu verlängern.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Zu 1.
Mit GRDrs 809/2000 vom 15. November 2000 wurde die Einführung der Hilfeplanung ab 1. Januar 2001 beschlossen. Der Entscheidung war ein längeres Abstimmungsverfahren innerhalb der Verwaltung vorausgegangen, in dem der stufenweisen Einführung der Hilfeplanung in vier Stadtbezirken vor einer flächendeckenden Anwendung der Vorzug eingeräumt wurde (GRDrs 311/1999 vom 9. Juni 1999). Unterdessen ruhte die Projektarbeit, da mit den konkreten Vorbereitungen zur Umsetzung erst begonnen werden konnte, nachdem der Gemeinderat am 7. Dezember 2000 über die angepassten Beschlussgrundlagen entschieden hatte.

Die anschließende Projektarbeit konzentrierte sich auf die Reorganisation der Projektstruktur, die Erfüllung der vom Gemeinderat gestellten Bedingungen vor Umsetzung und auf die Gewinnung der zusätzlich erforderlichen Personalressourcen.

Auf dieser neuen Beschlussgrundlage wird nunmehr in den beteiligten Ämtern, ämterübergreifend und mit den externen Projektdienstleistern die Umsetzung vorbereitet. Im Zuge dessen werden die Unterstützungsleistungen im einzelnen festgelegt und organisiert (Verfahrensstandards, Fortbildung, Supervision, wissenschaftliche Beratung und Evaluation, EDV-Hardware, Dokumentation und Statistik).

Es werden Schritt für Schritt die Kooperationen mit den Partnern im sozialen Hilfenetz vereinbart, insbesondere mit dem Programm "Arbeit statt Sozialhilfe", mit der Zentralen Schuldnerberatung, mit dem Amt für Liegenschaften und Wohnen sowie mit dem Jugendamt zur Vermittlung von Kinderbetreuung.

Die für die zusätzlichen 14,5 Arbeitsplätze entstehenden Kosten für Hard- und Softwareausstattung wurden bereits in GRDrs 809/2000 beziffert; die Mittel werden im IuK-Projektplan in 2001 bereitgestellt.

Die praktische Anwendung der Hilfeplanung sollte nach der ursprünglichen Planung am 1. Juli 2001 beginnen. Der Umsetzungsbeginn muss aufgrund des akuten Personalmangels in den Sozialhilfedienststellen jedoch auf den 1. Januar 2002 verschoben werden. Der Erprobungszeitraum endet damit am 31. Dezember 2003.

Zu 2.
Mit Beschluss des Gemeinderats vom 7. Dezember 2000 wurde die Verwaltung beauftragt, dem Gemeinderat noch vor Beginn der 1. Stufe die Zielgruppendefinition, die für die Evaluation entwickelten Erfolgskriterien und eine Fallzahldokumentation vorzulegen (Anlage 4).

Die Zielgruppe der Hilfeplanung sind grundsätzlich alle Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt. Ausgeschlossen sind nur Personen, für die bereits auf ihre besondere Lebenssituation abgestimmte Hilfeangebote und soziale Dienste vorgehalten werden (Hilfesysteme für Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten nach § 72 Bundessozialhilfegesetz, Behinderte nach § 39 Bundessozialhilfegesetz sowie Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz).

Die Anwendung soll zunächst vorrangig auf Neufälle konzentriert werden. Aus dem bereinigten Neufallaufkommen ist in den vier Bezirken mit insgesamt ca. 440 Hilfeplanfällen pro Jahr zu rechnen. Wird diese Planzahl aus Neufällen nicht erreicht, werden Bestandsfälle einbezogen.

In Zusammenarbeit mit der wissenschaftlichen Begleitung (Herrn Prof. Dr. Reis und Herrn Dieckmann) wurden in einem ersten Schritt aus den in GRDrs 809/2000 vom 15. November 2000 genannten Projektzielen entsprechende Erfolgskriterien erarbeitet und die zugehörigen Messinstrumente festgelegt (Anlage 2). Eine weitere Ausdifferenzierung ist erforderlich und erfolgt gemeinsam mit den Hilfeplan-Sachbearbeitern.

