Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung
Referat Städtebau

Gz: A6400-00
GRDrs 364/2002
Stuttgart,
04/23/2002



BürgerService Bauen/Bauen in Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Reform- und Strukturausschuß
Verwaltungsausschuß
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
öffentlich
08.05.2002
15.05.2002



Beschlußantrag:

1. Prüfamt für Baustatik:




2. Sachgebiet “Sonderbauten” der Baukontrolle


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Das Baurechtsamt wurde in den Jahren 1995 und 1996 durch das Beratungsunternehmen Roland Berger & Partner untersucht. Die im Untersuchungsbericht gemachten und mit GRDrs 331/96 beschlossenen Maßnahmen wurden größtenteils umgesetzt. Zur Bearbeitung der noch offenen Punkte wurde das Projekt “Bauen in Stuttgart” mit 4 Teilprojekten aufgesetzt.

Die Einrichtung des “Bürgerservice Bauen” (Teilprojekt 1, GrDrs. 73/2000) ist vollzogen; die offizielle Eröffnung fand am 17.4.2002 statt. Die Teilprojekte 3 (Bauüberwachung) und 4 (Prüfamt für Baustatik) sind Gegenstand dieser Vorlage. Zu Teilprojekt 2 “Ämterübergreifende Ablaufoptimierung Baugenehmigungsverfahren” und zu den insgesamt konkret erzielten Ergebnissen wird im Herbst 2002 eine separate Vorlage eingebracht.


1. Teilprojekt 4, Prüfamt für Baustatik

Im Gutachten wurde von Roland Berger & Partner empfohlen, das Prüfamt für Baustatik mit 8 Planstellen beizubehalten und die Vollkostendeckung anzustreben.

Die Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion hat mit Antrag Nr. 18/2001 vom 18.01.2001 beantragt zu prüfen, welche der Aufgaben des Prüfamtes für Baustatik von der Verwaltung wahrgenommen werden müssen bzw. in welchem zusätzlichen Umfang eine Vergabe an freie Prüfingenieure möglich ist und ob das Prüfamt für Baustatik aufgelöst werden kann.

Die CDU-Gemeinderatsfraktion hat in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 17.1.2001 die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur schrittweisen Privatisierung des Aufgabenkataloges des Prüfamts für Baustatik vorzulegen.

Die Besetzung der Stelle des Leiters/der Leiterin des Prüfamtes für Baustatik wurde vom Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 17. Januar 2001 bis zur endgültigen Entscheidung über den Erhalt des Prüfamtes ausgesetzt.

Roland Berger & Partner hatte für das Prüfamt einen Zuschussbedarf von 197.000 DM im Jahre 1994 ermittelt.

Seit 1. Januar 2001 ist beim Baurechtsamt die Kosten- und Leistungsrechnung als Vollkostenrechnung eingeführt. Damit ist es möglich, mittels der SAP-Software die beim Prüfamt für Baustatik tatsächlich angefallenen Erlöse und Kosten gegenüberzustellen. Bei der Gegenüberstellung von Erlösen und Kosten ergibt sich für das Jahr 2001 ein Überschuss von ca. 75.000 € (ohne Berücksichtigung der Steuerungsumlage).

Bei Auflösung des Prüfamtes für Baustatik würde dieser Überschuss entfallen. Darüber hinaus verblieben in diesem Fall beim Baurechtsamt Fixkostenanteile der jetzt dem Prüfamt verrechneten Umlagen.

Seit 01.01.2001 ist die Stelle des Leiters des Prüfamtes für Baustatik nicht besetzt. Die Aufgaben werden seither durch einen der vorhandenen Prüfingenieure wahrgenommen. Das erzielte Jahresergebnis wurde mit 7 Prüfingenieuren (incl. Leitung) erreicht. Die derzeit freie Stelle (Aktivaufwendungen von ca. 57.000 €/Jahr) könnte damit ohne Gefährdung des 2001 erzielten Betriebsergebnisses (s.o.) künftig gestrichen werden. Der Anteil der an Private vergebenen Prüfaufträge verbliebe damit bei ca. 90%.

Bei einer Vergabe von 100% der Prüfaufträge an Private ist mindestens ein Prüfingenieur zur Abwicklung der Aufträge mit den Privaten notwendig. Einnahmen werden dann keine mehr erzielt. Zahlreiche Dienstleistungen für Bürger, Bauherren und Verwaltung (siehe ausführliche Begründung) könnten dann nicht mehr geleistet und müssten bei Bedarf von Dritten zugekauft werden, was weitere zusätzliche Kosten verursachen würde.

