In GRDrs 331/1996 wurde die Verwaltung u.a. beauftragt, das Prüfamt für Baustatik kostendeckend zu betreiben. Roland Berger & Partner hatte bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung für das Jahr 1994 beim Prüfamt für Baustatik eine Unterdeckung von ca. 197.000 DM ermittelt. Vom Gutachter wurde eine Vollkostendeckung unter folgenden Voraussetzungen für möglich gehalten:
Bei Auflösung des Prüfamtes für Baustatik und der Reduzierung auf das gesetzlich Notwendige kämen weitere zusätzlichen Belastungen von ca. 100.000 € Personalkosten für einen Prüfingenieur, der die Vergabe an die privaten Baustatiker bearbeiten würde, auf das Baurechtsamt zu, die dann nicht mehr umgelegt werden könnten. Weiterhin müssten oben genannte Beratungsleistungen, die jetzt unentgeltlich vom Prüfamt erbracht werden, eingekauft werden. Ein Konzept zur Auflösung des Prüfamtes wurde wegen der nachteiligen Folgen für den städtischen Haushalt nicht erstellt. Bei der derzeitigen Größe des Prüfamtes (1 Leiter, 6 Sachbearbeiter/-innen) kann eine Bearbeitung auch größerer Projekte noch gewährleistet werden. Diese sind neben den Gebühreneinnahmen auch für den Erhalt des Know-Hows beim Prüfamt wichtig. Bei einer weiteren Reduzierung des Personals kann eine interne Vertretung und der Erhalt des Sachverstandes nicht mehr gewährleistet werden. 1. Sachgebiet Sonderbauten Mit GRDrs 73/2000 hat der Gemeinderat die Einrichtung eines Sachgebietes “Sonderbauten” bei der Bauüberwachung des Baurechtsamtes beschlossen. Zur Realisierung von Einsparvorgaben beim Baurechtsamt (vgl. Haushaltssicherungskonzept 1998, GRDrs. 148/1998) wurden im Jahr 2000 die Tätigkeiten der Bauüberwachung in den Bereichen, die nicht Brandverhütungsschauen betreffen, im Umfang von 6,5 Stellen zurückgeführt. Diese frei gewordenen Stellen wurden nicht gestrichen, sondern für die Durchführung von Brandverhütungsschauen eingesetzt. Der gesetzlichen Pflicht, regelmäßig Brandverhütungsschauen durchzuführen, war in Stuttgart wegen fehlenden Personals bisher nicht in vollem Umfang entsprochen worden. Insbesondere aus haftungsrechtlichen Gründen ist eine Erfüllung dieser Pflicht geboten. Durch die “Umwidmung” der frei gewordenen Stellen steht seit Anfang 2001 ausreichend Personal für die 100%-ige Erfüllung der gesetzlichen Pflichtaufgabe zur Verfügung. Die Auswertung der seit Einrichtung des Sachgebietes für ein Jahr geführten Arbeitsaufzeichnungen hat ergeben, dass das Sachgebiet Sonderbauten momentan einen Bedarf von 13 Stellen hat und somit, nach weiteren internen Optimierungen, mit 13 vorhandenen Stellen ausreichend ausgestattet ist. Ursprünglich wurde von einem Bedarf von 16 Stellen ausgegangen, die einjährige Versuchsphase wurde mit 13 Stellen durchgeführt. Auf die Besetzung der bis zur Vorlage der Auswertung frei gehaltenen Stellen kann damit verzichtet werden, die Stellen Nr. 630.02.04.100 und 630.04.04.090 werden für den Haushalt 2004/2005 zur Streichung vorgemerkt. Die dritte unbesetzte Stelle im Bereich Bauüberwachung wurde entsprechend GR-Beschluss vom 20. September 2000 zur Branddirektion übertragen.