Der Begriff der Fallzahldokumentation spricht neben dem Umfang der Erprobung (Fallzahl) auch die Form der Dokumentation an. Die bearbeiteten Fälle bzw. Fallverläufe werden in einem EDV-gestützten Dokumentations- und Statistiksystem erfasst und ausgewertet. Die ausgewählte Software "Sozialberatung" des Landes Nordrhein-Westfalen ist als einzige ohne zeit- und kostenaufwendige Entwicklung bzw. Anpassung zu Projektbeginn einsatz- und evaluationsfähig.


Zu 3.
Entgegen der ursprünglichen Planung werden die Erfolgskriterien vor Umsetzungsbeginn weiterentwickelt. An diesen Vorarbeiten ist die bereits in GRDrs 809/2000 genehmigte Stelle für die Projektkoordination zu beteiligen. Aus diesem Grund ist die Besetzung dieser Stelle bereits ab 1. August 2001 erforderlich.

Zu 4.
Die Verlängerung der k.w.-Vermerke ist durch die zeitliche Verschiebung des Umsetzungsbeginns bedingt.

Finanzielle Auswirkungen
Einmalige KostenLaufende Folge- kosten jährlich
Gesamtkosten der Maßnahme
DM
Laufende Aufwendungen
28,528.00 DM
Objektbezogene Einnahmen
DM
Laufende Erträge
DM
Von der Stadt zu tragen
DM
Folgelasten
DM
Mittel im Haushaltsplan/ Finanzplanung
veranschlagt
Ja
Noch zu veranschlagen
28,528.00 DM
Für die Verlängerung der 0,5 Stelle für die Projektkoordination, bewertet in Vergütungsgruppe II a BAT, um 5 Monate entstehen zusätzliche Personal- und Sachkosten (einschließlich TUI) von 28.528 DM.
Der jährliche Aufwand beträgt 68.467 DM, der Aufwand für die Projektdauer von 2 Jahren und 5 Monaten 165.462 DM.


Beteiligte Stellen

OB/82,
Referat Allgemeine Verwaltung, Finanz- und Beteiligungsreferat, Gesamtpersonalrat haben die Vorlage mitgezeichnet.


Vorliegende Anträge/Anfragen

Antrag Nr. 716/2000 der Gemeinderatsfraktionen CDU, Freie Wähler und F.D.P./DVP vom 27.11.2000.

Erledigte Anträge/Anfragen

Antrag Nr. 269/1998 der SPD-Gemeinderatsfraktion vom 29.06.1998,
Antrag Nr. 525/1998 der SPD-Gemeinderatsfraktion zum Haushalt 1999 (Personalbereich),
Antrag Nr. 279/1999 der CDU-Gemeinderatsfraktion vom 12.07.1999,




Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin


Anlagen



Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Evaluationskriterien
Anlage 3: Eckpunkte der Kooperation
Anlage 4: Niederschrift
Anlage 1 zur GRDrs 404/2001
Ausführliche Begründung:

1. Ausgangssituation/ Stand der Umsetzung

In GRDrs 809/2000 wurde eine stufenweise Einführung der Hilfeplanung, beginnend mit der Erprobung in vier Bezirken (Stadtteile Bad-Cannstatt, Vaihingen, West und Ost) beschlossen.

Die Projektarbeit wurde nach der Beschlussfassung am 7. Dezember 2000 auf dieser Grundlage fortgesetzt, um die praktische Umsetzung vorzubereiten.

Die Ausrichtung des Projekts auf Pilotbereiche machte zunächst eine Reorganisation der Projektstruktur erforderlich, um die Vertreter der Pilotbereiche in den Projektgremien zu beteiligen.

Die Software wurde der Projektgruppe, den IuK-Fachleuten und Datenschutzbeauftragten vorgestellt und eine Entscheidung der Auswahl herbeigeführt. Die Notwendigkeit einer speziellen Software wurde bereits in
GRDrs 809/2000 erwähnt. Die EDV-gestützte Dokumentation und Statistik ist für die gemeinsame Fallbearbeitung und schnelle Informationsübermittlung unter den beteiligten Diensten (an insgesamt 36 Arbeitsplätzen) unverzichtbar, ebenso für die Evaluation der Fallverlaufsdaten. Weder für die Anschaffung, noch für die laufende Nutzung des Programms "Sozialberatung" entstehen Kosten; das Land Nordrhein- Westfalen stellt die Software kostenlos zur Verfügung. Die bei anderen Anbietern anfallenden Kosten für die Anschaffung und Anpassung/Entwicklung einer Software entfallen. Ein aufwendiges Ausschreibungsverfahren kann in der 1. Stufe vermieden werden.