Das Prüfamt für Baustatik soll deshalb in der derzeitigen Form erhalten bleiben. Ein Konzept zur Auflösung des Prüfamtes wurde wegen der nachteiligen Folgen für den städtischen Haushalt nicht erstellt.

Eine Erhöhung der Vergabe auf über 90%, verbunden mit einer weiteren Reduzierung des vorhandenen Personals, würde die Funktionalität und das vorhandene Know-How erheblich beeinträchtigen und soll deshalb unterbleiben.

Im Rahmen von Gesamtsteuerung und Berichtswesen wird zukünftig dem Gemeinderat regelmäßig über die Finanzsituation des Prüfamts, insbesondere über den Vergleich kalkulierter und tatsächlicher Kosten und Erlöse, berichtet.


2. Sachgebiet “Sonderbauten” der Baukontrolle

Mit GRDrs 73/2000 hat der Gemeinderat die Einrichtung eines Sachgebietes “Sonderbauten” beschlossen, um die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen bezüglich der regelmäßig durchzuführenden Brandverhütungsschauen zu gewährleisten. Während eines Jahres sollten im neuen Sachgebiet Arbeitsaufschriebe geführt werden, um den tatsächlichen Personalbedarf zu ermitteln. Ursprünglich war von einem Bedarf von 16 Stellen ausgegangen worden; gestartet wurde das Sachgebiet mit 13 Stellen.

Ergebnis der Auswertung der Zeitaufschriebe ist, dass zur Erledigung der Aufgaben im Sachgebiet Sonderbauten 13 Stellen notwendig sind. Die während der einjährigen Erfassungszeit nicht besetzten 2 Stellen können somit gestrichen werden, eine weitere Stelle wurde zur Begleitung der Brandverhütungsschauen inzwischen auf die Branddirektion übertragen. Die beiden Stellen entsprechen einem Aktivaufwand von ca. 78.000 €/Jahr.

Beteiligte Stellen

Referat F hat die Vorlage mitgezeichnet.


Erledigte Anträge/Anfragen

Antrag 18/2001 der Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion



Klaus-Peter Murawski
    Matthias Hahn
Bürgermeister
    Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1 zur GRDrs 364/2001
Anlage 1 zur GRDrs 364/2002


Ausführliche Begründung:


Historie:

Das Baurechtsamt wurde in den Jahren 1995 und 1996 durch das Beratungsunternehmen Roland Berger & Partner untersucht. Die im Untersuchungsbericht gemachten und mit GRDrs 331/96 beschlossenen Maßnahmen sind fast alle umgesetzt. U.a. konnte die durchschnittliche Bearbeitungszeit baurechtlicher Verfahren von 99 auf 55 Tage im Jahr 2000 reduziert werden. Die Bildung von Fallgruppen mit der Branddirektion und dem Stadtplanungsamt, durch die bei einem größeren Teil der Verfahren auf die direkte Beteiligung dieser beiden Ämter verzichtet werden kann, sowie die bessere Beratung im BürgerService Bauen im Vorfeld der baurechtlichen Verfahren lassen vermuten, dass sich die durchschnittliche Bearbeitungszeit mittelfristig noch weiter reduzieren wird.


1. Prüfamt für Baustatik

In GRDrs 331/1996 wurde die Verwaltung u.a. beauftragt, das Prüfamt für Baustatik kostendeckend zu betreiben.

Roland Berger & Partner hatte bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung für das Jahr 1994 beim Prüfamt für Baustatik eine Unterdeckung von ca. 197.000 DM ermittelt. Vom Gutachter wurde eine Vollkostendeckung unter folgenden Voraussetzungen für möglich gehalten:



Ergebnis Kosten- und Leistungsrechnung:

Beim Prüfamt für Baustatik ist seit 1. Januar 2001 die Kosten- und Leistungsrechnung (Vollkostenrechnung) mit SAP vollständig eingeführt. Die Auswertung der Zahlen für das Jahr 2001 ergibt einen Überschuss von ca. 75.000 €.

Der in der GRDrs 331/1996 erteilte Auftrag und das im Projekt Bauen in Stuttgart beschlossene Ziel der Vollkostendeckung sind damit erreicht.

