Stellungnahme zum Antrag
163/2005

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 06/08/2005
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 4625-02




Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    SPD-Gemeinderatsfraktion, Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Datum
    05/18/2005
Betreff
    Alternativer Standort für den Jugendclub Degerloch
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:



Seitens der Verwaltung wurden bereits zahlreiche Objekte als Alternativstandort für den Jugendhausclub Degerloch geprüft und mussten mehrheitlich verworfen werden. Bedauerlicherweise hat der Jugendhausclub Degerloch den ihm vorgeschlagenen Alternativstandort am Güterbahnhof Cannstatt abgelehnt.


Darüber hinaus gilt nach wie vor das Angebot des Jugendhausvereins, die inhaltliche Ausrichtung des Jugendclubs in die Arbeit der Jugendhäuser aufzunehmen.


Das von den Antragstellern vorgeschlagene Objekt im Vogelsang 10 soll aus einer Reihe von Gründen nicht weiterverfolgt werden.


1. Aus planungsrechtlichen Gründen

2. Aus Landschafts- und Naturschutzgründen

3. Aus nachbarrechtlichen Gründen


4. Aus baulichen Gründen

5. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen

Fazit:

Auch wenn es wünschenswert erscheint, dem Jugendhausclub Degerloch eine weitere Alternative anzubieten, so stellt sich bei näherer Prüfung heraus, dass selbst bei einer Befristung der Baugenehmigung auf zwei bis drei Jahre der vorgeschlagene Standort nicht geeignet ist.







Dr. Wolfgang Schuster