Die für die 14,5 zusätzlichen Projekt-Stellen erforderliche Hardwareausstattung der Arbeitsplätze wurde in GRDrs 809/2000 bereits mit der Schaffung der Stellen bewilligt. Die Mittel werden im IuK-Projektplan bereitgestellt.

Zur Entwicklung der Handlungsform "Hilfeplanung" werden gegenwärtig in der Projektgruppe die Verfahrensstandards erarbeitet. Gemäß GRDrs 311/1999 soll Hilfeplanung nach Abschluss der Pilotphase in die Stellenbemessung aufgenommen werden. Hierzu werden während der Projektlaufzeit entsprechende Kriterien entwickelt.

Es werden das projektinterne Fortbildungsprogramm erstellt und die notwendigen organisatorischen Vorbereitungen für die Durchführung getroffen. Die beteiligten Supervisoren werden auf ihre projektspezifische Aufgabe vorbereitet.

Der Erfolg von Hilfeplanung hängt wesentlich vom raschen und ausreichenden Einsatz der Ressourcen aus dem sozialen Dienstleistungsnetz ab. Um diese mit Hilfeplanung abzustimmen, schnelle Verfügbarkeit und kurze Kommunikationswege zu gewährleisten, sind über den Einzelfall hinausgehende, passende Rahmenvereinbarungen mit den wichtigsten Partnern notwendig. Dabei ist zu berücksichtigen, dass deren Handlungsräume durch eigene politische und rechtliche Vorgaben determiniert sind.

Mit dem Programm "Arbeit statt Sozialhilfe" wurden dementsprechende "Eckpunkte der Kooperation" vereinbart (Anlage 3). Weitere Kooperationsvereinbarungen sind zunächst mit der Zentralen Schuldnerberatung, mit dem Amt für Liegenschaften und Wohnen und mit dem Jugendamt zur Vermittlung von Kinderbetreuung vorgesehen.

Das Ausschreibungsverfahren für die Projektkoordination läuft derzeit noch. Die Stellenbesetzung der Projektstellen beim Jugendamt ist abgeschlossen.

Ursprünglich war geplant, die praktische Umsetzung ab 1. Juli 2001 zu beginnen. Die Personalsituation in den Projekt-Dienststellen weist bereits zum jetzigen Zeitpunkt einen Fehlbestand von 6,05 Stellen aus. Das Ausschreibungsverfahren für die Sozialhilfedienststellen hat keine ausreichende Zahl an Bewerbern ergeben, sodass die für die Umsetzung des Projektes notwendige zusätzliche Personalressource von 9 Stellen nicht zur Verfügung steht. Durch die Einführung der Hilfeplanung würde sich die Belastungssituation verschärfen, da die als notwendig anerkannte Entlastung der Hilfeplan-Sachbearbeiter durch die übrigen Sachbearbeiter zusätzlich übernommen werden müsste.

Eine Verschiebung des Umsetzungsbeginns auf den 1. Januar 2002 ist auf Grund der Personalsituation in den Projektdienststellen unumgänglich. Die Verwaltung wird alle Anstrengungen darin setzen, bis 31. Dezember 2001 die für das Projekt notwendige Personalausstattung sicherzustellen. Die Projektvorbereitungen werden bis dahin weiter fortgesetzt.


2. Zielgruppendefinition, Erfolgskriterien, Fallzahldokumentation

Der Beschluss des Gemeinderats vom 7. Dezember 2000 zur oben genannten GRDrs enthält den Auftrag an die Verwaltung, noch vor Umsetzungsbeginn die Zielgruppen zu definieren, Erfolgskriterien zu entwickeln und eine Fallzahldokumentation zu erstellen (Anlage 4).