Dabei ist insbesondere noch zu berücksichtigen, dass die auf das Prüfamt für Baustatik umzulegenden Fixkosten derzeit vom Prüfamt für Baustatik über die Einnahmen vollständig refinanziert werden. Bei einer Auflösung des Prüfamtes würden Fixkostenanteile der dem Prüfamt verrechneten Umlagen beim Baurechtsamt verbleiben.

Unter rein betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten könnte durch eine Erhöhung der Prüferstellen weitere Überschüsse erwirtschaftet werden.


Folgen einer Auflösung des Prüfamtes für Baustatik

Beim Wegfall des Prüfamtes könnten folgende Leistungen, die derzeit noch unentgeltlich erbracht werden und ca. 15-20% der Tätigkeit des Prüfamtes ausmachen, nicht mehr erbracht werden (eine Prüfung, welche der nachfolgenden Leistungen zusätzlich verrechnet werden können, findet derzeit statt):


1. Amtsinterne Leistungen:

2. Leistungen für Hochbauamt, Tiefbauamt, Stadtplanungsamt, Schulverwaltungsamt, Amt für Stadterneuerung, Amt für Liegenschaften und Wohnen, Amt für öffentliche Ordnung, Branddirektion:


3. Leistungen für den Bürger:


4. Leistungen für Architekten und Ingenieure:
Bei Bedarf müssten diese Leistungen von Dritten eingekauft werden, was den städtischen Haushalt zusätzlich belasten würde.


Erhalt des Prüfamtes für Baustatik

Die Eigenschaft “Prüfamt” könnte zurückgegeben werden und die Prüfingenieure als Mitarbeiter des Baurechtsamtes die Prüfung bautechnischer Nachweise vornehmen, die, auch in wirtschaftlicher Hinsicht interessanten Typenprüfungen dürften dann aber nicht mehr vorgenommen werden. Da mit dem Status “Prüfamt” keine Aufwendungen verbunden sind, sollte ohne Not darauf nicht verzichtet werden. Die Typenprüfungen tragen auch zur Qualifikation der Belegschaft bei.


Städtevergleich:

Der Vergleich mit anderen deutschen Großstädten zeigt, dass Stuttgart mit seiner Personalausstattung des Prüfamtes für Baustatik im hinteren Mittelfeld liegt:

StadtPrüfamt/PrüfabteilungLeiterSachbearbeiter
BochumPrüfabteilung16
DortmundPrüfabteilung14
DresdenKeine Prüfab.--
DüsseldorfPrüfabteilung12
EssenPrüfabteilung15
FrankfurtPrüfabteilung110
HamburgPrüfamt111
HannoverPrüfamt18
KölnPrüfabteilung113
MünchenPrüfabteilung13
NürnbergPrüfamt111
StuttgartPrüfamt17 (6)
Wiesbaden Prüfamt110

Antrag 18/2001 der Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion

Neben Stuttgart haben auch noch andere Städte Prüfämter wie z.B. Hamburg, Hannover, Nürnberg, Bremen. Der Status “Prüfamt” ist mit keinen Aufwendungen verbunden, gibt aber die rechtliche Möglichkeit, die auch aus wirtschaftlicher Sicht interessanten Typenprüfungen durchzuführen.

Ob bautechnische Nachweise zu prüfen sind oder nicht, wird nicht durch das Prüfamt entschieden, sondern ist in den §§ 17-19 LBOVVO abschließend geregelt.

Die freie Wahl des Prüfingenieurs durch den Bauherrn kennt das Baurecht in Baden-Württemberg nur im Kenntnisgabeverfahren (§ 17 Abs. 2 LBOVVO). Der Baurechtsbehörde wird dann nur eine Prüfbestätigung vorgelegt, das Prüfamt ist mit diesen Bauvorhaben überhaupt nicht befasst.
Im Genehmigungsverfahren erfolgt die Beauftragung des Prüfingenieurs zwingend durch die Baurechtsbehörde, nicht durch den Bauherrn (§ 17 Abs. 3 LBOVVO). Dies ist eine landesrechtliche Regelung, die von der Praxis in anderen Bundesländern durchaus abweichen kann.

