Stellungnahme zum Antrag
153/2002
Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart,
07/19/2002
Der Oberbürgermeister
GZ:
OB 6230-20 S
Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
Fahrion Joachim (Freie Wähler), Zeeb Jürgen (Freie Wähler)
Datum
04/23/2002
Betreff
Sperrung des Speidelwegs
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
Beim Speidelweg handelt es sich nach einem Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 3. August 1987 um eine für den allgemeinen Verkehr gewidmete Straße, und zwar um eine Gemeindeverbindungsstraße. Der dort auftretende Verkehr entspricht dem Widmungszweck.
Aufgrund seines straßenbaulichen Zustands (nur bis zu 3,5 m breite Fahrbahn, Kurven, Gefäll- bzw. Steigungsstrecke) gilt im Speidelweg seit Jahren ein Verkehrsverbot für Fahrzeuge über 2,0 m Breite und eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h. Vergleichbare straßenbauliche Mängel bestehen in den Anschlussstrecken (Frauenkopfstraße, Dürrbachweg, Rohrackerstraße) eindeutig nicht. Ein weitergehendes Verkehrsverbot käme daher nur im Speidelweg (nicht jedoch in den Anschlussstrecken) in Betracht. Da es für die verkehrssicherheitliche Beurteilung keine Rolle spielt, wo der Fahrzeugverkehr herkommt oder wo er hinfährt, könnte von diesem Verkehrsverbot nur der nicht zu unterbindende Erschließungsverkehr ausgenommen werden, d.h. ausschließlich der Verkehr, dessen Ziel oder Ausgangsort innerhalb der eigentlichen Sperrstrecke liegt ("Anlieger"). Dazu zählen nur der landwirtschaftliche Verkehr und der Verkehr zum bzw. vom Gelände des SV Rohracker.
Wie die Forderungen zum Durchfahren des Speidelwegs aus dem Wohngebiet Frauenkopf und dem Stadtbezirk Hedelfingen zeigen, ist die Straße für den Verkehr nicht entbehrlich. Gründe des Allgemeinwohls, die eine Einziehung erforderlich machen, liegen ebenfalls nicht vor. Im Gegenteil, denn der gesperrte Verkehr würde auf andere bewohnte und daher ebenfalls schutzwürdige Straßen verlagert. Straßenrechtliche Gründe für ein Teil-Einziehungsverfahren liegen somit nicht vor.
Eine Entlastung der im Antrag genannten Straßenabschnitte ist daher nur durch den Bau der Filderauffahrt zu erwarten.
Von Ausnahmen, die zum Durchfahren des Feldwegs zwischen Hedelfingen und Ruit angeblich erteilt wurden, ist der Verwaltung nichts bekannt.
Dr. Wolfgang Schuster