2.1. Zielgruppendefinition

Bei der Auswahl der Zielgruppe wird ein möglichst breiter Ansatz gewählt. Grundsätzlich werden alle Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) erhalten, in die Hilfeplanung einbezogen. Bei der Einführung der Hilfeplanung ist eine Konzentration auf Neufälle vorgesehen. Bei allen Neufällen ab Umsetzungsbeginn wird in einem Clearing von Sozialhilfesachbearbeitung und Allgemeinem Sozialen Dienst geprüft, welche Perspektiven der Hilfeplanung bestehen, d. h. die objektiven und subjektiven Voraussetzungen für eine Veränderung der Lebenssituation ermessen. Für die Aufnahme der Hilfeplanung ist die Bereitschaft der Klienten, an der Änderung ihrer Situation intensiv mitzuarbeiten, unbedingt notwendig.

Wenn die anvisierte Anzahl der Neufälle (ca. 440 pro Jahr) nicht erreicht wird, werden ergänzend zu den Neufällen Bestandsfälle in die Hilfeplanung einbezogen. Solche Fälle werden nach den Kriterien "besondere Dringlichkeit" oder "besondere Motivation" einbezogen.

Von der Hilfeplanung ausgeschlossen sind Personen,
- die gemäß § 72 BSHG "Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten" erhalten. Für diese Personen unterhält die Landeshauptstadt Stuttgart ein zielgruppenspezifisches Hilfesystem, das auf ihre besondere Lebenssituation ausgerichtet ist. Der Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern als Kostenträger erprobt derzeit ein eigenes Hilfeplanverfahren für diese Zielgruppe. Die Zusammenarbeit mit diesem Projekt ist in der Projektstruktur sichergestellt.
- die gemäß § 39 BSHG "Eingliederungshilfe für Behinderte" beziehen. Für diesen Personenkreis werden von dem besonderen Sozialdienst des Gesundheitsamtes Hilfen geleistet, die auf die besondere Lebenslage und Bedürfnisse der Behinderten zugeschnitten sind.
- die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten. Dieser Personenkreis wird gesondert betreut. Ihm stehen wegen der ungewissen Aufenthaltsdauer die Angebote des Hilfesystems nicht in vollem Umfang zur Verfügung. Die Möglichkeiten, von öffentlicher Hilfe unabhängig zu werden, können durch Hilfeplanung nicht wesentlich erweitert werden.

2.2. Erfolgskriterien

Die Evaluation zielt darauf ab, die Erreichung der Ziele der Hilfeplanung messbar zu machen. Das Evaluationsverfahren wird wissenschaftlich begleitend und in Rückkoppelung mit den praktischen Erfahrungen in der Umsetzungsphase weiterentwickelt (prozessorientierter Evaluationsansatz). Diesem Konzept hat der Gemeinderat am 7. Dezember 2000 zugestimmt (GRDrs 809/2000, Anlage 3).

Aufgrund der Beschlußfassung wurde in einem ersten Schritt die Bestimmung der Erfolgskriterien vor Umsetzungsbeginn vorgezogen. Die zusammen mit Herr Prof. Dr. Reis und Herr Dieckmann aus den Zielen abgeleiteten Erfolgskriterien (Messgrößen) werden mit den zugehörigen Erhebungsinstrumenten in Anlage 2 dargestellt und kommentiert.

Die stufenweise Einführung der Hilfeplanung ermöglicht einen Vergleich mit den Stadtteilen, die nicht an Hilfeplanung beteiligt sind. Es können auf diese Weise die Entwicklung der Sozialhilfeaufwendungen und die Dauer des Hilfebezuges mit bzw. ohne Hilfeplanung ermittelt werden (bezogen auf die Summe der Hilfeplanfälle im Verhältnis zu Fällen ohne Hilfeplanung und bezogen auf die Summe der Fälle einer Dienststelle mit und ohne Hilfeplanung). Die verwertbaren Daten aus PROSOZ und die Falldokumentation werden in Verbindung mit den Workshops ausgewertet, um die Leistungsqualität der Hilfeplanung zu ermitteln.

