Stellungnahme zum Antrag
280/2009

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 12/08/2009
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 7820



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    CDU-Gemeinderatsfraktion
Datum
    07/17/2009
Betreff
    Konzeption Einzelhandel und Zentren – Fortschreibung des Einzelhandels- und Märktekonzepts
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Seit der Kenntnisnahme des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Landeshauptstadt Stuttgart durch den Gemeinderat im Juli 2008 wurden diverse Bauvoranfragen und Bauanträge mit Einzelhandelsschwerpunkten eingereicht. Im Einzelfall mussten diese aufgrund entgegen stehender Bebauungspläne bzw. nicht konformen Planungsrechtes abgelehnt werden oder waren Anlass, entsprechende planungsrechtliche Schritte einzuleiten.
Auf Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion werden die durch die Verwaltung seither abgelehnten, formell beantragten Bauanträge und Bauvoranfragen – sämtliche mit der Zielsetzung, neue Einzelhandelsflächen in Gewerbegebieten und in nicht-zentralen Lagen zu schaffen oder in diesen bereits vorhandene Einzelhandelsflächen zu erweitern – im Folgenden dargestellt und ihre Ablehnung begründet.
Künftig soll der Gemeinderat, in von den vereinbarten Zielen abweichenden, grundsätzlichen Fällen, jeweils im Einzelfall vor einer Ablehnung über den Sachstand informiert werden.

Im Auftrag der Landeshauptstadt Stuttgart wurde im Juni 2008 die „Fortschreibung Konzeption Einzelhandel und Zentren für die Landeshauptstadt Stuttgart“ durch das Büro Dr. Acocella, Stadt- und Regionalentwicklung, Lörrach/Dortmund, in der vorliegenden Fassung vorgelegt. In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik des Gemeinderats am 15.07.2008 wurde die Fortschreibung der Konzeption Einzelhandel und Zentren (GRDrs. Nr. 222/2008) zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Beschlussantrag wurde um den Zusatz ergänzt, dass in abweichenden Fällen der Gemeinderat informiert wird. Seitdem ist die fortgeschriebene Konzeption Leitlinie und Orientierungsrahmen für die Entwicklung des Einzelhandels, die räumliche Steuerung und die Entscheidung über Einzelvorhaben sowie weitere Planungen und Projekte im Bereich des Einzelhandels.


Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept besteht in seiner Grundform seit 1980 und ist auf die Stärkung der zentralen Lagen in der Stadt ausgerichtet. Grundlage ist das abgestufte System von Versorgungszentren und Nachbarschaftszentren. Die grundsätzliche Zielsetzung hat sich gegenüber der früheren Konzeption nicht verändert: Die zentralen Versorgungsbereiche sollen als „Einkaufszentren“ gesichert und gestärkt werden. Mit einer breiten Palette an Sortimentstypen soll die Funktionsvielfalt in den zentralen Versorgungsbereichen erhalten und gestärkt werden. Dies ist verbunden mit dem Ziel der „Stadt der kurzen Wege“, sowohl in den dichten Quartieren der inneren Stadtbezirke als auch in den zentralen Bereichen der äußeren Ortslagen. Die Sicherung und Attraktivierung der zentralen Versorgungsbereiche geht einher mit einer bau- und planungsrechtlich abgesicherten Standortstrategie für produktions- und dienstleistungsbezogene Nutzungen in den Gewerbegebieten. Zentrenrelevanter Einzelhandel für die örtliche Versorgung ist dort zu vermeiden und lediglich bei größeren Gebieten in kleinteiliger Form sinnvoll. Das vorliegende Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Landeshauptstadt Stuttgart bietet insgesamt eine solide Grundlage zur Beurteilung der Einzelhandelssituation und zugleich gute Voraussetzungen für die Steuerung und nachhaltige Entwicklung des Einzelhandels in den ausgewiesenen Versorgungszentren Stuttgarts.

Seit Beschluss des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Landeshauptstadt Stuttgart wurden in den zurückliegenden Monaten Bauanfragen und Bauanträge eingereicht; im Einzelfall mussten diese aufgrund entgegen stehender Bebauungspläne bzw. nicht konformen Planungsrechtes abgelehnt werden oder waren Anlass, entsprechende planungsrechtliche Schritte einzuleiten.


Auf Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion werden die durch die Verwaltung seither abgelehnten, formell beantragten Bauanträge und Bauvoranfragen – sämtliche mit der Zielsetzung, neue Einzelhandelsflächen in Gewerbegebieten und in nicht-zentralen Lagen zu schaffen oder in diesen bereits vorhandene Einzelhandelsflächen zu erweitern – zur besseren Transparenz schriftlich im Einzelnen detailliert aufgeführt und die jeweiligen Ablehnungsgründe sowie Größenordnungen dargelegt:


§ ALDI-Lebensmittel-Markt (Erweiterungsabsichten, Sommer 2009), Böblinger Straße 251 - 253, Stuttgart-Süd (Heslach):


§ LIDL-Lebensmittel-Markt (Erweiterung, Bauantrag 2008), Unter dem Birkenkopf 19, Stuttgart-West:


§ ALDI-Lebensmittel-Markt (Neubau, Bauantrag September 2003), Heimsheimer Straße 34, Stuttgart-Weilimdorf:



§ ALDI-Lebensmittel-Markt, Standorterweiterung (Erweiterung, Bauantrag Juni 2008), Heimsheimer Straße 34, Stuttgart-Weilimdorf:


§ dm-Drogerie-Fachmarkt (Neubau, Bauantrag Dezember 2008), Hofener Straße/ Gnesener Straße, Stuttgart-Bad Cannstatt:


§ LIDL-Lebensmittelmarkt (Errichtung eines Nahversorgungsfachmarktes mit Stellplätzen, Bauantrag August 2009), Langwiesenweg 20, Stuttgart-Wangen:



§ Umnutzung eines Gewerbeobjekts (Bauantrag Juli 2007), Viehwasen 45 - 49, Stuttgart-Wangen:


§ LIDL-Lebensmittelmarkt mit 30 Stellplätzen (Neubau, Bauvoranfrage Februar 2008), Robert-Koch-Straße 85, Stuttgart-Vaihingen:


§ Nutzungsänderung von Sportstudio in Ladennutzung und Ladenerweiterung im Erdgeschoss (REWE-Lebensmittelmarkt), (Bauantrag Dezember 2008), Industriestraße 5, Stuttgart-Vaihingen:

§ Errichtung eines Gebäudes mit Einzelhandels-, Dienstleistungs-, Gastronomie-, Freizeit-, Sport- und Büronutzung sowie einer Tiefgarage (Neubau, Bauvoranfrage der Garbe Investment GmbH, Januar 2009), Am Wallgraben 142, Stuttgart-Vaihingen:


Darüber hinaus wurden im Betrachtungszeitraum informelle Planungsüberlegungen von Investoren beim Baurechtsamt, bei der Stabsstelle Wirtschaftsförderung des Oberbürgermeisters sowie beim Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung vorgebracht und mit den Investorenvertretern diskutiert, die aber zu keinen formellen Anträgen führten. Auch hier mussten die dargelegten Überlegungen im Einzelfall aufgrund entgegen stehender Bebauungspläne bzw. nicht konformen Planungsrechtes abgelehnt oder deutlich eingeschränkt werden.

So wurden die Pläne zum so genannten „Kiefer-Areal“ an der Heilbronner Straße in Stuttgart-Feuerbach oder zum „XCEL Business Campus“ auf dem Alcatel SEL-Areal in Stuttgart-Zuffenhausen intensiv diskutiert. Im Falle des Kiefer-Areals wirkt unmittelbar der rechtsgültige Regionalplan, der bei Einzelhandelsvorhaben mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten die Randsortimente sehr deutlich beschränkt. Im Zuge der Ansiedlungsbemühungen eines großflächigen Möbelkaufhauses hatte die Landeshauptstadt Stuttgart - vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats und abweichend von der Stuttgarter Sortimentsliste - weitere Verkaufsflächen mit zentrenrelevanten Sortimenten angeboten. Im Fall „XCEL Business Campus“ handelt es sich um einen Bereich weit außerhalb des abgegrenzten zentralen Versorgungsbereiches des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Landeshauptstadt Stuttgart; Einzelhandel mit zentrenrelevanten Sortimenten sind hier im Regelfall ausgeschlossen und standortbezogen nur sehr begrenzt zur lokalen Versorgung zulässig. Auch hier sollen diese Arbeitsstättengebiete als Gewerbegebiete für Produktion, Dienstleistungen, Handwerk und lokale Ökonomie profiliert und nachhaltig gesichert werden.
Für das „Kiefer-Areal“ wird derzeit ein neues Konzept mit Baumarkt und Gartencenter verfolgt; im Falle des Business Campus in Zuffenhausen wurde zentrenrelevanter Einzelhandel mit einer Verkaufsfläche von max. 400 m² im Nahbereich der S-Bahn-Haltestelle Neuwirtshaus/Porscheplatz ermöglicht.



Zusammenfassung

Mit der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Landeshauptstadt Stuttgart 2008 hat eine deutliche Präzisierung der Rahmenbedingungen für die Entwicklung und Stärkung der Orts- und Versorgungszentren auf der einen Seite und für die Profilierung und Sicherung der Gewerbegebiete für Produktion, Dienstleistungen, Handwerk und lokale Ökonomie auf der anderen stattgefunden. Auf dieser Grundlage konnten in Einzelfällen - durch die Aufstellung von gesonderten Bebauungsplänen - mit der Konzeption kollidierende Planungsabsichten verhindert werden.

Bei den vorliegenden Einzelhandelsvorhaben handelt es sich dabei überwiegend um Lebensmittelmärkte in Gewerbegebieten. Der Gemeinderat hat über diese Situation Kenntnis genommen und in der Folge Aufstellungsbeschlüsse für spezifische Bebauungspläne gefasst.

Des Weiteren werden zurzeit in einzelnen Stadtbezirken bereichsweise vorhandene Bebauungspläne mit Hilfe von Textbebauungsplänen, die den Ausschluss bzw. die steuernde Regulierung des Einzelhandels zum Ziel haben, nachqualifiziert.







Dr. Wolfgang Schuster