Die Auswahl des Prüfingenieurs soll gerade nicht dem freien Wettbewerb unterliegen. Der Preis der Prüfleistungen ist durch Gebührenordnung festgelegt und nicht frei kalkulierbar oder verhandelbar. Aufgabe des Prüfingenieurs ist die Prüfung der Rechenergebnisse des (durch den Bauherrn frei wählbaren) Statikers und die Kontrolle, dass die vorgesehenen und in statischer Hinsicht erforderlichen Maßnahmen auch entsprechend durchgeführt werden.

Eine Ersparnis für den Bauherrn durch Mehrwertsteuerabzug bei Beauftragung eines Prüfingenieurs ergibt sich nicht. Im Gegenteil ist die Prüfung durch das Prüfamt für Baustatik günstiger, da bei Prüfung durch einen Privaten die nach der Gebührentafel errechnete Prüfgebühr mit dem Faktor 1,16 multipliziert werden muss (zwingende Regelung aus § 7 Abs. 1 Satz 3 BauPrüfVO). Zum anderen sind die Rechnungen der privaten Prüfingenieure mit dem ausdrücklichen Hinweis versehen, dass die Gesamtgebühr keine vorsteuerabzugsfähigen Anteile erhält.


Fazit

Bei Auflösung des Prüfamtes für Baustatik und der Reduzierung auf das gesetzlich Notwendige kämen weitere zusätzlichen Belastungen von ca. 100.000 € Personalkosten für einen Prüfingenieur, der die Vergabe an die privaten Baustatiker bearbeiten würde, auf das Baurechtsamt zu, die dann nicht mehr umgelegt werden könnten. Weiterhin müssten oben genannte Beratungsleistungen, die jetzt unentgeltlich vom Prüfamt erbracht werden, eingekauft werden. Ein Konzept zur Auflösung des Prüfamtes wurde wegen der nachteiligen Folgen für den städtischen Haushalt nicht erstellt.

Bei der derzeitigen Größe des Prüfamtes (1 Leiter, 6 Sachbearbeiter/-innen) kann eine Bearbeitung auch größerer Projekte noch gewährleistet werden. Diese sind neben den Gebühreneinnahmen auch für den Erhalt des Know-Hows beim Prüfamt wichtig. Bei einer weiteren Reduzierung des Personals kann eine interne Vertretung und der Erhalt des Sachverstandes nicht mehr gewährleistet werden.


1. Sachgebiet Sonderbauten

Mit GRDrs 73/2000 hat der Gemeinderat die Einrichtung eines Sachgebietes “Sonderbauten” bei der Bauüberwachung des Baurechtsamtes beschlossen.

Zur Realisierung von Einsparvorgaben beim Baurechtsamt (vgl. Haushaltssicherungskonzept 1998, GRDrs. 148/1998) wurden im Jahr 2000 die Tätigkeiten der Bauüberwachung in den Bereichen, die nicht Brandverhütungsschauen betreffen, im Umfang von 6,5 Stellen zurückgeführt. Diese frei gewordenen Stellen wurden nicht gestrichen, sondern für die Durchführung von Brandverhütungsschauen eingesetzt. Der gesetzlichen Pflicht, regelmäßig Brandverhütungsschauen durchzuführen, war in Stuttgart wegen fehlenden Personals bisher nicht in vollem Umfang entsprochen worden. Insbesondere aus haftungsrechtlichen Gründen ist eine Erfüllung dieser Pflicht geboten.

Durch die “Umwidmung” der frei gewordenen Stellen steht seit Anfang 2001 ausreichend Personal für die 100%-ige Erfüllung der gesetzlichen Pflichtaufgabe zur Verfügung. Die Auswertung der seit Einrichtung des Sachgebietes für ein Jahr geführten Arbeitsaufzeichnungen hat ergeben, dass das Sachgebiet Sonderbauten momentan einen Bedarf von 13 Stellen hat und somit, nach weiteren internen Optimierungen, mit 13 vorhandenen Stellen ausreichend ausgestattet ist. Ursprünglich wurde von einem Bedarf von 16 Stellen ausgegangen, die einjährige Versuchsphase wurde mit 13 Stellen durchgeführt. Auf die Besetzung der bis zur Vorlage der Auswertung frei gehaltenen Stellen kann damit verzichtet werden, die Stellen Nr. 630.02.04.100 und 630.04.04.090 werden für den Haushalt 2004/2005 zur Streichung vorgemerkt. Die dritte unbesetzte Stelle im Bereich Bauüberwachung wurde entsprechend GR-Beschluss vom 20. September 2000 zur Branddirektion übertragen.