Der Gegenstand der Untersuchung besteht in der Anwendung eines neuen Handlungskonzepts in veränderter Kooperationsform. Nachdem auf keine Erfahrungswerte für die Besonderheiten dieses Verfahrens zurückgegriffen werden kann, wurde bewusst ein Evaluationskonzept vorgeschlagen, das die Erfahrungen aus der praktischen Umsetzung laufend integriert. Die notwendige Rückkoppelung von Praxiserfahrung und Differenzierung der Erfolgskriterien unter wissenschaftlicher Begleitung verlangt die Einbeziehung der in der Hilfeplanung tätigen Sachbearbeiter und trägt umgekehrt zu ihrer Qualifizierung bei (GRDrs 809/2000, Anlage 3, Nr. 2.2).

Trotz der Verschiebung des Umsetzungsbeginns soll die Evaluation weiterentwickelt werden. Im Juli 2001 wird gemeinsam mit den externen Partnern das weitere Vorgehen festgelegt. An der Operationalisierung der Ziele werden ab Oktober 2001 die bereits für Hilfeplanung ausgewählten Sachbearbeiter beteiligt, obwohl die für das Projekt erforderliche zusätzliche personelle Entlastung erst ab 1. Januar 2002 zur Verfügung steht.

2.3. Fallzahldokumentation

Eine Dokumentation der Fallzahlen ist erst während der Einführung anhand der tatsächlich bearbeiteten Fälle möglich. Die Berechnung der Fallzahl ist schwer kalkulierbar, da weder die Mitwirkungsbereitschaft der Hilfesuchenden noch die im Einzelfall entstehende Intensität der Bearbeitung bekannt sind. Diese hängt wesentlich von der Zusammenarbeit mit den beteiligten Kooperationspartnern im sozialen Hilfenetz und ihren verfügbaren Ressourcen ab (Kinderbetreuungsplätze, vermittelbarer Wohnraum, Beratungsplätze etc.).

Nach der genannten Zielgruppendefinition ist bezogen auf die vier Bezirke mit jährlich ca. 440 für Hilfeplanung in Frage kommenden Fällen zu rechnen. Die Zahlenangaben beziehen sich auf eine Auswertung von Neufällen aus drei Monaten im Jahr 1999; diese wurden auf das Fallaufkommen im Jahr 2000 umgerechnet.

Zur Dokumentation der Fallzahlen und Fallverläufe wird die erwähnte Software angewendet. Das Programm "Sozialberatung" wurde zur Dokumentation von Hilfeplänen im Rahmen des Modellprojekts "Sozialbüros" des Ministeriums für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen entwickelt. Aus ihrer wissenschaftlichen Begleitung dieses Projekts sind Herr Prof. Dr. Reis und Herr Dieckmann mit dieser Software und ihrer Auswertung vertraut.

Dokumentiert werden für die jeweilige Lebenssituation des Klienten kennzeichnende Stammdaten wie Name, Alter, Familienstand, Anzahl Familienmitglieder, Erwerbstatus, Wohnsituation, gesundheitliche Situation. In jedem Einzelfall werden die zwischen den Beteiligten vereinbarten Beratungsziele, die einzelnen Handlungsschritte und der zeitliche Rahmen zu ihrer Erreichung festgehalten. Neben diesen Inhalten werden die weiteren Beratungsbeteiligten, die Beratungsverläufe und der zeitliche Umfang der Beratung aufgezeichnet.

In Bezug auf die Evaluation der Qualitäts- und Strukturziele ermöglicht diese Software Aufschluss über die Beratungsthemen. Die Häufigkeit der Nennung bestimmter Ziele in Verbindung mit dem Grad ihrer Erreichung, lässt Rückschlüsse auf Bedarf und Ressourcen im Hilfesystem zu. Damit wird auch ein Planungsansatz für die weitere Gestaltung des Hilfesystems geschaffen.

Die Auswertung der Fälle erfolgt in anonymisierter Form. Zugriff auf den Fallbestand haben ausschließlich die mit Hilfeplanung befassten und die für die Administration und Auswertung zuständigen Mitarbeiter. Über die mit Einwilligung der Hilfesuchenden erhobenen Daten erhalten die Klienten nach den gesetzlichen Vorgaben Auskunft.

