Beantwortung zur Anfrage
347/2007

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 11/16/2007
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 0435-00



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    CDU-Gemeinderatsfraktion
Datum
    08/13/2007
Betreff
    Beflaggung öffentlicher Schulen
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Zu Punkt 1.)

Grundlage für die Beflaggung von Dienstgebäuden der Stadtverwaltung sind die städtischen Beflaggungsrichtlinien vom 03.11.1992. Die zu beflaggenden Dienstgebäude sind in den dazugehörigen Anlagen definiert. Schulgebäude gehören nicht zu den zu beflaggenden Dienstgebäuden. Gleichwohl wurden Schulgebäude in der Regel bis zum Kalenderjahr 2003 beflaggt.

Im Kalenderjahr 2003 fand eine Güterabwägung statt:
Die angespannte Finanzlage der Landeshauptstadt und die Tatsache, dass zahlreiche Schulgebäude außerhalb des Stadt- bzw. Ortskerns liegen, führten zu der Entscheidung, Schulgebäude nicht mehr zu beflaggen. Dabei kam zum Tragen, dass weiterhin alle in den Richtlinien aufgeführten Dienstgebäude beflaggt werden und somit in allen Stadtteilen der Landeshauptstadt eine Beflaggung stattfindet.

Das Innenministerium und das Regierungspräsidium wurden vor der Entscheidung angefragt. Es ist auch dort keine Richtlinie bekannt, welche eine Beflaggung von Schulgebäuden vorschreibt.


Zu Punkt 2.) a)

Es gibt keine Erhebung zur Anzahl der Fahnenmasten an Stuttgarter Schulen. Nach der Entscheidung in 2003 wurden Neubauten nicht mehr mit Fahnenmasten ausgestattet. Soweit es die Verkehrssicherheit erforderte, wurden defekte Fahnenmasten entfernt. Eine flächendeckende Beseitigung ist aus finanziellen Erwägungen nicht erfolgt.

Zu Punkt 2.) b)
Nach Aussage des Amtes für Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) belaufen sich die Kosten für die Neuanbringung von Fahnenmasten (Alu-Fahnenmast mit Gussbodenhülse, Fundament einschl. Montage) auf 2.600 Euro. Die Kosten für die Neubeschaffung von Fahnen liegen – abhängig von der Fahnenausführung – zwischen 150 und 300 Euro. Reparaturen von Fahnen und Fahnenmasten können bei AWS in Auftrag gegeben werden; Reparaturkosten werden nach Aufwand abgerechnet.

Daneben gibt es noch die Möglichkeit der Vermietung von Fahnen. Das Amt für Abfallwirtschaft Stuttgart vermietet für 6,50 Euro pro Tag Fahnen von Bund, Land, Stadt Stuttgart und von vielen Nationen.

Hochrechnungen beim Schulverwaltungsamt ergeben, dass für Neubeschaffungen von zusätzlichen Fahnenmasten bzw. für Ersatzbeschaffungen mit einmaligen Investitionskosten von mindestens 550.000 Euro sowie jährlichen Folgekosten von ca. 192.000 Euro auszugehen ist. Personalkosten sind hier noch nicht eingerechnet.


Zu Punkt 3.)

Die Beflaggung von Schulanlagen ist derzeit nicht Dienstaufgabe der Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister und müsste zunächst als neue Aufgabe übertragen werden.

Für die neue Aufgabe würden zusätzliche Personalkosten anfallen. Die Höhe der zusätzlichen Kosten wird wie folgt eingeschätzt:

a) Mehrkosten für Beflaggung an regelmäßigen allgemeinen Beflaggungstagen: Ø Um die Mehrkosten zu beziffern ist festzustellen, wie viele Dienste ausschließlich für den Zweck der Beflaggung eingerichtet werden müssten.
Ø Die Dienste könnten aus Kostengründen nur in Mehrfachbetreuung (mehrere Schulanlagen werden an diesem Tag von nur einer Person betreut) erfolgen. Mehrfachbetreuung bei der Beflaggung von Schulanlagen würde bedeuten, dass die vollständige Beflaggung nicht überall pünktlich bei Tagesanbruch vollzogen ist, sondern hintereinander geschieht. Je nach Anzahl der zu beflaggenden Schulen verschiebt sich der Zeitpunkt des Vollzugs nach hinten. Ebenso verhält es sich mit dem Abflaggen. Mit dem Abflaggen müsste bei Mehrfachbetreuung entweder schon nachmittags begonnen werden oder in Kauf genommen werden, dass die Flaggen erst am nächsten Tag von den regelmäßigen Diensten eingezogen werden. Die hierfür in Anspruch genommene Zeit ginge zu Lasten der Schulhausbetreuung. b) Mehrkosten für Beflaggung wegen Staatstrauer Ø Die Beflaggung aus Anlass von Staatstrauer ist nicht planbar. Verlässliche Beflaggungen könnten in diesen Situationen nur sichergestellt werden, indem an allen Samstagen, Sonn- und Feiertagen vorsorglich Dienste eingerichtet würden. Dies wäre aus Kostengründen und mit dem derzeitigen Personalbestand unter keinen Umständen möglich (s. Anm. oben).

Fazit:
Sollte die Beflaggung der Schulgebäude wieder eingeführt werden, sprechen sowohl die dargestellten Kosten, der organisatorische Aufwand und die arbeits- und personalvertretungsrechtlichen Hintergründe eher für den Versuch einer ehrenamtlichen Lösung.

Dabei bietet sich ein Einbinden von Schulhausmeister/-innen an (s. Pkt. 4), sofern diese nicht bereits wie z.B. bei Wahlen für andere Aufgaben vorgesehen sind.


Zu Punkt 4.)

Die Vielfältigkeit und jeweiligen Besonderheiten der 167 öffentlichen Schulen erlauben keine allgemeine Beantwortung.

Die Bereitschaft zu einem ehrenamtlichen Engagement wird nach Schulart, Stadtteil etc. unterschiedlich ausfallen und müsste abgefragt werden. So könnten beispielsweise die Schüler/-innen von Grundschulen oder Behindertenschulen nicht in gleicher Weise zu einer derartigen Aufgabe herangezogen werden. Viele Schulen liegen außerhalb des Stadtkerns. Hier stellt sich die Frage, in welchem Maße eine Beflaggung von der Bevölkerung wahrgenommen wird und wie sich dies auf das ehrenamtliche Engagement auswirkt.

Auch wenn eine grundsätzliche Bereitschaft für ein Engagement in Sachen ehrenamtliche Beflaggung vorhanden ist, müsste eine gewisse Organisation (Urlaub, Krankheit der ehrenamtlichen Person) stattfinden. Engagierte Bürger oder andere Personen zunächst von den Hausmeister/-innen in diese Aufgabe eingewiesen werden.

Die Frage der Schlüsselverantwortung, die mit Sicherheitsfragen korrespondiert, ist für jede Schulanlage gesondert zu klären.

Sofern Schulhausmeister/-innen zur Übernahme von einem ehrenamtlichen Engagement in diesem Sinne gewonnen werden können, ist dies ein großer organisatorischer Vorteil. Der Anreiz zur Übernahme des Ehrenamts könnte ggf. mit einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 15,- Euro je Stunde (ähnlich Übungsleiter im Sportbereich, auch gängiger Satz beim Stuttgarter Jugendbegleiter) erheblich erhöht werden.

Die in Punkt 2 genannten Kosten entstehen in jedem Fall zusätzlich.









Dr. Wolfgang Schuster