3. Personelle und finanzielle Auswirkungen

Mit GRDrs 809/2000 wurde der Schaffung einer 50 %-Stelle in Vergütungsgruppe
II a BAT für die Koordination für die Dauer von 2 Jahren ab Umsetzungsbeginn zugestimmt. Die zentrale Aufgabe der Projektkoordination besteht in der Abstimmung der internen und externen Projektdienstleistungen (Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation, Fortbildung, Supervision) und der internen Umsetzung der Evaluationsschritte. Die Teilnahme der Projektkoordination an der Entwicklung der Evaluation ist ab 1. August 2001 bis zum Projektende am 31. Dezember 2003 erforderlich. Um dies zu gewährleisten, ist eine Verlängerung der Stelle um 5 Monate erforderlich. Hierfür entstehen zusätzliche Personal- und Sachkosten in Höhe von 28.528 DM.

4. K.w.-Vermerke für die befristet geschaffenen Projektstellen

Die Stellen für das Projekt Hilfeplanung wurden befristet für die Dauer des zweijährigen Pilotversuches (k.w.-Vermerk 01/2003) geschaffen; die Umsetzung war zunächst zum 1. Januar 2001 und zuletzt zum 1. Juli 2001 vorgesehen. Da die vorgesehene Verschiebung des Projektstarts auch ein späteres Ende mit sich bringt, müssen die k.w.-Vermerke entsprechend bis zum Projektende am 31. Dezember 2003 verlängert werden.

Anlage 2 zu GRDrs 404/2001


Evaluationskriterien

Globalziele
Die Hilfepläne erhöhen die Wirksamkeit der geleisteten Hilfe.

Die Qualität der Arbeit wurde erhöht.


Nr.
STRATEGISCHE ZIELE
OPERATIONALISIERUNG
INSTRUMENT
1
    Die Sozialhilfe-Bedürftig-
    keit ist möglichst schnell überwunden.
    Verkürzung der Verweildauer gegenüber Kontrollgruppe
    Auswertung PROSOZ: Durchschnittliche Verweildauer in Bezirken
2
    Die Klienten sind auf Dauer unabhängig von Sozialhilfe
    6 Monate nach Ausstieg ohne Sozialhilfe
    langfristige
    Auswertung PROSOZ
3
    Mittelfristig werden/ sind Mittel eingespart.
    Opportunitätskosten im Vergleich zu Kontrollgruppe
    Auswertung
    PROSOZ :
    Berechnung auf der Basis der durchschnittlichen Fallkosten
4
    Die Eigenverantwortung (auch bei laufendem Hilfebezug) ist nachhaltig gestärkt
    Dimensionen selbständiger Lebensführung definieren; Zeitvergleich
    Klientenfragebogen; Falldokumentation
5
    Die Kundenzufrieden-
    heit hat sich erhöht.
    Kategorie wie Consens-Fragebogen; evtl. Kontrollgruppenvergleich
    Fragebogen analog zu Consens-Befragung; evtl. Kontrollgruppen-
    vergleich
6
    Der Hilfeplan wird richtig eingesetzt.
    Standards definieren wie z.B. Ganzheitlichkeit, in der Gestaltung, Rechtmäßigkeit, Verbindlichkeit;
    Indikatoren entwickeln
    Auswertung der Falldokumentation; Workshop
7
    Die Ressourcen der Klienten werden erkannt und genutzt/optimiert.
    Relevante Kategorien definieren; Indikatoren entwickeln
    Auswertung der Falldokumentation; Workshop
8
    Die notwendigen Mittel werden erkannt und bereitgestellt; der Mitteleinsatz wird optimiert.
    Relevante Kategorien definieren; Indikatoren entwickeln
    Auswertung der Falldokumentation; Workshop
9
    Die Vernetzung und Kooperation ist verbessert worden. / Bei den Hilfen kooperieren alle beteiligten Akteure miteinander; die Hilfeträger vernetzen ihre Leistungsangebote.
    Kategorien definieren für interne und externe Kooperationen und Vernetzung; Indikatoren entwickeln
    Auswertung der Falldokumentation; Workshop
10
    Stärken und Schwächen der vorhandenen Angebote in bezug auf die Hilfeplanung sind festgestellt.
    Kategorien definieren; Indikatoren entwickeln
    Auswertung der Falldokumentation; Auswertungs-
    gespräch
11
    Grundlagen für Controlling sind geschaffen.
    Definition steuerungsrelevanter Daten
    Auswertung von PROSOZ und der Falldokumentation sowie der Workshop-Ergeb-
    nisse; Workshop
12
    Die Arbeitszufriedenheit hat sich erhöht.
    Kategorie und Indikatoren analog zum Consens-Fragebogen definieren; Evtl. Kontrollgruppenvergleich
    Fragebogen analog zu Consens-Befragung; evtl. Kontrollgruppen-
    vergleich


Anmerkungen zur Evaluation und zu den einzelnen Evaluationskriterien:

Grundsätzlich:

Die Evaluation stützt sich auf fünf Datenquellen:

a) Die Auswertung der im ProSoz-Verfahren gewonnenen Daten mit der Statstik-Software SPSS nach einem Verfahren, das von der FH Frankfurt weiterentwickelt wurde. Dieses Verfahren ermöglicht die Auswertung von Individualdaten und damit Erkenntnisse, die mit den bislang üblichen Auswertungsroutinen (Sozialhilfestatistik, Kennzahlen-Vergleich) nicht möglich waren. Da diese Daten bereits jetzt vorliegen, ist ein Vergleich des “Status Quo” mit den eingetretenen Veränderungen ebenso möglich wie ein Vergleich der am Projekt beteiligten Bezirke mit den nicht-beteiligten Bezirken.

b) Die Auswertung von Daten, die mit der Software “Sozialberatung” im Laufe des Projekts gewonnen werden. Geprüft werden müsste, ob der Einsatz dieser Software über die am Projekt beteiligten Bezirke und die in die Hilfeplanung einbezogenen Fälle hinaus auf Kontrollgruppen ausgedehnt werden soll.

c) Die Befragung von Mitarbeiter/-innen. Hierbei kann auf den Fragebogen zurückgegriffen werden, der bei der Consens-Befragung eingesetzt wird. Dies ermöglicht Vergleiche zwischen den am Projekt beteiligten und den nicht-beteiligten Bezirken. Der Fragebogen wäre um einige auf das Projekt bezogene Fragestellungen zu erweitern.

d) Die Befragung von Klient/-innen. Auch hier könnte auf den geplanten Consens-Fragebogen zurückgegriffen werden, der aber noch nicht vorliegt und geprüft werden muss.

e) Die Ergebnisse von Diskussionen auf Workshops zu bestimmten Fragestellungen. Diese Workshops werden nach der Methode des Gruppendiskussionsverfahrens durchgeführt und dokumentiert.

Zu den einzelnen Evaluationskriterien:

Zu 1:
Die Auswertung der ProSoz-Daten erbringt Aufschlüsse über die Dauer des Sozialhilfebezugs in den Einzelfällen. Auf dieser Basis können bestimmte Fallkonstellationen (Größe der Bedarfsgemeinschaft etc.) gebildet und verglichen werden. Durch die Beschränkung des Projekts auf einige Bezirke ist ein Kontrollgruppenvergleich möglich: die nicht beteiligten Bezirke bilden die Kontrollgruppe. Wenn sich in den Projektbezirken die Verweildauer gegenüber den Kontrollbezirken senkt, ist dies ein Indikator für den Projekterfolg.

Zu 2:
Eine längerfristige Auswertung der ProSoz-Daten bringt Aufschlüsse darüber, wie
“nachhaltig” die Hilfe war: Wenn “Rückkehrer” in die Sozialhilfe ihr altes Aktenzeichen wieder erhalten, ist rasch zu ermitteln, wer vor dem Ablauf von sechs Monaten wieder Sozialhilfe bezieht.

Zu 3:
Alle Berechnungen von Einsparungen basieren auf einer Opportunitätskostenrechnung. Es wird gefragt: “Welche Kosten wären entstanden, wenn eine Person in der Sozialhilfe verblieben wäre?”. Diese Rechnungen sind methodisch meist nicht ohne Probleme. Die Aussagekraft steigt, wenn eine Kontrollgruppe existiert, mit der man spezielle Fallkonstellationen vergleichen kann (Kombination von Alter, Geschlecht, Nationalität, bisherige Verweildauer etc.). Deshalb wird für die Berechnung der Einsparungen durch das Projekt eine Opportunitätskostenrechnung im Vergleich der Projektbezirke zu den Kontrollbezirken vorgeschlagen. Die Entwicklung der Gesamtaufwendungen in der Sozialhilfe wird ebenfalls in geeigneter Weise dargestellt.

Zu 4:
Um festzustellen, ob sich die Eigenverantwortung der Klienten erhöht hat, kann man auf Daten aus der Falldokumentation bzw. der Klientenbefragung zurückgreifen. Wichtig ist es festzustellen, was unter “Eigenverantwortung” zu verstehen ist. Da es sich hier um ein wichtiges Ziel der praktischen Arbeit im Projekt handelt, das Bestandteil individueller Zielvereinbarungen sein wird, sollte die Konkretisierung des Begriffs sinnvollerweise gemeinsam mit den Mitarbeiter/-innen des Projekts erfolgen.

Zu 5:
Hier muss zunächst der Consens-Fragebogen gesichtet werden. Sein Einsatz wäre sinnvoll, denn dann ist ein Kontrollgruppenvergleich möglich.

Zu 6:
Gemeinsam mit den Beteiligten (d. h. der Projektgruppe und Projektmitarbeiter/-innen sind Standards eines richtigen Einsatzes des Hilfeplans zu entwickeln und fortzuschreiben. Dies beinhaltet eine fortlaufende Überprüfung und ggf. Korrektur der Standards anhand praktischer Erfahrungen.

Zu 7:
Hier gilt das zu 4 ausgeführte: Da die Projektmitarbeiter/-innen eine gemeinsame Vorstellung darüber haben sollten, was “Ressourcen” der Klienten sind, um auch die Falldokumentation einheitlich bedienen zu können, sollte eine Erarbeitung konkreter Kategorien mit den Mitarbeiter/-innen erfolgen.

Zu 8:
Vor Projektbeginn kann nicht festgestellt werden, was die “notwendigen Mittel” der Hilfeleistung sind. Erst der Vergleich der in der Fallarbeit als notwendig erachteten Mittel mit den tatsächlich vorhandenen ermöglicht Aufschlüsse.

Zu 9:
Hier gilt das Gleiche wie bei 8.

Zu 10:
Dto.

Zu 11:
Hier kann zu Beginn ein Grobkonzept entwickelt werden, das sich auf die Definition zentraler Kategorien und der Zuordnung von Datenquellen stützt. Dieses Konzept muß jedoch auf seine Tauglichkeit hin überprüft werden.

Zu 12:
Hier kann der Consens-Fragebogen eingesetzt werden.

Zum Zeitrahmen:
Die Konkretisierung der Evaluationskriterien bzw. die Entwicklung des Instrumentariums kann bezüglich der Kriterien 1, 2, 3, 5, 11 und 12 vollständig oder zumindest in der Form eines in der Praxis erst zu testenden
“Prototyps” (z.B. Controllingkonzept, Klienten- und Mitarbeiterfragebogen) vor Projektbeginn erfolgen.

Für Kriterium 6 können vorab Standards definiert werden (z.B. durch die Projektgruppe). Für die Evaluation, insbesondere der finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklungen erfolgt eine definitive Bestimmung und Beschreibung der Ausgangslage.

Die Kriterien 4, 7, 8, 9 und 10 sind Bestandteile einer prozessbezogenen Evaluation. Es widerspräche allen Regeln der wissenschaftlichen Evaluation und wäre auch im Hinblick auf die Einheitlichkeit des Einsatzes der Falldokumentation im höchsten Masse kontraproduktiv, hier ohne die Beteiligung von Mitarbeiter/-innen bzw. vor Projektbeginn Konkretisierungen vorzunehmen.


Anlage 3 zu GRDrs 404/2001

Eckpunkte der Kooperation
beim Programm “Arbeit statt Sozialhilfe” und dem Projekt “Einführung der Hilfeplanung in der Sozialhilfe”


Zur Struktur


Zur Leitorientierung


Zum Verfahren